Vorblatt
Ziel(e)
- Rechtssicherheit im Führerscheinwesen und Verwaltungseffizienz in der Vollziehung des Führerscheingesetzes
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Anbindung des Führerscheinregisters an das Europäische Netzwerk
- Schaffung einer klaren, bundesweiten Regelung für die Fälle des Umtausches von abgelaufenen Nicht-EWR-Führerscheinen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Mit der vorliegenden Novelle werden einige Erleichterungen für Führerscheinwerber und Behörden geschaffen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Nettofinanzierung Bund |
39 |
40 |
41 |
41 |
Nettofinanzierung Länder |
87 |
89 |
91 |
93 |
Nettofinanzierung Gesamt |
126 |
129 |
132 |
134 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (16. FSG-Novelle) geändert wird
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Problemanalyse
Problemdefinition
- Die Führerscheinanfragen im EWR-Ausland werden derzeit recht umständlich im Wege von email oder schriftlich durchgeführt.
- Unklarheit und uneinheitliche Vorgangsweise bei der Umschreibung von abgelaufenen Nicht-EWR-Lenkberechtigungen
Nullszenario und allfällige Alternativen
- Die Führerscheinanfragen würden weiterhin umständlich bleiben und das bereits in Vorbereitung befindliche Vertragsverletzungsverfahren würde seitens der Europäischen Kommission eingeleitet werden.
- Es gibt Unklarheiten bei den Behörden bei der Umschreibung von abgelaufenen Nicht-EWR-Lenkberechtigungen (Führerscheinen); es müsste eine erlassmäßige Regelung getroffen werden
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Alle Maßnahmen werde gemeinsam 2019 evaluiert. Die entspricht auch der 5-jährigen Evaluierungspflicht nach BHG 2013.
Ziele
Ziel 1: Rechtssicherheit im Führerscheinwesen und Verwaltungseffizienz in der Vollziehung des Führerscheingesetzes
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Im Führerscheingesetz gibt es derzeit Regelungen, die in der Vollziehung ineffizient sind und für die Bürgerin und den Bürger unnötigen Aufwand bedeuten. |
Schaffung eines effizienten FSG mit einheitlichen behördlichen Vorgangsweisen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Anbindung des Führerscheinregisters an das Europäische Netzwerk
Beschreibung der Maßnahme:
Es ist die Rechtsgrundlage zu schaffen, dass das österreichische Führerscheinregister an das Europäische Netzwerk RESPER angeschlossen werden kann und damit die österreichischen Behörden auf einfache Art und Weise die Anfragen direkt in den ausländischen Registern vornehmen können und nicht wie bisher schriftliche oder email-Anfragen stellen müssen.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Fehlende Anbindung an RESPER und damit an ausländische Führerscheinregister |
direkte Abfrage in den ausländischen Führerscheinregistern |
Maßnahme 2: Schaffung einer klaren, bundesweiten Regelung für die Fälle des Umtausches von abgelaufenen Nicht-EWR-Führerscheinen
Beschreibung der Maßnahme:
Bisher wird von den Behörden bei der Umschreibung von abgelaufenen Nicht-EWR-Führerscheinen in jedem Einzelfall geprüft, ob die Frist die Gültigkeit der Lenkberechtigung betrifft, oder ob es sich bloß um eine Dokumentenfrist handelt. Dies ist aufwändig und führt zu ungleichen Vorgansweise bei den Behörden. Mit der Maßnahme wird eine einheitliche Regelung für alle diese Fälle geschaffen, und vergleichbar der Wiedererteilung der österreichischen Lenkberechtigung eine praktische Fahrprüfung verlangt. Dies führt zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand.
Umsetzung von Ziel 1
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Personalaufwand |
‑29 |
‑29 |
‑30 |
‑31 |
Betrieblicher Sachaufwand |
‑10 |
‑10 |
‑11 |
‑11 |
Aufwendungen gesamt |
‑39 |
‑39 |
‑41 |
‑42 |
in VBÄ |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Personalaufwand |
‑0,68 |
‑0,68 |
‑0,68 |
‑0,68 |
Personalaufwand: Für rund 3000 Antragsteller wird derzeit eine Anfrage in anderen EWR-Staaten durchgeführt. Die bisherigen Anfragen per email oder FAX dauern ca. 25 Minuten pro Fall, der durch die RESPER Anbindung auf 5 Minuten reduziert wird. Zeitersparnis für v3 Bediensteten somit 20 Minuten/Fall.
Betrieblicher Sachaufwand: 35 % Arbeitplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Personalkosten |
‑65 |
‑66 |
‑67 |
‑69 |
Betriebliche Sachkosten |
‑23 |
‑23 |
‑24 |
‑24 |
Kosten gesamt |
‑88 |
‑89 |
‑91 |
‑93 |
in VBÄ |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Personalaufwand |
‑1,54 |
‑1,54 |
‑1,54 |
‑1,54 |
Personalkosten: Für rund 10000 Antragsteller wird derzeit eine Anfrage in anderen EWR-Staaten durchgeführt. Die bisherigen Anfragen per email oder FAX dauern ca. 25 Minuten pro Fall, der durch die RESPER Anbindung auf 5 Minuten reduziert wird. Zeitersparnis für v3 Bediensteten somit 20 Minuten/Fall.
Jährlich sollen etwa 800 ausländische Nicht-EWR-Führerscheine umgetauscht werden, die bereits abgelaufen sind; die aufwändigen Beurteilungen und Anfragen in anderen Ländern dauern etwa 30 Minuten pro Fall, diese entfallen komplett, da nunmehr jedenfalls eine praktische Fahrprüfung abzulegen ist.
Betriebliche Sachkosten: 35 % Arbeitplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
39 |
40 |
41 |
41 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Durch Einsparungen |
11.02.01 Landespolizeidirektionen |
|
|
|
|
|
Erläuterung der Bedeckung
Durch die RESPER Anbindung entstehen im DB 0201 Minderauszahlungen in der Höhe von etwa 24500 Euro.
Durch die Neuregelung des Austausches des Nicht-EWR-Führerscheines entstehen im DB 0201 Minderauszahlungen in der Höhe von 3700 Euro
Die neue Statistik in § 34b Abs. 8 verursacht keinen nennenswerten Kosten, da dies in ähnlicher Form bereits bisher erstellt wurde und nunmehr aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens nur eine formelle Regelung geschaffen werden soll.
Laufende Auswirkungen
Personalaufwand
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
Maßnahme / Leistung |
Tätigkeitsschr. |
Körpersch. |
Verwgr. |
Fallz. |
Zeit |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Anbindung an RESPER |
|
Länder |
VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1 |
7.000 |
-20,00 Minuten |
‑58.518 |
‑59.689 |
‑60.882 |
‑62.100 |
|
|
Bund |
VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1 |
3.000 |
-20,00 Minuten |
‑25.079 |
‑25.581 |
‑26.092 |
‑26.614 |
SUMME |
|
|
|
|
|
‑83.597 |
‑85.269 |
‑86.975 |
‑88.714 |
Austausch Nicht-EWR-FS |
|
Länder |
VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1 |
500 |
-30,00 Minuten |
‑6.270 |
‑6.395 |
‑6.523 |
‑6.654 |
|
|
Bund |
VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1 |
300 |
-30,00 Minuten |
‑3.762 |
‑3.837 |
‑3.914 |
‑3.992 |
SUMME |
|
|
|
|
|
‑10.032 |
‑10.232 |
‑10.437 |
‑10.646 |
|
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
GESAMTSUMME |
|
‑93.629 |
‑95.502 |
‑97.412 |
‑99.360 |
|
Davon Länder |
‑64.788 |
‑66.084 |
‑67.405 |
‑68.754 |
|
Davon Bund |
‑28.841 |
‑29.418 |
‑30.006 |
‑30.606 |
|
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
VBÄ GESAMT |
|
‑2,22 |
‑2,22 |
‑2,22 |
‑2,22 |
|
Davon Länder |
‑1,54 |
‑1,54 |
‑1,54 |
‑1,54 |
|
Davon Bund |
‑0,68 |
‑0,68 |
‑0,68 |
‑0,68 |
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
|
Körperschaft |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand |
Länder |
‑22.676 |
‑23.129 |
‑23.592 |
‑24.064 |
|
Bund |
‑10.094 |
‑10.296 |
‑10.502 |
‑10.712 |
Der Arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.