565 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 830/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Dauer der Gewährung von Einstellungsbeihilfen lt. Behinderteneinstellungsgesetz

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 6 (2) Behinderteneinstellungsgesetz werden aus den Mitteln des Ausgleichstaxfonds Zuschüsse und Darlehen zu den Lohn- und Ausbildungskosten für begünstigte Behinderte gewährt, unter anderem wenn ein Dienstverhältnis neu begründet wird oder wenn infolge der Behinderung nicht die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden kann (Einstellungsbeihilfen).

Als Vertreter des Ausgleichstaxfonds hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Richtlinien über die Höhe und die Dauer dieser Zuschüsse und Darlehen zu erlassen.

Die Einstellungsbeihilfe wird derzeit für die Dauer von 9 Monaten gewährt.

Das Sozialministeriumsservice (vormals Bundessozialamt) gewährt unter bestimmten Bedingungen einen Lohnkostenzuschuss, der jedoch erst nach einem Jahr in Beschäftigung ausbezahlt wird. Es ergibt sich dadurch eine Lücke von 3 Monaten, die für die Betroffenen eine große Hürde darstellt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Helene Jarmer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dietmar Keck, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Judith Schwentner, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Werner Neubauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 15

                                   Dietmar Keck                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann