519 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (479 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Die Familienbeihilfe wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Wenn anlässlich der Geburt sämtliche Anspruchsvoraussetzungen und alle erforderlichen Personenstandsdaten vorliegen, soll in Zukunft die Möglichkeit eröffnet werden, die Familienbeihilfe automationsunterstützt zu gewähren, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.

Die Kosten für die technische Umsetzung der antragslosen Gewährung der Familienbeihilfe sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen im Jahr 2015 in Höhe von einmalig 784.540 € zu tragen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

0

‑785

0

0

0

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen:

Das Vorhaben führt insgesamt zu einer Belastung von rund 39.000 Stunden und einer Belastung hinsichtlich direkter Kosten in Höhe von € 0,- pro Jahr.

Durch die automationsunterstützte Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes entfällt die Antragstellung.

Das bewirkt sowohl für Bürger/innen als auch die Finanzverwaltung eine wesentliche Serviceoptimierung und Verwaltungsvereinfachung.

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. März 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Angela Fichtinger die Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Mag. Daniela Musiol, Daniela Holzinger, BA, Mag. Gisela Wurm, Angela Lueger, Mag. Aygül Berivan Aslan sowie die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (479 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 03 18

                               Angela Fichtinger                                                       Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann