Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Optimierung des Gestaltungsspielraumes an Neuen Mittelschulen durch Flexibilisierung des standortspezifischen Ressourceneinsatzes

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Flexibilisierung des Ressourceneinsatzes

 

Wesentliche Auswirkungen

Durch die Flexibilisierung des für Differenzierungsmaßnahmen zweckgewidmeten zusätzlichen Ressourceneinsatzes in Klassen der Neuen Mittelschule sollen der schulautonome Verantwortungsbereich gestärkt sowie die Zusammenarbeit der Neuen Mittelschulen mit den Kooperationsschulen aus dem Bereich der allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen optimiert werden.

Finanzielle Auswirkungen sind aus dem Vorhaben keine zu erwarten, da wie bisher 6 Wochenstunden je NMS-Klasse zur Verfügung gestellt werden. Aus einer bloßen Flexibilisierung dieses Stundeneinsatzes lassen sich keine Folgewirkungen auf die Personalausgaben für LehrerInnen ableiten, zumal auch davon ausgegangen werden kann, dass sich die Verteilung der zusätzlichen Stunden auf die unterschiedlichen Lehrverpflichtungsgruppen (BundeslehrerInnen) nicht verändern wird.

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Flexibilisierung des zusätzlichen Ressourceneinsatzes an Neuen Mittelschulen

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Frauen

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Qualitätsvolle Umsetzung der Neuen Mittelschule (NMS) im Sinne einer neuen Lehr- und Lernkultur" für das Wirkungsziel "Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Zum Zwecke der Individualisierung und inneren Differenzierung (vgl. § 31a Abs. 2 SchUG; Maßnahmen sind z.B. die Bildung von Förder- und Leistungskursen oder das Unterrichten in LehrerInnenteams) in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache an Neuen Mittelschulen stellt der Bund 6 Lehrpersonenstunden pro NMS-Klasse zur Verfügung. In der Praxis führt die Beschränkung des Einsatzes der 6 Wochenstunden auf die differenzierten Pflichtgegenstände zu erheblichen Schwierigkeiten, geplante Schwerpunkte, sowohl im fremdsprachlichen Bereich als auch im (autonomen) Schwerpunktbereich, zu realisieren, da beispielsweise in einigen Fällen LandeslehrerInnen mit der dafür erforderlichen speziellen Qualifikation am betroffenen Schulstandort nicht vorhanden sind. Von dem Vorhaben sind nach dem Endausbau der Neuen Mittelschule rd. 1.118 Standorte und rd. 10.400 Klassen betroffen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die pädagogische Planungsverantwortung wäre weiterhin durch den geringen organisationsrechtlichen Gestaltungsspielraum für vorhandene Ressourcen hinsichtlich einer standortspezifischen (autonomen) Schwerpunktsetzung deutlich erschwert.

Der Einsatz von Bundeslehrer/innen aus dem Bereich der allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen wäre weiterhin erschwert.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Ressourceneinsatz und -steuerung sind fixe thematische Bestandteile im Prozess der Schulqualität Allgemeinbildung (SQA), wodurch ein laufender Informationsfluss bzw. die Datengrundlage für eine interne Evaluation gegeben sind.

 

Ziele

 

Ziel 1: Optimierung des Gestaltungsspielraumes an Neuen Mittelschulen durch Flexibilisierung des standortspezifischen Ressourceneinsatzes

 

Beschreibung des Ziels:

Um den Gestaltungsspielraum der Neuen Mittelschulen zu optimieren, soll der Einsatz der 6 Wochenstunden auch in anderen als den differenzierten Pflichtgegenständen bei gleichbleibender Stundenanzahl ermöglicht werden. Diese Maßnahme stärkt einerseits den schulautonomen Verantwortungsbereich und ermöglicht gleichzeitig den Ausbau und die Vertiefung der Zusammenarbeit der Neuen Mittelschulen mit den Kooperationsschulen aus dem Bereich der allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Planungs- und Entwicklungsmöglichkeit hinsichtlich der Ausgestaltung pädagogischer Ziele im Rahmen von (autonomen) Schwerpunktbereichen ist nur unzureichend gegeben.

Die Realisierung von standortspezifischen, pädagogischen Schwerpunkten in Zusammenarbeit mit den Kooperationsschulen ist im überwiegenden Ausmaß möglich.

Anteil des Einsatzes von BundeslehrerInnen in anderen als den differenzierten Pflichtgegenständen 2014/15: 0%

Anteil des Einsatzes von BundeslehrerInnen in anderen als den differenzierten Pflichtgegenständen 2019/20: >10%

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Flexibilisierung des Ressourceneinsatzes

Beschreibung der Maßnahme:

Ermächtigung zum Einsatz der für Individualisierungsmaßnahmen zweckgewidmeten, zusätzlichen Wochenstunden je NMS-Klasse nicht nur in den differenzierten Pflichtgegenständen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.