639 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1083/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umschulungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer_innen mit gesundheitsbeeinträchtigenden Berufen

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Beschäftigungsquote der Altersgruppe 55-64 Jahre liegt mit nur 23% mehr als 10 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt. Die EU-Kommission stellt fest, dass die gegenwärtigen Vorruhestandsregelungen einen negativen Einfluss auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer_innen hat. ‚Die jüngsten verfügbaren Daten weisen darauf hin, dass mindestens ein Drittel der Rentner_innen gerne länger auf dem Arbeitsmarkt geblieben wäre; dieser Wert liegt um 16 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der EU-28.‘ Die Kommission macht auch deutlich, welches die wesentlichen Faktoren sind, die eine Verlängerung des Erwerbslebens verhindern, welche sich keineswegs mit der Hauptforderung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – der Einführung eines ‚Bonus/Malus-Systems‘ – decken. Sie setzen an den Wurzeln des Problems an, statt die Symptome einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik bekämpfen zu wollen, wie es das Sozialministerium tut. Längere Erwerbstätigkeit verhindern vor allem Frühpensionierungsmöglichkeiten, zu hohe Arbeitskosten, fehlende altersfreundliche Arbeitsbedingungen bzw. in diesem Zusammenhang vor allem ungeeignete Qualifikationen und gesundheitliche Aspekte.

Die Beharrung des Sozialministeriums auf einem Bonus/Malus-System für ältere Arbeitnehmer_innen täuscht nur über eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik hinweg. Vor allem, wenn man arbeitsmarktpolitische Einsparungen vor allem für unter 50-Jährige betrachtet. Gerade eine langfristige Sicht auf die Erwerbsfähigkeit würde aufzeigen, dass dies negative Folgen auch für das Pensionssystem haben kann. Denn die arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die gegenwärtig vornehmlich für über 50-Jährige verwendet werden, setzen, insbesondere bei Betrachtung gesundheitlicher Aspekte und dem Erhalt der Arbeitskraft, viel zu spät ein. Insbesondere wenn gesundheitliche Beeinträchtigung erst der Auslöser für die angesprochenen Umqualifzierungen im Rahmen des Umschulungsgeldes sind. Hier wird nicht präventiv gearbeitet, wobei das genau nötig wäre. Aus diesem Grund müssen entsprechende Umqualifzierungsmaßnahmen bereits früher ansetzen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorbeugen.

Aufgrund der ursprünglichen Qualifikationen von Arbeitnehmer_innen können oft keine altersfreundlichen Arbeitsbedingungen angeboten werden, weil damit Jobs verbunden sind, die nun einmal nicht altersgerecht sind. Ab einem gewissen Alter hat der/die entsprechende Arbeitnehmer_in keine geeigneten Qualifikationen mehr und durch den zu langen Verbleib in den jeweiligen Jobs auch gesundheitliche Probleme. Dennoch werden – möglicherweise unbewusst – monetäre Anreize gesetzt trotzdem in den gesundheitlich weniger förderlichen Jobs zu verbleiben, etwa durch verschiedene Frühpensionierungsmöglichkeiten, insbesondere die Schwerarbeiterpensionen. Anstatt Anreize zu setzen, sich bereits frühzeitig umzuqualifizieren und damit altersgerechtere Jobs anzunehmen, wird genau das Gegenteil gefördert – langfristig führt das für die Betroffenen aber zu einer schlechteren gesundheitlichen Verfassung, Invaliditäts- oder Schwerarbeiterpensionen, geringeren Pensionsansprüchen aber auch zu einer stärkeren Belastung des gesamten Pensionssystems.

Aus unserer Sicht ist deshalb der aktuelle Fokus der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Arbeitnehmer_innen ab 50 Jahren, insbesondere für diese Gruppe, die später als Schwerarbeiter_innen gelten, nicht nachhaltig und verfehlt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, August Wöginger, Ing. Markus Vogl, Mag. Judith Schwentner, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Wolfgang Knes, Dr. Angelika Winzig, Johann Singer, Peter Wurm, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Waltraud Dietrich und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N, dagegen: S, V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Angelika Winzig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 27

                            Dr. Angelika Winzig                                                            Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann