484 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Geschäftsordnungsausschusses

gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR

über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss) (1/US)

 

 

Inhalt:

-       Beratungen

-       Beschlüsse

-       Ergebnis

Anlage 1

Anlage 2

 

 

I. Beratungen

 

Die Abgeordneten Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen 1/US am 14. Jänner 2015 im Nationalrat eingebracht.

 

Der Geschäftsordnungsausschuss hat das gegenständliche Verlangen am 28. Jänner und 19. Februar 2015 in Verhandlung genommen.

 

Nach der Berichterstattung durch den Zweiten Präsidenten des Nationalrates Karlheinz Kopf beteiligten sich an der Debatte die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Rainer Hable, Mag. Werner Kogler, Elmar Podgorschek, Ing. Robert Lugar, Dieter Brosz, MSc, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, die Präsidentin des Nationalrates Doris Bures sowie der Zweite Präsident des Nationalrates Karlheinz Kopf.


II. Beschlüsse

 

Nach Beratung fasste der Geschäftsordnungsausschuss nach § 33 Abs. 6 GOG-NR iVm. § 3 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) nachfolgende Beschlüsse:

 

 

Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses

 

Der Geschäftsordnungsausschuss hat gemäß § 3 Abs. 3 VO-UA die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Untersuchungsausschusses nach den im § 30 GOG-NR festgesetzten Grundsätzen folgendermaßen bestimmt:

SPÖ: 5 (5), ÖVP: 5 (5), FPÖ: 4 (4), Grüne: 2 (2), Team Stronach: 1 (1), NEOS: 1 (1)

 

Die Abstimmung erfolgte einstimmig.

 

 

Grundsätzlicher Beweisbeschluss

 

Auf Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA den als Anlage 2 angeschlossenen grundsätzlichen Beweisbeschluss gefasst.

 

Die Abstimmung erfolgte mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, T, dagegen: N).

 

 

Wahl Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt samt Stellvertretern

 

Auf Grundlage des Vorschlages der Präsidentin des Nationalrates gemäß § 7 Abs. 2 VO-UA hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA:

 

- Herrn Dr. Walter Pilgermair zum Verfahrensrichter gewählt.

 

Die Wahl erfolgte einstimmig.

 

- Herrn Mag. Walter Hellmich zum Verfahrensrichter-Stellvertreter gewählt.

 

Die Wahl erfolgte einstimmig.

 

- Herrn Univ. Prof. Dr. Bruno Binder zum Verfahrensanwalt gewählt.

 

Die Wahl erfolgte einstimmig.

 

- Herrn Dr. Klaus Hoffmann zum Verfahrensanwalt-Stellvertreter gewählt.

 

Die Wahl erfolgte einstimmig.

 

 

 

Berichterstatter für den Nationalrat

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde der Abgeordnete Otto Pendl gewählt.


 

III. Ergebnis

Als Ergebnis seiner Beratungen und Prüfung des Verlangens auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss) erstattet der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR dem Nationalrat seinen Bericht beinhaltend:

 

 

1.

Den Untersuchungsgegenstand (Anlage 1)

 

2.

den grundsätzlichen Beweisbeschluss (Anlage 2)

 

3.

die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses:

 

 

 

Mitglieder

Ersatzmitglieder

SPÖ

5

5

ÖVP

5

5

FPÖ

4

4

Grüne

2

2

Team Stronach

1

1

NEOS

1

1

 

4.

die Wahl des Verfahrensrichters und Verfahrensanwalts samt Stellvertretern:

 

 

Verfahrensrichter

Dr. Walter Pilgermair

Verfahrensrichter -Stellvertreter

Mag. Walter Hellmich

Verfahrensanwalt

Univ. Prof. Dr. Bruno Binder

Verfahrensanwalt-Stellvertreter

Dr. Klaus Hoffmann

 

 

Wien, 2015 02 19

                                      Otto Pendl                                                                       Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann