509 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (482 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2015)

Im Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 26. September 2013 C(2013) 6080 final, Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2013/2168, wird die Auffassung vertreten, dass die Republik Österreich ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken), ABl. Nr. L 149 vom 11.06.2005 S. 22, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 253 vom 25.09.2009 S. 18 nicht vollständig erfüllt habe.

Zur möglichen Vermeidung eines wenig zielführenden Verfahrens vor dem EuGH soll daher das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) somit bereits jetzt entsprechend den Vorschlägen der Europäischen Kommission abgeändert werden.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. März 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Brigitte Jank, der Abgeordnete MMMag. Dr. Axel Kassegger sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G,N, dagegen: F,T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (482 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 03 12

                                   Brigitte Jank                                                                    Peter Haubner

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann