526 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 957/A(E) der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon MBA, Dr. Peter Pilz, Christoph Hagen, Mag. Nikolaus Alm, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend illegale Überwachung durch fremde Geheimdienste

Die Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon MBA, Dr. Peter Pilz, Christoph Hagen, Mag. Nikolaus Alm, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit zunehmender Aufarbeitung der von Edward Snowden aufgedeckten Dokumente über die internationalen Spionagetätigkeiten der NSA und ihrer Partnerdienste wie insbesondere dem britischen GCHQ wird das wahre Ausmaß der stattfindenden Massenüberwachung immer besser erkennbar. In den letzten Wochen haben diesbezüglich einige äußerst besorgniserregende neue Enthüllungen Licht auf die technischen Fähigkeiten von NSA & Co geworfen. Diese übersteigen die ursprünglichen Befürchtungen noch einmal bei weitem.

Zunächst wurde im November 2014 bekannt, dass mit der Malware „Regin“ ein hochentwickeltes Schadprogramm vermutlich seitens der NSA gezielt gegen Regierungen, Behörden, Kryptologen und Mathematiker weltweit eingesetzt wurde. Bemerkenswert war dabei aus österreichischer Sicht, dass neben den Hauptzielländern wie Russland, Iran, Afghanistan und Pakistan, rund 5% der Einsatzfälle dieser Schadsoftware Computersysteme in Österreich betrafen.

Vergangene Woche berichtete nun ein renommiertes Computersicherheits-unternehmen über weitere Formen von Cyberschädlingen, die von der sogenannten „Equation-Group“, die zumindest seit 2001 aktiv sei, eingesetzt worden seien. Aufgrund von übereinstimmendem Code zwischen diesen Programmen und dem mittlerweile ebenfalls der NSA zugeordneten Stuxnet-Wurm, gelangten die Sicherheitsforscher zu dem überzeugenden Verdacht, dass auch die „Equation-Group“ der NSA zuzurechnen ist. Das Besondere an den nunmehr aufgedeckten Schadprogrammen ist, dass diese auf der niedrigsten technischen Stufe, der Firmware von Computern und Festplatten agieren, und so vor der Entdeckung durch Antivirensoftware geschützt sind. Auf diese Art können unter anderem verdeckt auch die Verschlüsselung umgangen und sogar vollständige Löschvorgänge von Festplatten (Wipe) unterlaufen werden. Ein derart befallenes Computersystem kann nur noch komplett ersetzt werden.

Die von dem Sicherheitsunternehmen veröffentliche Karte wies diesmal zwar keine Fälle in Österreich aus, was aber natürlich keineswegs bedeutet, dass es solche nicht gibt oder dass sie sich nicht noch ereignen könnten.

Schließlich berichtete in dieser Woche auch noch die Internetplattform The Intercept, dass der britische GCHQ in enger Kooperation mit der NSA durch systematische Angriffe auf den niederländischen SIM-Karten Erzeuger Gemalto zumindest Millionen von elektronischen „Ki-Schlüsseln“ illegal entwendete, mit deren Hilfe verschlüsselte Handytelefonate, SMS und Internetdienste problemlos abgefangen werden können.

Soweit über passive Funkmasten der NSA verschlüsselte Mobiltelefonate abgefangen und massenweise gespeichert wurden, können diese auch noch weit im Nachhinein mit diesen Schlüsseln entschlüsselt und ausgewertet werden. Laut The Intercept ergibt sich aus den ausgewerteten Geheimdokumenten auch, dass neben Gemalto auch ein weiterer Anbieter von SIM-Karten, die deutsche Firma Giesecke & Devrient ins Visier des GCHQ geriet. Ob der Angriff auch hier erfolgreich war, ist noch nicht bekannt.

Durch die entwendeten Schlüssel ist es für NSA und GCHQ möglich, illegale Telefonüberwachungen international durchzuführen, ohne dass die jeweiligen Betreiber oder die nationalen Regierungen in irgendeiner Form eingebunden werden. NSA und GCHQ gingen hier gezielt gegen ein Unternehmen aus einem EU- und NATO-Mitgliedstaat vor und überwachten dessen Mitarbeiter, um an die geheimen Informationen zu gelangen.

Durch die geschilderten Vorgänge sind die Grundrechte und das Kommunikationsgeheimnis aller österreichischen Bürgerinnen und Bürger bedroht. Derartige Angriffe stehen in Widerspruch zu nationalem und internationalem Recht und sind in Österreich strafbar.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. März 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Hannes Weninger der Abgeordnete Dr. Peter Pilz.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon MBA, Dr. Peter Pilz, Christoph Hagen, Mag. Nikolaus Alm, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2015 03 19

                               Hannes Weninger                                                                    Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann