Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Schaffung der erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Ausbildungen und Übungen in Französisch-Guyana

Durch den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags mit der Französischen Republik sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Ausbildungen und Übungen in Französisch-Guyana als Klimazone Dschungel geschaffen werden. Dabei sollen insbesondere der Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana geregelt werden.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Regelung der Rechtsstellung von österreichischen Soldaten in Französisch-Guyana

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Gewährleistung eines solidarischen Beitrages zur internationalen Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe." der Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten und Sport bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Im Interesse einer optimalen Vorbereitung der Teilnahme des Bundesheers an Einsätzen im Rahmen des internationalen Krisenmanagements der Vereinten Nationen und der Europäischen Union und aufgrund des derzeitigen geographischen Schwergewichts des internationalen Krisenmanagements in der Region Afrika sind Ausbildungen und Übungen in der Klimazone Dschungel notwendig. Unter Berücksichtigung der bestehenden Kooperation mit dem Verteidigungsministerium Frankreichs und den vorhandenen französischen Stützpunkten wird durch das Bundesheer angestrebt, solche Ausbildungen und Übungen im Überseegebiet Französisch-Guyana durchzuführen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es dafür erforderlich, eine ausdrückliche Regelung für den Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana zu schaffen. Das gegenständliche Abkommen soll dabei die Anwendbarkeit der Bestimmungen des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBl. III Nr. 136/1998, auf derartige Tätigkeiten in Französisch-Guyana regeln.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne den Abschluss des gegenständlichen völkerrechtlichen Vertrags fehlen einschlägige Regelungen für den Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Keine Angabe.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Prüfung der Effektivität und der Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung des völkerrechtlichen Vertrags, insbesondere anhand der bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Ausbildungen und internationalen Übungen in Französisch-Guyana.

 

Ziele

 

Ziel 1: Schaffung der erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Ausbildungen und Übungen in Französisch-Guyana

 

Beschreibung des Ziels:

Durch den Abschluss eines entsprechenden völkerrechtlichen Vertrags mit der Französischen Republik sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Ausbildungen und Übungen im Überseegebiet Französisch-Guyana geschaffen werden. Dabei soll insbesondere die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana geregelt werden. Dadurch wird die Einsatzfähigkeit von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in klimatischen Bedingungen von Dschungelgebieten sichergestellt.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Fehlen eines entsprechenden völkerrechtlichen Vertrags.

Es besteht ein völkerrechtlicher Vertrag mit der Französischen Republik, welcher den Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheers in Französisch-Guyana regelt.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Regelung der Rechtsstellung von österreichischen Soldaten in Französisch-Guyana

Beschreibung der Maßnahme:

Der gegenständliche völkerrechtliche Vertrag regelt die Anwendbarkeit der Bestimmungen des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBl. III Nr. 136/1998, für den Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne Regelung unterliegen Angehörige des österreichischen Bundesheeres den in Französisch-Guyana geltenden Rechtsvorschriften.

Der Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana wird durch die Bestimmungen des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBl. III Nr. 136/1998, geregelt, welches unter anderem die Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften von Französisch-Guyana einschränkt.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.