Vorblatt
Ziel(e)
- Schaffung der erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Ausbildungen und Übungen in Französisch-Guyana
Durch den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags mit der Französischen Republik sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Ausbildungen und Übungen in Französisch-Guyana als Klimazone Dschungel geschaffen werden. Dabei sollen insbesondere der Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana geregelt werden.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Regelung der Rechtsstellung von österreichischen Soldaten in Französisch-Guyana
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres |
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Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2014 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Gewährleistung eines solidarischen Beitrages zur internationalen Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe." der Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten und Sport bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Im Interesse einer optimalen Vorbereitung der Teilnahme des Bundesheers an Einsätzen im Rahmen des internationalen Krisenmanagements der Vereinten Nationen und der Europäischen Union und aufgrund des derzeitigen geographischen Schwergewichts des internationalen Krisenmanagements in der Region Afrika sind Ausbildungen und Übungen in der Klimazone Dschungel notwendig. Unter Berücksichtigung der bestehenden Kooperation mit dem Verteidigungsministerium Frankreichs und den vorhandenen französischen Stützpunkten wird durch das Bundesheer angestrebt, solche Ausbildungen und Übungen im Überseegebiet Französisch-Guyana durchzuführen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es dafür erforderlich, eine ausdrückliche Regelung für den Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana zu schaffen. Das gegenständliche Abkommen soll dabei die Anwendbarkeit der Bestimmungen des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBl. III Nr. 136/1998, auf derartige Tätigkeiten in Französisch-Guyana regeln.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne den Abschluss des gegenständlichen völkerrechtlichen Vertrags fehlen einschlägige Regelungen für den Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Keine Angabe.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Prüfung der Effektivität und der Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung des völkerrechtlichen Vertrags, insbesondere anhand der bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Ausbildungen und internationalen Übungen in Französisch-Guyana.
Ziele
Ziel 1: Schaffung der erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Ausbildungen und Übungen in Französisch-Guyana
Beschreibung des Ziels:
Durch den Abschluss eines entsprechenden völkerrechtlichen Vertrags mit der Französischen Republik sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Ausbildungen und Übungen im Überseegebiet Französisch-Guyana geschaffen werden. Dabei soll insbesondere die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana geregelt werden. Dadurch wird die Einsatzfähigkeit von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in klimatischen Bedingungen von Dschungelgebieten sichergestellt.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Fehlen eines entsprechenden völkerrechtlichen Vertrags. |
Es besteht ein völkerrechtlicher Vertrag mit der Französischen Republik, welcher den Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheers in Französisch-Guyana regelt. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Regelung der Rechtsstellung von österreichischen Soldaten in Französisch-Guyana
Beschreibung der Maßnahme:
Der gegenständliche völkerrechtliche Vertrag regelt die Anwendbarkeit der Bestimmungen des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBl. III Nr. 136/1998, für den Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Ohne Regelung unterliegen Angehörige des österreichischen Bundesheeres den in Französisch-Guyana geltenden Rechtsvorschriften. |
Der Aufenthalt und die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Französisch-Guyana wird durch die Bestimmungen des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBl. III Nr. 136/1998, geregelt, welches unter anderem die Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften von Französisch-Guyana einschränkt. |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.