548 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (511 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 geändert wird

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sind für den Betrieb des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs unionsrechtliche Vorgaben im Hinblick auf eine transparente Gewährung von Ausgleichszahlungen durch die öffentliche Hand einzuhalten, sodass entsprechende Begriffsdefinitionen für die Qualifikation der durch die öffentliche Hand finanzierten Verkehrsdienste anzupassen sind.

Im Bereich des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs in Österreich werden für dessen Betrieb öffentliche Mittel aus verschiedenen Finanztöpfen für die einzelnen Verkehrsdienste zur Verfügung gestellt. Da die Zahl der durch die öffentliche Hand bestellten Verkehrsdienste stetig ansteigt, ist es aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig, auf nationaler Ebene eine gesetzliche Bestimmung dahingehend zu schaffen, die eine lückenlose Transparenz der durch die öffentliche Hand geleisteten Zahlungen und den Ausschluss von Überzahlungen bzw. Überkompensationen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für einzelne Verkehrsdienste gewährleistet, selbst wenn in der Praxis eine Datenerfassung durch die einzelnen Länder im Sinne der Transparenz aufgrund von Regelungen des allgemeinen Beihilfenrechts bereits gegeben ist.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Elisabeth Hakel die Abgeordneten Walter Rauch, Georg Willi, Christian Hafenecker, MA, Michael Pock, Mag. Christiane Brunner, Christoph Hagen, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T, N, dagegen: G) beschlossen.

 

Ferner beschloss der Verkehrsausschuss einstimmig folgende Feststellung:

Der Verkehrsausschuss geht davon aus, dass der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie einen Leitfaden für die Berücksichtigung von Sozial- und Qualitätskriterien bei Ausschreibungen im Busverkehr ausarbeitet und den ausschreibenden Stellen, insbesondere Ländern, Gemeinden und Verkehrsverbünden, in der Form eines unverbindlichen Empfehlungskatalogs zur Verfügung stellt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (511 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 04 09

                                 Elisabeth Hakel                                                                    Anton Heinzl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann