547 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (510 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird

Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates dient der Umsetzung der Hauptziele des Weißbuchs der Kommission vom 12. September 2001 „Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ zur Gewährleistung sicherer, effizienter und hochwertiger Personenverkehrsdienste durch einen regulierten Wettbewerb, der auch die Transparenz und Leistungsfähigkeit öffentlicher Personenverkehrsdienste garantiert. Viele Personenverkehrsdienste, die im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse erforderlich sind, können jedoch nicht kommerziell betrieben werden. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen daher Maßnahmen ergreifen können, um die Erbringung dieser Dienste sicherzustellen. Die Verordnung regelt daher die dafür erforderlichen Mechanismen, wie insbesondere die Gewährleistung von Ausgleichsleistungen und/oder ausschließlichen Rechten mittels öffentlicher Dienstleistungsaufträge oder allgemeiner Vorschriften. Insbesondere im Bereich der Verfahren zur Erteilung von Konzessionen/Genehmigungen für Kraftfahrliniendienste mit gemeinwirtschaftlichen Aufgaben soll eine Anpassung des Kraftfahrliniengesetzes – KflG, BGBl. I Nr. 203/99, an die Begriffe und Vorgaben der Verordnung eine größere Rechtssicherheit gewährleisten. Weitere Änderungen sind redaktioneller Art.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Harry Buchmayr die Abgeordneten Walter Rauch, Georg Willi, Elisabeth Hakel, Christian Hafenecker, MA, Michael Pock, Mag. Christiane Brunner, Christoph Hagen, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T, N, dagegen: G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (510 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 04 09

                                Harry Buchmayr                                                                   Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann