644 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 462/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Mai 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im jüngsten Ministerrat hat Bundesminister Rudolf Hundstorfer nun endlich einen Ministerialentwurf zum Thema ‚Luxuspensionen‘ zur Beschlussfassung gebracht. Mehr als 20 Jahre nach dem Skandal rund um den roten Arbeiterkammerpräsidenten Alois Rechberger und die Aufdeckung der Pfründe in der Nationalbank durch die FPÖ reagiert nun endlich der für das Pensionswesen in Österreich zuständige Sozialminister und startet den Versuch ‚Luxuspensionen‘ zu deckeln.

Ziel des Gesetzes soll es sein, sogenannte Luxuspensionen zu kürzen. Der adaptierte Entwurf für die Reduzierung von Sonderpensionen in öffentlichen Bereichen sieht - für neu zugesagte Sonderpensionen -eine Begrenzung von 13.590 Euro monatlich vor. Ursprünglich war eine Grenze von 17.800 Euro geplant. Für Personen, die bereits eine Sonderpensions-Zusage haben, liegt die Grenze bei 15.855 Euro. Bestehende Sonderpensionen sollen durch Pensionssicherungsbeiträge - gestaffelt – gekürzt werden.

Auch das ‚Ausweichen‘ in Pensionskassenlösungen soll gesetzlich unter den Vorbehalt einer ministeriellen Genehmigung bei ausgegliederten Gesellschaften in den einzelnen Ressorts und damit überprüfbar werden.

Der Entwurf hat jedoch beispielsweise folgende Schwachstellen:

- Pensionskassenregelungen die bisher schon zu einer Privilegierung von ‚Luxuspensionisten‘ geführt haben, werden in dieser Neuregelung nicht berücksichtigt.

- Die Länder und Gemeinden und deren ausgelagerte Gesellschaften und Einrichtungen unterliegen keiner verbindlichen Regelung für eine Übernahme der Reformen im Luxuspensionsbereich.

Damit macht das Projekt ‚Luxuspensionsbegrenzung‘ auf halbem Wege halt. Eine tatsächliche und vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich kann nur so erfolgen, dass die Länder und Gemeinden ebenfalls in die Pflicht genommen werden:“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Johann Höfinger, Mag. Gerald Loacker, Johann Hechtl, Mag. Judith Schwentner, August Wöginger und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, dagegen: S, V, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 27

                                Johann Höfinger                                                                Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann