539 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 753/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung des Berufsbildes „medizinischer Dokumentationsassistent“

Die Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. November 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Spitalsalltag wird es als selbstverständlich angesehen, dass Turnusärzte aber auch medizinisches Personal mehr als 50% ihrer Zeit mit der Dokumentation von Informationen und deren Administration verbringen. Damit wird die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben des medizinischen Personals, nämlich eine umfassende medizinische Versorgung der Patienten sicherzustellen, schwer beeinträchtigt. Nur durch eine Arbeitsumverteilung im bestehenden System, so etwa durch die Schaffung spezieller Stellen zur administrativen Entlastung, könnte man diesem Problem erfolgreich begegnen.

Ein medizinischer Dokumentationsassistent erfasst medizinisches Datenmaterial und ordnet diese Informationen für den weiteren Gebrauch. Das Aufgabengebiet umfasst die Entwicklung und Anwendung von Verfahren, mit deren Hilfe diese Daten gesammelt, gesichtet und so aufbereitet werden, dass einerseits Ärzte leichter in der Lage sind die zahlreichen Einzelbefunde zu einer Gesamtaussage zusammen zu fassen und andererseits mitbefasstes, medizinisches und pflegerisches Personal seine Arbeitsanweisungen leicht erkennen und ableiten kann.

Dass selbst das beste Qualitätsmanagement in einem Großkrankenhaus nichts nützt, wenn Mitarbeiter keine Zeit übrig haben, sich entsprechend damit auseinanderzusetzen oder danach zu arbeiten, zeigt der jüngste Fall eines ‚unbekannt Verstorbenen‘ im Wiener AKH.

Einzelne Projekte in Krankenanstalten, wie zum Beispiel im Vorarlberger Schwerpunktkrankenhaus Feldkirch, bestätigen, dass die Einstellung eines Dokumentationsassistenten zu einer Entlastung der Ärzte und des medizinischen Personals führt und somit den Arbeitsablauf im Krankenhaus erheblich erleichtert.

Insbesondere die Umschulung von älterem, medizinischem Personal zu Dokumentationsassistenten wäre daher ein zukunftsfähiges Modell für längeres Arbeiten im medizinischen Beruf und würde dafür Sorge tragen, dass sich Ärzte in Zukunft besser auf Ihre Arbeit konzentrieren könnten und ältere Mitarbeiter im Gesundheitssystem auch bis zu ihrem gesetzlichen Pensionsantrittsalter verbleiben können. Selbstverständlich sollen auch andere Berufsgruppen mit entsprechender Vorbildung diese Möglichkeit zur Umschulung erhalten.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 8. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Marcus Franz die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Dr. Eva Mückstein, Erwin Spindelberger, Claudia Durchschlag, Mag. Gerald Loacker, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Josef A. Riemer sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T dagegen: S, V, G, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Claudia Durchschlag gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 08

                            Claudia Durchschlag                                          Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau