Vorblatt

 

Ziel(e)

 

Gesetzliche Klarstellung der Eigentumsverhältnisse bei unentgeltlichen Neuerwerbungen durch die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB).

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Es erfolgt eine Klarstellung dahingehend, dass unentgeltliche Neuerwerbungen ins Eigentum der Bundesmuseen bzw. der ÖNB übergehen, wenn dies dem Willen der Vertragsparteien entspricht.

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesmuseen-Gesetz 2002

 

Einbringende Stelle:

Bundeskanzleramt

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Nachhaltige Absicherung von kulturellem Erbe und besserer Zugang zu Kunst- und Kulturgütern für die Öffentlichkeit" der Untergliederung 32 Kunst und Kultur bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Derzeit ist der unentgeltliche Eigentumserwerb durch die Anstalten gesetzlich nicht geregelt. Dies hat in der Praxis unterschiedliche Auffassungen über die bilanztechnische Behandlung etwa von Schenkungen hervorgerufen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die in der Problemanalyse dargestellten Unzulänglichkeiten würden bei Nichtregelung weiterhin bestehen bleiben.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2015

Evaluierungsunterlagen und -methode: keine

 

Ziele

 

Ziel: Klarstellung des Eigentums bei unentgeltlichen Neuerwerbungen

 

Beschreibung des Ziels:

Die derzeit ungeregelte Vorgangsweise bei unentgeltlichen Neuerwerbungen wird bereinigt.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Bundesmuseen-Gesetz 2002 ist der unentgeltliche Eigentumserwerb durch die Anstalten gesetzlich nicht geregelt.

Gesetzliche Regelung des unentgeltlichen Eigentumserwerb im Bundesmuseen-Gesetz 2002.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme: Einheitliche Vorgangsweise bei unentgeltlichen Neuerwerbungen

Beschreibung der Maßnahme:

Einheitliche Vorgangsweise der Einrichtungen gemäß § 1 Bundesmuseen-Gesetz 2002 beim unentgeltlichen Erwerb von Sammlungsobjekten durch Rechtsgeschäft.

 

Umsetzung des Ziels

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.