568 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 508/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex

Die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Diese Bundesregierung hält sich seit Jahren schadlos am Rücken der Ärmsten der Armen. 2011 wurde der Zugang zum Pflegegeld erschwert, was de facto einer Kürzung entspricht. Das Pflegegeld weist seit seiner Einführung vor 20 Jahren wegen fehlender Inflationsanpassungen bereits einen realen Verlust von durchschnittlich 29 Prozent auf.

Die Freibeträge für behinderte Menschen wurden seit dem Jahr 1988 nicht erhöht und es liegt bereits ein Inflationsverlust von rund 60 Prozent vor. Gefordert ist daher eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen.

Diese Bundesregierung belastet jene Bevölkerungsgruppen, die sich am wenigsten wehren können. Auch Pensionisten gehören zu den Verlierern dieser Bundesregierung.

Anstatt zum Beispiel die Luxuspensions-Privilegien im öffentlichen Bereich auf allen Ebenen und für alle Zukunft abzuschaffen, werden diese auch mit dem ‚neuen‘ sogenannten Sonderpensionenbegrenzungsgesetz weitergeführt.

erfolgten im Laufe der letzten Jahre tiefe Einschnitte bei den ASVG-Pensionisten.

Der Ausgleichszulagen-Richtsatz für alleinstehende Pensionisten liegt im Jahr 2013 bei 857,73 Euro, für Pensionisten, die mit dem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt leben, bei 1.286,03 Euro.

Die Pensionsanpassungen für 2013 und 2014 wurden bereits mit dem Sparpaket im Frühjahr 2012 beschlossen. 2014 betrug die Anpassung bescheidene 1,8 Prozent, d.h. um 1,0 Prozent unter der Inflationsrate, 2014 betrug sie 1,6 Prozent, d.h. um 0,8 Prozent unter der Inflationsrate. Lediglich die Mindestpensionen wurden um eine Teuerungsrate von 2,4 Prozent erhöht.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dietmar Keck, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Judith Schwentner, Mag. Gerald Loacker, Mag. Helene Jarmer und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S, V, G, T, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 15

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann