601 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 1041/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch als „Pausensprache“

Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Schulsprache unserer Schule ist Deutsch, die Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich im Geltungsbereich der Hausordnung nur in dieser Sprache zu verständigen.“

Die Herbert-Hoover-Realschule im Berliner Stadtteil Wedding hat bereits 2005 die Pflicht zum Deutschsprechen mit Zustimmung der Eltern in ihre Hausordnung aufgenommen und dafür den Deutschen Nationalpreis 2006 bekommen.

„Schüler, Eltern und Lehrer der Herbert-Hoover-Schule haben die Identität stiftende Wirkung der gemeinsamen Sprache erkannt, nicht auf staatliche Regulierungen gewartet und den Begriff der Nation durch ihr pragmatisches Verhalten mit Leben gefüllt“, so der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf anlässlich der Preisverleihung.

Der oberösterreichische Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer hat ein ähnliche Empfehlung 2008 ausgesprochen, und meinte dazu gegenüber den OÖ-Nachrichten, dass dies der „Hausverstand gebiete“.

In Österreich hat nun eine Schule (Vienna Business School in Mödling) eine ähnliche Initiative gestartet und die Schüler darauf hingewiesen, dass „im gesamten Schulhaus (auch in den Pausen) nur die Amtssprache Deutsch eingesetzt werden darf.“

Eine Forderung, die auch die FPÖ seit Langem erhebt, dient sie doch dazu, die sprachliche Kompetenz in der Verkehrssprache Deutsch zu fördern, die kommunikative Kompetenz zu fördern (Verwendung einer gemeinsamen Sprache ist auch ein Gebot der Höflichkeit) und vor allem die Integration zu fördern.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz die Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Mag. Gerald Hauser, Mag. Dr. Matthias Strolz und Dr. Harald Walser.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: S, V, G, T, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 05

                       Mag. Elisabeth Grossmann                                                Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann