605 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (584 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesbahnen (Bundesbahngesetz) geändert wird

Der EuGH hat mit Urteil C-417/13 vom 28. Jänner 2015 in der Rechtssache Starjakob festgestellt, dass der § 53a Bundesbahngesetz (BBG) unionsrechtswidrig ist. Der § 53a BBG sieht neben der Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr auch eine rückwirkende Verlängerung der ersten Vorrückungszeiträume vor. Der EuGH lehnte die aus Anlass der EuGH-Entscheidung Hütter erfolgte Gesetzesreparatur als altersdiskriminierend ab, da die Reparatur den Unterschied zwischen diskriminierten und nicht-diskriminierten ÖBB Bediensteten nicht beseitigt, sondern festschreibt.

Daraus resultiert ein finanzielles Bedrohungspotential für die ÖBB in Summe von rd. 220 Mio. €. Da ÖBB-Infrastruktur AG und ÖBB-Personenverkehr AG dem staatlichen Sektor zugerechnet werden, würden ohne der gegenständlichen Änderung rund dreiviertel der Gesamtkosten für den Bund Maastricht-Defizit-wirksam werden.

Mit der gegenständlichen Novelle erfolgt eine Anpassung der Regelungen über die einstufungswirksame Anrechnung von (Vor-)Dienstzeiten an die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000, konkretisiert durch das Urteil C-417/13 des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Jänner 2015 in der Rechtssache Starjakob sowie in dem Urteil C-501/12 vom 19. Juni 2014 in der Rechtssache Specht.

Gleichzeitig kann damit in finanzieller Hinsicht eine de facto ergebnisneutrale Lösung für die ÖBB und, da ÖBB Infrastruktur-AG und ÖBB-Personenverkehr AG dem staatlichen Sektor zugerechnet werden, auch für den Bund erreicht werden. Demzufolge ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Otto Pendl die Abgeordneten Christoph Hagen, Christian Lausch, Mag. Daniela Musiol, Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Gerald Loacker, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Reinhard Eugen Bösch und Mag. Gertrude Aubauer sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, T, N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (584 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 05 06

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann