603 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 1112/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend dauerhafter Erhalt des Uhudlers im Südburgenland

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. April 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Uhudler ist ein Naturprodukt. Er ist ein Direktträger und äußerst resistent gegen die Reblaus und Pilzkrankheiten. Deshalb ist kein chemischer Pflanzenschutz notwendig.

Der Uhudler kam von Amerika nach Europa, um die Reblaus unter der Erde zu bekämpfen. Diese Direktträgersorten wurden als Unterlagsreben für den heutigen Weinbau weitergezüchtet. Wäre das nicht passiert, hätten wir heute keinen Weinbau in Europa.

Seit über 100 Jahren ist der Uhudler nun in den Bezirken Güssing und Jennersdorf beheimatet. Im Weingesetz 1985 wurde das in Verkehr bringen des Uhudlers zunächst verboten. Uhudlerweinbauvertreter aus dem Südburgenland setzten sich danach für die Legalisierung des Uhulders ein. 1992 wurde der Uhudler wieder in das Weingesetz aufgenommen und damit legalisiert. Diese Legalisierung gilt allerdings nur bis zum Jahr 2030.

Mittlerweile hat sich der Uhudler zu einem Produkt entwickelt, das identitätsstiftend für das Südburgenland ist. Zahlreiche Betriebe haben über den Uhudler Gäste in die Region gebracht bzw. vermarkten die Region über dieses Produkt. Der Verlust dieses Produktes wäre ein Schlag für die Entwicklung der Region. Wir müssen daher alle Möglichkeiten nutzen, um den Uhudler dauerhaft im Südburgenland abzusichern.“

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Christiane Brunner die Abgeordneten Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich, Erwin Preiner, Rupert Doppler, Josef Schellhorn, Edith Mühlberghuber, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Franz Leonhard Eßl, Leopold Steinbichler und Georg Willi sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Andrä Rupprechter.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, N dagegen: S, V; nicht anwesend: T).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 06

                        Mag. Christiane Brunner                                                            Jakob Auer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann