497 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 963/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ausweitung des Mandats der UN-Mission MINURSO

Die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Vereinten Nationen unterhalten seit 1991 die Mission für das Referendum in der Westsahara MINURSO (Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un référendum au Sahara occidental). Das Mandat ist seitdem 42 Mal verlängert worden und umfasst heute vor allem die Überwachung des Waffenstillstands zwischen dem Königreich Marokko und der Frente POLISARIO in der Westsahara, die Räumung von Minen und Blindgängern sowie die Unterstützung von vertrauensbildenden Maßnahmen. Das Kernmandat von MINURSO, die Durchführung eines Referendums, in dessen Rahmen die Bevölkerung der Westsahara zwischen einer Integration in den marokkanischen Staat und der Unabhängigkeit wählen soll, konnte bislang nicht umgesetzt werden, weil sich die Konfliktparteien nicht darauf einigen können, wer bei dem Referendum abstimmungsberechtigt ist.

Trotz einer weiterhin angespannten Menschenrechtssituation, die eine friedliche Konfliktlösung erschwert, ist MINURSO eine der wenigen friedenserhaltenden Operationen der VN die über keine spezifische Komponente der Menschenrechtsbeobachtung im Mandat verfügt. Während sich die Frente Polisario für eine solche Mandatserweiterung ausspricht, lehnt Marokko dies ab. Frankreich hat im Sicherheitsrat bislang die Position Marokkos unterstützt und eine entsprechende Erweiterung des Mandats blockiert.

Zwar bescheinigte der UN-Generalsekretär in seinem letztjährigen Bericht zur Lage in der Westsahara sowohl Marokko als auch der Frente Polisario positive Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in ihren jeweiligen Einflussgebieten unternommen zu haben. Allerdings sehen sich insbesondere die marokkanischen Sicherheitsbehörden weiterhin erheblichen Vorwürfen von lokalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen ausgesetzt, schwere Menschenrechtsverletzungen zu begehen, darunter Vergehen gegen die Rede- und Versammlungsfreiheit, unfaire Gerichtsverhandlungen, und unmenschliche Behandlungen bis hin zu Folter.

Die Erweiterung des UN-Mandats um die Beobachtung der Menschenrechtslage in den von Marokko und der Frente Polisario kontrollierten Gebieten und Flüchtlingslagern wäre daher ein wichtiges Instrument, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und Vertrauen zwischen den Konfliktparteien aufbauen zu können. Eine Vertiefung der Zusammenarbeit Marokkos mit den Sonderberichterstattern der VN könnte wesentlich zur Verbesserung der Situation beitragen.

UN-Generalsekretär Ban Ki-moon kritisierte in seinem Bericht von April letzten Jahres zudem, dass es seinem Sonderbeauftragten und Chef von MINURSO nicht möglich ist, unabhängig zu zivilgesellschaftlichen Organisationen in den von Marokko kontrollierten Gebieten Kontakt aufzunehmen, weil Marokko dies mit der Begründung zurückweist, dass derartige Kontakte nicht vom UN-Mandat gedeckt seien. Diese Einschränkungen erschweren nach Ansicht des Generalsekretärs die Möglichkeiten von MINURSO, sich ein eigenes Bild der Lage in der Westsahara zu machen und Sicherheitsrat wie Generalsekretär zu informieren.

Das MINURSO-Mandat wird im April 2015 aller Wahrscheinlichkeit nach erneut um ein weiteres Jahr verlängert.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Dr. Johannes Hübner.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2015 03 10

                        Mag. Christine Muttonen                                                           Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann