Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Einstellung der Mitgliedsbeitragszahlungen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes

 

Wesentliche Auswirkungen

Ein Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes bewirkt den Entfall der Pflicht zur jährlichen Beitragsleistung.

Österreich ist derzeit Vollmitglied und zahlt einen Beitrag von aktuell £ 63.900,- für das Jahr 2014. Dieser Beitrag wird innerhalb Österreichs zu gleichen Teilen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie der teilnehmenden Industrie (Sprecher: Energieversorgung Niederösterreich/EVN) getragen. Nach Rücktritt von der Mitgliedschaft würden diese Beiträge entfallen. Da eine schriftliche Rücktrittserklärung gemäß Artikel 9f des Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommens zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes mit einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist verbunden ist, würden die Auswirkungen erst im Jahr 2016 eintreten.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen.“ der Untergliederung 40 Wirtschaft bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Der Kohletechnische Informationsdienst der Internationalen Energie-Agentur (IEA Clean Coal Centre) wurde 1975 im Zuge der Ölkrise von der Internationalen Energieagentur (IEA), die selbst Teil der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist, gegründet. Das Ziel der IEA ist es, die Zusammenarbeit unter den teilnehmenden Staaten zu fördern, um die Energiesicherheit durch Diversifizierung der Energieversorgung, die saubere und effiziente Energienutzung und die Energieeinsparung zu erhöhen. Dies wird u.a. durch gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprogramme erreicht, von denen das IEA Clean Coal Centre eines ist. Es stellt Information und Analysen zu allen Aspekten von Kohle zur Verfügung, veröffentlicht jährlich eine Zahl von Berichten zu verschiedenen Themen, betreibt Datenbanken und organisiert Konferenzen und Seminare. Insgesamt gibt es über vierzig aktive Programme oder Durchführungsübereinkommen der IEA.

 

Das IEA Clean Coal Centre ist eine Non-Profit-Organisation und finanziert sich in erster Linie durch Mitgliedsbeiträge. Mitglieder sind sowohl Staaten (Australien, Kanada, Deutschland, Italien, Japan, Polen, Republik Korea, Südafrika, Großbritannien, USA und Österreich), die Europäische Kommission, als auch Industrievertreter (Unternehmen und Verbände).

 

Da Österreich mittlerweile Mitglied der Europäischen Union ist und diese ein Mitglied des IEA Clean Coal Centres ist, fühlt sich Österreich in diesem Gremium ausreichend vertreten. Neben Österreich sind ausschließlich einige größere EU-Staaten Direktmitglieder der Organisation.

 

Gemäß der Energiestrategie Österreich der Bundesregierung vom März 2010 wurde als klares Ziel im Bereich der Wärmebereitstellung die Substitution fossiler Energieträger durch den Einsatz effizienter Erneuerbarer Energieträger genannt, was dazu beitragen soll, die Treibhausgas-Emissionen zu verringern und den globalen Klimawandel zu bekämpfen. Der Anteil von Kohle zur Strom- und Wärmeerzeugung ist in Österreich in den letzten Jahren rückläufig und hat keinen nennenswerten Stellenwert am Endenergieverbrauch. Der heimische Braunkohlebergbau wurde 2005 eingestellt. Der Wirtschaft bzw. privaten Unternehmen steht es mittlerweile offen, im IEA Clean Coal Centre sogenannte „Sponsoring-Mitgliedschaften“ einzugehen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Weitere Mitgliedschaft in einer Institution, die in der österreichischen Energiepolitik keinen nennenswerten Stellenwert mehr hat und unter Weiterzahlung der Mitgliedsbeiträge in Höhe £ 63.900,-.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2016

Evaluierungsunterlagen und -methode: Mit Austritt aus dem Kohletechnischen Informationsdienst der Internationalen Energie-Agentur (IEA Clean Coal Centre) ist das Vorhaben abgeschlossen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Einstellung der Mitgliedsbeitragszahlungen

 

Beschreibung des Ziels:

Ein Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes bewirkt den Entfall der Pflicht zur jährlichen Beitragsleistung. Österreich ist derzeit Vollmitglied und zahlt einen Beitrag von aktuell £ 63.900,- für das Jahr 2014. Dieser Beitrag wird innerhalb Österreichs zu gleichen Teilen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie der teilnehmenden Industrie (Sprecher: Energieversorgung Niederösterreich/EVN) getragen. Nach Rücktritt von der Mitgliedschaft würden diese Beiträge entfallen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Österreich hat einen Beitrag von aktuell £ 63.900,- für das Jahr 2014 geleistet.

Da eine schriftliche Rücktrittserklärung gemäß Artikel 9f des Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes mit einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist verbunden ist, würde ein Jahr nach Erklärung des österreichischen Rücktritts, d.h. im Jahr 2016, der oben genannte Betrag nicht mehr gezahlt werden.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes

Beschreibung der Maßnahme:

Die Verwaltung muss eine durch den Bundespräsidenten abzugebende Rücktrittserklärung entwerfen und dem Nationalrat zur Genehmigung vorlegen. Danach kann der Bundespräsident die Erklärung gegenüber der Organisation abgeben.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mitgliedschaft im Kohletechnischen Informationsdienst der Internationalen Energie-Agentur

Beendigung der Mitgliedschaft im Kohletechnischen Informationsdienst der Internationalen Energie-Agentur im Jahr 2016

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.