561 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Sammelbericht

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Petitionen Nr. 22 und 23, 25, 31, 33, 35 und 36 als auch 42 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 48, 51, 57 und 58

Inhaltsverzeichnis

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Petitionen

Petition Nr. 22/PET

               „Mehr Sicherheit durch ein liberales Waffenrecht“..................................................................................... 3

Petition Nr. 23/PET

               „Teilverkabelung der 380kV-Salzburgleitung 2 in jenen neun sensiblen Landschaftskammern, die im Umweltverträglichkeitsgutachten im Auftrag des Landes Salzburg die Sachverständigen zur Aussage veranlasst haben, der Behörde zu empfehlen, das Projekt der APG (380KV-Leitung) nicht zu genehmigen“......                4

Petition Nr. 25/PET

               „Luftraum-Novelle stoppen, keine weiteren Einschränkungen für den Flugsport!“..............................                4

Petition Nr. 31/PET

               „Einführung der dualen Lehrausbildung im Sozial- und Pflegebereich“................................................... 5

Petition Nr. 33/PET

               „Einführung der dualen Lehrausbildung im Sozial- und Pflegebereich“................................................... 5

Petition Nr. 35/PET

               „Für eine Holzbauausbildung in Tirol“........................................................................................................... 6

Petition Nr. 36/PET

               „Den Faschingsdienstag zum gesetzlichen Feiertag erklären“................................................................... 6

 

2. Bürgerinitiativen

Bürgerinitiative Nr. 48/BI

               „An der Hand – nicht durch die Hand eines Menschen sterben!“............................................................ 7

Bürgerinitiative Nr. 58/BI

               „ ‚PFLEGE LEISTBAR‘ (durch Änderung des Bundespflegegeldgesetzes)“ 7

II. Zuweisungen

1. Petitionen

Petition Nr. 42/PET

               „Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern“..............                8

 

2. Bürgerinitiativen

Bürgerinitiative Nr. 51/BI

               „Verbesserung der Lehrlingsausbildung“.................................................................................................. 9

Bürgerinitiative Nr. 57/BI

               „Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung - Anti-Wegwerf-Gesetz“............................................................................................................................................................. 9

 

III. Ausschussantrag

Ausschussantrag.......................................................................................................................................................... 9

 

 

_____________________________________________________________________________________

 

Einleitung

Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Petitionen Nr. 22 und 23, 25, 31, 33, 35 und 36 als auch 42 sowie die Bürgerinitiativen Nr. 48, 51, 57 und 58. Zur Beratung dieser Verhandlungsgegenstände trat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen.

Zu den Bürgerinitiativen Nr. 48, 51, 53 und 59 sowie zu den Petitionen Nr. 22 und 25 wurde in der Sitzung am 27. Januar 2015 eine Anhörung gem. § 100 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Nationalrates unter Beteiligung folgender Auskunftspersonen abgehalten:

                  TOP 1: 51/BI: Kevin Granegger

                  TOP 2: 48/BI: Dr.in Gudrun Kugler-Lang

                  TOP 3: 25/PET: DI Peter Platzer

                  TOP 4: 53/BI: Bernhard Amann

                  TOP 5: 22/PET: Dr. Georg Zakrajsek

                  TOP 6: 59/BI: Mag. Wolfgang Bauer

Im Zuge der zugehörigen Debatten ergriffen die Abgeordneten Petra Bayr, MA, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Hermann Gahr, Mag. Wolfgang Gerstl, Christian Hafenecker, MA, Johann Hechtl, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Wolfgang Knes, Katharina Kucharowits, Erwin Preiner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Martina Schenk, Julian Schmid, BA, Norbert Sieber, Bernhard Themessl, Hannes Weninger, Dr. Susanne Winter sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Pock das Wort.

 

Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet.

Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.

In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich die Abgeordneten Mag.a Christiane Brunner, Martina Diesner-Wais, Hermann Gahr, Mag. Wolfgang Gerstl, Christian Hafenecker, MA, Johann Hechtl, Johann Hell, Ing. Christian Höbart, Ulrike Königsberger-Ludwig, Hermann Lipitsch, Mag. Friedrich Ofenauer, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Preiner, Martina Schenk, Julian Schmid, BA, Norbert Sieber, Hannes Weninger, Dr. Susanne Winter sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Pock zu Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Lipitsch gewählt.

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Petitionen

 

 

 

Petition Nr. 22 betr. "Mehr Sicherheit durch ein liberales Waffenrecht"

(Interessensgemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich) (10.7.2014)

 

überreicht durch die Abgeordnete

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Martina Schenk

11.7.2014

17.9.2014

25.11.2014

27.1.2015

14.4.2015

BMI

(25.9.2014)

IG Liberales Waf­fenrecht in Öster­reich

(3.11.2014)

11.7.2014 - 14.4.2015

 

6.188

 

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Dieser von Abgeordnete Martina Schenk unterstützten Petition geht es vor allem um die Rücknahme von diversen Verschärfungen im Bereich des Waffenrechts. So sind etwa BesitzerInnen von Jagd-, Sport und Sammlerwaffen seit der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie verpflichtet, ihren Altbestand bzw. neu erworbene Waffen zu registrieren. Da dies nach Ansicht der PetentInnen aber vom Innenministerium sehr schlecht kommuniziert wurde, wissen die Betroffenen oft nicht Bescheid darüber und werden daher unwissentlich zu Straftätern, da auch keine Nachfrist für eine verspätete Registrierung vorgesehen ist. Eine Lösung dieses Problems wäre auch ohne Verletzung der EU-Waffenrichtlinie möglich, argumentieren die EinbringerInnen der Petition. Eine Gesetzesänderung wünschen sie sich auch in Bezug auf die Vergabe des Waffenpasses. Es sei unerträglich, dass mittlerweile auch Exekutivbeamte außer Dienst und andere Berufsgruppen wie TrafikantInnen und JägerInnen keinen Waffenpass mehr bewilligt bekommen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, TS, N) beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

 

 

Petition Nr. 23 betr. "Teilverkabelung der 380kV-Salzburgleitung 2 in jenen neun sensiblen Landschaftskammern, die im Umweltverträglichkeitsgutachten im Auftrag des Landes

Salzburg die Sachverständigen zur Aussage veranlasst haben, der Behörde zu empfehlen, das

Projekt der APG (380KV-Leitung) nicht zu genehmigen" (10.7.2014)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Christoph Hagen

11.7.2014

17.9.2014

25.11.2014

14.4.2015

BMWFW

(14.10.2014)

BMLFUW

(11.12.2014)

11.7.2014 -

14.4.2015

 

400

 

 

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Massive Kritik an der Trassenführung des zweiten Teils der 380-kV-Stromleitung in Salzburg üben zahlreiche BürgerInnen im Rahmen einer Petition, die vom NR-Mandatar Christoph Hagen vorgelegt wurde. Das Projekt Salzburgleitung 2 von Elixhausen nach Kaprun betrifft 39 Gemeinden und führt u.a. durch ein bedeutendes Naherholungsgebiet im Osten der Landeshauptstadt, führen die Unterzeichner ins Treffen. Der ausführenden Institution APG (Austrian Power Grid) wird u.a. vorgeworfen, dass die vorgelegten Gutachten "nur so von Tatsachenbeugungen im Sinne des Projekts strotzen".  Als Mindestforderung wird die landschaftsverträgliche Abänderung der geplanten Trasse oder eine Teilverkabelung in sensiblen Gebieten aufgestellt.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N/dagegen: F, G, TS) beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 25 betr. "Luftraum-Novelle stoppen, keine weiteren Einschränkungen für den Flugsport!" (10.10.2014)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Christian Hafenecker, MA

14.10.2014

25.11.2014

27.1.2015

14.4.2015

BMVIT

(9.2.2015)

14.10.2014 - 14.4.2015

 

5.469

 

 

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Kritik an der geplanten Neustrukturierung des österreichischen Luftraums üben die EinbringerInnen dieser Petition, die vom Abgeordneten Christian Hafenecker unterstützt wird. Befürchtet wird insbesondere eine massive Einschränkung des Flugsports; für Hänge- und Paragleiter sowie Drachenflieger drohe in vielen Regionen das völlige Aus, da diesen die Mitführung von Funkgeräten bzw. Transpondern nicht möglich ist. Darüber hinaus führt die Reduzierung des freien Luftraums unweigerlich zu einer Überlastung der Fluglotsen sowie zu einer Gefährdung der Sicherheit der Flugsportler, argumentieren die Petenten. Negative Folgen werden auch für die heimische Wirtschaft, speziell für den Tourismus, erwartet.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, TS, N) beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 31 betr. "Einführung der dualen Lehrausbildung im Sozial- und Pflegebereich" (5.11.2014)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Dr. Reinhard Eugen Bösch

7.11.2014

25.11.2014

14.4.2015

BMASK

(12.1.2015)

BMG

(3.2.2015)

7.11.2014 - 14.4.2015

 

14

Kenntnisnahme

 

 

Petition Nr. 33 betr. "Einführung der dualen Lehrausbildung im Sozial- und Pflegebereich" (7.11.2014)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Norbert Sieber

12.11.2014

25.11.2014

14.4.2015

BMASK

(12.1.2015)

BMG

(3.2.2015)

12.11.2014 - 14.4.2015

 

95

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petitionen:

Die Einführung einer dualen Lehrausbildung im Sozial- und Pflegebereich nach dem Vorbild der Schweiz ist die zentrale Forderung einer Petition, die sowohl von Abgeordnetem Eugen Bösch als auch von Mandatar Norbert Sieber eingebracht wurde. In Vorarlberg, wo seit dem Jahr 2011 der Beruf "Betriebsdienstleistungslehre und Pflegehilfe" angeboten wird, gibt es ein großes Interesse von Seiten der Jugendlichen und der Betriebe, heißt es in der Begründung. Bei der Umsetzung ist auf einen modularen Aufbau der Lehrausbildung zu achten, der Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten vorsieht. Außerdem müsse auf den Entwicklungsgrad der Jugendlichen Rücksicht genommen werden. Die demografischen Herausforderungen sind nur dann zu bewältigen, wenn alle Möglichkeiten genutzt werden, um jungen Menschen, die sich für den Sozial- und Pflegebereich interessieren und begeistern, eine profunde Ausbildung ermöglicht wird, sind die UnterstützerInnen der Petition überzeugt.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss jeweils mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/ dagegen: F, G, TS, N) beschlossen, die Petitionen 31/PET bzw. 33/PET durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

 

 

Petition Nr. 35 betr. "Für eine Holzbauausbildung in Tirol" (19.11.2014)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Hermann Gahr

19.11.2014

25.11.2014

14.4.2015

BMWFW

(22.1.2015)

BMBF

(26.1.2015)

19.11.2014 - 14.4.2015

 

4

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Aufgrund der ständig steigenden Nachfrage nach Gebäuden in Holzbauweise und dem gleichzeitigen Mangel an geeigneten Fachkräften, tritt diese Petition für zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein. In der von Mandatar Hermann Gahr überreichten Initiative wird darauf hingewiesen, dass vor allem Jugendliche bzw. interessierte Berufstätige  aus Vorarlberg und Tirol sich nur in anderen Bundesländern aus- oder weiterbilden können. Lediglich die Universität Innsbruck und die HTL-Imst (nur Innenausbau) bieten einen Bereich für Holzbau an.  Es sei jedoch notwendig, dass all jene Schülerinnen und Schülern, die sich für Holzbau entscheiden, schon früher die Möglichkeit haben, Ausbildungen im Bereich Holzbau zu machen, lautet die Forderung der Petenten.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Petition Nr. 36 betr. "Den Faschingsdienstag zum gesetzlichen Feiertag erklären" (19.11.2014)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Werner Amon, MBA

19.11.2014

25.11.2014

14.4.2015

 

BMKKVM/BKA

(9.2.2015)

BMASK

(21.1.2015)

19.11.2014 - 14.4.2015

 

241

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Der Faschingsdienstag steht für das Ende der Karnevalszeit und ist für einen großen Teil der Bevölkerung ein sehr wichtiger Anlass, um diverse lokale Veranstaltungen zu besuchen, heißt es in einer von Abgeordnetem Werner Amon und Ewald Lindinger, Mitglied im Bundesrat, überreichten Petition. Durch die Einführung eines gesetzlichen Feiertags sollte man diesem wichtigem Teil der Volkskultur und des Brauchtums jenen Stellenwert einräumen, den dieser Tag bei so vielen Menschen hat, argumentiert der Bund Österreichischer Faschingsgilden.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

 

2. Bürgerinitiativen

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 48 betr. "An der Hand - nicht durch die Hand eines Menschen sterben!" (28.5.2014)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Dr.in Kugler Gudrun

30.5.2014

1.7.2014

17.9.2014

25.11.2014

27.1.2015

14.4.2015

BMJ

(25.7.2014)

BMG

(25.8.2014)

30.5.2014 - 14.4.2015

 

6.247

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

In dieser Bürgerinitiative wird auf die zunehmende Tendenz in Europa hingewiesen, aktive Sterbehilfe zu liberalisieren. In Belgien wurde sogar vor kurzem die Euthanasie von Kindern erlaubt, heißt es in der Begründung. Auch in Österreich wurden bereits derartige von wirtschaftlichen Überlegungen getragene Vorschläge gemacht, die die Würde von alten, kranken und behinderten Menschen in Gefahr bringen. Die Einbringer wünschen sich daher die Umsetzung einer flächendeckenden und angemessenen Hospiz- und Palliativversorgung, die weitere Erforschung und Entwicklung der Palliativmedizin, die Sicherstellung der Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege sowie ein verfassungsrechtliches Verbot der aktiven Sterbehilfe.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 58 betr. " ‚PFLEGE LEISTBAR‘ (durch Änderung des Bundespflegegeldgesetzes)" (23.10.2014)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Katzianka Klaus

28.10.2014

25.11.2014

14.4.2015

BMASK

(23.12.2014)

28.10.2014 - 14.4.2015

 

219

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Die Forderung nach einer einmaligen deutlichen Anhebung des Pflegegelds, das seit 20 Jahren nie wirklich wertangepasst wurde, ist der zentrale Inhalt dieser Bürgerinitiative. Aufgrund des realen Wertverlustes des Pflegegeldes (über 30 Prozent) seien viele Menschen gezwungen, in wesentlich teurere stationäre Einrichtungen zu wechseln, da die häusliche Pflege unfinanzierbar geworden ist. Es sollte jedoch jeder Mensch das Recht haben, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben, fordern die EinbringerInnen; außerdem sei dies erwiesenermaßen auch volkswirtschaftlich die kostengünstigste Variante. Eine Anhebung des Pflegegelds sowie eine jährliche Valorisierung seien daher dringend notwendig.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, TS, N) beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

II. Zuweisungen

1. Petitionen

 

 

 

Petition Nr. 42 betr. "Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen.

