570 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1013/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sozial- und Arbeitsrechtliche Absicherung von Eltern im Falle von Fehl- und Totgeburten und Kindstod

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die sozial- und arbeitsrechtlichen Folgen im Falle eines Kindstodes oder einer Totgeburt sehen nur teilweise eine adäquate soziale Absicherung vor. Im Falle eines solchen emotionalen belastenden Lebenseinschnitts muss darauf wertgelegt werden, dass den betroffenen Müttern und Vätern eine entsprechende unbürokratische Absicherung gewährt wird und soziale Netze die Betroffenen ausreichend auffangen.

Es muss möglich sein, dass zumindest im Falle eines Spätabort (nach der 17. Schwangerschaftswoche mit einem Gewicht unter 500 Gramm) automatisch ein bestimmter Zeitraum einer Dienstfreistellung der betroffenen Mütter möglich ist, der den Zufluss von Einkommen sicherstellt, ohne auf die Abgabe von Krankmeldungen angewiesen zu sein.

Im Falle eines Kindstodes muss auf jenen Zeitpunkt abgestellt werden, in dem es zum Kindstod kommt. Wenn dies in die Zeit des Mutterschutzes fällt, ist jedenfalls eine soziale Absicherung bis zum Ende des Mutterschutzes gegeben. Wenn allerdings der Mutterschutz kurz nach dem Kindstod endet, ist die verbleibende Frist für die psychische Verarbeitung des tragischen Ereignisses häufig nicht mehr adäquat. Es erscheint angemessen, den Mutterschutz und damit den Wochengeldbezug in den tragischen Fällen von Kindstod auf 8 Wochen nach Eintritt des Kindstods zu verlängern. 

Auch Väter trifft ein solcher Zwischenfall schwer, zwar nicht körperlich, aber vor allem emotional bzw. psychologisch. Eine Dienstfreistellung - wie bei anderen familiären Angelegenheiten - wäre im Falle von Fehl-/Totgeburten zu berücksichtigen. Gegenwärtig sind die konkreten familiären Angelegenheiten und die entsprechend zustehende ‚Freizeit‘ kollektivvertraglich geregelt. Eine Sicherstellung, dass auch Fehl- und Totgeburten mit z.B. 3 Tagen Dienstfreistellung berücksichtigt werden müssen, bietet entsprechende Rechtssicherheit.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Johann Singer, Dr. Marcus Franz, Mag. Birgit Schatz, Mag. Judith Schwentner, Anneliese Kitzmüller, Gabriel Obernosterer und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 15

                                Johann Höfinger                                                                Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann