591 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 1094/A(E) der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der Tätigkeit der Staatskommissäre

Die Abgeordneten Elmar Podgorschek Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 75 BWG hat das BMF bei Kreditinstituten, deren Bilanzsumme eine Milliarde Euro übersteigt, einen Staatskommissär und dessen Stellvertreter für eine Funktionsperiode von längstens fünf Jahren zu bestellen; die Wiederbestellung ist zulässig.

Gemäß § 75 Absatz 4 sind der Staatskommissär und dessen Stellvertreter vom Kreditinstitut zu den Hauptversammlungen, Generalversammlungen und sonstigen Mitgliederversammlungen, zu den Sitzungen des Aufsichtsrates, der Prüfungsausschüsse sowie zu entscheidungsbefugten Ausschüssen des Aufsichtsrates rechtzeitig einzuladen; auf ihren Antrag ist ihnen jederzeit das Wort zu erteilen; alle Niederschriften über die Sitzungen der oben angeführten Organe sind dem Staatskommissär und dessen Stellvertreter zu übersenden.

Bezüglich Akteneinsicht ist im BWG geregelt, dass dem Staatskommissär und dessen Stellvertreter das Recht zusteht, in die Schriftstücke und Datenträger des Kreditinstituts Einsicht zu nehmen, soweit es für die Erfüllung der im Abs. 5 genannten Aufgaben erforderlich ist und Unterlagen vor Sitzungen rechtzeitig vorzulegen sind.

Am ersten Befragungstag im Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss), an dem 2 ehemalige Staatskommissärinnen der Hypo Alpe Adria befragt wurden, hat sich gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen über die Rechte und Pflichten der Staatskommissäre und Staatskommissärinnen offensichtlich nicht ausreichend sind und in einigen Punkten Reformbedarf besteht. So hat es gerade im Zuge wichtiger Entscheidungsfindungen und bei essentiellen Abstimmungen, die die Zukunft der gesamten Hypo Alpe Adria betrafen, Sitzungen gegeben, an denen sowohl die Staatskommissärin als auch deren Stellvertreterin nicht teilgenommen haben bzw. nicht teilnehmen konnten. Zudem wurde mehrfach die Einsicht in Unterlagen mit dem Hinweis, dass diese nicht vom Einsichtsrecht für Staatskommissäre/Staatskommissärinnen umfasst sind, verweigert.

Auch der 2. Einvernahmetag hat ergeben, dass die Funktion der Staatskommissäre eher zahnlos ist, so hat die Auskunftsperson u.a. ausgesagt, dass das Einspruchsrecht der Staatskommissäre totes Recht sei.“

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Elmar Podgorschek die Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Gabriele Tamandl, Josef Schellhorn, Kai Jan Krainer und Dr. Ruperta Lichtenecker sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Elmar Podgorschek Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, dagegen: S, V, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Lipitsch gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 05

                               Hermann Lipitsch                                                     Mag. Andreas Zakostelsky

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann