566 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 995/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung einer Schädigung durch Contergan/Thaliomid bereits ab Geburtsjahrgang 1954

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Erfreulicherweise ist derzeit ein Entwurf für ein Bundesgesetz in Begutachtung, mit dem eine Rentenleistung für Contergan-Geschädigte eingeführt werden soll. Damit wird eine langjährige Forderung der Betroffenen, die von den Grünen auch immer wieder mit Anträgen unterstützt wurde, endlich umgesetzt.

Ein Wermutstropfen besteht jedoch darin, dass in Österreich erst Betroffene ab dem Geburtsjahrgang 1956 als Contergan-Opfer anerkannt werden und in Folge Einmalzahlung und Rente beziehen können.

Uns ist jedoch ein Fall eines Betroffenen mit Geburtsjahr 1954 bekannt, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Conterganschädigung festgestellt wurde. Eine Differentialdiagnose eines Holt-Oram-Syndrom konnte mittels eines Gentests ausgeschlossen werden. Es gibt immer wieder Berichte, wonach der Wirkstoff Thaliomid bereits 1953/54 synthetisiert wurde und danach als Ärztemuster in Verkehr gebracht wurde. Eine Einbeziehung in die Untersuchungen und in Folge die Erweiterung des Kreises der anerkannten Contergan-Opfer auf die Geburtsjahrgänge 1954 und 1955 wäre daher zu begrüßen. Laut unseren Informationen ist die Zahl der Betroffenen sehr gering und wird mit ca. 5 Personen geschätzt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Helene Jarmer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dietmar Keck, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Judith Schwentner, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Werner Neubauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T dagegen: S, V, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 15

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann