558 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 580/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer gelben Mittellinie auf Straßen

Die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Juli 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zuge der 19. Novelle zur Straßenverkehrsordnung im Jahre 1994 wurde die Farbe für Fahrbahn-markierungen von gelb auf weiß geändert. Diese erweist sich aber unter für den Straßenverkehr suboptimalen Bedingungen, wie beispielsweise Schneefall, Starkregen oder Nebel, gegenüber des mit einer starken Signalwirkung versehenen Gelb als unvorteilhaft.

Grund hiefür ist vor allem die schlechtere Sichtbarkeit sowie Spiegelungen, welche vorwiegend im Bereich des Mittelstreifens schwerwiegende Folgen – Zusammenprall mit entgegenkommenden Kraft-fahrzeugen – haben können. Die Unfallstatistik 2013 des Bundesministeriums für Inneres weist aus, dass an 65,9% der tödlichen Verkehrsunfälle mindestens 2 Autos beteiligt sind. Des Weiteren werden vorübergehende Fahrbahnmarkierungen, beispielsweise bei Baustellen, zur besseren Sichtbarkeit in Signalfarben (Österreich: orange, Deutschland: gelb) angebracht.

Im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist daher anzudenken, den Mittelstreifen der Fahrbahn künftig wieder in gelber Farbe zu halten. Diese Änderung könnte kostenschonend im Zuge der ohnehin anfallenden Instandhaltungsarbeiten an den Bodenmarkierungen durchgeführt werden. Da für den Herbst 2014 eine Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) angekündigt wurde, würde sich die Einführung einer gelben Mittellinie im Zuge derselben anbieten. Aufgrund der Tatsache, dass auch seitens der Autofahrervereinigungen keine wissenschaftlichen Untersuchungen über die Vor- bzw. Nachteile der Farben von Bodenmarkierungen existieren, sollten seitens der Bundesregierung dieselben in Auftrag gegeben werden, um eine bestmögliche Lösung im Sinne der Verkehrssicherheit treffen zu können.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Hafenecker, MA die Abgeordneten Michael Pock, Andreas Ottenschläger, Christoph Hagen, Georg Willi und Dr. Harald Walser.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Andreas Ottenschläger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 09

                          Andreas Ottenschläger                                                             Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann