475 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 876/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Potentialanalyse in den Sozialversicherungen

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger, mit insgesamt 22 Sozialversicherungsträgern ist nicht mehr zeitgemäß, sondern mutet geradezu ‚ständestaatlich‘ an. So ist etwa auch das Steuersystem in Österreich weitgehend vereinheitlicht und stellt nicht darauf ab, in welchem Bundesland ein Steuerpflichtiger lebt bzw. ob er Angestellter, Arbeiter, Landwirt oder Unternehmer ist. Insbesondere eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger zu einem einheitlichen System mit einer einheitlichen Beitrags- und Leistungskomponente bietet für die Zukunft eine Basis für eine Deckelung bzw. sogar Senkung der hohen Sozialabgabenquote.

Sogar die SPÖ/ÖVP-Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2013-2018 darauf verständigt, dass es in bestimmten Bereichen eine bessere Zusammenarbeit und damit nachhaltige Synergien zwischen den einzelnen Sozialversicherungsträgern geben könnte.

In diesem Zusammenhang ist auf folgenden Passus zu verweisen: ‚Studie über mögliche Effizienzsteigerungen der Sozialversicherungsträger: Die Aufgaben der Sozialversicherung werden von 22 Sozialversicherungsträgern erfüllt. Kostendämpfungs- und Einsparungsmöglichkeiten sollen insbesondere in den Bereichen Beschaffung und Verwaltung erhoben werden.

Die Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit als erste Phase einer völligen Zusammenlegung der SV-Träger zu untersuchen und herauszuarbeiten, ist daher dringend notwendig. Dafür ist die Durchführung einer solchen Studie so rasch als möglich erforderlich.

Auf der Grundlage dieser Studie solle dann ein entsprechender Maßnahmenplan erstellt werden, der bis 2018 die Potentiale einer Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger entsprechend herausarbeitet und das Fundament für eine solche Zusammenlegung unter Zugrundelegung einer einheitlichen Beitrags­ und Leistungskomponente legt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Februar 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Gerhard Schmid die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Matthias Köchl, Peter Wurm, Martina Diesner-Wais, Mag. Gertrude Aubauer und Mag. Judith Schwentner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T, N dagegen: S, V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 02 12

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                                        Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann