Entschließung

betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahrestage

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

-       die im Regierungsprogramm sowie in der Entschließung des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 betreffend „Zukunft ohne Atomkraft – den europaweiten AKW- Ausstieg voranbringen!“ vorgesehenen Maßnahmen konsequent weiterzuführen und mit Nachdruck umzusetzen;

-       insbesondere nach wie vor bestehende Bevorzugungen der Kernenergie aufzuzeigen und sich für deren Beseitigung einzusetzen;

-       sich weiterhin dafür einzusetzen, dass im Rahmen des „Juncker“-Pakets (Europäischer Fonds für strategische Investitionen, EFSI) keine Nuklearprojekte finanziert werden;

-       dem Nationalrat umgehend über die Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof betreffend die Bewilligung einer staatlichen Beihilfe für Bau- und Betrieb des KKW Hinkley Point C im Vereinigten Königreich durch die europäische Kommission zu berichten;

-       sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass alle rechtlich und politisch möglichen Schritte gegen den Ausbau bzw. den Neubau eines Reaktorblocks im AKW Temelin und im AKW Dukovany gesetzt werden;

-       sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass es betreffend der Geldmittel der EURATOM-Gemeinschaft zu einer Neuorientierung kommt und diese in Hinkunft ausschließlich zu Gunsten der Sicherheitsaspekte und des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung verwendet werden sowie

-       alle Möglichkeiten zur Einberufung einer EURATOM-Vertragsrevisionskonferenz mit dem Ziel eines Atomenergieausstieges auszuschöpfen.