Strafrecht in Österreich verbessern" (5178 Bürger/innen)" (25.2.2015)

 

überreicht durch die Abgeordnete

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Mag.a Gisela Wurm

3.3.2015

14.4.2015

--

3.3. - 14.4.2015

 

76

Zuweisung Justizausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Abgeordnete Gisela Wurm unterstützt diese Petition, in der es um eine Verbesserung des Strafrechts in Bezug auf den Tatbestand Vergewaltigung geht. Die UnterzeichnerInnen geben zu bedenken, dass die meisten Sexualdelikte in Österreich nicht angezeigt werden. Nach derzeit geltendem Recht seien sexuelle Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nämlich nur dann strafbar, wenn Gewalt, Drohung oder Freiheitsentziehung angewandt wurden. Dies bedeute, dass die Betroffenen massive Gegenwehr, Freiheitsentzug oder gefährliche Drohung nachweisen müssen, damit es zu einer Verurteilung kommt. Die derzeit in Österreich laufende Strafrechtsreform würde nun die Möglichkeit bieten, die Situation für Opfer von sexueller Gewalt zu verbessern. Die zahlreichen Unterschriften seien ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber, gesetzlich festzuschreiben, dass Sexualkontakt ohne beiderseitigem Einverständnis strafbar ist.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N/ dagegen: F, TS) beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Justizausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

2. Bürgerinitiativen

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 51 betr. "Verbesserung der Lehrlingsausbildung" (1.7.2014)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Granegger Kevin

1.7.2014

17.9.2014

25.11.2014

27.1.2015

14.4.2015

BMWFW

(28.10.2014)

BMBF

(19.11.2014)

BMASK

(28.10./

19.11.2014)

1.7.2014 - 14.4.2015

 

825

Zuweisung

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Auf eine umfassende Verbesserung der Lehrlingsausbildung in Österreich zielt diese Bürgerinitiative ab, die bis zur ihrer Einbringung in den Nationalrat von über 4.000 Menschen unterstützt wurde. Aus der Sicht der UnterzeichnerInnen wäre die Umsetzung eines nachhaltig wirksamen Bildungs- und Ausbildungskonzepts dringend notwendig, das nicht nur den aktuellen Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung trägt, sondern vor allem den Jugendlichen eine professionelle  Ausbildung gewährleistet. Der konkrete Forderungskatalog enthält u.a. die Modernisierung der Berufsfelder (z.B. Zusatzkenntnisse für angehende KöchInnen aus den Lehrberufen Konditor, Bäcker und Fleischer), die Ausweitung der Berufsschulzeit von acht auf zwölf Wochen (maximal sieben Unterrichtsstunden pro Tag) sowie die (freiwillige) Möglichkeit, im dritten Lehrjahr drei bis sechs Monate in einem qualifizierten Betrieb eines EU-Mitgliedslands zu arbeiten. Für besonders wichtig wird auch erachtet, dass nur jene Unternehmen Lehrlinge ausbilden sollen, die alle Bedingungen erfüllen und wo jedem Lehrling eine verantwortliche Person zur Seite gestellt wird. Außerdem sollte eine unabhängige Institution die tatsächliche Qualität der dualen Ausbildung regelmäßig überprüfen und evaluieren.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 57 betr. "Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung - Anti-Wegwerf-Gesetz" (23.10.2014)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

DI Hönigsberger Oliver

23.10.2014

25.11.2014

14.4.2015

BMWFW

(26.1.2015)

BMLFUW

(13.1.2015)

BMASK

(27.2.2015)

23.10.2014 - 14.4.2015

 

8.829

Zuweisung

Umweltausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Gegen die Verschwendung von noch nutzbaren Lebensmitteln setzen sich zahlreiche Personen in Form dieser Bürgerinitiative ein. Die Regierung wird von ihnen aufgefordert, ein Anti-Wegwerf-Gesetz zu erlassen, das u.a. folgende Ziele zum Inhalt hat: Verringerung der Überproduktion und Verschwendung von Lebensmitteln; Einführung von MüllwächterInnen und Zugang zu allen Müllcontainern; Unterstützung von bedürftigen Menschen durch Gratisbezug und Förderung der Sharing Economy. Es sollen dabei alle Lebensmittel in Betracht kommen, die nach hygienischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten genießbar sind.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Umweltausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

III. Ausschussantrag

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 22 und 23, 25, 31, 33, 35 und 36 als auch 42 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 48, 51, 57 und 58 zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 14

                               Hermann Lipitsch                                                                 Michael Pock

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann