649 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. des Bundeskanzleramtes in der Zuständigkeit des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundestheater-Holding GmbH (1/URH2)

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat den im Titel erwähnten Bericht gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG vorgelegt.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht am 28. Mai 2015 in Verhandlung genommen.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Johann Hell die Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Claudia Durchschlag, Dr. Walter Rosenkranz, Elisabeth Hakel, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Jessi Lintl und Rudolf Plessl sowie die Ausschussobfrau Dr. Gabriela Moser.

 

Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES kündigten an, einen Minderheitsbericht im Sinne des § 42 Abs. 4 GOG zu erstatten.

 

Die Abgeordnete Dr. Jessi Lintl kündigte an, eine abweichende persönliche Stellungnahme im Sinne des § 42 Abs. 5 GOG abzugeben.

 

Bei der Abstimmung am 28. Mai 2015 hat der Rechnungshofausschuss gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG einstimmig beschlossen, den Bericht des Ständigen Unterausschusses als Verhandlungsgegenstand dem Nationalrat vorzulegen.

 

Weiters beschloss der Rechnungshofausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, T, N), dem Nationalrat die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.

 

 

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      den angeschlossenen Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend „Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. des Bundeskanzleramtes in der Zuständigkeit des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundestheater-Holding GmbH (1/URH2)“ zur Kenntnis nehmen,

2.      diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 28

                                    Johann Hell                                                                  Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau


                                                                                                                                 Anlage

Bericht

des Ständigen Unterausschusses
des Rechnungshofausschusses

gemäß § 32e Abs. 4 GOG

betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. des Bundeskanzleramtes in der Zuständigkeit des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundestheater-Holding GmbH (1/URH2)

1. Allgemeine Einleitung

Am 23. Oktober 2014 haben ein Viertel der Abgeordneten gemäß § 32e Abs. 2 GOG des Nationalrates ein Verlangen auf Durchführung des Antrages der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfauftrag an den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshof-Ausschusses gestellt.

 

Das Verlangen wurde wie folgt begründet:

Die unterfertigenden Abgeordneten erteilen dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshof-Ausschusses gemäß § 32 e Abs. 2 GOG-NR den Auftrag, folgenden Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG-NR zu prüfen: die Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. des Bundeskanzleramtes in der Zuständigkeit des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundestheater-Holding GmbH hinsichtlich

a)     der Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung der rechtlichen Evaluierung des Bundestheater-Konzerns sowie der Effizienzanalysen von Bundestheater-Holding GmbH, Wiener Staatsoper GmbH, Burgtheater GmbH, Volksoper Wien GmbH und Art for Art Theaterservice GmbH,

b)     der unzureichenden Wahrnehmung der strategischen Führungsrolle durch die Bundestheater-Holding hinsichtlich des mehrjährigen Finanzbedarfs und der finanziellen Entwicklung der Bühnengesellschaften,

c)     des Kontrollversagens im Kulturressort angesichts nicht oder verspätet vorgelegter Finanzierungs- und Strategiekonzepte, verzerrter oder zumindest unüblich dargestellter Jahresabschlüsse sowie der allgemein sich immer dramatischer gestaltenden Liquiditätssituation des Konzerns und einzelner Bühnengesellschaften,

d)     der Vertragsverlängerung von Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann im Jahr 2009, der Vertragsverlängerung von Bundestheater-Holding-Geschäftsführer Georg Springer im Jahr 2011 sowie der Vertragsverlängerung von Sektionschef Michael Franz durch die damalige Ministerin Claudia Schmied,

e)     der Bestellung und Vertragsgestaltung von Peter F. Raddatz als externem Berater oder Gutachter für Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann.

 

2. Ausschusssitzungen – Ablauf

Dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gehören

von der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion

die Abgeordneten Elisabeth Hakel, Johann Hell, Katharina Kucharowits, Elmar Mayer und Rudolf Plessl,

vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei

die Abgeordneten Claudia Durchschlag, Mag. Andreas Hanger, Ing. Manfred Hofinger, Mag. Dr. Beatrix Karl und Mag. Josef Lettenbichler,

vom Freiheitlichen Parlamentsklub

die Abgeordneten Erwin Angerer, Wendelin Mölzer, Dr. Walter Rosenkranz und Wolfgang Zanger,

vom Grünen Klub im Parlament

die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl,

vom Parlamentsklub Team STRONACH

die Abgeordnete Martina Schenk und

vom Klub der NEOS

die Abgeordnete  Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES

an.

 

Obmann dieses Ständigen Unterausschusses ist der Abgeordnete Wolfgang Zanger, Stellvertreter und Stellvertreterin sind die Abgeordneten Elmar Mayer, Martina Schenk und Mag. Josef Lettenbichler, Schriftführer und Schriftführerin sind die Abgeordneten Rudolf Plessl, Dr. Gabriela Moser und Mag. Andreas Hanger.

 

Zur Durchführung der gegenständlichen Prüfung bestand im Ständigen Unterausschuss Einvernehmen, die Präsidentin des Nationalrates gemäß § 39 Abs. 2 GOG zu ersuchen, durch den Stenographendienst eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen abfassen zu lassen.

 

In der 1. Sitzung des Ständigen Unterausschusses in der XXV. GP am 19. November 2014 befasste sich dieser erstmalig mit dem gegenständlichen Prüfverlangen und beschloss einstimmig, den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien gemäß § 40 Abs. 1 GOG um die Einleitung von Erhebungen und um schriftliche Äußerung in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen Prüfverlangens – gemäß § 32e Abs. 3 GOG jene Teilbereiche ausgenommen, die Gegenstände betreffen, zu denen bereits ein Prüfungsverfahren beim Rechnungshof anhängig ist – bis 7. Jänner 2015 zu ersuchen.

Weiters wurde einstimmig gemäß § 40 Abs. 1 die Ladung von Auskunftspersonen für die nächste Sitzung beschlossen.

An der Debatte beteiligten sich in der Sitzung am 19. November 2014 die Abgeordneten Elmar Mayer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Gabriela Moser, Claudia Durchschlag, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Dr. Walter Rosenkranz, Wolfgang Zanger und Martina Schenk.

 

In der 2. Sitzung am 12. Dezember 2014 ergriffen anlässlich der Befragung der Auskunftsperson Dipl.‑Ing. Bernhard Kratschmer die Abgeordneten Johann Hell, Elmar Mayer, Wendelin Mölzer, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Claudia Durchschlag, Mag. Josef Lettenbichler, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und Dr. Gabriela Moser das Wort.

An der Befragung der Auskunftspersonen Mag. Helga Stangl und Mag. Günter Wiltschek beteiligten sich die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Andreas Hanger, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und Mag. Dr. Beatrix Karl.

An der Befragung der Auskunftspersonen DDr. Martin Wagner, Mag. Harald Podoschek und Mag. Walter Reiffenstuhl beteiligten sich die Abgeordneten Elisabeth Hakel, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Erwin Angerer, Ing. Manfred Hofinger, Claudia Durchschlag, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Rudolf Plessl und Wolfgang Zanger.

Weiters wurden in dieser Sitzung einstimmig (nicht anwesend: T) die Ladung von Auskunftspersonen für die nächsten beiden Sitzungen beschlossen und einvernehmlich ein Terminplan für die künftigen Sitzungen des Unterausschusses festgelegt.

 

In der 3. Sitzung am 22. Jänner 2015 ergriffen anlässlich der Befragung der Auskunftsperson Mag. Thomas Angermair die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Claudia Durchschlag, Dr. Marcus Franz, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und Elmar Mayer das Wort.

Von der Befragung der an sich geladenen Auskunftsperson DDr. Martin Wagner wurde abgesehen, da dieser nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden war.

An der Befragung der Auskunftsperson Dr. Richard Bock beteiligten sich die Abgeordneten Wendelin Mölzer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Elisabeth Hakel und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

An der Befragung der Auskunftsperson Dr. Christoph Herbst nahmen die Abgeordneten Erwin Angerer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Katharina Kucharowits und Claudia Durchschlag teil.

In der Befragung der Auskunftsperson DKfm. Mag. Dr. Werner Scheibenpflug gelangten die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Josef Lettenbichler, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Johann Hell und Ing. Manfred Hofinger zu Wort.

Weiters wurde einstimmig die Ladung von Auskunftspersonen für die Sitzung am 5. März 2015 beschlossen.

Schließlich beschloss der Unterausschuss gemäß § 40 Abs. 1 GOG einstimmig, den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien um Vorlage eines ergänzenden Erhebungsberichts bis 22. Februar 2015 zu ersuchen.

 

In der 4. Sitzung am 26. Februar 2015 ergriffen anlässlich der Befragung der Auskunftsperson Mag. Max Kothbauer die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Claudia Durchschlag, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Elisabeth Hakel, Johann Hell, Wendelin Mölzer, Erwin Angerer und Elmar Mayer das Wort.

An der Befragung der Auskunftspersonen Dr. Gerhard Steger und Dr. Manfred Matzka beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Josef Lettenbichler, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Katharina Kucharowits, Rudolf Plessl, Erwin Angerer und Mag. Andreas Hanger.

In der Befragung der Auskunftspersonen Josef Luftensteiner und Walter Tiefenbacher gelangten die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Andreas Hanger, Ing. Manfred Hofinger, Elmar Mayer, Rudolf Plessl und Wendelin Mölzer zu Wort.

Weiters wurde einstimmig die Ladung von Auskunftspersonen für die Sitzung am 17. März 2015 beschlossen.

 

In der 5. Sitzung am 5. März 2015 ergriffen anlässlich der Befragung der Auskunftsperson MMag. Dr. Gerold Wietrzyk die Abgeordneten Claudia Durchschlag, Dr. Marcus Franz, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Johann Hell, Dr. Walter Rosenkranz und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl das Wort.

An der Befragung der Auskunftsperson Mag. Othmar Stoss beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Andreas Hanger, Ing. Manfred Hofinger, Dr. Marcus Franz, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Katharina Kucharowits, Dr. Walter Rosenkranz und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl.

An der Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Kirchberger nahmen die Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger, Andreas Ottenschläger, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Elmar Mayer, Wendelin Mölzer und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl teil.

Weiters wurde einstimmig die Ladung von Auskunftspersonen für die Sitzungen am 17. März und am 15. April 2015 beschlossen.

 

In der 6. Sitzung am 17. März 2015 ergriffen anlässlich der Befragung der Auskunftsperson Gerd Leo Kuck die Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Katharina Kucharowits, Erwin Angerer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Josef Lettenbichler, Dr. Jessi Lintl, Dr. Walter Rosenkranz, Rudolf Plessl und Elmar Mayer das Wort.

An der Befragung der Auskunftsperson Dipl.-Ing. Günter Rhomberg beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Johann Hell, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Andreas Hanger und Claudia Durchschlag.

An der Befragung der Auskunftsperson Dr. Georg Springer nahmen die Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Elisabeth Hakel, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Claudia Durchschlag und Elmar Mayer teil.

 

In der 7. Sitzung am 15. April 2015 ergriffen anlässlich der Auskunftsperson StS a.D. Franz Morak die Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Katharina Kucharowits, Wendelin Mölzer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Claudia Durchschlag, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Dr. Jessi Lintl das Wort.

An der Befragung der Auskunftsperson Dr. Michael Franz beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Elisabeth Hakel, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Wolfgang Zanger und Wendelin Mölzer.

In der Befragung der Auskunftsperson BM a.D. Dr. Claudia Schmied kamen die Abgeordneten  Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Elmar Mayer, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Andreas Hanger, Dr. Jessi Lintl, Dr. Gabriela Moser und Mag. Josef Lettenbichler zu Wort.

 

In der 8. Sitzung am 19. Mai 2015 beteiligten sich an der Debatte die Abgeordneten Elisabeth Hakel, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Claudia Durchschlag, Dr. Jessi Lintl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und Elmar Mayer.

In dieser Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über den Bericht des Unterausschusses an den Rechnungshofausschuss.

 

3. Auskunftspersonen und Sachverständige

 

Der Unterausschuss hat die nachfolgend aufgelisteten Auskunftspersonen und Sachverständigen in seinen Sitzungen befragt. Im Sinne der raschen Zuordnung der einzelnen Auskunftspersonen zu den konkreten Sitzungen und somit auch zu den vertraulichen Protokollen der Befragungen in den Sitzungen des Unterausschusses werden die Auskunftspersonen und Sachverständigen in einer Tabelle dargestellt:

 

Auskunftspersonen und Sachverständige geordnet nach Sitzungstagen:

 

Sitzungstag

Sitzungs-Nr.

Auskunftspersonen (inkl. Sachverständige)

12.12.2014

2.

Kratschmer, Dipl.-Ing. Bernhard

12.12.2014

2.

Stangl, Mag. Helga

12.12.2014

2.

Wiltschek, Mag. Günter

12.12.2014

2.

Wagner, DDr. Martin

12.12.2014

2.

Podoschek, Mag. Harald

12.12.2014

2.

Reiffenstuhl, Mag. Walter

22.01.2015

3.

Wagner, DDr. Martin

22.01.2015

3.

Angermair, Mag. Thomas

22.01.2015

3.

Bock, Dr. Richard

22.01.2015

3.

Herbst, Dr. Christoph

22.01.2015

3.

Scheibenpflug, DKfm. Mag. Dr. Werner

26.02.2015

4.

Kothbauer, Mag. Max

26.02.2015

4.

Steger, Dr. Gerhard

26.02.2015

4.

Matzka, Dr. Manfred

26.02.2015

4.

Luftensteiner, Josef

26.02.2015

4.

Tiefenbacher, Walter

05.03.2015

5.

Wietrzyk, MMag. Dr. Gerold

05.03.2015

5.

Stoss, Mag. Othmar

05.03.2015

5.

Kirchberger, Dr. Josef

17.03.2015

6.

Kuck, Gerd Leo

17.03.2015

6.

Rhomberg, Dipl.-Ing. Günter

17.03.2015

6.

Springer, Dr. Georg

15.04.2015

7.

Morak, StS a.D. Franz

15.04.2015

7.

Franz, Dr. Michael

15.04.2015

7.

Schmied, BM a.D. Dr. Claudia

 

4. Ergebnisse und Schlussfolgerungen

 

Erhebungsbericht des Bundekanzleramtes gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR i.V.m. § 40 Abs. 1 GOG-NR

Zu den im Verlangen der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. des Bundeskanzleramtes in der Zuständigkeit des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundestheater-Holding GmbH hinsichtlich

a)     der Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung der rechtlichen Evaluierung des Bundestheater-Konzerns sowie der Effizienzanalysen von Bundestheater-Holding GmbH, Wiener Staatsoper GmbH, Burgtheater GmbH, Volksoper Wien GmbH und Art for Art Theaterservice GmbH,

b)     der unzureichenden Wahrnehmung der strategischen Führungsrolle durch die Bundestheater-Holding hinsichtlich des mehrjährigen Finanzbedarfs und der finanziellen Entwicklung der Bühnengesellschaften,

c)     des Kontrollversagens im Kulturressort angesichts nicht oder verspätet vorgelegter Finanzierungs- und Strategiekonzepte, verzerrter oder zumindest unüblich dargestellter Jahresabschlüsse sowie der allgemein sich immer dramatischer gestaltenden Liquiditätssituation des Konzerns und einzelner Bühnengesellschaften,

d)     der Vertragsverlängerung von Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann im Jahr 2009, der Vertragsverlängerung von Bundestheater-Holding-Geschäftsführer Georg Springer im Jahr 2011 sowie der Vertragsverlängerung von Sektionschef Michael Franz durch die damalige Ministerin Claudia Schmied,

e)     der Bestellung und Vertragsgestaltung von Peter F. Raddatz als externem Berater oder Gutachter für Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann“

genannten Punkten nimmt das Bundeskanzleramt wie folgt Stellung:

 

ad a) Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. des Bundeskanzleramtes in der Zuständigkeit des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundestheater-Holding GmbH hinsichtlich der Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung der rechtlichen Evaluierung des Bundestheater-Konzerns sowie der Effizienzanalysen von Bundestheater-Holding GmbH, Wiener Staatsoper GmbH, Burgtheater GmbH, Volksoper Wien GmbH und Art for Art Theaterservice GmbH

 

Grundsätzliche Anmerkungen:

 

-                   Die Evaluierung wurde aufgrund der Vereinbarungen in den Regierungsprogrammen 2007 u. 2008 durchgeführt:

                       a) Regierungsprogramm 23. Periode/2007-2010: "Angestrebt wird eine Evaluierung der Bun­des­­theaterorganisation und Mittelzuteilung an die einzelnen Häuser."

                       b) Regierungsprogramm 24. Periode/2008-2013: "Eine Evaluierung der Bundes­theater­organisation in organisatorischer und struktureller Hinsicht ist vorgesehen.“

 

-                   Die Umsetzung erfolgte federführend durch das ressortzuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) in enger Abstimmung mit den Kultursprecherinnen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP

 

-                   Die Zielsetzung der Evaluierung umfasste gemäß Vereinbarung und laufenden Abstimmungen während der Untersuchungen zwischen den Regierungsparteien:

                        i.     Untersuchung      der Gesamtfunktionalität der Struktur (nicht hingegen die Identifizierung von Problemen oder Risikoaspekten, obwohl solche als Nebenprodukt sehr wohl festgestellt und deren Behebung veranlasst bzw. initiiert wurden).

                       ii. Die Ergebnisse bieten umfassende und auch allgemein für den Theatersektor gültige und sich auf alle Unternehmensbereiche des Bundestheater-Konzerns erstreckende Fakten und Hinweise. Sie ergeben damit ein Handbuch, welches immer wieder herangezogen werden kann und wird, um Überprüfungen durchführen und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten zu können. Auch die als Folge der Ende 2013 festgelegten Budgetrestriktionen erstellten Maßnahmenvorschläge der Bundestheater-Holding bauen maßgeblich auf den Erkenntnissen der Evaluierung auf. Ebenso basiert die im Dezember 2014 veröffentlichte Studie der ICG Integrated Consulting Group (ICG) zur „Optimierung der Struktur der Bundestheater-Holding GmbH“ unter anderem auf Ergebnis­sen der Evaluierung.

 

-                   Als Datenbasis der Evaluierung wurden die GJ 2006/07 bis 2008/09 herangezogen.

 

-                   Die Erkenntnisse aus dem Fortgang der Evaluierung flossen laufend in die Abstimmungen der finanziellen Situation und der mittelfristigen Vorschau und Planung der Konzernfinanzierung ein.

 

Ergebnisse und Maßnahmenkatalog:

 

-                   Die von Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH 2009/10 durchgeführte rechtliche Evaluierung des Bundestheaterkonzerns hat die Konzernstruktur, die Corporate Governance und die Funktion der Bundestheater-Holding GmbH sowie gesellschafts- und arbeitsrechtliche Grundlagen untersucht.

 

-                     Im Rahmen der von Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. durchgeführten Effizienzanalysen der Konzerngesellschaften wurden zunächst 2009/10 die Bundestheater-Holding GmbH und die Theaterservice GmbH evaluiert. Im Teilbereich betreffend die Bundestheater-Holding GmbH wurde deren Funktion im Rahmen der/des Konzernverwaltung, -controlling, -revision, -budgets, -finanzen, -rechnungswesens, ‑marketing und -bauangelegenheiten sowie das Amt der Bundestheater untersucht.

 

-                     Im Teilbereich betreffend die Theaterservice GmbH wurden nach einer Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie der Deckungsbeitragsrechnung die Geschäftsbereiche Kostüm- und Dekorationswerkstätten, Transporte, Lager, Fundus, Kartenvertrieb, IT, Facility Management und Gebäudetechnik sowie Immobilienverwaltung und -entwicklung untersucht. Ebenfalls erfolgte eine Analyse der Verrechnungspreise im Konzern und eine Ertragsanalyse der außerhalb des Konzerns erbrachten Dienstleistungen.

 

-                   Die 2010/11 durchgeführten Effizienzanalysen der Bühnengesellschaften (Burgtheater GmbH, Wiener Staatsoper GmbH, Volksoper Wien GmbH) waren auf deren wirtschaftliche Gestion ausgerichtet, eine Beurteilung der künstlerischen Arbeit war nicht Gegenstand der Analyse. So wurden jeweils pro Gesellschaft die Aufbau- und Ablauforganisation sowie der Planungsprozess untersucht und die Geschäftsbereiche Geschäftsführung, Kunst und Technik sowie die internen Dienstleistungen und Investitionen evaluiert.

 

-                  Das Evaluierungsteam von Ernst & Young kam im Wesentlichen zu dem (auch im Kulturausschuss am 30.06.2011 präsentierten) Ergebnis, dass die Bundestheater im Rahmen des kulturpolitischen Auftrages effizient wirtschaften, Optimierungspotenzial bestehe vor allem in den folgenden Bereichen:

                         - Stärkung der Holding bei Führung, Planung und Budgetierung

                         - Verstärktes Augenmerk auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit

                         -     Optimierung der durchschnittlichen Kartenpreise

                         -     Implementierung von kontinuierlichen Kostenverbesserungsprogrammen

                         - Stärken der Prinzipien der Kostenwahrheit und -transparenz für innerkonzernale Dienstleistungen

                         - Als mögliches finanzielles Verbesserungspotenzial über einen Zeitraum von fünf Jahren nannte Ernst & Young einen Betrag von € 14,1 Mio. Die Annahme wurde unter der Annahme eines im Wesentlichen gleichbleibenden Programmangebots der österreichischen Bundestheater getroffen.

 

-                   Mit Schreiben von Bundesministerin Schmied vom 15.11.2010 an die Bundestheater-Holding unterrichtete die Ressortleitung die Bundestheater über die Notwendigkeit der Vorlage eines nach konzerninternem Abstimmungsprozess erstellten Maßnahmenkatalogs auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse als Bedingung für Gespräche über allfällige weitere Budgetmittel.

 

-                   Mit Schreiben von Bundesministerin Schmied vom 11.04.2011 erging der Auftrag an die Bundes­theater-Holding zur Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, welcher die Feststellungen und Empfehlungen der Evaluierungsteams berücksichtigt und bewertet. Als Ausgangspunkt diente der Bundestheater-Holding eine vom Kulturressort erarbeitete Berichtsstruktur.

 

-                   Die Bewertung der Ergebnisse wurde einvernehmlich der Holding als der gegenüber den Tochtergesellschaften installierten Führungsebene übertragen und als kritisches Korrektiv die Darstellung der finanziellen Verbesserungspotenziale, bzw. die Expertenmeinungen von E&Y herangezogen.

 

-                   Mit der gewählten Vorgehensweise kam der Konzernmutter Holding - auch schon im Sinn der sich aus der vorangegangenen rechtlichen Evaluierung ergebenden beabsichtigten Stärkung der Holding - eine besondere Verantwortung zu. Ziel war die möglichst weite Ausschöpfung finanzieller und operativer Verbesserungspotenziale, ohne den sensiblen Bereich Theater/Bühne negativ zu beeinflussen. Der beauftragte Prozess schloss daher ausdrücklich die einvernehmliche Vorgangsweise mit den Bühnen ein.

 

-                   Der Maßnahmenkatalog wurde daher durch die Holding im Auftrag von Bundesministerin Schmied als Zusammenfassung aller im Zusammenhang der Evaluierung stehenden  Erkenntnisse und Veranlassungen erstellt und mit den Gesellschaften abgestimmt.

 

-                   Der Maßnahmenkatalog enthält 133 Einzelmaßnahmen; einerseits die Weiterentwicklung der „Public Governance“ (Beibehaltung oder Weiterentwicklung bzw. Verbesserung der Strukturen bzw. Prozesse der Aufbau- und Ablauforganisation), andererseits finanzielle Verbesserungspotenziale auf der Ertrags- und Aufwandsseite.

 

-                  Das Gesamtpotenzial aller Optimierungsmaßnahmen betrug nach Abschluss des Abstimmungs­prozesses durch die Holding mit den Bühnengesellschaften und ausgehend von Referenz­werten des Evaluierungszeitraums sowie unter der Prämisse der Aufrechterhaltung des bisherigen qualitativen und quantitativen künstlerischen Angebots nachhaltig € 12,3 Mio über einen Zeitraum von fünf Jahren.

 

-                   Die von der Holding dargestellten Maßnahmen und das ermittelte Optimierungspotenzial iHv € 12,3 Mio. wurden von  E&Y als plausibel, sachlich gerechtfertigt, auf Grund der mit den Gesellschaften erzielten Verhandlungsergebnisse als unmittelbar umsetzbar und im Rahmen der üblichen Abweichungsbreite klassifiziert. Der Maßnahmenkatalog wurde schließlich von den Aufsichtsräten aller Konzerngesellschaften genehmigt und vom BMUKK akzeptiert.

 

-                 Einzelne Maßnahmen waren, angeregt durch die Evaluierung, schon im Analysezeitraum von der Holding identifiziert und veranlasst worden. Außerdem wurde ein Mitarbeiter des Ressorts in die Holding versetzt, um sich primär mit der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs, sich allenfalls ergebenden weiterführenden Veranlassungen und der damit verbundenen laufenden Abstimmung mit den Gesellschaften zu befassen.

 

-                   Die Entlastung des Konzernbudgets in Höhe des Optimierungspotenzials iHv € 12,3 Mio. findet im Bundesbudget keine unmittelbare (entlastende) Berücksichtigung,  zumal diesem Verbes­serungs­potenzial zusätzliche Ausgaben, wie Personalkostensteigerungen, Teuerungen im Sach­aufwand usw., entgegenstehen und die Basisabgeltung nur einen Teil des Aufwands der Bundestheater abdeckt.

 

-                Seitens der Bundestheater-Holding GmbH wurden bereits seit der 2010 abgeschlossenen Evaluierung der Gesellschaft durch Ernst & Young verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz eingeleitet, die sich als Wiederholung von bereits bekannten und in Angriff genommenen Punkten im 2014 veröffentlichten Bericht des Rechnungshofs als Mängel wiederfinden. Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie Stärkung und Verbesserung des Konzerncontrollings, der Konzernsteuerung und Planung, stärkere Umsetzung von Zielvorgaben, Analyse, ob Teilfunktionen der Rechnungslegung zentralisiert werden könnten, Verbesserung des Revisionswesens, Maßnahmen zur Umsetzung des Prinzips der Kostendeckung bei der ART for ART, Implementierung eines IT-Strategieentwicklungsprozesses und Definition der wesentlichen IT-Prozesse.

 

Chronologischer Ablauf:

 

-                2008 wurde zunächst mit externer Unterstützung eine Analyse des Finanzbedarfs der Bundestheater für die GJ 2007/08 bis 2010/11 durchgeführt. Als Ergebnis konnte im Zuge der Budgetverhandlungen für die Budgetjahre 2009/10 eine Erhöhung der Basisabgeltung ab 1. Jänner 2009 um € 3,5 Mio. erreicht werden, um dem operativen Bedarf des Bundestheater-Konzerns Rechnung zu tragen.

 

-              Vorbereitungen für die Evaluierung wurden beginnend mit Frühjahr 2008 getroffen, aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen aber vertagt und schließlich 2009 wieder aufgenommen.

 

-               Vorbereitung und Durchführung der Evaluierung wurden durch den Wirtschafts­prüfer/Steuerberater (WP/SB) begleitet, der bereits die Erhebung der Finanzbedarfe 2008 durchgeführt hatte und auf Grund der dabei gewonnenen Kenntnisse des Bundestheater-Konzerns bestens geeignet war, die Evaluierer rasch und zielgerichtet in die Untersuchungen zu begleiten. Dem Kulturressort als Auftraggeber wurde laufend in allen Phasen über den Fortgang der Untersuchungen sowie Zwischenergebnisse Bericht erstattet.

 

-               März 2009 wurde eine rechtliche Analyse des Bundestheaterorganisationsgesetzes und der Corporate Governance (Karasek Wietrzyk) und Mai 2009 eine betriebswirtschaftliche und vermögensrechtliche Analyse der Theaterservice GmbH, eine Analyse der Funktionen und Aufgaben der Bundestheater Holding GmbH sowie ein Analyse der Organisationsstruktur des Bundestheater-Konzerns (Ernst&Young) beauftragt. Der Abschluss dieser Arbeiten erfolgte im 1. Quartal 2010 mit den folgenden Berichten:

                        i) Rechtliche Evaluierung des Bundestheaterkonzerns, Karasek Wietrzyk Rechts­an­wälte GmbH, 22. März 2010,

                       ii) Bericht       zur Effizienzanalyse des Österreichischen Bundestheaterkonzerns. Teilbereich Bundes­theater-Holding GmbH, Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Jänner 2010,

                      iii) Bericht       zur Effizienzanalyse des Österreichischen Bundestheaterkonzerns. Teilbereich Theater­service GmbH, Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Jänner 2010.

 

-                     Im 2. Halbjahr 2009 erfolgte neuerlich eine (durch den WP/SB unterstützte) Analyse des Finanzbedarfs der Bundestheater für die GJ 2009/10 bis 2012/13. Um eine Reduktion der von den Bundestheatern für den genannten Zeitraum genannten  Finanzmittelbedarfe zu erreichen, schlug der Berater eine Reihe von Maßnahmen vor, etwa Effizienz­erhöhungsmaßnahmen wie Erlössteigerungen durch Neugestaltung der Kartenpreise, Kosten­senkungsprogramme, die bei Personalkosten anzusetzen hätten. Zur Unterstützung, bzw. Ermöglichung derartiger Maßnahmen wurde u.a. eine Effizienzanalyse der Bühnengesellschaften vorgeschlagen sowie die Aufnahme von Leistungstangenten in die Geschäftsführerverträge.

 

-                Zwischen Jänner 2010 und März 2011 fanden im Auftrag von Bundesministerin Schmied mehrere Koordinierungssitzungen von Vertreterinnen und Vertretern des Kulturressorts, der Bundestheater-Holding und dem das Projekt betreuenden WP/SB statt, um (Zwischen-) Ergebnisse der Evaluierung zu analysieren und abzustimmen, Maßnahmen und Über­prüfungen im Rahmen der Evaluierung zu erörtern, Informationen an Bundesministerin Schmied aufzubereiten und die Ressortleitung in Fragen der Evaluierung und Finanzplanung zu beraten.

