636 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1113/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), zuletzt geändert mit BGBl. 35/2015, abgeändert wird

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. April 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es ist Aufgabe der Politik, sicherzustellen, dass alle Menschen eine gerechte Entlohnung für geleistete Erwerbsarbeit erhalten. 60% des Medianstundenlohns gelten in der Forschung wie in der wissenschaftlichen Debatte als Untergrenze eines gerechten Arbeitslohns.

Über 500.000 Menschen in Österreich verdienen weniger als € 9,30 brutto in der Stunde und damit weniger als 60% des Medianstundenlohns.

Ein Teil der derart schlecht entlohnten Arbeitsverhältnisse unterliegt Kollektivverträgen. In diesen Fällen ist es Aufgabe der Gewerkschaft – und dessen ist sie sich auch bewusst – endlich gerechte und existenzsichernde Mindestlöhne zu erreichen. Ein nicht geringer Teil dieser Niedrigstlöhne finden sich jedoch auch in Arbeitsverhältnissen, die mangels Kollektivvertag weder geschützt sind noch eine Entwicklungsperspektive haben. In diesen Fällen finden die betroffenen Menschen keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz vor Ausbeutung.

Aus diesem Grund schlagen die AntragstellerInnen vor, eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Arbeitsverhältnisse zu schaffen, die keinem Kollektivvertrag unterliegen. Dies schützt nicht nur die betroffenen Menschen vor Ausbeutung, sondern stärkt auch das Instrument des Kollektivvertrages.

Der Wert von € 9,30 brutto pro Stunde ergibt sich aus den von der Statistik Austria erhobenen Daten zu Lohnhöhen des Jahres 2013, aufgewertet um die Entwicklung des Tariflohnindex bis Jänner 2015.

Um die positive Wirkung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze dauerhaft sicherzustellen, ist diese jährlich entsprechend der Entwicklung des Tariflohnindex zu valorisieren. Mit der Valorisierung auf Basis des Tariflohnindex ist sichergestellt, dass Kollektivverträge auch weiterhin das zentrale Element der Lohngestaltung bleiben.

Die ideologisch und nicht wissenschaftlich basierte Behauptung, durch die Anhebung von Mindestlöhnen würden Arbeitsplätze vernichtet, ist hinreichend falsifiziert. Sie geht von der absurden Annahme aus, dass Unternehmen für Tätigkeiten Löhne bezahlen, die eigentlich nicht benötigt wird.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Birgit Schatz die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Gerald Loacker, Ing. Markus Vogl, Mag. Judith Schwentner, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Wolfgang Knes, Dr. Angelika Winzig, Johann Singer, Peter Wurm, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Waltraud Dietrich und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, N, dagegen: S, V, T).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Angelika Winzig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 27

                            Dr. Angelika Winzig                                                            Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann