621 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 916/A(E) der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berechnung der negativen Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Pensionshöhe

Die Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es ist unbestritten, dass insbesondere Frauen in Folge von Kinderbetreuungspflichten viele Jahre an Erwerbstätigkeit verlieren oder Teilzeit arbeiten.

Nahezu jede zweite Frau begründet die Notwendigkeit von Teilzeitarbeit eben mit Kinderbetreuungspflichten.

Wir Freiheitliche sind der Überzeugung, dass gerade in den ersten Lebensjahren eines Kindes eine enge Beziehung zu Mutter und Vater von ganz entscheidender Bedeutung ist, und es daher Aufgabe des Staates ist, derzeit bestehende Benachteiligungen, die insbesondere für Frauen aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen infolge von Kinderbetreuung entstehen, zu beseitigen.

Es ist erwiesen, dass es bei gänzlich fehlenden Erwerbszeiten oder Teilzeitarbeit im Vergleich zu durchgängig Vollzeitbeschäftigten Personen zu nicht unerheblichen Nachteilen kommt, die jedoch erst mit Ende des Erwerbslebens in Form von niedrigeren Pensionen zum Tragen kommen.“

Um Klarheit über die genauen Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Pensionshöhe zu bekommen stellen die unterfertigten Abgeordneten diesen Entschließungsantrag.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Mai 2015 in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss einstimmig, Mag. Sandra Konstatzky (Stellvertretende Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft) den Verhandlungen beizuziehen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Carmen Schimanek die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Michael Pock, Walter Schopf, Martina Schenk und Dr. Eva Mückstein.

Auf Antrag der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller beschloss der Gleichbehandlungsausschuss einstimmig, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 13

                           Martina Diesner-Wais                                                        Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau