Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen der Slowakei und Österreich

Durch den neuen Vertrag soll ein moderner, den aktuellen rechtlichen sowie praktischen Notwendigkeiten (u.a. bedingt durch die Schengen-Erweiterung) entsprechender Vertrag geschaffen werden, der die Effizienz bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Verhütung und Verfolgung von strafbaren Handlungen weiter steigert und die Möglichkeiten der österreichischen Sicherheitsbehörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in der Slowakei erweitert.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Abschluss eines zeitgemäßen Polizeikooperationsvertrages mit der Slowakei

 

Wesentliche Auswirkungen

Die innerstaatliche Umsetzung des Vertrages wird keine zusätzlichen Kosten verursachen; soweit Kosten anfallen, sind aus den veranschlagten Budgets der jeweils zuständigen Ressorts zu bedecken. Die finanziellen Auswirkungen sind nur marginal, da zwar die rechtliche Grundlage für gewisse grenzüberschreitende Tätigkeiten der österreichischen Polizei geschaffen wird, diese jedoch die Ausnahme darstellen und im täglichen Dienstbetrieb aufgehen.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Der Abschluss des Vertrags steht in vollem Einklang mit den Verpflichtungen Österreichs im Rahmen der Europäischen Union (EU).

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Da durch den Vertrag Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder berührt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG erforderlich.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Beibehaltung des hohen Niveaus der Inneren Sicherheit in Österreich, insbesondere durch Kriminalitätsbekämpfung, Terrorismusbekämpfung und Verkehrsüberwachung.“ der Untergliederung 11 Inneres bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit ist am 13. Februar 2004 unterzeichnet worden und mit 1. Juli 2005 in Kraft getreten (BGBl. III Nr. 72/2005).

 

Infolge der inzwischen eingetretenen Entwicklungen, insbesondere der Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes für die Slowakei, der Fortentwicklung des Rechtsbestands der Europäischen Union in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie den gestiegenen Anforderungen an die polizeiliche Arbeit und Zusammenarbeit ist es erforderlich, den bestehenden Vertrag zu ändern und zu ergänzen.

 

Durch den neuen Vertrag soll ein moderner, den aktuellen rechtlichen sowie praktischen Notwendigkeiten entsprechender Vertrag geschaffen werden, der im bilateralen Zusammenwirken die Effizienz bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Verhütung und Verfolgung von strafbaren Handlungen weiter steigert und die Möglichkeiten der österreichischen Sicherheitsbehörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in der Slowakei erweitert.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Es bestehen keine Alternativen zum beschriebenen Vorhaben.

 

Die Möglichkeiten der österreichischen Sicherheitsbehörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in der Slowakei würden nicht erweitert werden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluierung soll im Jahr 2019 durchgeführt werden. Es muss erhoben werden, ob der Vertrag in Kraft ist. Organisatorische Maßnahmen sind nicht notwendig.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen der Slowakei und Österreich

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der bestehende Vertrag stellt kein zeitgemäßes Mittel für die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Slowakei dar.

Der neue Vertrag erweitert die Möglichkeiten der österreichischen Behörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in der Slowakei bei der polizeilichen Zusammenarbeit.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Abschluss eines zeitgemäßen Polizeikooperationsvertrages mit der Slowakei

Beschreibung der Maßnahme:

Durch die Änderung und Ergänzung des bestehenden Vertrages soll die Zusammenarbeit insbesondere in den folgenden Bereichen erleichtert und erweitert werden:

 

                         - Grenzüberschreitende Observation (Es darf die Observation einer Person wegen einer Straftat fortgesetzt werden, die unter den Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls fällt; bisher war die Fortsetzung der Observation von einer Person, wegen einer im ersuchten Staat auslieferungsfähigen Straftat erlaubt)

 

                         - Grenzüberschreitende Nacheile (Die Nacheile kann nun auch aus einem Drittsaat erfolgen; Es darf Personen nachgeeilt werden die bei der Begehung einer Straftat, die zur Ausstellung eines europäischen Haftbefehls führen kann, betreten werden oder die aus der Haft entflohen sind; bisher war lediglich erlaubt die grenzüberschreitende Verfolgung einer Person fortzusetzen, die bei der Begehung einer auslieferungsfähigen Straftat betreten oder deswegen verfolgt wurde)

 

Die folgenden Bereiche werden erstmals durch den neuen Vertrag erfasst:

                         - Korruptionsbekämpfung,

                         - Zeugenschutz,

                         - Polizeiliche Durchbeförderung,

                         - Übergabe von Personen an der Staatsgrenze.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit besteht der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit vom 13. Februar 2004 (BGBl. III Nr. 72/2005).

Der neue Polizeikooperationsvertrag mit der Slowakei ist in Kraft. Die rechtliche Grundlage für die beschriebenen Maßnahmen („zeitgemäße Mittel“) besteht.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.