534 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 691/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend fehlender Konnex der Ärzteausbildung Neu zur Gesundheitsreform

Die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Oktober 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die vorliegende Novelle des Ärztegesetzes, in der die Ausbildung der ÄrztInnen neu geregelt wird, fokussiert stark auf den derzeitigen Stand der ärztlichen Versorgung und bildet die Zukunft (Stärkung der Primärversorgung, sowie Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit – siehe Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz) nicht hinreichend ab. Angesichts der Bedeutung dieser Aspekte für die Ausrichtung der künftigen Ausbildung wird dringend angeregt, grundsätzliche Adaptierungen in Bezug auf eine gestärkte Primärversorgung sowie auf den Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit bereits im Ärztegesetz festzuhalten.

In der Ausbildungs-Verordnung nach § 24 sollte auch auf das Primärversorgungskonzept Bezug genommen werden. Es sollten spezielle Kompetenzen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Personen, Medikationsmanagement, Gesundheitsförderung und Prävention, psychosoziale Versorgung und Palliativversorgung erworben werden. Ebenso wichtig ist, dass ÄrztInnen auch umfassende Kenntnisse über andere Gesundheitsberufe erwerben.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 8. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Eva Mückstein die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Dr. Marcus Franz, Erwin Spindelberger, Claudia Durchschlag, Mag. Gerald Loacker, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Josef A. Riemer sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, N dagegen: S, V, T).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 08

                           Martina Diesner-Wais                                         Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau