609 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1015/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend legistische und finanzielle Verantwortung für das Beamtenpensionsrecht im Sozialministerium

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Bezug auf Beamtenpensionen gibt es eine enorme Kompetenzzersplitterung. Budgetär ist das BMF für die Ausgaben verantwortlich, die Legistik des Dienst- und Pensionsrechts liegt im BKA – was dann aber grundsätzlich personalwirtschaftlich passiert und was damit mit dem Pensionsantrittsalter passiert, liegt oftmals in der Verantwortung der einzelnen Ministerien. In diesem Zusammenhang sehen wir ein Problem, das in Österreich in vielen weiteren Politikfeldern, wie dem Föderalismus, immanent ist: ein Auseinanderfallen von finanzieller und politischer Verantwortung, was schlussendlich Ineffizienzen, Negativanreize  und unnötige Mehrkosten schafft.

Der Rechnungshof hält dabei eines deutlich fest: „Die budgetäre Verantwortung kann aber nur dann umfassend wahrgenommen werden, wenn auch die Möglichkeit zur Steuerung und Beeinflussung der Ausgaben durch das Setzen und Einhalten sinnvoller Wirkungsziele geben ist.“ (S. 17) Gerade der zuletzt erschienene Rechnungshofbericht (Reihe Bund 2015/2) zeichnet ein vernichtendes Bild, was die Wirkungsorientierung im Bereich der Beamtenpensionen betrifft. Die formulierten Wirkungsziele stellen keine Anreize für verschiedene Ministerien dar, das Pensionsantrittsalter wesentlich zu erhöhen, oder setzt keine Anreize entsprechend in ein altersgerechtes und gesundheitsförderndes Umfeld zu investieren. Doch gerade dies wäre im Bereich der Beamtenpensionen dringend notwendig, denn gerade dort fanden zum Beispiel 2011 nur 1% (bei Frauen) bzw. 3% (bei Männern) der Pensionsantritte zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter statt. Frühpensionierungsmöglichkeiten sind zu attraktiv, nicht nur für die Beamt_innen, auch für die jeweiligen Ministerien, da diese nicht für die jeweiligen Pensionskosten aufkommen müssen, denn die finanzielle Verantwortung zur Mittelaufbringung liegt alleine beim Finanzministerium.

Der RH-Bericht macht deutlich, dass die budgetäre und legistische Kompetenz dringend zusammengeführt werden muss – aus unserer Sicht selbstverständlich im BMASK, denn im Hinblick auf eine Harmonisierung des Pensionsrechts ist dies unumgänglich.

Eine Zusammenführung stellt allerdings nur eine kleine Reformmaßnahme im Beamtenpensionsrecht dar, denn die Harmonisierung mit dem allgemeinen Pensionsrecht, schreitet viel zu langsam voran. Hier sind zusätzlich ambitioniertere Ziele zu setzen. Weiters löst eine Zusammenführung der beamtenpensionsrechtlichen Angelegenheiten im Sozialministerium ein wesentliches Problem nicht - wie für einzelne Ministerien Anreize für eine effektive Steigerung des Pensionsantrittsalters gesetzt werden. Deshalb müssen auch für jedes Ministerium, unter Berücksichtigung entsprechender arbeitsinhaltlicher Unterschiede, entsprechende Wirkungsziele was das Pensionsantrittsalter und die korrespondierenden Pensionsausgaben betrifft, festgelegt werden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Otto Pendl, Christoph Hagen, Christian Lausch, Mag. Daniela Musiol, Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Reinhard Eugen Bösch und Mag. Gertrude Aubauer sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N dagegen: S, V, T).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Otto Pendl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 06

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann