Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Rechtssicherheit im Führerscheinwesen und Verwaltungseffizienz in der Vollziehung des Führerscheingesetzes

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Anbindung des Führerscheinregisters an das Europäische Netzwerk

-       Schaffung einer klaren, bundesweiten Regelung für die Fälle des Umtausches von abgelaufenen Nicht-EWR-Führerscheinen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Mit der vorliegenden Novelle werden einige Erleichterungen für Führerscheinwerber und Behörden geschaffen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

39

40

41

41

Nettofinanzierung Länder

87

89

91

93

Nettofinanzierung Gesamt

126

129

132

134

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (16. FSG-Novelle) geändert wird

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

- Die Führerscheinanfragen im EWR-Ausland werden derzeit recht umständlich im Wege von email oder schriftlich durchgeführt.

- Unklarheit und uneinheitliche Vorgangsweise bei der Umschreibung von abgelaufenen Nicht-EWR-Lenkberechtigungen

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

- Die Führerscheinanfragen würden weiterhin umständlich bleiben und das bereits in Vorbereitung befindliche Vertragsverletzungsverfahren würde seitens der Europäischen Kommission eingeleitet werden.

- Es gibt Unklarheiten bei den Behörden bei der Umschreibung von abgelaufenen Nicht-EWR-Lenkberechtigungen (Führerscheinen); es müsste eine erlassmäßige Regelung getroffen werden

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Alle Maßnahmen werde gemeinsam 2019 evaluiert. Die entspricht auch der 5-jährigen Evaluierungspflicht nach BHG 2013.

 

Ziele

 

Ziel 1: Rechtssicherheit im Führerscheinwesen und Verwaltungseffizienz in der Vollziehung des Führerscheingesetzes

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Führerscheingesetz gibt es derzeit Regelungen, die in der Vollziehung ineffizient sind und für die Bürgerin und den Bürger unnötigen Aufwand bedeuten.

Schaffung eines effizienten FSG mit einheitlichen behördlichen Vorgangsweisen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Anbindung des Führerscheinregisters an das Europäische Netzwerk

Beschreibung der Maßnahme:

Es ist die Rechtsgrundlage zu schaffen, dass das österreichische Führerscheinregister an das Europäische Netzwerk RESPER angeschlossen werden kann und damit die österreichischen Behörden auf einfache Art und Weise die Anfragen direkt in den ausländischen Registern vornehmen können und nicht wie bisher schriftliche oder email-Anfragen stellen müssen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Fehlende Anbindung an RESPER und damit an ausländische Führerscheinregister

direkte Abfrage in den ausländischen Führerscheinregistern

 

Maßnahme 2: Schaffung einer klaren, bundesweiten Regelung für die Fälle des Umtausches von abgelaufenen Nicht-EWR-Führerscheinen

Beschreibung der Maßnahme:

Bisher wird von den Behörden bei der Umschreibung von abgelaufenen Nicht-EWR-Führerscheinen in jedem Einzelfall geprüft, ob die Frist die Gültigkeit der Lenkberechtigung betrifft, oder ob es sich bloß um eine Dokumentenfrist handelt. Dies ist aufwändig und führt zu ungleichen Vorgansweise bei den Behörden. Mit der Maßnahme wird eine einheitliche Regelung für alle diese Fälle geschaffen, und vergleichbar der Wiedererteilung der österreichischen Lenkberechtigung eine praktische Fahrprüfung verlangt. Dies führt zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

Personalaufwand

‑29

‑29

‑30

‑31

Betrieblicher Sachaufwand

‑10

‑10

‑11

‑11

Aufwendungen gesamt

‑39

‑39

‑41

‑42

 

in VBÄ

2015

2016

2017

2018

Personalaufwand

‑0,68

‑0,68

‑0,68

‑0,68

 

Personalaufwand: Für rund 3000 Antragsteller wird derzeit eine Anfrage in anderen EWR-Staaten durchgeführt. Die bisherigen Anfragen per email oder FAX dauern ca. 25 Minuten pro Fall, der durch die RESPER Anbindung auf 5 Minuten reduziert wird. Zeitersparnis für v3 Bediensteten somit 20 Minuten/Fall.

 

Betrieblicher Sachaufwand: 35 % Arbeitplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

Personalkosten

‑65

‑66

‑67

‑69

Betriebliche Sachkosten

‑23

‑23

‑24

‑24

Kosten gesamt

‑88

‑89

‑91

‑93

 

in VBÄ

2015

2016

2017

2018

Personalaufwand

‑1,54

‑1,54

‑1,54

‑1,54

 

Personalkosten: Für rund 10000 Antragsteller wird derzeit eine Anfrage in anderen EWR-Staaten durchgeführt. Die bisherigen Anfragen per email oder FAX dauern ca. 25 Minuten pro Fall, der durch die RESPER Anbindung auf 5 Minuten reduziert wird. Zeitersparnis für v3 Bediensteten somit 20 Minuten/Fall.

 

Jährlich sollen etwa 800 ausländische Nicht-EWR-Führerscheine umgetauscht werden, die bereits abgelaufen sind; die aufwändigen Beurteilungen und Anfragen in anderen Ländern dauern etwa 30 Minuten pro Fall, diese entfallen komplett, da nunmehr jedenfalls eine praktische Fahrprüfung abzulegen ist.

 

Betriebliche Sachkosten: 35 % Arbeitplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

39

40

41

41

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2015

2016

2017

2018

Durch Einsparungen

11.02.01 Landespolizeidirektionen

 

 

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Durch die RESPER Anbindung entstehen im DB 0201 Minderauszahlungen in der Höhe von etwa 24500 Euro.

 

Durch die Neuregelung des Austausches des Nicht-EWR-Führerscheines entstehen im DB 0201 Minderauszahlungen in der Höhe von 3700 Euro

 

 

Die neue Statistik in § 34b Abs. 8 verursacht keinen nennenswerten Kosten, da dies in ähnlicher Form bereits bisher erstellt wurde und nunmehr aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens nur eine formelle Regelung geschaffen werden soll.

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Tätigkeitsschr.

Körpersch.

Verwgr.

Fallz.

Zeit

2015

2016

2017

2018

Anbindung an RESPER

 

Länder

VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1

7.000

-20,00 Minuten

‑58.518

‑59.689

‑60.882

‑62.100

 

 

Bund

VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1

3.000

-20,00 Minuten

‑25.079

‑25.581

‑26.092

‑26.614

SUMME

 

 

 

 

 

‑83.597

‑85.269

‑86.975

‑88.714

Austausch Nicht-EWR-FS

 

Länder

VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1

500

-30,00 Minuten

‑6.270

‑6.395

‑6.523

‑6.654

 

 

Bund

VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1

300

-30,00 Minuten

‑3.762

‑3.837

‑3.914

‑3.992

SUMME

 

 

 

 

 

‑10.032

‑10.232

‑10.437

‑10.646

 

 

 

2015

2016

2017

2018

GESAMTSUMME

 

‑93.629

‑95.502

‑97.412

‑99.360

 

Davon Länder

‑64.788

‑66.084

‑67.405

‑68.754

 

Davon Bund

‑28.841

‑29.418

‑30.006

‑30.606

 

 

 

2015

2016

2017

2018

VBÄ GESAMT

 

‑2,22

‑2,22

‑2,22

‑2,22

 

Davon Länder

‑1,54

‑1,54

‑1,54

‑1,54

 

Davon Bund

‑0,68

‑0,68

‑0,68

‑0,68

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2015

2016

2017

2018

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Länder

‑22.676

‑23.129

‑23.592

‑24.064

 

Bund

‑10.094

‑10.296

‑10.502

‑10.712

 

Der Arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.