576 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 977/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz in der Pensionsversicherungsanstalt

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der 3263/AB vom 12.03.2015 zu 3430/J (XXV.GP) teilt Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) dem österreichischen Nationalrat ua. folgendes mit:

Gegenstand der Sachverhaltsdarstellung meines Hauses waren Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vergabe von Verträgen mit Anbietern von Leistungen ‚ambulanter Rehabilitation‘ sowie im Zusammenhang mit der Vergabe sonstiger Berater- und Konsulentenaufträge.

Die Vorwürfe im erstgenannten Zusammenhang wurden mir erstmals Ende Juli bzw. Anfang September 2014 mit Schreiben eines vermeintlich nicht berücksichtigten Anbieters zur Kenntnis gebracht und in weiterer Folge der PVA zur Stellungnahme übermittelt.

Aus diesem Anlass wurde im Rahmen der Aufsichtstätigkeit meines Hauses seitens der zuständigen Fachsektion auch eine Aufstellung der Berater- und Konsulentenaufträge der PVA angefordert.

Seitens meines Hauses wurde eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die konkrete strafrechtliche Prüfung obliegt dieser.

Die Geschäftsführung eines Sozialversicherungsträgers obliegt dem jeweiligen Vorstand, der einzelne seiner Angelegenheiten dem Büro bzw. auch dem Obmann übertragen kann. Derartige Delegationen sind in einem ‚Anhang zur Geschäftsordnung‘ zusammenzufassen – und auf der Internetseite www.avsv.at öffentlich kundzumachen und damit öffentlich einsehbar.

Dem Vergaberecht unterliegende Vergabevorgänge werden daher von der je nach Geschäftsfall entsprechend diesen Vorgaben und entsprechend der internen Geschäftseinteilung zuständigen Organisationseinheit vorbereitet, beschlossen und umgesetzt.

Von der Erfassung sämtlicher Vergaben der PVA in den genannten Jahren wurde aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen. Allfällige Einsprüche sind auf der Homepage (nunmehr) des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) als zuständiger Kontrollinstanz jederzeit öffentlich und transparent einzusehen und nachzulesen (vgl. die elektronische Amtstafel des BVwG www.bvwg.gv.at ).

Mittlerweile hat die ganze Causa eine zusätzliche Brisanz erhalten, wie die Tageszeitung ‚Kurier‘ am 14.März 2015 berichtet:

Die mutmaßlichen Ungereimtheiten rund um die Auftragsvergaben bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) weiten sich jetzt zu einem brisanten Wirtschaftskrimi aus. Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Amtsmissbrauchs gegen vier Personen eingeleitet. Die Strafdrohung beträgt bis zu zehn Jahre Haft.

Unter den Verdächtigen sind: die stellvertretende PVA-Generaldirektorin Gabriele E., deren Lebensgefährte und Unternehmer Bernd B., sowie Karin W., die Betreiberin von mehreren Rehabilitationszentren in Niederösterreich, und der Obmann der PVA. Die Vorwürfe werden von allen Verdächtigen zurückgewiesen. Pikantes Detail am Rande: Mit der Reha-Betreiberin Karin W. soll die Vize-Generaldirektorin der PVA befreundet sein.

Die Ermittlungen hat das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) im Innenministerium übernommen. Das BAK soll nun alle PVA-Akten herbeischaffen und vorerst vier Zeugen einvernehmen. Einer davon ist PVA-Chef Winfried Pinggera, Ex-Kabinettchef beim damaligen Kanzler Wolfgang Schüssel.

Für Gabriele E. haben die Ermittlungen weitere Folgen: Sie wurde bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt.

Vor diesem Hintergrund ist es deshalb umso unverständlicher, dass das BMASK aus ‚verwaltungsökonomischen Gründen‘ Abstand nimmt, ‚sämtliche Vergaben der vergangenen Jahre dem Nationalrat und damit der interessierten Öffentlichkeit bekanntzugeben.

Offensichtlich möchte man neuerlich eine Schweigespirale rund um ein SPÖ-nahes Netzwerk legen, um Transparenz und Aufklärung von Millionen-Euro-Aufträgen, die die Beitragszahler der PVA schlussendlich zahlen, zu verhindern.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T dagegen: S, V, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Rainer Wimmer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 15

                                Rainer Wimmer                                                                Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann