596 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 1023/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Streichung der steuerlichen Begünstigung für Kohleverstromung

Die Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die vorliegende Ausarbeitung der Steuerreform der Regierung ist in vielerlei Hinsicht enttäuschend. So auch in Bezug auf Maßnahmen der Ökologisierung. Dabei wäre ein Schritt in die richtige Richtung die Abschaffung der Kohlestrom-Subventionierung in Österreich: Die Verbrennung von Kohle ist in Österreich mit 50 Euro pro Tonne besteuert, wird allerdings Elektrizität daraus erzeugt, entfällt gemäß § 3 Absatz 2 Kohleabgabegesetz. Dieser steuerliche Ausnahmetatbestand entspricht einer Subventionierung der Verstromung von Kohle in Höhe von 70 Mio. Euro jährlich.

Insgesamt verursacht die Verbrennung von Kohle in Österreich zudem gemäß einer Studie aus dem Jahr 2014 von GLOBAL 2000 und der Health and Environment Alliance (HEAL) 120 vorzeitige Todesfälle und gesellschaftliche Folgekosten in Höhe von 192 Mio. Euro jährlich. Mit einer Abschaffung der Subventionierung von Kohlestrom könnte zumindest ein Teil der Schäden an Klima, Umwelt und Gesellschaft abgegolten werden und sauberere und weniger umweltbelastende Alternativen an Konkurrenzfähigkeit gewinnen.

Im betreffenden Kohleabgabegesetz lautet der entsprechende Passus wie folgt:

§ 3. Steuerbefreiungen

(1) Von der Kohleabgabe befreit ist

 

1.

Kohle, soweit sie zur Erzeugung von Koks verwendet wird.

2.

Kohle, soweit sie zur Erzeugung elektrischer Energie verwendet wird.

3.

Kohle, die nicht zum Verheizen oder zur Herstellung einer Ware zum Verheizen oder als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen verwendet wird.

 

(2) Die Befreiungen gemäß Abs. 1 Z 2 und 3 erfolgen im Wege einer Vergütung an denjenigen, der die Kohle verwendet. Für das Vergütungsverfahren sind die Regelungen des Energieabgabenvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden, wobei die Vergütung auch monatlich erfolgen kann.

Die externen Kosten von Wärmekraftwerken sind überwiegend auf die Folgekosten durch den Ausstoß der Abgase zurückzuführen.

-       Die Kosten des Klimawandels werden mit 30–100 EUR pro freigesetzte Tonne Kohlendioxid beziffert. Als "bester Schätzwert" werden 80 EUR/t genommen.

-       Weitere Schadstoffe beeinträchtigen die Gesundheit von Menschen und verkürzen ihr Leben. Die Health and Environment Alliance rechnete das in Geld um und kam so für österreichische bzw. deutsche Kohlekraftwerke auf externe Kosten von 2,0 bzw. 2,6 Cent/kWh.

Unter Einbeziehung aller Kosten ergeben sich folgende Zahlen:

 

 

Externe Kosten

Braunkohlekraftwerke

10,8 Cent/kWh

Steinkohlekraftwerke

9,0 Cent/kWh

Gaskraftwerke

4,9 Cent/kWh

Biomasse-Kraftwerke

1,9–7,2 Cent/kWh

Wasserkraftwerke

0,14 Cent/kWh

Windkraftwerke

0,3 Cent/kWh

Solarzellen

1,2 Cent/kWh

 

Nicht enthalten, da kaum berechenbar:

-       mögliche Kriege um begrenzte Rohstoffe

-       mögliche Stromausfälle durch Lieferengpässe oder Netzüberlastungen

-       mögliche wirtschaftliche Vorteile durch Exporte von neuer Technik und mehr heimischer Arbeitsplätze

Somit ist es sowohl im Sinne der Kostenwahrheit als auch Sinne des Bekenntnisses zur Stärkung der erneuerbaren Energien sinnvoll, diese anachronistische Ausnahmeregelung aufzuheben.

http://sedl.at/Kraftwerke/Kostenwahrheit#Ref2“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Michael Pock die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer und Hannes Weninger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

Auf Antrag des Abgeordneten Hannes Weninger beschloss der Ausschuss einstimmig der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Finanzausschuss zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hannes Weninger gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 05

                               Hannes Weninger                                                      Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau