552 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 765/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fahrgastschikanen der ÖBB bei Verbundtickets an Verbundgrenzen

Die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit langem sorgt es für Unmut, Konflikte und negative Presse für die ÖBB, dass der ÖBB-Tarif das sogenannte ‚Aneinanderreihen‘ von Verbundtickets verbietet. Wer also als Stammkunde des Öffentlichen Verkehrs beispielsweise über eine Zeit- oder Netzkarte im Heimatbundesland verfügt, sich aber über die Verbundgrenze hinaus auch öfter oder regelmäßig im Nachbarbundesland bewegt, wird in ihrem/seinem umwelt- und klimaschonenden Mobilitätsverhalten dadurch behindert, dass Verbundtickets für verbundgrenzüberschreitende Zugsfahrten nicht anerkannt werden. Stattdessen muss hier der – weit höhere – Haustarif der ÖBB auf den Tisch geblättert werden. Ein für das Verkehrsunternehmen finanziell günstiger, für die Fahrgäste aber schikanöser Zustand.

Regelmäßig sind davon beispielsweise Vorarlberger StudentInnen in Tirol, InternatsschülerInnen und andere Nutzer von Aus- oder Weiterbildungsangeboten im Nachbarbundesland oder etwa Seniorinnen und Senioren aus Tirol betroffen, deren Verbund-Karten nicht für Fahrten ins Nachbarbundesland verwendet werden können. Wo derartige Probleme auftreten, müssen sie jeweils in langwierigen und aufwändigen individuellen Verhandlungsprozessen mit den ÖBB gelöst oder abgemildert werden, siehe die Frage der Tiroler Internatsschüler im Land Salzburg.

Absurd ist, dass das Problem beispielsweise zwischen Tirol und Vorarlberg vermieden werden kann, indem in St. Anton am Arlberg aus dem Zug ausgestiegen und in den Folgezug dann wieder eingestiegen wird – Fahrgastvertreibung vom feinsten oder, wie die VN dazu titelte, ‚Grobes Foul von hinten gegen die Bahnfahrer‘.

Dieses Aufrichten tarifärer Mauern an Landesgrenzen hätte vielleicht in längst vergangene, landesfürstliche Zeiten der Kleinstaaterei gepasst, aber nicht ins 21. Jahrhundert im vereinten Europa. Diese Fahrgastschikane trägt weiters dazu bei, dass der Schienen-Nah- und Regionalverkehr auf den meisten landesgrenzübergreifenden Strecken für die Fahrgäste sehr unattraktiv geworden ist, was den ÖBB einen Vorwand geliefert hat, ihr Nah- und Regionalverkehrsangebot auf diesen Strecken noch massiver zurückzunehmen – so auf der Arlbergstrecke, aber auch zB im Ennstal oder über den Semmering.

Für diesen unhaltbaren Zustand tragen die im Eigentum des Bundes stehenden ÖBB und die Verkehrsverbünde gemeinsam die Verantwortung. Verhandlungsprozesse zwischen den einzelnen Verkehrsverbünden und den ÖBB über einzelne Vereinfachungen sind ein hoch komplexer, ineffizienter Weg zur Lösung für ein nahezu bundesweit auftretendes Problem. Der Bund hätte hier die Möglichkeit und Verpflichtung, durch entsprechendes Einwirken auf das zu 100% in seinem Besitz stehende Unternehmen ÖBB sowie durch entsprechende Muss-Bedingungen bei der Gewährung der Bundesmittel für die Verkehrsverbünde für eine rasche bundesweite Änderung zugunsten der Fahrgäste zu sorgen.

Denn der öffentliche Verkehr muss so preiswert und so unkompliziert wie möglich für die Kundinnen und Kunden sein.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Harald Walser die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Christian Hafenecker, MA, Mag. Gertrude Aubauer, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Christoph Hagen, Georg Willi sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, T, dagegen: S, V, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Andreas Ottenschläger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 09

                          Andreas Ottenschläger                                                             Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann