521 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 219/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung der Familienleistungen“

Die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Über ihre gesellschaftspolitische Bedeutung hinaus stellen Familien auch einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor dar. Die Leistungen, die in österreichischen Familien gratis erbracht werden, sind von zahlreichen Erhebungen und Untersuchungen gestützt. Aktuelle Schätzungen, die den zeitlichen Aufwand für die unentgeltlichen Leistungen der Familien (Erziehung, Pflege etc.) in Geld messen, kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Wert der Familienarbeit in Österreich pro Jahr mit rund € 60 Milliarden (berechnet nach Mindestlohntarifen brutto inklusive Überstundenabgeltungen) beziffern lässt.

Rund 80% der Familienarbeit wird von Frauen getragen.

Nach den Schätzungen des WIFO betragen die direkten Kinderkosten rund 500 € pro Kind und Monat. Der Verdienstentgang von Frauen erreicht − je nach Kinderzahl und Erwerbstätigkeit der Mutter − kumuliert bis zum 17. Lebensjahr des Kindes zwischen € 107.000 € und € 220.000. Die öffentlichen Transfers betragen im Durchschnitt aller kinderbetreuenden Haushalte 10% des Nettohaushaltseinkommens und gleichen damit die Kinderkosten nicht aus.

Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes im Jahr 2002 wurde diese Familienleistung nicht erhöht. Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Pflegegeld erfuhren einmalige Erhöhungen, was aber die ständige Teuerung bei weitem nicht wettmacht. Der Wertverlust des Kinderbetreuungsgeldes beträgt bereits über 18%, jener der Familienbeihilfe trotz der Einführung der 13. Familienbeihilfezahlung liegt bei 13%.

Im Gegensatz zu den Pensionen werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbetrag und Pflegegeld nicht regelmäßig erhöht. Angesichts eines Anstiegs des Preisindex seit 2002 von über 30%[1] wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Familienleistungen immer augenscheinlicher. Angepasste Familienleistungen stärken auch die Kaufkraft der Familien und damit die österreichische Wirtschaft.

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. März 2014 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Leopold Steinbichler die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Asdin El Habbassi, BA und Angela Lueger.

Auf Antrag des Abgeordneten Asdin El Habbassi, BA, wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V; dagegen: F, G, T; nicht anwesend: N) vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 18. März 2015 wieder aufgenommen, und an der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Barbara Rosenkranz und Mag. Daniela Musiol.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, T dagegen: S, V, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Nikolaus Prinz gewählt.

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 03 18

                                 Nikolaus Prinz                                                         Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

 



[1] Statistik Austria