551 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (460 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erlassen wird und das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahrliniengesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz – PFAG)

Die Europäische Union hat einzelne Verordnungen über die Fahrgastrechte bzw. Fluggastrechte im Verkehrsbereich für die Beförderung auf Eisenbahnen, mit Kraftomnibussen, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt erlassen. Jeder EU-Mitgliedstaat hat jeweils eine oder mehrere unternehmensunabhängige Durchsetzungsstellen zu benennen, die zur unternehmensunabhängigen Behandlung von Beschwerden zur Verfügung steht.

Derzeit sind in Österreich nach den zunächst erlassenen EU-Verordnungen für die Luftfahrt und für die Beförderung auf Eisenbahnen zwei solche Stellen benannt: eine für die Luftfahrt, die im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie angesiedelt ist, und eine Schlichtungsstelle für die Beförderung auf Eisenbahnen, die der Schienen-Control GmbH zugeordnet ist. Nach den hinzu gekommenen EU-Verordnungen über die Fahrgastrechte bei der Beförderung mit Kraftfahrlinien und in der Schifffahrt ist auch für diese Verkehrsmittel eine Stelle zu benennen. Es ist davon auszugehen, dass auf allen Verkehrsträgern mit einer Anzahl von ca. 3000 Beschwerdefällen zu rechnen ist.

Ziel ist daher die Einführung einer verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle für Streit- bzw. Beschwerdefälle.

Zusätzlich sind weitere ergänzende Regelungen zu den EU-Verordnungen über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste für Beförderungen mit Kraftfahrlinien und in der Schifffahrt notwendig.

Außerdem erfordern das Eisenbahn-, Kraftfahrlinien-, Luftfahrt- und Schifffahrtsgesetz jeweils eine Anpassung an das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Ottenschläger die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Christian Hafenecker, MA, Mag. Gertrude Aubauer, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Christoph Hagen, Georg Willi sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T, N, dagegen: G) beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (460 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 04 09

                          Andreas Ottenschläger                                                             Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann