522 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 220/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld“

Die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Kinderbetreuungsgeld ist im Vergleich zum ehemaligen Karenzgeld kein Ersatz für einen Verdienstentgang, sondern eine Familienleistung, die unabhängig von einer bestehenden oder früheren Erwerbstätigkeit gebührt. Arbeitsrechtliche Regelungen im Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz stehen in keinem Zusammenhang mit den Bestimmungen des Kinderbetreuungsgeldes.

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Abgeltung für die Betreuungsleistung. Den Eltern muss die Freiheit bleiben, zwischen Eigen- oder Fremdbetreuung entscheiden zu dürfen. Die Einschränkung der Erwerbstätigkeit über die Bestimmung einer Zuverdienstgrenze schränkt die Wahlfreiheit der Eltern ein.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. März 2014 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Leopold Steinbichler die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Katharina Kucharowits, Mag. Michael Hammer, Mag. Aygül Berivan Aslan und Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.

Auf Antrag der Abgerodneten Katharina Kucharowits wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V; dagegen: F, G, T, N) vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 18. März 2015 wieder aufgenommen, und an der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Mag. Daniela Musiol, Wolfgang Knes, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und Carmen Schimanek.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, N, dagegen: S, V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Nikolaus Prinz gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 03 18

                                 Nikolaus Prinz                                                         Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann