572 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 945/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 25. Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Arbeiterkammerumlage wird jedem Arbeitnehmer/jeder Arbeitnehmerin vom Lohn/Gehalt als ‚Beitrag‘ abgezogen. Sie beträgt derzeit 0,5 % des Bruttolohnes oder Bruttogehaltes und wird gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen vom Dienstgeber einbehalten. Die Anfragenbeantwortung (3089/AB) gewährt detaillierten Einblick in die Gebarung der Arbeiterkammern. Für ganz Österreich stieg die Höhe der Einnahmen der Arbeiterkammer aus der Arbeiterkammerumlage von 278.797.709,89 € (2004) auf 390.670.065,06 € (2013). Das entspricht einer Steigerung um 40,13%, sohin jährlich 4,46%. Die Steigerungen sind vor allem auf ein höheres Lohnniveau, eine ständig steigende SV­Höchstbeitragsgrundlage, aber auch auf eine positive Beschäftigungsentwicklung zurückzuführen.

Die Arbeiterkammer nascht also bei jeder Lohn- und Gehaltserhöhung mit. Da die Arbeiterkammerumlage auf dem Lohnzettel nicht gesondert ausgewiesen werden muss, ist vielen Arbeitnehmer_innen nicht bewusst, welche Beiträge sie tatsächlich an die Arbeiterkammer leisten. Besonders die Einnahmenentwicklung in den letzten zehn Jahren und die damit verbundenen Erhöhungen des Personalstandes in den Kammern, aber insbesondere die Erhöhung von Rücklagen einerseits und Rückstellungen für zukünftige Pensionszahlungen andererseits, zeigen, wie wichtig die Transparenz der Beitragsentwicklung ist, insbesondere weil es sich um Zwangsbeiträge handelt. Zusätzlich wird das Bewusstsein über die Verwendung von Zwangsbeiträgen gestärkt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 15. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Rainer Wimmer, Mag. Michael Hammer, Mag. Judith Schwentner, Johann Hechtl, Johann Höfinger, Herbert Kickl, Gabriel Obernosterer, Mag. Birgit Schatz, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag des Abgeordneten Johann Höfinger beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (für diesen Antrag: S, V, G, T dagegen: F, N) der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Initiativantrages an den Finanzausschuss zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 15

                                  Johann Singer                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann