541 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 313/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Standards der 1. Tierhaltungsverordnung für Masthühner“

Die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. März 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Richtlinie 2007/43/EG vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern (ABl. Nr. L 182 vom 12.7.2007) war bis zum 30. Juni 2010 in nationales Recht umzusetzen. Die auf dem Tierschutzgesetz beruhende 1. Tierhaltungsverordnung enthielt bereits zum damaligen Zeitpunkt richtlinienkonforme Regelungen für Mastgeflügel mit einer Besatzdichte von 30 kg/m², was von Seiten der EU auch entsprechend notifiziert wurde.

Die alleinige Möglichkeit einer Erhöhung der Besatzdichte auf mehr als 30 kg/m²  gegenüber den bestehenden Bedingungen durch großzügigere Bestimmungen der EU rechtfertigt nach Meinung der Antragsteller jedenfalls keinen, wie auch immer gearteten ‚Nachbesserungsbedarf‘ bei der Änderung der Besatzdichte zu Ungunsten der Tiere.

Die ursprünglich in der 1. Tierhaltungsverordnung festgesetzten Tierschutzstandards sind mehr als ausreichend und dürfen keinesfalls mit dem Hinweis auf unionsrechtlich mögliche Schlechterstellungen unterwandert werden. Der Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung steht vollkommen konträr zu einer weiteren Verschlechterung im Tierschutzniveau, im Gegenteil, es ist Aufgabe des Gesetzgebers, laufend Verbesserungen anzustreben, was insbesondere im Bereich des Mastgeflügels für die Zukunft folgende Maßnahmen wären:

             - Eine Begrenzung der Besatzdichte auf 25 kg/m².

             - Technische/bauliche Maßnahmen zur laufenden Trocknung des Kots.

             - Die Bereitstellung von ausreichender Einstreu.

             - Das Anbringen von Vorrichtungen wie z.B. von Sitzstangen in unterschiedlichen Höhen und das Anbieten von Beschäftigungsmaterial wie z.B. Strohballen, um arttypisches Verhalten zu ermöglichen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Josef A. Riemer und Johannes Schmuckenschlager sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 8. April 2015 wieder aufgenommen und die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Josef A. Riemer, Martina Diesner-Wais, Franz Leonhard Eßl, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Christiane Brunner, Mag. Gerald Loacker und Dietmar Keck sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS ergriffen das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T dagegen: S, V, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Schopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 08

                                  Walter Schopf                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau