577 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes betreffend den Einkommensbericht 2014 gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997; Berichtsjahre 2012/2013 (Reihe Einkommen 2014/1) (III-124 der Beilagen)

Mit dem gegenständlichen Bericht legt der Rechnungshof in erster Linie den Bericht über die durchschnittlichen Einkommen gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes vor.

Der gemäß Art. 1 § 8 Abs. 1 bis 3 des Bezügebegrenzungsgesetzes vorgesehene Bericht, in dem Personen namentlich und unter Angabe ihrer aus öffentlicher Hand bezahlten und über einem Grenzbetrag liegenden Bezüge und Ruhebezüge aufzulisten gewesen wären, darf aufgrund der Rechtsprechung der Höchstgerichte (Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, KR 1/00-33, KR 3/00-33 und KR 4/00-33, und Beschluss des Obersten Gerichtshofes zu 9 Ob A 77/03v) nicht erstellt werden, weil die namentliche Offenlegung und auch die Beschaffung dieser Daten den unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Datenschutz-Richtlinie entgegenstehen.

Gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes hat der Rechnungshof über die durchschnittlichen Einkommen einschließlich der Sozial- und Sachleistungen der gesamten Bevölkerung – nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen getrennt – jedes zweite Jahr dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen zu berichten.

Der Allgemeine Einkommensbericht 2014 – der achte dieser Art – bietet eine umfassende Darstellung der Einkommen der Bevölkerung in Österreich für die Berichtsjahre 2012 und 2013. Darin finden sich die durchschnittlichen Einkommen, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern sowie – entsprechend dem Gesetzesauftrag – getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen.

Die sehr detaillierten Auswertungen beruhen auf Administrativdaten, ergänzt durch Daten des Mikrozensus, einer von Statistik Austria kontinuierlich durchgeführten Haushaltserhebung. Wichtigste Datengrundlage sind die Lohnsteuerdaten. In den Lohnsteuerdaten sind alle Personen enthalten, die im jeweiligen Bezugsjahr Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit oder eine Pension bezogen haben. Damit sind auch die aktiven und im Ruhestand befindlichen BeamtInnen aller Gebietskörperschaften einbezogen. Die Einkommen werden in den Lohnsteuerdaten in voller Höhe erfasst. Aus Daten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger werden wichtige Gliederungsmerkmale hinzugefügt: Geschlecht, Pensionsart und Pensionsversicherungsträger. Aus dem Mikrozensus werden die – gesetzlich vorgegebenen – Gliederungsmerkmale Berufsgruppe und Funktion sowie einige weitere Informationen ergänzt. Die Einkommensteuerdaten bilden die Grundlage für die Berichterstattung über die Einkommen der selbständig Erwerbstätigen.

Im Bericht wird zunächst die Entwicklung der Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen ab 1998, dem ersten Berichtsjahr, ab dem eine einheitliche Datenbasis vorliegt, analysiert. Weiters werden die Einkommen der PensionistInnen und der selbständig Erwerbstätigen im Zeitvergleich beschrieben. Darauf folgt eine Darstellung und Analyse der Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen im Berichtsjahr 2013 nach sozialer Stellung, Branchen, Berufen, Funktionen, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Bildung, Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung und atypische Beschäftigung. Für die selbständig Erwerbstätigen erfolgt eine Gliederung nach Branchen und Schwerpunkten, ergänzt um spezifische Einkommensinformationen für die Land- und Forstwirtschaft aus dem „Grünen Bericht“. Die Darstellung der Einkommen der PensionistInnen im Berichtsjahr 2013 besteht aus einem Überblick für alle PensionistInnen, gefolgt von einer Gliederung nach Pensionsarten und Pensionsversicherungsträgern sowie den Ruhe- und Versorgungsgenüssen von BeamtInnen. Hinsichtlich der Bundesländer werden die Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen, der selbständig Erwerbstätigen und der PensionistInnen im Überblick dargestellt.

Den Abschluss bildet eine Synopse über die Einkommen aller einbezogenen Gruppen. Besonderes Augenmerk wird wiederum auf die Analyse der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede gelegt.

Der aktuelle Bericht ist durch eine Reihe von Neuerungen, die insbesondere auf Anregungen aus den Ausschussdiskussionen in den gesetzgebenden Körperschaften zurückgehen, noch informativer geworden:

•       Hinsichtlich der Entwicklung der Einkommen von 1998 bis 2013 werden erstmals die Einkommen der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten und die Einkommen der ganzjährig Teilzeitbeschäftigten getrennt dargestellt.

•       Ergänzend wurden die Gliederungen nach sozialer Stellung und Geschlecht kombiniert.

•       Die Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen 2013 werden zusätzlich nach Altersgruppen dargestellt und analysiert.

•       Im Exkurs zu den Transfereinkommen werden die Ergebnisse auch getrennt für Frauen und Männer beschrieben.

•       Weiters werden hinsichtlich der Verteilung der Einkommen der atypisch Beschäftigten 2013 die Formen der atypischen Beschäftigung differenzierter dargestellt.

Der Einkommensbericht ist auch über die Websites von Rechnungshof und Statistik Austria verfügbar (www.rechnungshof.gv.at bzw. www.statistik.at).

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 14. Sitzung am 19. Februar 2015 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Mag. Andreas Hanger die Beratungen vertagt.

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung behandelt.

An der Debatte in der 17. Sitzung am 16. April 2015 beteiligten sich die Abgeordneten Martina Schenk, Mag. Ruth Becher, Josef Schellhorn, Johann Singer, Wolfgang Zanger, Mag. Bruno Rossmann, Elmar Mayer, Claudia Durchschlag und Erwin Angerer sowie der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser und die Ausschussobfrau Dr. Gabriela Moser.

 

Bei der Abstimmung am 16. April 2015 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend den Einkommensbericht 2014 gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997; Berichtsjahre 2012/2013 (Reihe Einkommen 2014/1) (III-124 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2015 04 16

                           Mag. Andreas Hanger                                                         Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau