533 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 103/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Lehrpraxisausbildung samt Finanzierung durch die öffentliche Hand bei der Ausbildung zum Allgemeinmediziner (Dauer 12 Monate)

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die heimische Allgemeinmediziner-Ausbildung entspricht in Österreich längst nicht mehr den internationalen Standards einer modernen, praxisorientierten Berufsausbildung. In diesem Zusammenhang hat die Österreichische Ärztekammer eine Petition an das Gesundheitsministerium gerichtet, um eine garantierte Lehrpraxisausbildung mit einer Dauer von 12 Monaten inklusive Finanzierung für die Zukunft sicherzustellen. Nur so kann die zukünftige Generation der Hausärzte ‚patiententauglich‘ gemacht werden:

‚Junge Ärztinnen und Ärzte wollen die Garantie haben, während ihrer Turnusausbildung auch in der Lehrpraxis wertvolle Erfahrung zu sammeln, wenn sie künftig als Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin in der eigenen Praxis die wohnortnahe, hausärztliche Gesundheitsversorgung gewährleisten sollen. Dafür sind jährlich 15 Millionen Euro erforderlich. Stellen Sie als Gesundheitsminister sicher, dass diese garantierte Lehrpraxis von zumindest 12 Monaten, die es in den meisten anderen europäischen Ländern längst gibt, auch in Österreich umgehend Wirklichkeit wird. Im Interesse der künftigen Hausärztinnen und Hausärzte, aber vor allem der Patientinnen und Patienten, die ein Recht auf umfassend ausgebildete Ärztinnen und Ärzte haben.‘(Petition Österreichische Ärztekammer)

In der laufenden Petition, die bereits über 4.000 Unterzeichner gefunden hat, wird begründet, weshalb eine verpflichtete 12-monatige Lehrpraxis wichtig ist:

Lehrpraxis heißt: Junge Ärztinnen und Ärzte werden nicht nur im Krankenhaus ausgebildet, sondern auch in der Praxis. Dort lernen sie den hausärztlichen Alltag kennen und sind so für eine künftige Tätigkeit in der eigenen Ordination gut vorbereitet.

Das ist in den meisten europäischen Ländern normal, aber nicht in Österreich. Daher fordern wir zwölf Monate garantierte Lehrpraxis für Turnusärztinnen und Turnusärzte, damit eine bessere Ärzteausbildung möglich wird. Dafür wären jährlich 15 Millionen Euro notwendig, weniger als 2 Euro pro Österreicher. Derzeit verweigert aber der Gesundheitsminister das Recht auf die garantierte 12-monatige Lehrpraxis. Mit dieser Petition haben wir die Chance, die 12-monatige, garantierte Lehrpraxis und damit eine bessere Ärzteausbildung in Österreich durchzusetzen. Das wollen die jungen Ärztinnen und Ärzte, das fordern die Hausärztinnen und Hausärzte, das ist für alle Patientinnen und Patienten wichtig. Mit Ihrer Unterstützung machen Sie die Ärzteausbildung und damit die Gesundheitsversorgung in Österreich besser. (Begründung Petition der Ärztekammer)“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. März 2014 erstmal in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Dr. Marcus Franz, Gerhard Schmid, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Eva Mückstein, Mag. Johannes Rauch, Erwin Spindelberger und Mag. Judith Schwentner sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 8. April 2015 wieder aufgenommen und die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Dr. Eva Mückstein, Dr. Marcus Franz, Erwin Spindelberger, Claudia Durchschlag, Mag. Gerald Loacker, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Josef A. Riemer sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein ergriffen das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T dagegen: S, V, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 08

                                  Johann Hechtl                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau