Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Serviceoptimierung für Bürger/innen und Verwaltungsvereinfachung

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Kosten für die technische Umsetzung der antragslosen Gewährung der Familienbeihilfe sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen im Jahr 2015 in Höhe von einmalig 784.540 € zu tragen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

0

‑785

0

0

0

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen:

Das Vorhaben führt insgesamt zu einer Belastung von rund 39.000 Stunden und einer Belastung hinsichtlich direkter Kosten in Höhe von € 0,- pro Jahr.

Durch die automationsunterstützte Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes entfällt die Antragstellung.

Das bewirkt sowohl für Bürger/innen als auch die Finanzverwaltung eine wesentliche Serviceoptimierung und Verwaltungsvereinfachung.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union, dienen aber nicht der Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Familien und Jugend

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen zum Ausgleich der Unterhaltslasten für noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), dazu zählen u.a. die Familienbeihilfe, die Fahrtenbeihilfen, das Kinderbetreuungsgeld (mit dem das System des Lastenausgleichs zum Leistungsausgleich weiterentwickelt wurde) sowie die Aufrechterhaltung der Einnahmenseite des FLAF, wobei die Finanzierung der Leistungen aus dem FLAF nachhaltig sichergestellt werden soll" für das Wirkungsziel "Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten" der Untergliederung 25 Familie und Jugend bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Anlässlich der Geburt eines Kindes ist es zur Erlangung der Familienbeihilfe derzeit erforderlich, dass ein Antrag gestellt wird.

Dieses Verfahren soll insofern vereinfacht werden, als die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass die Familienbeihilfe automationsunterstützt ohne Antrag gewährt werden kann, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen und Personenstandsdaten vorliegen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Beibehaltung der Rechtslage, dass die Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes ausnahmslos beantragt werden muss.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Keine.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2016

Evaluierungsunterlagen und -methode: Spätestens ein Jahr nach Einführung der Maßnahme soll eine organisatorische und technische Evaluierung durchgeführt werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Serviceoptimierung für Bürger/innen und Verwaltungsvereinfachung

 

Beschreibung des Ziels:

Durch die Möglichkeit einer automationsunterstützen Auszahlung der Familienbeihilfe ohne Antragstellung anlässlich der Geburt soll eine Serviceoptimierung und Verwaltungsvereinfachung bewirkt werden. Ziel ist es, sowohl für Bürger/innen als auch die Finanzverwaltung administrative Erleichterungen zu schaffen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zur Erlangung der Familienbeihilfe ist bei rund 78.000 Geburten im Jahr ein entsprechender Antrag beim Finanzamt zu stellen.

Antragslose automationsunterstützte Abwicklung des Familienbeihilfenverfahrens anlässlich der Geburt in 100 % der Fälle.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt

Beschreibung der Maßnahme:

Derzeit wird die Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes nur auf Antrag gewährt.

In Zukunft soll es die Möglichkeit geben, dass die Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes automationsunterstützt gewährt wird, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen und Personenstandsdaten vorliegen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zur Erlangung der Familienbeihilfe ist bei rund 78.000 Geburten im Jahr ein entsprechender Antrag zu stellen.

Antragslose automationsunterstützte Abwicklung des Familienbeihilfenverfahrens anlässlich der Geburt in 100 % der Fälle.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Projekt

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

Gesamt

Werkleistungen

0

785

0

0

785

Aufwendungen gesamt

0

785

0

0

785

 

Werkleistungen: Die technische Umsetzung wird vom BM für Finanzen in Kooperation mit der Bundesrechenzentrum GmbH durchgeführt.

Die Kosten dafür belaufen sich insgesamt auf 784.540 € (auf Basis eines Kostenvoranschlags der Bundesrechenzentrum GmbH als IT-Dienstleister) und sind im Jahr 2015 aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu tragen.

Die frei werdenden Personalressourcen bei den Finanzämtern werden in anderen relevanten Prüfbereichen eingesetzt.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Durch die automationsunterstützte Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt, fällt die Antragstellung weg und bewirkt somit eine Serviceoptimierung und Verwaltungsvereinfachung für Bürger/innen und Finanzverwaltung.

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Zeit (in h)

Kosten (in Tsd. €)

1

Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe

§ 10a FLAG 1967

39.000

0

 


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

785

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

gem. BFRG/BFG

25.01.01 Familienbeihilfe

 

 

785

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Der Aufwand wird Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen und findet dort Deckung.

 

Projekt

 

Werkleistungen

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

Technische Umsetzung

Bund

1

784.540,00

 

784.540

 

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

 

784.540

 

 

 

 

Die technische Umsetzung kostet laut Anbot der Bundesrechenzentrum GmbH inklusive der Projektbegleitkosten rund 785.000 €, die aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen werden sollen.


Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe

§ 10a FLAG 1967

neue IVP

National

39.000

0

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung

Elternteil/Mutter muss derzeit Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe stellen; das entfällt in Zukunft im Regelfall, wenn Anspruchsvoraussetzungen und Personenstandsdaten vorliegen.

 

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Nein

Da das Finanzamt von Amts wegen tätig wird, ist eine Anbindung an ein bestehendes Internetportal nicht relevant.

 

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein

 

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein

 

Personengruppe 1: Elternteil/neugeborenes Kind

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Anträge/Ansuchen einbringen

78.000

00:30

0,00

39.000

0

 

Quelle für Fallzahl: Familienbeihilfen-Datenbank

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Das Ausfüllen eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe samt Einbringung beim Finanzamt erfordert im Durchschnitt ca 30 Minuten.

Durch die automationsunterstützte Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes ergibt sich eine entsprechende Zeitersparnis für Bürger/innen.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.