613 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1018/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuausschreibung der Rechtsberatung im österreichischen Asylverfahren

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der zur Zeit in Begutachtung befindliche Entwurf für ein Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 enthält, anders als ursprünglich vorgesehen, keine Änderungen was die Rechtsberatung von Asylwerber_innen betrifft. Die momentane Situation gilt also fort:

Bereits mit Verabschiedung der Asylgesetz-Novelle 2003 wurden Asylsuchenden in der Erstaufnahmestelle Rechtsberater zur Seite gestellt, welche die Interessen der Asylsuchenden wahrzunehmen hatten und diese auch juristisch berieten. In Umsetzung der EU-Asylverfahrensrichtlinie (2005/85/EG) und des Erkenntnisses VfSlg 19188 - 19263, 19275/2010 des Verfassungsgerichtshofes wurde zudem im Jahr 2011 eine kostenlose Rechtsberatung im zweitinstanzlichen Asylverfahren gesetzlich verankert und nach Durchführung einer Ausschreibung und eines Verhandlungsverfahrens an die ARGE-Rechtsberatung (ein Zusammenschluss von Diakonie, Volkshilfe Wien und Volkshilfe Oberösterreich) und an den Verein Menschenrechte Österreich vergeben. Neben dieser gesetzlich eingerichteten Rechtsberatung für Asylwerber_innen sind die Caritas Österreich sowie die Diözesen der Caritas in den Bundesländern die größten Anbieter von rechtlicher Beratung für Asylwerber_innen in Österreich.

Die Rechtsberater erhalten pro betreutem Asylwerber bzw Verfahren einen Pauschalbetrag (variierend, rund 200 Euro), wobei ein allfälliger (zeitlichen) Mehraufwand, wie er insbesondere bei vulnerablen Gruppen (Folteropfer, Minderjährige u.a.), aber auch hinsichtlich sonstiger Gegebenheiten (etwa Notwendigkeit eines Dolmetschers) gegeben ist, nicht berücksichtigt wird; Kritik daran wird bereits seit einigen Jahren geübt. Einige erfahrene Hilfsorganisationen beteiligten sich beteiligten sich zwar an der Ausschreibung, nahmen den Auftrag aber schlussendlich nicht an, da die dargebotenen Pauschalsätze für die qualitative Erfüllung der ausgeschriebenen Tätigkeit zu niedrig sind; sie sind keinesfalls kostendeckend. Der Zuschlag wurde schließlich nach dem Billigstbieterprinzip erteilt.

Im Hinblick auf die Qualifikation von Rechtsberatern lässt sich feststellen, dass die derzeit vorgesehenen Mindesterfordernisse (Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums; Abschluss eines mindestens vierjährigen Studiums einschließlich dreijähriger durchgehender Tätigkeit im Bereich des Fremdenrechts; oder mindestens fünfjährige durchgehende Tätigkeit im Bereich des Fremdenrechts) nicht ausreichend erscheinen, um umfassende qualifizierte Rechtsberatung während des gesamten Asylverfahrens vornehmen zu können. Sowohl der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums in Österreich oder eines etwaigen Aufnahmetests zur Feststellung der Qualifikation als auch zusätzliche Praxiserfahrung (insbesondere vor dem Hintergrund der Komplexität des österreichischen Asylwesens, das von nationalen, europarechtlichen und internationalen Fragestellungen durchzogen ist) sind notwendig, um verantwortungsvolle Rechtsberatung zu ermöglichen.

Qualität kostet - und genau das ist bei einer Neuausschreibung zu berücksichtigen; zusätzlich stellen Varianten hinsichtlich der Abgeltung, wie etwa die Staffelung von Beträgen je nach Aufwand - unter Abgeltung allfälligen Mehraufwandes - eine sinnvolle Weiterentwicklung dar.“

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordnete Mag. Alev Korun.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 07

                           Mag. Michael Hammer                                                       Werner Amon, MBA

                                   Berichterstatter                                                                Obmann-Stellvertreter