484 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Geschäftsordnungsausschusses
gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR
über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss) (1/US)
Inhalt:
- Beratungen
- Beschlüsse
- Ergebnis
Anlage 1
Anlage 2
I. Beratungen
Die Abgeordneten Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen 1/US am 14. Jänner 2015 im Nationalrat eingebracht.
Der Geschäftsordnungsausschuss hat das gegenständliche Verlangen am 28. Jänner und 19. Februar 2015 in Verhandlung genommen.
Nach der Berichterstattung durch den Zweiten Präsidenten des Nationalrates Karlheinz Kopf beteiligten sich an der Debatte die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Rainer Hable, Mag. Werner Kogler, Elmar Podgorschek, Ing. Robert Lugar, Dieter Brosz, MSc, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, die Präsidentin des Nationalrates Doris Bures sowie der Zweite Präsident des Nationalrates Karlheinz Kopf.
II. Beschlüsse
Nach Beratung fasste der Geschäftsordnungsausschuss nach § 33 Abs. 6 GOG-NR iVm. § 3 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) nachfolgende Beschlüsse:
Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses
Der Geschäftsordnungsausschuss hat gemäß § 3 Abs. 3 VO-UA die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Untersuchungsausschusses nach den im § 30 GOG-NR festgesetzten Grundsätzen folgendermaßen bestimmt:
SPÖ: 5 (5), ÖVP: 5 (5), FPÖ: 4 (4), Grüne: 2 (2), Team Stronach: 1 (1), NEOS: 1 (1)
Die Abstimmung erfolgte einstimmig.
Grundsätzlicher Beweisbeschluss
Auf Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA den als Anlage 2 angeschlossenen grundsätzlichen Beweisbeschluss gefasst.
Die Abstimmung erfolgte mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, T, dagegen: N).
Wahl Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt samt Stellvertretern
Auf Grundlage des Vorschlages der Präsidentin des Nationalrates gemäß § 7 Abs. 2 VO-UA hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA:
- Herrn Dr. Walter Pilgermair zum Verfahrensrichter gewählt.
Die Wahl erfolgte einstimmig.
- Herrn Mag. Walter Hellmich zum Verfahrensrichter-Stellvertreter gewählt.
Die Wahl erfolgte einstimmig.
- Herrn Univ. Prof. Dr. Bruno Binder zum Verfahrensanwalt gewählt.
Die Wahl erfolgte einstimmig.
- Herrn Dr. Klaus Hoffmann zum Verfahrensanwalt-Stellvertreter gewählt.
Die Wahl erfolgte einstimmig.
Berichterstatter für den Nationalrat
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde der Abgeordnete Otto Pendl gewählt.
III. Ergebnis
Als Ergebnis seiner Beratungen und Prüfung des Verlangens auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss) erstattet der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR dem Nationalrat seinen Bericht beinhaltend:
1. |
Den Untersuchungsgegenstand (Anlage 1) |
2. |
den grundsätzlichen Beweisbeschluss (Anlage 2) |
3. |
die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses: |
|
|
Mitglieder |
Ersatzmitglieder |
SPÖ |
5 |
5 |
|
ÖVP |
5 |
5 |
|
FPÖ |
4 |
4 |
|
Grüne |
2 |
2 |
|
Team Stronach |
1 |
1 |
|
NEOS |
1 |
1 |
4. |
die Wahl des Verfahrensrichters und Verfahrensanwalts samt Stellvertretern: |
|
Verfahrensrichter |
Dr. Walter Pilgermair |
Verfahrensrichter -Stellvertreter |
Mag. Walter Hellmich |
|
Verfahrensanwalt |
Univ. Prof. Dr. Bruno Binder |
|
Verfahrensanwalt-Stellvertreter |
Dr. Klaus Hoffmann |
Wien, 2015 02 19
Otto Pendl Karlheinz Kopf
Berichterstatter Obmann