Vorblatt
Ziel(e)
- Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen
- Verstetigung der Beschäftigung in Unternehmen, die sich in unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
Die Zielsetzungen unterstützen die Zielsetzung der Bundesregierung die Beschäftigungsquoten der über 54-jährigen Männer und Frauen anzuheben.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Finanzierung der Beschäftigungsförderung Älterer aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung 2016 bis 2017
- Finanzierung von Kurzarbeitsbeihilfen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019
Wesentliche Auswirkungen
Die Sicherstellung der Finanzierung für die im § 13 AMPFG festgehaltenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente bis 2017 erhöht die Planungsmöglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik in einem wesentlichen Ausmaß.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Untersuchung der empirischen Ergebnisse der Umsetzung des AMS Programms "Beschäftigungsinitiative 50+" im Jahr 2014 zeigt, dass sich das Programm durch positive Beschäftigungseffekte und verringerte Arbeitslosenversicherungsleistungen für arbeitssuchende Personen selbst finanziert.
Innerhalb der UG-20 Gebarung Arbeitsmarktpolitik betrug die unmittelbare Selbstfinanzierung im Jahr 2014 98,7%.
Werden die Mehreinnahmen für die Pensionsversicherung und Krankenversicherung wegen steigender Beschäftigung mit ins Kalkül genommen, ist der Finanzierungssaldo bereits positiv. Noch nicht inkludiert sind steigende Steuereinnahmen (etwa durch höhere Konsumausgaben wegen stabilisierter Haushaltseinkommen).
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑13.942 |
‑16.585 |
‑8.576 |
‑8.348 |
Nettofinanzierung Sozialversicherungsträger |
0 |
24.834 |
62.085 |
0 |
0 |
Nettofinanzierung Gesamt |
0 |
10.892 |
45.500 |
‑8.576 |
‑8.348 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Durch das AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" werden Frauen in deutlich höherem Ausmaß gefördert, als es ihrem Anteil in der Gruppe der beim AMS vorgemerkten Personen über 50 Jahren entspricht.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sind beschäftigungsfördernd und positiv.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Finanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen für Ältere und der Kurzarbeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung
Einbringende Stelle: |
BMASK |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Sicherstellung der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarkt-politischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt (Qualifizierung und Eingliederung)." für das Wirkungsziel "Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen (50+)." der Untergliederung 20 Arbeit bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Wirtschaftsforschung erwartet, dass bis zum Jahr 2019 das Beschäftigungswachstum nicht ausreichen wird, um die Arbeitslosigkeit auf ein Jahresdurchschnittsniveau von unter 360.000 zu senken. Daher sind weitere Anstrengungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit notwendig. Es ist zu erwarten, dass sich die Zahl der unselbständig Beschäftigten bis 2019 auf 3,94 Millionen erhöht. Die allgemeine Arbeitslosenquote auf Registerbasis wird aus heutiger Sicht im Jahr 2019 bei prognostizierten 9,2% liegen und auch die Arbeitslosigkeit Älterer wird ansteigen.
Die Einschränkung der Invaliditätspension für Personen unter 50 Jahre und die Betreuung von stärker gesundheitlich beeinträchtigten, aber noch arbeitsfähigen Personen durch das Arbeitsmarktservice erfordert den Ausbau von Integrationsmaßnahmen für diesen Personenkreis.
Der geltende § 13 Abs. 1 AMPFG legt fest, dass Kurzarbeitsbeihilfen bis 2015 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von 30 Mio. €. Nach 2015 sind Kurzarbeitsbeihilfen in dieser Form nicht mehr finanzierbar.
Der geltende § 13 Abs. 2 AMPFG legt fest, dass Beschäftigungsbeihilfen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, 2015 und 2016 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von 120 Mio. € im Jahr 2015 und 150 Mio. € im Jahr 2016.
Nach 2016 sind Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für Ältere in dieser Form nicht mehr finanzierbar.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Der Wegfall der Finanzierungsmöglichkeit der Beschäftigungsförderung älterer Arbeitssuchender ab dem Jahr 2017 als Ausgaben nach dem AlVG würde mit dem geltenden Finanzrahmen zu einer deutlichen Reduktion der Arbeitsmarktförderung insgesamt bei steigender Arbeitslosigkeit führen.
Der Wegfall der Finanzierungsmöglichkeit der Kurzarbeitsbeihilfen ab dem Jahr 2016 als Ausgaben nach dem AlVG würde mit dem geltenden Finanzrahmen zu einer Reduktion der Arbeitsmarktförderung bei steigender Arbeitslosigkeit führen.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO), Evaluierung von Sozialen Unternehmen im Kontext neuer Herausforderungen, April 2014
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO), Evaluierung der Eingliederungsbeihilfe, Mai 2011
Abschätzung der Mitnahmeeffekte von Eingliederungsbeihilfen und der Kombilohnförderung des Arbeitsmarktservice.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Evaluierungsunterlagen und -methode: Laufende Datensammlung der Umsetzung Kurzarbeitsbeihilfen und Beschäftigungsförderung Älterer im Sinne §b 13 AMPFG im AMS mit Hilfe gesonderter Beihilfenbezeichnungen (KUA) oder Deskriptoren (50+) in den EDV Systemen des Arbeitsmarktservice.
Ziele
Ziel 1: Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen
Beschreibung des Ziels:
Der Anteil der Beschäftigten in der Bevölkerungsgruppe der 50- bis 64-Jährigen soll ansteigen, die Arbeitslosigkeit bis 2019 reduziert werden.
Als Indikatoren hiefür sind die Beschäftigungsquote der 50- bis 64-Jährigen sowie die Arbeitslosenquote der Personengruppe 50 und mehr Jahre, jeweils auf Registerbasis heranzuziehen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Beschäftigungsquote von Personen mit 50 bis 64 Jahren auf Registerbasis (inklusive selbständiger Beschäftigung): 2013: 55,0% 2014: 56,4%
Arbeitslosenquote von Personen mit 50 und mehr Jahren auf Registerbasis: 2013: 8,2% 2014: 9,1% |
Beschäftigungsquote von Personen mit 50 bis 64 Jahren auf Registerbasis (inklusive selbständiger Beschäftigung) im Jahr 2019 ist mindestens 58%.
Die Arbeitslosenquote von Personen mit 50 und mehr Jahren auf Registerbasis beläuft sich 2019 auf 9% oder weniger. |
Ziel 2: Verstetigung der Beschäftigung in Unternehmen, die sich in unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
Beschreibung des Ziels:
Die Arbeitsplätze von Unternehmen, die durch Produktionseinschränkungen aufgrund von externen Umständen betroffen sind und sich in unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, sollen abgesichert werden.
Durch die Vermeidung des Abbaues von Arbeitsplätzen soll sichergestellt werden, dass den Unternehmen nach Überwindung von wirtschaftlichen Krisen ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um wieder an die Produktionsleistung vor Einsetzen der Krise anknüpfen zu können.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Im Jahr 2014 wurde die Beschäftigung von rund 3.800 Personen mit Kurzarbeitsbeihilfen unterstützt. In den Jahren 2012 und 2013 waren es jeweils rund 4.200 geförderte Personen. |
Im Zeitraum 2016 bis 2019 werden bedarfsorientiert und gemäß AMS Richtlinien Personen mit Kurzarbeitsbeihilfen gefördert. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Finanzierung der Beschäftigungsförderung Älterer aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung 2016 bis 2017
Beschreibung der Maßnahme:
Änderung des § 13 Abs. 2 AMPFG dahingehend, dass Beschäftigungsbeihilfen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind im Zeitraum 2016 bis 2017 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von jeweils 250 Mio. € im Jahr 2016 wie auch im Jahr 2017.
Damit wird für das Jahr 2016 die gesetzliche Obergrenze von 150 auf 250 Mio. € hinaufgesetzt.
Davon sind im Bundesdurchschnitt jeweils bis zu 60 vH für die AMSG Beihilfen Eingliederungsbeihilfen und Kombilohn sowie bis zu 40 vH für Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte zu verwenden.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Im Jahr 2014 konnten 15.981 Personen mit dem AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" gefördert werden. Die Beschäftigungsförderung erfolgte über Eingliederungsbeihilfen (9.683 Personen), Kombilöhne (5.614 Personen) oder der Beschäftigung in Sozialökonomischen Betrieben (2.575) und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (1.495). Hierbei sind Mehrfachförderungen möglich, insbesondere im Zusammenhang mit einem Kombilohn.
Im Jahr 2014 wurden hiefür rund 77,422 Mio. € zahlungswirksam verausgabt, und zwar für Eingliederungsbeihilfen 37,662 Mio., für Kombilöhne 5,560 Mio., für Sozialökonomische Betriebe 24,053 Mio. und für Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte rund 10,148 Mio. €. |
Ausgehend von den Erfahrungen des Jahres 2014 werden in den Jahren 2016 und 2017 mit diesem Mix an arbeitsmarktpolitischen Förderungsinstrumenten jeweils rund 50.000 ältere Arbeitssuchende in Beschäftigung gefördert. |
Maßnahme 2: Finanzierung von Kurzarbeitsbeihilfen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019
Beschreibung der Maßnahme:
Änderung des § 13 Abs. 1 AMPFG dahingehend, dass Kurzarbeitsbeihilfen bis 2019 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer jährlichen Obergrenze von 20 Mio. €. für den Zeitraum 2016 bis 2019.
Die in dieser AMS-Bundesrichtlinie geregelten Kurzarbeitsbeihilfe, Qualifizierungsbeihilfe und Beihilfe für Schulungskosten bei Kurzarbeit sollen gleichermaßen die Unternehmen wie auch die ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz durch Produktionseinschränkungen sonst bedroht wäre, unterstützen.
Umsetzung von Ziel 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Im Jahr 2014 wurde die Beschäftigung von rund 3.800 Personen mit Kurzarbeitsbeihilfen unterstützt, knapp 100 Personen wurden während der Kurzarbeit auch mit Unterstützung einer AMS Förderung qualifiziert. |
Im Zeitraum 2016 bis 2019 werden bedarfsorientiert und gemäß AMS Richtlinien Personen mit Kurzarbeitsbeihilfen inklusive Qualifizierungsbeihilfen bei Kurzarbeit gefördert. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Erträge |
0 |
4.678 |
11.695 |
0 |
0 |
Transferaufwand |
0 |
18.620 |
28.280 |
8.576 |
8.348 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
18.620 |
28.280 |
8.576 |
8.348 |
Nettoergebnis |
0 |
‑13.942 |
‑16.585 |
‑8.576 |
‑8.348 |
Erläuterung
Dem erhöhten "Transferaufwand" insbesondere in Form von Transfers an Unternehmen mittels Beschäftigungsbeihilfen steht eine Verringerung des Transferaufwands an AlV-versicherte Personen gegenüber.
Die Finanzierungsergebnisse bei den Aufwendungen wurden auf Grundlage der empirischen Untersuchung der AlV-Leistungsbezüge der TeilnehmerInnen vor Beginn der Maßnahmen im Rahmen des AMS Programms "Beschäftigungsinitiative 50+" geschätzt (Umsetzungsjahr 2014).
Durch die erhöhte Beschäftigung durch das AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" steigen sowohl die Sozialversicherungseinnahmen als auch die Einnahmen aus Steuern.
Die Finanzierungsergebnisse bei den Erträgen wurden auf Grundlage der empirischen Untersuchung der Beschäftigungstage 2014 während und nach der Teilnahme am AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" geschätzt.
Finanzielle Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Erträge |
0 |
24.834 |
62.085 |
0 |
0 |
Nettoergebnis |
0 |
24.834 |
62.085 |
0 |
0 |
Erläuterung
Durch die erhöhte Beschäftigung durch das AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" steigen sowohl die Sozialversicherungseinnahmen als auch die Einnahmen aus Steuern. Da die Änderung des § 13 AMPFG die Jahre 2016 und 2017 in Bezug auf die Beschäftigungsförderung älterer ArbeitnehmerInnen betrifft, werden die geschätzten Erträge nur für diesen beiden Jahre dargestellt.
Die Finanzierungsergebnisse wurden auf Grundlage der empirischen Untersuchung der Beschäftigungstage 2014 während und nach der Teilnahme am AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" ermittelt.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder und Gemeinden.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Direkte Leistungen an natürliche Personen
Potentiell betroffene Personengruppe
BezieherInnen einer Kombilohnbeihilfe des AMS
Zielgruppenanalyse der potentiellen Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger
Betroffene Gruppe |
Gesamt |
Frauen |
Männer |
Quelle/Erläuterung |
||
|
Anzahl |
Anzahl |
% |
Anzahl |
% |
|
BezieherInnen von Kombilohnbeihilfe im Rahmen des AMS Programms 50+ |
5.614 |
2.485 |
44 |
3.129 |
56 |
2014: AMS DWH fdg_personen_2014 |
Inanspruchnahme der Leistung
Da Frauenerwerbseinkommen in der Tendenz geringer sind als die der Männer können grundsätzlich mehr Frauen eine Kombilohnbeihilfe in Anspruch nehmen. Durch die Finanzierungsbestimmungen für das spezifische AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+", das die Personen ab 50 Jahren anspricht und den Umstand, dass Männer derzeit im Durchschnitt länger erwerbsaktiv sind als Frauen, kommt es dazu, dass im Programm bei den Kombilöhnen eine höhere Zahl von Männern integriert ist.
Durch die Neuregelung ist keine grundsätzliche Veränderung dieses Sachverhalts zu erwarten.
Inanspruchnahme der Leistungen (Betroffene)
Betroffene Gruppe |
Gesamt |
Frauen |
Männer |
Quelle/Erläuterung |
||
|
Anzahl |
Anzahl |
% |
Anzahl |
% |
|
BezieherInnen von Kombilohnbeihilfe insg. |
8.337 |
4.795 |
58 |
3.542 |
42 |
2014: AMS DWH fdg_personen_2014 |
Inanspruchnahme der Leistungen (Betrag)
Betroffene Gruppe |
Gesamt |
Frauen |
Männer |
Quelle/Erläuterung |
||
|
€ |
€ |
% |
€ |
% |
|
BezieherInnen von Kombilohnbeihilfe insg. |
9.716.692 |
5.798.104 |
60 |
3.918.588 |
40 |
2014: AMS DWH fdg_personen_kosten_2014 |
Auswirkung der direkten Leistung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Da die Frauenerwerbseinkommen in der Tendenz geringer sind als die der Männer können grundsätzlich mehr Frauen eine Kombilohnbeihilfe in Anspruch nehmen.
Direkte Leistungen an Unternehmen oder juristische Personen
Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich
Keine wesentlichen Auswirkungen.
Beschäftigung und Einkommen in den (potenziell) begünstigten Institutionen/Bereichen
Betroffene Gruppe |
Beschäftigte gesamt |
Durchschnittseinkommen |
Quelle/Erläuterung |
|||
|
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Relation *) |
|
Anzahl geförderte Personen AMS Programm "50+" |
6.661 |
9.320 |
0 |
0 |
0 |
AMS DWH fdg_personen_2014 |
*) Das Feld Relation bezeichnet das Verhältnis des Durchschnittseinkommens der Frauen im Vergleich zu dem der Männer in dem jeweiligen Wirtschaftsbereich
Beitrag der Leistungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern
Im AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" wurden 2014 rund 42% Frauen gefördert.
Der Anteil der Frauen am Bestand arbeitsloser Personen im Jahr 2014 im Alter von 50 bis 64 Jahren betrug nur rund 37%.
Nutzerinnen/Nutzer der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfängerinnen / Leistungsempfänger der Institution
Im AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" 2014 waren 2014 rund 42% der TeilnehmerInnen Frauen und 58% Männer.
Erwartete Nutzerinnen/Nutzer
Betroffene Gruppe |
Gesamt |
Frauen |
Männer |
Quelle/Erläuterung |
||
|
Anzahl |
Anzahl |
% |
Anzahl |
% |
|
Anzahl geförderte Personen |
49.800 |
21.000 |
42 |
28.800 |
58 |
bei Vollausbau des AMS Programms 50+ in Höhe von 250 Mio. € pro Jahr |
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
120.000 |
270.000 |
20.000 |
20.000 |
Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
|
101.380 |
241.720 |
11.424 |
11.652 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Durch Einsparungen |
20.01.03 Leistungen/ Beiträge BMASK |
|
|
101.380 |
241.720 |
11.424 |
11.652 |
Durch Mehreinzahlungen |
20.01.03 Leistungen/ Beiträge BMASK |
|
|
4.678 |
11.695 |
|
|
gem. BFRG/BFG |
20.01.03 Leistungen/ Beiträge BMASK |
|
|
13.942 |
16.585 |
8.576 |
8.348 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung in der UG-20 erfolgt durch Einsparungen beim AlV-Leistungsbezug (geförderte Aktivbeschäftigung statt passiver Leistungsbezüge) und durch Mehreinnahmen in der Arbeitslosenversicherung auf Grund der erhöhten Beschäftigung und der damit verbundenen steigenden Sozialversicherungseinnahmen.
Laufende Auswirkungen
Transferaufwand
Bezeichnung |
Körperschaft |
Anz. d. Empf. |
Höhe des Transferaufw. (€) |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
AMS-Beihilfen zur Beschäftigungsförderung Älterer |
Bund |
1 |
100.000.000,00 |
|
100.000.000 |
|
|
|
|
|
1 |
250.000.000,00 |
|
|
250.000.000 |
|
|
SUMME |
|
|
|
|
100.000.000 |
250.000.000 |
|
|
AMS-Beihilfen zur Kurzarbeit (Tr. an Unternehmen) |
Bund |
1 |
20.000.000,00 |
|
20.000.000 |
20.000.000 |
20.000.000 |
20.000.000 |
Eingesparte AlV-Leistungen durch Förderung Älterer |
Bund |
1 |
‑90.400.000,00 |
|
‑90.400.000 |
|
|
|
|
|
1 |
‑230.520.000,00 |
|
|
‑230.520.000 |
|
|
SUMME |
|
|
|
|
‑90.400.000 |
‑230.520.000 |
|
|
Eingesparte AlV-Leistungen durch Kurzarbeit |
Bund |
1 |
‑10.980.000,00 |
|
‑10.980.000 |
|
|
|
|
|
1 |
‑11.199.600,00 |
|
|
‑11.199.600 |
|
|
|
|
1 |
‑11.423.592,00 |
|
|
|
‑11.423.592 |
|
|
|
1 |
‑11.652.064,00 |
|
|
|
|
‑11.652.064 |
SUMME |
|
|
|
|
‑10.980.000 |
‑11.199.600 |
‑11.423.592 |
‑11.652.064 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
|
18.620.000 |
28.280.400 |
8.576.408 |
8.347.936 |
Eingesparte AlV-Leistungen (Transfers an versicherte Personen) durch die AMS-Beschäftigungsförderung Älterer (im Wesentlichen Transfers an Unternehmen) durch Eingliederungsbeihilfen, Kombilöhne, Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+'):
Die direkt eingesparten AlV-Leistungskosten inklusive Sozialversicherungsbeiträge betragen empirisch im Jahr 2014 90,4% der Programmkosten, wobei in dieser Berechnung ein angenommener Mitnahmeeffekt von 42% bei den Eingliederungsbeihilfen und Kombilöhnen bereits berücksichtig ist.
Würde ein solcher Mitnahmeeffekt nicht berücksichtigt werden, würden die direkten Leistungseinsparungen rund 133% der Ausgaben für das Programm betragen, das Programm also höhere Einsparungen als Kosten verursachen.
Die Höhe des geschätzten Mitnahmeeffekts (von 42%) – geförderte Beschäftigungsverhältnisse würden auch ohne Förderung für einen vergleichbaren Personenkreis von Arbeitslosen an ähnlichen Arbeitsplätzen zustande kommen – wird aus der WIFO Untersuchung zur Evaluierung der Eingliederungsbeihilfe, Wien Mai 2011, S. 16, aus den Gruppen der 44- bis 54-Jährigen sowie der Gruppe der 55- bis 61-Jährigen abgeleitet.
Dieser direkte Einsparungseffekt für die Arbeitslosenversicherung bezieht sich lediglich auf den Zeitraum der Programmteilnahme selbst, also auf die Tage in geförderter Beschäftigung. Wenn die Arbeitslosigkeit für die geförderten Personen durch diese Beschäftigungsförderung des Programms in den Folgejahren deutlich reduziert wird, dann würden die kumulierten Einsparungseffekte ebenso deutlich höher liegen.
Eingesparte AlV-Leistungen durch Kurzarbeit (Transfer an versicherte Personen im Falle von Arbeitslosigkeit):
Der jahresdurchschnittliche Bestand an Kurzarbeitenden 2014 lag bei 1.098 Personen, die ausbezahlten Kurzarbeitsbeihilfen beliefen sich empirisch auf rund € 7,492155 Mio.
Aus diesen Verhältnissen würde sich bei einem Maximaleinsatz an Kurzarbeitsbeihilfen in Höhe von € 20 Mio. ein berechneter jahresdurchschnittlicher Bestand an KurzarbeiterInnen von 2.930 ergeben.
Wird eine Arbeitszeitreduktion von rund 24% der Normalarbeitszeit angenommen (vgl. Kurzarbeitsbericht des BMASK an den Nationalrat aus dem Jahre 2011) ergibt sich eine jahresdurchschnittliche Reduktion der Arbeitslosigkeit von rund 700 AlV-LeistungsbezieherInnen als Untergrenze. Diese Arbeitslosigkeit würde der Arbeitslosenversicherung 2016 rund 11 Mio. € an Versicherungsleistungen kosten.
Für die Jahre 2017 bis 2019 werden die Tagsätze für die AlV-Leistungen für die Kalkulationen für die Einzeljahre in diesem Zeitraum um jeweils 2% erhöht.
Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Mehreinahmen in der AlV (UG-20) |
Bund |
1 |
4.678.000,00 |
|
4.678.000 |
|
|
|
|
|
1 |
11.695.000,00 |
|
|
11.695.000 |
|
|
SUMME |
|
|
|
|
4.678.000 |
11.695.000 |
|
|
Mehreinahmen in der PV (UG-22 Abgangsdeckung) |
Sozialversicherungsträger |
1 |
17.777.000,00 |
|
17.777.000 |
|
|
|
|
|
1 |
44.442.500,00 |
|
|
44.442.500 |
|
|
SUMME |
|
|
|
|
17.777.000 |
44.442.500 |
|
|
Mehreinnahmen in der KV |
Sozialversicherungsträger |
1 |
5.965.000,00 |
|
5.965.000 |
|
|
|
|
|
1 |
14.912.500,00 |
|
|
14.912.500 |
|
|
SUMME |
|
|
|
|
5.965.000 |
14.912.500 |
|
|
Mehreinnahmen in der UV |
Sozialversicherungsträger |
1 |
1.092.000,00 |
|
1.092.000 |
|
|
|
|
|
1 |
2.730.000,00 |
|
|
2.730.000 |
|
|
SUMME |
|
|
|
|
1.092.000 |
2.730.000 |
|
|
GESAMTSUMME |
|
|
|
|
29.512.000 |
73.780.000 |
|
|
|
Davon Bund |
|
|
|
4.678.000 |
11.695.000 |
|
|
|
Davon Sozialversicherungsträger |
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24.834.000 |
62.085.000 |
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Empirische Untersuchungen der Beschäftigungszeiten während und nach einer Förderung durch das AMS-Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" für das Jahr 2014 ergaben Mehreinnahmen in der Arbeitslosenversicherung in Höhe von rund 4,678% der Zahlungen für das Programm im Jahr 2014. (Hierbei wird bereits ein Mitnahmeeffekt von 42% bei den Eingliederungsbeihilfen und Kombilöhnen angenommen, der diese Mehreinnahmen in der Berechnung verringert. Würden dieser Mitnahmeeffekt nicht angenommen werden, würden die Mehreinnahmen noch höher ausfallen).
Für die Pensionsversicherung ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von rund 17,777% der Programmausgaben, für die Krankenversicherung 5,965% und für die Unfallversicherung Einnahmen von rund 1,092% der Kosten.
Diese Relationen werden auf die Zusatz-Ausgaben des Programms in der Höhe von 100 Mio. € im Jahr 2016 und 250 Mio. € im Jahr 2017 umgelegt.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen |
- Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist |
Gesamt- wirtschaft |
Nachfrage |
Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) |
Soziales |
Arbeitsbedingungen |
Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen |
Soziales |
Arbeitsmarkt |
Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.