524 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (480 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Waffengesetz 1996 und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden (Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 – SVAG 2015)

Mit dem Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 sollen bestimmte Materien der Sicherheitsverwaltung einer Novellierung unterzogen werden.

Im Meldewesen soll dabei vor allem die Situation von Menschen, die in Betreuungseinrichtungen („Notwohnungen“) Unterkunft nehmen müssen, ein Hauptaugenmerk sein. Sind diese Menschen in ihrer körperlichen Unversehrtheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung gefährdet und wird eine Notwohnung zum Schutz vor solchen Gefährdungen aufgrund eines entsprechenden Kooperationsverhältnisses einer Betreuungseinrichtung mit einer Gebietskörperschaft betrieben, soll es zukünftig möglich sein, eine Meldung an der Adresse der Betreuungseinrichtung vorzunehmen. Ziel ist es also, die Meldepflicht für diese Personen aufrecht zu erhalten, jedoch an ihrer Unterkunft Schutz vor Gefährdungen durch Dritte zu gewährleisten.

Im Passwesen soll sichergestellt werden, dass die mit einem Antrag auf Neuausstellung des Dokuments befasste Passbehörde von der gerichtlichen Anordnung der Abnahme eines Reisedokumentes eines Kindes in Kenntnis ist. Dadurch soll verhindert werden, dass die gerichtliche Anordnung umgangen wird, indem der nicht berechtigte Elternteil unter Vorgabe eines Verlustes oder Diebstahls des Dokuments durch Ausstellung eines neuen Reisedokumentes für das Kind mit diesem in das Ausland reist.

Im Waffenwesen soll die Novelle in erster Linie auf eine Verwaltungsvereinfachung abzielen. So soll es bspw. möglich sein, Notaren im Rahmen von Verlassenschaftsverfahren Daten aus dem Zentralen Waffenregister zu übermitteln. Darüber hinaus sollen inhaltliche und terminologische Klarstellungen vorgenommen sowie einem weitergehenderen Bürgerservice entsprochen werden. Dem Bürger soll es bspw. ermöglicht werden, eine Waffenregisterbescheinigung mittels Bürgerkarte zu beantragen und ausgestellt zu bekommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. März 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Nikolaus Prinz die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Christoph Hagen, Dr. Peter Pilz, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Alev Korun, Werner Amon, MBA, Rudolf Plessl sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Sichergestellt werden soll, dass Betroffene bestmöglich geschützt werden. Daher wird klargestellt, dass in den Fällen des § 2 Abs. 4 amtswegig eine Auskunftssperre (§ 18 Abs. 2) gesetzt werden muss.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T, N, teilw. G, dagegen: teilw. G) beschlossen.

Ein von den Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend konsequentes Vorgehen gegen unangemessene Polizeigewalt fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: G, dagegen: S, V, F, T, N).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 03 19

                                 Nikolaus Prinz                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann