516 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 834/A der Abgeordneten Johann Höfinger, Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, geändert wird

Die Abgeordneten Johann Höfinger, Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 11. Dezember 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Parallel zur Fortschreibung des Finanzausgleichs um 2 Jahre umfasst dieses Vorhaben die Sicherstellung der kontinuierlichen Umsetzung von notwendigen Investitionsvorhaben zur Neuerrichtung und Funktionserhaltung in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Dazu wird ein Zusagerahmen für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft in der Höhe von jeweils 100 Mio. Euro in den Jahren 2015 und 2016 festgelegt.

Zu Z 1 (§ 6 Abs. 2 Z 5 bis 7):

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist ermächtigt, für Zwecke der Siedlungswasserwirtschaft Förderungen zuzusagen, die einem festgelegten Barwert entsprechen. Die Höhe dieses Zusagerahmens für die Siedlungswasserwirtschaft wird seitens der Finanzausgleichspartner jeweils für die laufende Finanzausgleichsperiode festgesetzt. Korrespondierend zur Fortschreibung des Finanzausgleichs um zwei Jahre ist der Zusagerahmen gemäß § 6 Abs. 2 sowohl zeitlich wie auch betraglich anzupassen.

Durch diese Bestimmung wird sichergestellt, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Jahr 2015 und 2016 Förderungen zusagen kann, deren Ausmaß einem Barwert von insgesamt 200 Millionen Euro entspricht.

Zu Z 2 (§ 6 Abs. 2 dritter Satz):

Die zeitliche Beschränkung der diesbezüglichen Ermächtigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird bis Ende 2016 fortgeschrieben.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 18. März 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Johann Höfinger die Abgeordneten Rudolf Plessl, Carmen Schimanek, Michael Pock sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 03 18

                                Johann Höfinger                                                        Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau