536 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 683/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung der Statistik des GÖG/ÖBIG betreffend die Versorgung im Bereich psychische Erkrankungen

Die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Oktober 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bis 2011 wurde die GÖG/ÖBIG (Gesundheit Österreich GmbH) vom Gesundheitsministerium beauftragt, alle zwei Jahre eine Statistik herauszubringen, die die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zum Inhalt hatte. Es wurde genau aufgezeigt, wie viele Personen eine psychotherapeutische Behandlung bekommen und wie viel die Krankenkassen dafür ausgeben, wie hoch die Privatzahlungen waren und in welchem Bundesland die Versorgung besser oder schlechter funktioniert. Auch wurde erhoben, wie hoch die Ausgaben der Krankenkassen im Vergleich dazu für Psychopharmaka waren. Ebenso wurden die Ausgaben für psychotherapeutische Medizin und für die klinisch-psychologische Diagnostik im niedergelassenen Bereich erhoben. Für die Psychotherapie wäre es wichtig zu erheben, wie lange die Wartezeiten für kassenfinanzierte Psychotherapie derzeit sind. Diese Statistik wurde jedoch mit dem Jahr 2011 eingestellt, die letzten Zahlen stammen aus dem Jahr 2009.

900.000 Menschen in Österreich nahmen das Gesundheitswesen wegen psychischer Erkrankungen in Anspruch - Tendenz steigend. Rund 840.000 ÖsterreicherInnen bekamen im Jahr 2009 Psychopharmaka aus den Gruppen der Antidepressiva, der Antipsychotika oder der Tranquilizer verschrieben. Wegen psychischer Diagnosen waren rund 78.000 ÖsterreicherInnen im Krankenstand und 70.000 hatten deshalb einen stationären Aufenthalt. Aber nur rund 65.000 Personen standen in psychotherapeutischer Behandlung. Die Hälfte dieser Personengruppe musste sich ihre Behandlung zum Großteil aus der eigenen Tasche bezahlen, da die kassenfinanzierte Psychotherapie gesetzwidrig rationiert ist.

Verglichen mit Deutschland könnten rund 400.000 Personen die hochwirksame Behandlung Psychotherapie in Anspruch nehmen. Nachgewiesen bringt ein investierter Euro in die Psychotherapie vier Euro zurück. Die Erhebung von Verwaltungsdaten ist ein wertvolles Instrument für die datenbasierte Planung der Versorgung von psychisch kranken Menschen und sollte deshalb umgehend wieder eingeführt werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 8. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Eva Mückstein die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Dr. Marcus Franz, Erwin Spindelberger, Claudia Durchschlag, Mag. Gerald Loacker, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Josef A. Riemer sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N dagegen: S, V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Claudia Durchschlag gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 08

                            Claudia Durchschlag                                          Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau