Vorblatt
Ziel(e)
- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Festlegung der Sitzungsgelder für die Mitglieder der Beiräte und Jurys sowie die Möglichkeit der Pauschalierung des Reisekosten- und Barauslagenersatzes durch Verordnung.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Verankerung einer Verordnungsermächtigung zur Festlegung eines Sitzungsentgeltes für die Mitglieder der Beiräte und Jurys sowie zur Pauschalierung des Reisekosten- und Barauslagenersatzes.
Wesentliche Auswirkungen
Für den Bund und die anderen Gebietskörperschaften erwachsen keine zusätzlichen Kosten, da den Mitgliedern der Beiräte oder Jurys bereits derzeit nach Rechnungslegung ein Sitzungsgeld, die Reisekosten und Barauslagen vergütet werden. Eine Erweiterung der Vergütung ist durch die vorgeschlagene Gesetzesnovelle nicht vorgesehen.
Im Jahr 2014 wurden für 13 Beiräte und 50 Jurys mit insgesamt 230 Mitgliedern rund 187.000 Euro für Reisekosten und Sitzungsgelder aufgewendet. Die Abgeltung der einzelnen Sitzungen der Gremien erfolgt unterschiedlich, unter Bedachtnahme auf die Bedeutung und den Umfang der vom jeweiligen Beirat oder der jeweiligen Jury wahrgenommenen Aufgaben. An Sitzungsgeldern wurden 2014 insgesamt 168.312 Euro aufgewendet, an Reisekosten wurden im Jahr 2014 insgesamt 18.162,47 Euro erstattet. Barauslagen wurden im Jahr 2014 nicht ersetzt.
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsgesetz geändert wird
Einbringende Stelle: |
Bundeskanzleramt |
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Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Im Jahr 2014 gab es im Rahmen der Kunstförderung 63 verschiedene Gremien in 13 unterschiedlichen Fördersparten. Die Abgeltung der einzelnen Sitzungen der Gremien erfolgt unterschiedlich unter Bedachtnahme auf die Bedeutung und den Umfang der vom jeweiligen Beirat oder der jeweiligen Jury wahrgenommenen Aufgaben.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Es würde weiterhin Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Rechtsgrundlage für die Abgeltung von Reisekosten und Barauslagen und für die Gewährung von Sitzungsgeldern bestehen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Evaluierungsunterlagen und -methode: Es wurden keine bestimmten Vorbereitungen getroffen.
Ziele
Ziel 1: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur transparenten Festlegung der Sitzungsgelder für die Mitglieder der Beiräte und Jurys sowie die Möglichkeit der Pauschalierung des Reisekosten- und Barauslagenersatzes durch Verordnung.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Rechtsunsicherheit für die Gewährung von Sitzungsgeldern und Leistung des Reisekosten- und Barauslagenersatzes. |
Klare Rechtslage und Transparenz für die Gewährung von Sitzungsgeldern und Leistung des Reisekosten- und Barauslagenersatzes. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Verankerung einer Verordnungsermächtigung zur Regelung der Reisekosten und Barauslagen sowie eines angemessenen Sitzungsgeldes.
Beschreibung der Maßnahme:
Im Gesetz wird der Bundeskanzler ermächtigt, durch Verordnung das Sitzungsgeld für die Mitglieder der gemäß § 9 Kunstförderungsgesetz eingesetzten Beiräte oder Jurys festzulegen und den Reisekosten- und Barauslagenersatz zu pauschalieren.
Umsetzung von Ziel 1
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.