 

-                März 2010 wurden beschlossen, den Umfang der Evaluierung auszuweiten und auch die Wirtschaftlichen Effizienzanalysen der Bühnengesellschaften zu beauftragen. Der Auftrag umfasste die Evaluierung der Einzelgesellschaften, Querschnittsanalyse der Bühnen­gesell­schaften, Konzeption von Verbesserungsvorschlägen pro Gesellschaft und konzern­übergreifend und die Darstellung der möglichen finanziellen Einsparungspotenziale durch Effizienzsteigerung einzeln und in Summe.

 

-                Oktober 2010 legte E&Y ein erstes Arbeitspapier vor.  

 

-               Nach Kritik der Bühnen und der Holding an diesen ersten Einschätzungen der Evaluierer bzw. am Berichtsaufbau entschied das Kulturressort, im Sinne eines ergebnisorientierten Vorgehens mit dem Ziel eines umsetzbaren Ergebnisses, die weitere Abstimmung zwischen Evaluierern und Bühnen und Teilung des Berichts in einen Bericht je Bühne. In diesem Zusammenhang stand auch die im Februar 2011 ergangene Beauftragung an Ernst & Young, die Ergebnisse einer weiter­führenden Analyse zu unterziehen und in Abstimmung mit den Bühnen­gesellschaften und der Holding schließlich für jede Bühnengesellschaft einen Teilbericht zu erstellen.

 

-                   Die Abschlussberichte lagen im Mai 2011 vor:

                        i) Effizienzanalyse       der Bühnengesellschaften des österreichischen  Bundestheaterkonzerns, Teilbericht Burgtheater GmbH, Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Mai 2011,

                       ii) Effizienzanalyse       der Bühnengesellschaften des österreichischen  Bundestheaterkonzerns, Teilbericht Wiener Staatsoper GmbH, Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Mai 2011,

                      iii) Effizienzanalyse       der Bühnengesellschaften des österreichischen  Bundestheaterkonzerns, Teilbericht Volksoper Wien GmbH, Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Mai 2011.

 

-                 Entsprechend dem Auftrag von Bundesministerin Schmied (Schreiben vom 11.04.2011) erarbeitete die Bundestheater-Holding einen Maßnahmenkatalog, der die Feststellungen und Empfehlungen der Evaluierungsteams berücksichtigt und bewertet. Im Juni 2011 legte die Gesellschaft dem Kulturressort einen entsprechenden Entwurf vor.

 

-                    Da wesentliche Teile der in den Evaluierungsberichten enthaltenen Informationen aus rechtlicher Sicht als Geschäftsgeheimnisse zu werten waren, deren Offenlegung die Wett­bewerbs­situation der Österreichischen Bundestheater gefährden oder verschlechtern könnte, wurde von einer Veröffentlichung der Gesamtberichte Abstand genommen (Gutachten von RA Dr. Christoph Herbst). E&Y erstellte aussagekräftige Zusammenfassungen („Executive Summaries”) zur durchgeführten Evaluierung, die am 20.6.2011 dem Parlament zur Diskussion im Kulturausschuss am 30.6.2011 übermittelt und auf der Website des Kulturressorts veröffentlicht wurden.

 

-                 In einer Aussendung am 20.06.2011 informierte das Kulturressort vom Vorliegen der Berichte und von der Veröffentlichung von Kurzberichten am selben Tag.

                            Zitat: „Im Rahmen der seit Ende 2008 durchgeführten Evalu­ierung der Österreichischen Bundestheater liegen die von KARASEK WIETRZYK Rechtsanwälte und Ernst & Young erstellten Endberichte vor. Kulturministerin Dr. Claudia Schmied übermittelt diese nun an die Geschäftsführungen und Aufsichtsräte aller Gesellschaften (Bundestheater-Holding, Burg­theater, Wiener Staatsoper, Volksoper Wien und Theaterservice GmbH) zur Behandlung in den Aufsichtsgremien. Auch hat Kulturministerin Dr. Claudia Schmied den Geschäftsführer der Bundestheater-Holding Dr. Georg Springer mit der Erstellung eines Maßnahmenkatalogs auf Basis der in den Berichten enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen beauftragt, der nach Befassung der Aufsichtsräte im Herbst 2011 vorliegen soll.

 

-                    Da das Projekt der Evaluierung in Umsetzung eines Regierungsvorhabens und in Abstimmung mit den Kultursprecherinnen der Regierungsfraktionen durchgeführt  wurde, wurden diesen die Evaluierungsberichte in vollem Umfang zur Verfügung gestellt.

 

Im Folgenden werden die weiteren Schritte nach Abschluss der Evaluierung dargestellt:

 

-                30.6.2011 Debatte der Evaluierung im Kulturausschuss mit den Vertretern der Evaluierungsteams Rechtsanwalt Dr. Gerold Wietrzyk (KWR) und Mag. Günter Brandner (Ernst & Young).

 

-                 August 2011 Schlussabrechnung der Evaluierung. Gesamtkosten 2008-2011 € 521.650.

 

-                Sommer 2011 Abstimmung des Maßnahmenkatalogs innerhalb des Bundestheater-Konzerns, anschließend Genehmigung durch die Aufsichtsräte aller Gesellschaften im Rahmen der am 16.9. und 19.9.2011 abgehaltenen Sitzungen.

 

-                 22.9.2011 Vorlage des Maßnahmenkatalogs der Bundestheater-Holding an das Kulturressort: Optimierungspotenzial von € 12,3 Mio., realisierbar bis 31.8.2015. Den stärksten wirtschaftlichen Effekt haben Erlössteigerungen durch Kartenpreiserhöhungen und Einsparungen im Personalbereich.

 

-                 22.3.2012 Debatte betr. Maßnahmenkatalog im Kulturausschuss mit Dr. Springer

 

-                 April 2012 Übermittlung der Evaluierungsberichte an KultursprecherInnen von SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ und TS

 

-                 25.4.2012 In-Kraft-Treten der Novelle des BundestheaterOG mit folgenden Klarstellungen im Zuge der BundestheaterOG-Novelle BGBl I Nr. 33/2012:

                         - Rolle des Aufsichtsrats im Fall der Geschäftsführer-Dirimierung (§ 12 Abs. 5 Bundes­theaterOG)

                         - übersichtliche Festlegung der Aufsichtsratsaufgaben und der zustimmungspflichtigen Geschäfte (§ 13 BundestheaterOG)

                         - Abberufungsgründe von Aufsichtsräten (§ 13 Abs. 8 BundestheaterOG)

                         - das Publikumsforum wurde neu geregelt

 

                            Nicht umgesetzt wurden folgende aus der rechtlichen Evaluierung ableitbare Empfehlungen:  

                         - Aufwertung der Finanzierungsfunktion der Bundestheater-Holding – Verteilung der Basis­abgeltung durch die Gesellschaft

                         - Verzicht auf das unter § 13 Abs.12 BundestheaterOG näher definierte Vetorecht der vom Bundesministerium für Finanzen, bzw. des Kulturressorts entsandten/bestellten Aufsichts­rats­mitglieder

                         - Übertragung der Beteiligungen der Bühnengesellschaften an der Theaterservice GmbH an die Bundestheater-Holding GmbH und Auflassen des Syndikatsvertrages

                         - gesetzliche Regelung der Erweiterung des Prüfungsumfangs der Jahresabschlussprüfungen bezüglich Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit

 

-                Oktober 2012 Erster Zwischenbericht der Bundestheater-Holding über Umsetzungsstand des Maßnahmenkatalogs. Vom angestrebten finanziellen Optimierungspotenzial konnten mit Stand GJ 2011/12 konzernweit € 9.346.000 erreicht werden (Umsetzungsstand somit um € 2.261.000,00 über Plan).

                            Einvernehmen bestand, dass die ertrags- und aufwandseitigen Optimierungen in Folge der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs sowie die Rekordauslastungen im Bundestheater-Konzern die laufenden erheblichen Kostensteigerungen insbesondere im Bereich Personal  sowie aufgrund genereller Teuerung nur kurzfristig mildern können (rund 70 % der Gesamtkosten sind Personalkosten; eine Personalkostenerhöhung zuzüglich Struktureffekt (Vorrückungen) schlägt sich jährlich mit rd. € 4-5 Mio. nieder). Falls es dann zu keiner entsprechenden Anpassung der Basisabgeltung kommen sollte, würden - und wurden - mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. zwei Jahren weitere, allerdings einschneidende Maßnahmen erforderlich werden. Dabei würde es sich allerdings um Einmaleffekte handeln (etwa die Veräußerung des im Eigentum des Konzerns stehenden Liegenschaftsvermögens, oder die bis Ende 2013 als Möglichkeit zwar geprüfte, aber bewusst durch Bundesministerin Schmied ausgeschlossene Reduktion des Angebots der Bundestheater, wie Schließtage, Spiel­stättensperre, Personalabbau, usw.).

 

-                Oktober 2013 Zweiter Zwischenbericht der Bundestheater-Holding über Umsetzungsstand des Maßnahmenkatalogs. Vom angestrebten finanziellen Optimierungspotenzial konnten mit Stand GJ 2012/13 konzernweit € 11.085.000 erreicht werden (Umsetzungsstand somit € 3.366.000,00 über Plan).

 

-                November 2014: Dritter Zwischenbericht der Bundestheater-Holding über Umsetzungsstand des Maßnahmenkatalogs. Es konnte mit Stand GJ 2013/14 konzernweit ein Optimierungspotential von € 15,4 Mio. erreicht werden (Umsetzungsstand finanzielle Ziele um € 3,1 Mio. über Plan).

 

Erläuterung zur Vergabe der Aufträge im Rahmen der Evaluierung

 

-                   Die Beauftragung erfolgte über einen Zeitraum von ca. drei Jahren mit einem Gesamtvolumen von 521.650 € in mehreren Etappen, die sich aufgrund kumulierender Erfahrungen aus dem Erst- bzw. Folgeprojekt ergaben.

 

-                  Das Evaluierungsvorhaben umfasste mehrere Fachgebiete, die unterschiedliche Qualifikationen verlangen. Es wurden für die voneinander unabhängigen Teilgebiete, rechtliche bzw. wirtschaftliche Analysen sowie Unterstützung der Projektführung und Monitoring unter­schiedliche Auftragnehmer beauftragt. Ein Ausschreibungsverfahren konnte unterbleiben, weil die vereinbarten Honorare für die Aufträge unter den festgelegten Schwellenwerten lagen.

 

-               Nach der Evaluierung der Bundestheater-Holding GmbH und der Theaterservicegesellschaft GmbH erschien die wirtschaftliche Effizienzanalyse der Bühnengesellschaften Burgtheater GmbH, Volksoper Wien GmbH und Wiener Staatsoper GmbH als notwendige Voraussetzung für ein umfassendes und vollständiges Bild der Organisation der österreichischen Bundestheater.

 

-                Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erschien die Betrauung der bereits mit dem Bundestheaterkonzern vertrauten Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH wirtschaftlich und zweckmäßig. Die Aufträge für die Effizienzanalysen der Bühnen­gesellschaften lagen ebenfalls unter den für eine Ausschreibung festgelegten Betragsgrenzen.

 

Beilagen ad a):

                         - Executive  Summaries der Berichte über die Evaluierung der Österreichischen Bundestheater (Rechtliche Evaluierung und Wirtschaftliche Effizienzanalysen)

                         - AB p.A. 8421/2011

                         - AB p.A. 8429/2011

                         - AB p.A. 12402/2012

                         - AB Budgetausschuss 13.5.2014 103-107

                         - AB Budgetausschuss 13.5.2014 142-151

                         - AB p.A. 1653/2014

 

 

ad b) Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. des Bundeskanzleramtes in der Zuständigkeit des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundestheater-Holding GmbH hinsichtlich der unzureichenden Wahrnehmung der strategischen Führungsrolle durch die Bundestheater-Holding hinsichtlich des mehrjährigen Finanzbedarfs und der finanziellen Entwicklung der Bühnen­gesell­schaften

 

Die Bundestheater-Holding GmbH übermittelte zu Punkt b) folgende Stellungnahme (im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Punkt c) verwiesen):

 

„Die Bundestheater-Holding GmbH gab bereits seit der Ausgliederung in Wahrung ihrer strategischen Führungsrolle jährlich Planungsparameter und Ziele für die Tochter­gesell­schaften vor. Die darauf aufbauenden unternehmensbezogenen Planungen der Tochter­gesellschaften wurden von der Bundestheater-Holding GmbH zu einer Konzernplanung zusammengefasst, die sich im Finanzierungs- und Strategiekonzept widerspiegeln.

Zu dieser Thematik fanden regelmäßig bilaterale, die Erstellung der Planbudgets betreffende Strategie­gespräche und Verhandlungen mit den Tochtergesellschaften statt.

Ab den Budgetplanungen für das GJ 2009/10 wurden diese Vorgaben dahingehend verschärft, dass den Tochtergesellschaften von der Bundestheater-Holding GmbH im Einzelnen errechnete und begründete „Ergebnisverbesserungen“ vorgegeben wurden. Trotz vieler Schwierigkeiten, der Berücksichtigung des gesetzlich vorgegebenen „Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht“ und des im § 7 Abs 4 BThOG festgeschriebenen Konsens-Prinzips konnten durch diese Vorgaben der Bundestheater-Holding GmbH so für jedes Jahr Ausgleichsmaßnahmen und damit Budgets aller Häuser beschlossen werden!

Insbesondere wurde – auf Grundlage der gesellschaftsspezifischen „Effizienzanalysen“ durch Ernst & Young – der sogenannte „Maßnahmenkatalog der Bundestheater-Holding für die Geschäftsjahre 2010/2011 bis 2014/2015“ ausgearbeitet, mit dem nachhaltige Einsparungsziele und Umsatzsteigerungen im Ausmaß von insgesamt 12,4 Mio. EUR bis zum Ende des GJ 2014/15 festgelegt wurden. Auf Basis des „Zwischenberichtes – Oktober 2014“, der ein realisiertes Optimierungspotenzial von 15,4 Mio. EUR ausweist, kann davon ausgegangen werden, dass dieses Ziel deutlich übertroffen wird.

Festzuhalten ist, dass der Bundestheater-Konzern durch die der seit der Ausgliederung 1999 real sinkende Basisabgeltung eine laufende Verschlechterung des EGTs in Kauf nehmen musste und – da lt. Eigentümer eine Erhöhung der Basisabgeltung erst dann in Aussicht gestellt werden könnte, wenn jegliche Reserven im Konzern aufgebraucht sind – gezwungen war, für das Erreichen ausgeglichener Jahresabschlüsse alle Rücklagen aus Vorperioden aufzulösen. Gespräche über diese budgetäre Unterdeckung und die sich daraus ergebenden Planungsunsicherheiten der Konzerngesellschaften fanden regelmäßig zwischen Bundestheater-Holding GmbH und dem Eigentümer statt.

Gerade die vorliegenden Finanzierungs- und Strategiekonzepte, die von der Bundestheater-Holding GmbH ausgearbeitet wurden, zeigen mit den ausgewiesenen Fehlbeträgen den jeweils realistischen mehrjährigen Finanzbedarf. Solange noch Maßnahmen zur Kompensation des erhöhten Bedarfs möglich waren, wurden diese seit der Ausgliederung auch kontinuierlich durchgeführt. Dies wird auch im Bericht der ICG zur „Optimierung der Struktur der Bundestheater-Holding GmbH“ vom 11. Dezember 2014 explizit herausgestrichen („Insgesamt wurde die Basisabgeltung für die Bundestheater in den letzten 14 Jahren in deutlich geringerem Ausmaß erhöht, als es einer Anpassung an die Inflationsrate entsprochen hätte. Die Bundestheater haben daher bei gleichbleibendem Leistungsumfang in diesen 14 Jahren ca. 200 Mio. Euro weniger an finanziellen Mitteln der Öffentlichen Hand erhalten (im Vergleich zu einer Inflationsanpassung) und mussten daher in diesem Zeitraum zahlreiche (Spar-) Maßnahmen setzen, um diesen Einnahmenausfall bewältigen zu können.“

Es ist daher nachdrücklich festzuhalten, dass keine unzureichende Wahrnehmung der Führungsrolle der Bundestheater-Holding GmbH vorliegt, sondern gerade durch das Handeln der Bundestheater-Holding GmbH – innerhalb der ihr vom Gesetzgeber als „eingeschränkte Führungsholding“, (vgl. „Rechtliche Evaluierung des Bundestheaterkonzerns“ vom März 2010) auferlegten Grenzen – es dem Konzern bis zum heutigen Tag möglich war, bei gleichbleibendem künstlerischen Angebot mit einer jährlich real sinkenden Basisabgeltung das Auslangen zu finden.“

 

Im Rahmen der von Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. durchgeführten Effizienzanalysen der Konzerngesellschaften wurden zunächst 2009/10 die Bundestheater-Holding GmbH und die Theaterservice GmbH evaluiert. Im Teilbereich betreffend die Bundestheater-Holding GmbH wurde deren Funktion im Rahmen der/des Konzernverwaltung, -controlling, -revision, -budgets, -finanzen, ‑rechnungswesens, -marketing und -bauangelegenheiten sowie das Amt der Bundestheater untersucht.

Seitens der Bundestheater-Holding GmbH wurden bereits seit der 2010 abgeschlossenen Evaluierung der Gesellschaft durch Ernst & Young verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz eingeleitet, die sich als Wiederholung von bereits bekannten und in Angriff genommenen Punkten im 2014 veröffentlichten Bericht des Rechnungshofs als Mängel wiederfinden. Gemäß Darstellung der Bundestheater-Holding GmbH handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen:

 

                         - Stärkung  des Konzerncontrollings:

                            Im GJ 09/10 wurde der controllingrelevante Bereich „Budget und Finanzen“ in das Konzern­controlling integriert, gleichzeitig wurden die Bereiche „Rechnungswesen“ sowie „Öffentlich­keits­arbeit und Kommunikation“ ausgegliedert und in eigene Abteilungen überführt. Dadurch sowie durch die neuen Richtlinien für das Konzerncontrolling, wurden die Grundlagen des Konzerncontrollings umfassend neu geregelt. Im GJ 12/13 wurde ein Beratungsunternehmen mit einer Analyse einer allfälligen Zusammenlegung des Controllings von Holding und Tochtergesellschaften beauftragt, wobei der bestehende Mix aus zentraler und dezentraler Wahrnehmung von Controlling-Aufgaben als effizient eingestuft und daher von einer Konzentration in einem Shared Service Center abgesehen wurde.

                         - Optimierung des Konzerncontrollings:

                            Im Zuge der im GJ 11/12 erfolgten Überarbeitung der Controlling-Richtlinie, die mit 1. September 2012 in Kraft getreten ist, wurde das Planungs- und das operative und strategische Berichtswesen des Konzerns von Grund auf umfassend redigiert und verbessert.
Im Rahmen der derzeit durchgeführten Überlegungen zur weiteren Optimierung des Berichtswesens wurde von der Bundestheater-Holding ein umfassendes Projekt initiiert, das sowohl die interne als auch die externe (Finanz-) Berichterstattung sowie den Informationsaustausch mit dem Aufsichtsrat und dem Eigentümer verbessern soll.

                         - Verbesserung der Konzernsteuerung, Planung:

                            Zur Optimierung der Konzernsteuerung wurde im Zuge der Erarbeitung der neuen Controlling-Richtlinie das Planungssystem der Holding im GJ 11/12 weiter verfeinert. Die Planungstools wurden im GJ 11/12 entsprechend den Bedürfnissen eines verstärkten Eingreifens der Holding umfassend ausgebaut. Zugleich wurde von der Holding auf Basis der bereits bestehenden Bilanzierungsrichtlinien eine einheitliche und umfassende Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinie erarbeitet, die mit 1. September 2012 in Kraft getreten ist.

                         - Stärkere Umsetzung von Zielvorgaben:

                            Die Bundestheater-Holding GmbH gab bereits seit der Ausgliederung in Wahrung ihrer strategischen Führungsrolle jährlich Planungsparameter und Ziele für die Tochter­gesellschaften vor. Die darauf aufbauenden unternehmensbezogenen Planungen der Tochter­gesellschaften wurden von der Bundestheater-Holding GmbH zu einer Konzernplanung zusammengefasst, die sich im Finanzierungs- und Strategiekonzept widerspiegeln. Zu dieser Thematik fanden regelmäßig bilaterale, die Erstellung der Planbudgets betreffende Strategie­gespräche und Verhandlungen mit den Tochtergesellschaften statt. Ab den Budgetplanungen für das GJ 2009/10 wurden diese Vorgaben dahingehend verschärft, dass den Tochter­gesell­schaften von der Bundestheater-Holding GmbH im Einzelnen errechnete und begründete „Ergebnis­verbesserungen“ vorgegeben wurden. Einerseits spiegeln sich diese Ergebnis­verbesserungen direkt in den einzelnen Positionen der Budgets der Bühnengesellschaften wider, anderseits werden sie in einer eigenen Position „Ergebnisverbesserung“ nach der Position „Jahresfehlbetrag/-überschuss“ abgebildet und finden sich damit im IST wieder.

                         - Analyse, ob Teilfunktionen der Rechnungslegung zentralisiert werden könnten:

                            Die Evaluierung von Shared Service Center Überlegungen für das Rechnungswesen der Bundes­theater wurde bereits im GJ 12/13 vom Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding GmbH gefordert. In einem besonders sorgfältigen, durch zwei Wirtschafts­prüfungs­gesell­schaften begleiteten Prozess wurde festgestellt, dass in der gegenwärtigen Struktur von der Einführung eines Shared Service Centers für das Rechnungswesen abzuraten sei.

                         - Verbesserung des Revisionswesens:

                            Im Rahmen einer Organisationsänderung im Sommer 2010 wurden aus der Revisions­abteilung die revisionsfremden Tätigkeiten ausgegliedert. Gleichzeitig wurde sie personal­mäßig auf nunmehr 2 Vollzeitmitarbeiter  aufgestockt. Bereits im GJ 08/09 wurde die bis dahin bestehende Revisionsordnung evaluiert und mit 1. September 2009 neu erlassen. Die neue Revisionsordnung sichert die Einhaltung der geltenden IIA-Standards im Konzern. Die Prüfungsplanung der Internen Revision erfolgt auf Basis einer risikoorientierten Prüfland­karte. Die Struktur der Berichte wurde vereinheitlicht und umfasst neben der Detail­bericht­erstattung eine Management Summary, eine nach Risikogesichtspunkten ausgerichtete Priorisierung sowie eine zusammenfassende Darstellung und Ausführung der Feststellungen, Empfehlungen und Maßnahmen. Eine Maßnahmenevidenz bzw. Follow-Up-Datenbank wurde eingerichtet und eine verstärkte Einbindung der Organe, insbesondere der AR ist erfolgt.
Des Weiteren werden nunmehr auch Empfehlungen aus den Gebarungsprüfungen in die bestehende „Maßnahmenevidenz“ und „Follow-up-Datenbank“ der Internen Revision aufgenommen.

                         - Prinzip der Kostendeckung bei der ThSG umsetzen:

                            Bereits im GJ 11/12 wurde auf Initiative der Holding ein Projekt zur weiteren Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Dekorationswerkstätten sowie der Kundenschnittstelle zu den Bühnengesellschaften gestartet. Unter Begleitung durch ein Beratungsunternehmen wurden in sieben Teilprojekten Optimierungs- und Einsparungs­potentiale identifiziert. Konkrete Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich der Auftrags­planung/-steuerung und der Abwicklungsprozesse der Werkstätten sowie zur Optimierung der Abläufe, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten zwischen den Bühnengesellschaften und den Werkstätten wurden entwickelt. Die schrittweise Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgte ab dem GJ 12/13.

                         - Implementierung    eines IT-Strategieentwicklungsprozesses und Definition der wesent­lichen IT-Prozesse:

                            Zur Erarbeitung der grundlegenden Ziele, Strategien und Methoden für ein zeitgemäßes Informations-Sicherheits-Management-System wurde seitens der Holding bereits im GJ 11/12 als beratendes Gremium ein IKT-Ausschuss, in dem alle Konzerngesellschaften vertreten sind, eingerichtet. In Abstimmung mit dem IKT-Ausschuss wurde eine „IKT-Sicherheitsleitlinie des Bundestheater­konzerns“ erarbeitet und im November 2012 durch die Bundestheater-Holding erlassen. Darauf aufbauend kam es zur Ausarbeitung einer „Sicher­heits­richtlinie zur IKT-Nutzung (IKT-Anwender)“, die mit Beginn des GJ 13/14 in Kraft getreten ist. Nächste Schritte sind die Erarbeitung einer „Sicherheitsrichtlinie für IKT-Mitarbeiter“ sowie die Behandlung und Weiterentwicklung weiterer sicherheitsrelevanter Themen im IKT-Ausschuss.“

 

Beilagen:

                         - AB p.A. 1112/2014 [siehe Beilagen ad c) ]

                         - AB p.A. 2297/2014 [siehe Beilagen ad c) ]

 

 

ad c) Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. des Bundeskanzleramtes in der Zuständigkeit des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundestheater-Holding GmbH hinsichtlich des Kontrollversagens im Kulturressort angesichts nicht oder verspätet vorgelegter Finanzierungs- und Strategiekonzepte, verzerrter oder zumindest unüblich dargestellter Jahresabschlüsse sowie der allgemein sich immer dramatischer gestaltenden Liquiditätssituation des Konzerns und einzelner Bühnengesellschaften

 

-               Gemäß den Leitlinien der Ausgliederung  liegt die Verantwortung für die Planung, Koordination und Kontrolle der Bundestheatergesellschaften grundsätzlich im ausgegliederten Konzern. Beim Kulturressort verblieb demgemäß die „kulturpolitische Gesamtverantwortung“. Durch die Ausgliederung sollte sichergestellt werden, dass im Ministerium kein eigener besonderer Verwaltungsapparat in Bezug auf die Bundestheater erhalten bzw. aufgebaut wird.

 

-               Ungeachtet dessen wurde ab 2007 schrittweise – zunächst noch durch externe Beratung unterstützt - ein bis dahin nicht bzw. nur ansatzweise bestehendes Beteiligungsmanagement für die Bundeskulturinstitutionen (Bundestheater, Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek, Museumsquartier E&B GmbH und Stiftungen) aufgebaut, um den gesteigerten Anforderungen Rechnung zu tragen. Die Durchsicht der dem Aufsichtsrat der Holding übermittelten Berichte (siehe unten), der Quartalsberichte sowie gegebenenfalls die Anforderung von zusätzlichen Informationen und Erläuterungen entsprechen daher der gängigen Praxis des Ressorts. Die Analyse von Kennzahlen, Quartals- und sonstigen Berichten von Tochtergesellschaften sowie allfälliges steuerndes Eingreifen aufgrund der gewonnenen Informationen ist primär Aufgabe der Holding, um die den Intentionen des Gesetzgebers verteilten Rollen entsprechend der Corporate Governance nicht zu vermischen, und damit gerade im Fall von Problemsituationen schwer nachvollziehbare Veränderungen der Verantwortungsstruktur zu vermeiden.

 

-                   Die Bundestheater sind per Gesetz zu einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Gebarung verpflichtet. Das Auffinden und Umsetzen von Rationalisierungsmaßnahmen wurde und wird laufend von der Geschäftsführung erwartet: zu den von einer Geschäftsführung der Bundestheater Holding GmbH erwartbaren und zu erbringenden Leistungen zählen u.a. die Erarbeitung von Potentialen für Einsparungen bzw. Produktivitäts­steigerungen,  sowie die generelle wirtschaftliche, zweckmäßige und sparsame Gestion der Bundestheater Holding GmbH bzw. entsprechende Veranlassungen bei den Beteiligungsgesellschaften.

 

-                 Als Kontrollorgane der jeweiligen Geschäftsführung fungieren bei jeder Gesellschaft Aufsichtsräte. Der Aufsichtsrat der Holding befasst sich darüber hinaus in seinen Sitzungen nicht nur mit den unmittelbar die Holding betreffenden Aspekten, sondern erhält für seine Arbeit regelmäßig und auch auf gesondertes Verlangen umfassende Unterlagen bzw. Analysen zu den einzelnen Konzerngesellschaften, wie regelmäßige Berichte der Geschäftsführung über die wirtschaftliche, insbesondere finanzielle Situation des Bundestheaterkonzerns, Informationen zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs, die Quartalsberichte der Bundestheater-Holding und der Tochtergesellschaften, den Jahresbericht der Internen Revision, den Jahresrevisionsplan der Internen Revision, Benchmarkingberichte, Deckungsbeitragsrechnungen der Tochtergesellschaften, Karten-Einnahmen und Auslastungsstatistik, Änderungs- bzw. Genehmigungsanträge betreffend Konzernrichtlinien, Kollektivverträge, den Vorschlag gemäß § 7 Abs. 4 BThOG bezüglich die Basisabgeltung, usw.

 

-                   Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften müssen von einem Abschlussprüfer geprüft werden. Sonderbestimmung: Die Aufgaben des Abschlussprüfers sind durch § 14 Abs 1 Bundestheaterorganisationsgesetz (BThOG) erweitert – alle zwei Jahre ist prüfen, ob die Bundestheater-Gesellschaften die Grundsätze der "Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" eingehalten haben. Die Beurteilung künstlerischer Entscheidungen steht ihnen dabei nicht zu.

 

-                Eine umfangreiche Planungs- und Kontrollstruktur auf mehreren Ebenen (Geschäfts­führer, Revision, Aufsichtsräte, Abschluss- und Gebarungsprüfer) ist somit dem Eigentümer Republik Österreich, vertreten durch das Kulturressort,  vorgelagert.

 

-                   Bis zum Ergebnis der Gebarungsprüfung 2012/13 (vorliegend Frühjahr 2014) war von der Verläss­lichkeit von (durchgängig) positiven Testaten und Gebarungsprüfungsergebnissen der Wirt­schafts­prüfer auszugehen. Nach - bis zur Gebarungsprüfung des Burgtheaters im Herbst 2013 uneingeschränkter - Einschätzung der Abschlussprüfer ergab sich ein ordnungsgemäßes Bild der Geschäfte aller Gesellschaften.

 

-                 Im Fall der Änderung der Handhabung der Abschreibungsmethode im Burgtheater anlässlich des Wechsels des Wirtschaftsprüfers vom PWC zu KPMG erfolgte die Information durch den Wirtschaftsprüfer an den Konzern zeitgerecht vor Vorlage des Jahresabschlusses 2011/12, sodass mit einer sich daraus ergebenden Verzögerung von einem Monat Ende Februar 2013 alle erforderlichen Maßnahmen durch die Gesellschaft und alle befassten Organe getroffen werden konnten. Auch anlässlich dieses Jahresabschlusses erhielten sowohl das Burgtheater als auch der Konzernabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Zur Verantwortung der Abschlussprüfer und zum Umfang der Abschlussprüfung generell sei beispielhaft aus dem Bestätigungsvermerk im Konzernabschluss der Bundestheater zum 31.08.2011 zitiert: So ist den Ausführungen zur „Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung“ zu entnehmen, die Prüfung habe so zu erfolgen, dass ein Urteil darüber gebildet werden kann, „ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist“. „Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden und der vom gesetzlichen Vertreter vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Konzernabschlusses.“ Im Prüfungsurteil  im Rahmen des Bestätigungsvermerks zum Konzernabschluss der Bundestheater 2010/11 kommt der Abschlussprüfer schließlich zu der Feststellung: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt … entspricht der Konzernabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31.8.2011 sowie der Ertragslagen des Konzerns und der Zahlungs­ströme des Konzerns...“

 

-                Ausgehend von einer Betrachtung des Zeitraumes ab 2007 (Ressortleitung Bundesministerin Schmied, bzw. ab März 2014 Bundesminister Ostermayer) ist festzustellen, dass die wirtschaftliche Lage des Bundestheaterkonzerns dem zuständigen Ressort auf Basis der vorgelegten und testierten Bilanzen zu jedem Zeitpunkt bekannt war. Es gab laufend Gespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen Vertretern des Kulturressorts und der Bundestheater-Holding betreffend die finanzielle Situation, wobei auch umfassend Sorge getragen wurde, dass die jeweilige Ressortleitung, sofern nicht persönlich anwesend, über den Inhalt dieser Gespräche informiert wurde. Eine zusätzliche und regelmäßige Quelle der Information des Ressorts stellen die Unterlagen der Aufsichtsratssitzungen der Bundestheater-Holding dar, welche in der Regel an das Kulturressort übermittelt wurden (und werden) und Entwicklungen sowie relevante Beschlüsse der Konzernmutter jeweils in Rückschau, aber auch mit Blick auf die kommenden Planungsperioden nachvollziehen lassen. Dabei handelt es sich um regelmäßige Berichte der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat über die wirtschaftliche, insbesondere finanzielle Situation des Bundes­theaterkonzerns, deren Inhalte überblicksartig aus den Sitzungsprotokollen zu entnehmen sind, Informationen zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs, die Quartals­berichte der Bundestheater-Holding und der Tochtergesellschaften, Benchmarkingberichte, Deckungsbeitragsrechnungen der Tochtergesellschaften, Karten-Einnahmen und Aus­lastungs­statistik, Revisionsberichte, Änderungs- bzw. Genehmigungsanträge betreffend Konzernrichtlinien, Kollektivverträge, den jährlichen Vorschlag gemäß § 7 Abs. 4 BThOG bezüglich die Basisabgeltung, usw.

 

-                Unterstützt durch externe Beratung erfolgte 2008 eine Analyse des Finanzbedarfs der Bundestheater für die GJ 2007/08 bis 2010/11. Als Ergebnis konnte im Zuge der Budgetverhandlungen für die Budgetjahre 2009/10 eine Erhöhung der Basisabgeltung ab 1. Jänner 2009 um € 3,5 Mio. erreicht werden, um dem operativen Bedarf des Bundestheater-Konzerns Rechnung zu tragen. Im 2.Halbjahr 2009 erfolgte neuerlich eine extern unterstützte Analyse des Finanzbedarfs der Bundestheater für die GJ 2009/10 bis 2012/13. Ausgangspunkt dieser und aller anderen Untersuchungen bildeten Plandaten, bzw. Darstellungen  der Bundestheater-Holding, die kritisch betrachtet und eingehend zwischen Eigentümer, Geschäftsführung und Aufsichtsrat diskutiert wurden. Um eine Reduktion der von den Bundestheatern für den genannten Zeitraum genannten Finanzmittelbedarfe zu erreichen, wurde eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, etwa Effizienz­erhöhungs­maßnahmen wie Erlössteigerungen durch Neugestaltung der Kartenpreise, Kosten­senkungs­program­me, die bei Personalkosten anzusetzen hätten. Zur Unterstützung, bzw. Ermöglichung derartiger Maßnahmen wurden u.a. eine Effizienzanalyse der Bühnen­gesell­schaften sowie die Aufnahme von Leistungstangenten in die Geschäftsführerverträge angeregt. 2010 wurden die wirtschaftlichen Effizienzanalysen der Bühnengesellschaften beauftragt. Das Ergebnis dieser Untersuchungen spiegelt sich im 2011 seitens der Bundestheater-Holding vorgelegten Maßnahmenkatalog wider, mit dem über einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum Abschluss des Geschäftsjahres 2014/15 ein wirtschaftliches Optimierungspotenzial in Höhe von € 12,3 Mio. realisiert wird.

 

-                   Die Bundestheater-Holding legte dem Ressort zu unterschiedlichen Zeitpunkten Konzern-Finanzierungskonzepte vor. Abgesehen von den regulären Jahresvorschauen wurden auch mehrjährige Planungen entwickelt, die speziell im Zusammenhang mit Verhandlungen zum Bundesbudget von Bedeutung waren. Sofern die vorgelegten Unterlagen inhaltlich bzw. planerisch unzureichend ausgestaltet waren und etwa budgetär nicht gedeckte finanzielle Mehrbedarfe aufwiesen, wurde dieser Mangel immer kritisiert und auf die Notwendigkeit zur Konkretisierung von alternativen Lösungsvarianten hingewiesen.

 

-                   Mit Schreiben von Bundesministerin Schmied vom 15.11.2010 an die Bundestheater-Holding unterrichtete die Ressortleitung die Bundestheater über die Notwendigkeit der Vorlage eines nach konzerninternem Abstimmungsprozess erstellten Maßnahmenkatalogs auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse als Bedingung für Gespräche über allfällige weitere Budgetmittel.

 

-                   Mit Schreiben von Bundesministerin Schmied vom 11.04.2011 erging schließlich der Auftrag an die Bundestheater-Holding zur Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, welcher die Feststellungen und Empfehlungen der Evaluierungsteams berücksichtigt und bewertet. Als Ausgangspunkt diente der Bundestheater-Holding eine vom Kulturressort erarbeitete Berichtsstruktur.

 

-               Im Rahmen der Aufforderung zu Neuerstellung bzw. Aktualisierung von bestehenden Finan­zierungs­konzepten wurde stets eine Planung im Rahmen der dem Bundestheaterkonzern tatsächlich, bzw. bezogen auf den Planungszeitraum voraussichtlich zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten eingefordert. Dies stand zwar aus Sicht der Bundestheater stets im Spannungsverhältnis zum kulturpolitischen Auftrag, jedoch konnte die Bundestheater-Holding für alle Geschäftsjahre dem Aufsichtsrat genehmigungsfähige Budgets vorlegen und damit im Zusammenhang stehende Aufteilungsvorschläge der Basisabgeltung an die Ressortleitung übermitteln.

 

-                   Die im BThOG festgelegte Basisabgeltung war ab der Ausgliederung 1999 bis 2006 konstant und wurde in den folgenden Jahren, zuletzt 2014, in einzelnen Schritten – aber stets deutlich unter der Inflationsrate – erhöht, sodass die Bundestheater seither – gerechnet im Vergleich zu einer Inflationsanpassung ab dem Ausgliederungszeitpunkt und ohne begleitende einnahmen- und ausgabenseitige Maßnahmen – gegenüber einer Valorisierung insgesamt ca. 200 Mio. € weniger an finanziellen Mitteln der Öffentlichen Hand benötigt hatten (siehe dazu auch den Auszug aus dem Bericht der ICG „Optimierung der Struktur der Bundestheater-Holding GmbH“ in Beilage). Die Bundestheater konnten diese von gleichzeitig steigenden Aufwendungen für Personal und Sachaufwand begleitete reale Kürzung der Basisabgeltung, wie auch im Rahmen der Ausgliederung beabsichtigt,  durch Rationalisierungsmaßnahmen, bzw. wirtschaftliche Effizienz- und vor allem Ertragssteigerungen - länger als zu erwarten war - weitgehend kompensieren. Dass dies über viele Jahre ohne Einschränkung des Angebots gelungen ist, muss als Erfolg der Ausgliederung angesehen werden.

 

-                   Die langfristige Entwicklung der wesentlichen Kennzahlen des Konzerns zeigt daher auch eine normale Entwicklung über diesen Zeitraum (1999 - 2013) mit einem deutlich stärker ansteigenden Trend bei den Personalkosten. Diese grundlegende Tatsache, weitgehende Nichtanpassung der Bundesfinanzierung einerseits und jährliche Steigerung der Aufwendungen andererseits, war durch eine auch durch alle Bundestheatergesellschaften geführte öffentliche Diskussion allen Betroffenen bekannt und fand daher neben den Medien auch im Kulturausschuss und in den Regierungsabkommen der letzten Jahre Eingang.

 

-                     Im gemeinsamen Verständnis (Bundestheater-Holding, Kulturressort, Rechnungshof) gab und gibt es, abgesehen von kurz- bis maximal mittelfristig wirksamen Maßnahmen (wie die im Rahmen der Evaluierung dargestellten Optimierungen, Mitarbeiterreduktionen, Objektverkäufe, u.ä.) im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

                         - Erhöhung  der Basisabgeltung oder

                         - spürbare Reduktion im Angebot.

 

-                   Bis Ende 2013 galt für den Bereich der Bundestheater durch Bundesministerin Schmied die politische Vorgabe, dass es weder quantitativ noch qualitativ Einschränkungen geben dürfe, d.h. dass sog. Strukturmaßnahmen (das Angebot deutlich reduzierende Maßnahmen wie Schließtage, Spielstättenschließung, usw.) nicht durchgeführt werden sollten. Deren Art und Auswirkungen auf den Finanzbedarf (ohne Rücksicht auf sonstige gesamtwirtschaftliche, standortrelevante und gesellschaftliche Auswirkungen) wurde freilich seit 2007 in jedem Geschäfts- bzw. Budgetjahr diskutiert und kalkuliert.

 

-                   Die Arbeit der österreichischen Bundestheater und ihrer Organe fand in diesem Zeitraum unter dieser Prämisse statt.

 

-                   Ein Beitrag zur Realisierung von nachhaltigen wirtschaftlichen Verbesserungspotenzialen ist die Umsetzung des auf den Berichten zur Evaluierung der Bundestheater (Effizienzanalyse) basierenden 2011 durch die Bundestheater-Holding GmbH vorgelegten Maßnahmen­katalogs. Dieser „Maßnahmenkatalog der Bundestheater-Holding für die Geschäftsjahre 2010/2011 bis 2014/2015“ umfasst unter anderem die Hebung finanzieller Optimierungspotenziale sowohl auf der Ertrags- als auch der Kostenseite. Das Gesamtpotenzial aller Optimierungsmaßnahmen beträgt – ausgehend von Referenzwerten des Evaluierungszeitraums über einen Zeitraum von 5 Jahren im letzten Jahr nachhaltig 12,371 Mio. EUR. Nach derzeitigem Stand ist, unter anderem dank der konstant hervorragenden Besucherauslastung, die zu Rekordergebnissen bei den Einnahmen aus dem Kartenverkauf führt, mit einem Übertreffen der finanziellen Ziele zu rechnen. Dem Optimierungspotenzial laut dem Maßnahmenkatalog stehen jedoch zusätzliche Ausgaben, wie Personalkostensteigerungen, allgemeine Teuerungen im Sachaufwand usw., entgegen.

 

-                     Im Übrigen merkten auch Vertreter des RH im Rahmen von Besprechungen anlässlich der Prüfung der Bundestheater-Holding GmbH im Frühjahr 2013 an, dass aus ihrer Sicht keine bedeutenden Einsparungspotenziale (Strukturmaßnahmen ausgenommen) bestehen. Es finden sich daher auch im Bericht des Rechnungshofs keine entscheidenden Hinweise, wie man in bedeutendem Umfang Kosten reduzieren, bzw. Einnahmen steigern könnte, ohne an Struktur und Angebot der Bundestheater deutliche Änderungen vorzunehmen.

 

-                Unter Berücksichtigung dieser langjährigen Entwicklung und der zu Beginn 2014 initiierten Struktur­maßnahmen ist es evident, dass die Möglichkeiten des Bundestheater-Konzerns zur weiteren substantiellen Rationalisierung und Effizienzsteigerung weitgehend erschöpft sind – will man das derzeit bestehende Angebot der international künstlerisch herausragenden, im Repertoirebetrieb mit großen Ensembles geführten Bühnen, ohne spürbare Einschränkungen aufrecht erhalten. 

 

-                     Im Rahmen einer Besprechung vom 7. Juni 2013 zur Gestaltung des Budgets sowie zur Aufteilung der Basisabgeltung für die Saison 2013/14 forderte das Kulturressort zuletzt die Bundestheater-Holding, vertreten durch die Geschäftsführung und deren Aufsichts­rats­vor­sitzenden auf, unter Berücksichtigung der für Herbst 2013 zu erwartenden Regierungs­bildung bei der Erstellung von Finanzierungskonzepten auch und vor allem Struktur­maßnahmen als mögliche Variante zu berücksichtigen. Außerdem wurde zunächst vor­geschlagen, das Finanzressort auf Ministerebene zu kontaktieren, um die für die Saison 2012/13 einmalig vorgesehene Zuwendung von EUR 4,5 Mio. aus Budgetmitteln des Bildungsressorts auch für 2013/14 wieder einzuplanen. Letztendlich erfolgte eine Ver­wendungs­zusage für eine derartige Maßnahme durch Bundesministerin Schmied gegenüber der Geschäftsführung der Bundestheater-Holding, die mit der Budgetplanung 2014ff der neuen Bundesregierung in Form einer nachhaltigen Erhöhung der Basisabgeltung ab dem Budgetjahr 2014 in das Bundesbudget Eingang fand.

 

-                Darauf aufbauend konnten mit Bekanntwerden der jedenfalls für die Budgetjahre 2014 und 2015 geltenden Budgetrestriktionen Ende 2013 bereits derartige Strukturmaßnahmen wie die Kündigung von Mitarbeiter/innen und der Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Vermögen durchgeführt oder begonnen werden, um die Budgetjahre 2014 und 2015 ohne zusätzliche Mittel aus dem Bundesbudget bestehen zu können.

 

 

Liquidität

 

-                Eine zentrale Liquiditätsplanung samt Liquiditätsmanagement existiert seit der Ausgliederung. Der Fokus hat sich allerdings im Laufe der Jahre seit 1999 verändert. Bis zum Kalenderjahr 2010 verfügte der Konzern über hohe Barbestände. Die Liquiditätssteuerung war auf das Management der Festgeldveranlagungen und der Festlegung von Mindestkontoständen auf den jeweiligen Geschäftskonten samt entsprechenden laufenden Kontrollen ausgerichtet, jeweils unter Beachtung der Cashflow-Rechnungen der einzelnen Gesellschaften.

 

-                   Mit der Abnahme der liquiden Mittel wurde ab 2010 der Schwerpunkt auf die Kontodeckung sowie ein ausgefeiltes Liquiditätsmanagement mit detaillierten Planungen zur Monatsmitte und zum Monatsende gelegt. Gleichzeitig wurde mit der durch die Abnahme der liquiden Mittel bedingten Umstellung des Liquiditätsmanagements auch ein entsprechendes Berichtssystem an den AR der Holding installiert.

 

-                Über die ab dem Geschäftsjahr 2010/2011 angespannte Liquiditätssituation der Burgtheater GmbH und die diesbezüglichen Diskussionen des Burgtheater-Aufsichtsrates wurde der Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding GmbH jeweils in seiner immer nur wenige Tage darauf folgenden Sitzung informiert. So wurde er insbesondere in der Sitzung vom 28. Juni 2011 unmittelbar nach Beschluss des Burgtheater-Aufsichtsrates vom 20. Juni 2011 über die Inanspruchnahme eines „Kontokorrentkredites“ im Rahmen des Cash-Pooling der Bundestheater sowie die Einrichtung eines Monitorings zur planmäßigen Rückführung dieses „Kredits“ in Kenntnis gesetzt. Vereinbart war, die Liquidität der Gesellschaft mit einem Horizont von zehn Jahren jährlich um € 750.000 zu verbessern.

 

-                In der Folge wurde die „finanzielle Situation der Burgtheater GmbH“ in den Aufsichts­rats­sitzungen der Bundestheater-Holding GmbH immer wieder eingehend diskutiert. Dies geschah auf Basis regelmäßiger Informationen durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und die Geschäfts­führung der Bundestheater-Holding GmbH sowie punktuell durch Berichter­stat­tungen der kaufmännischen Geschäftsführung der Burgtheater GmbH und der Wirtschafts­prüfer. Die dem Aufsichtsrat  diesbezüglich vorgelegte Berichterstattung habe laut Holding immer dem vereinbarten Verbesserungsvolumen entsprochen – eine gemäß heutigem Wissensstand jedoch falsche Information seitens der Geschäftsführung der Burgtheater GmbH.

 

-                   Ab dem laufenden GJ 2014/15 werden in allen Gesellschaften der Bundestheater Prüfungs­ausschüsse eingerichtet. Mit der Änderung in der Geschäftsführung und dem Beginn der neuen Funktionsperiode der Aufsichtsräte werden, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der ICG-Analyse und deren Umsetzung, die Bemühungen verstärkt, neben der laufenden Steuerung der Liquidität das gesamte Berichts- und Kontrollsystem zu verbessern.

 

Beilagen:

                         - Entwicklung wesentlicher Kennzahlen

                         - Auszug aus dem Bericht der ICG „Optimierung der Struktur der Bundestheater-Holding GmbH“

                         - Entwicklung wesentlicher Kennzahlen

                         - Auszug aus dem Bericht der ICG „Optimierung der Struktur der Bundestheater-Holding GmbH“

                         - AB p.A. 3946/2009

                         - AB p.A. 5705/2010

                         - AB p.A. 406/2014

                         - AB p.A. 1112/2014

                         - AB p.A. 1160/2014

                         - AB p.A. 2297/2014

 

 

ad d) Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. des Bundeskanzleramtes in der Zuständigkeit des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundestheater-Holding GmbH hinsichtlich der Vertragsverlängerung von Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann im Jahr 2009, der Vertragsverlängerung von Bundestheater-Holding-Geschäftsführer Georg Springer im Jahr 2011 sowie der Vertragsverlängerung von Sektionschef Michael Franz durch die damalige Ministerin Claudia Schmied

 

-                   Die Vertragsverlängerungen von Matthias Hartmann und Dr. Georg Springer erfolgten jeweils auf Beschluss der Bundesministerin Schmied, jene von Matthias Hartmann nach Anhörung des Aufsichtsrats der Burgtheater GmbH.

 

-                   Die Vertragsverlängerung von Matthias Hartmann erfolgte 2012 (nicht 2009!) in Folge der Weiterbestellung des künstlerischen Geschäftsführers für die Periode 1.9.2014 bis 31.8.2019 durch FBM mit Unterstützung des Aufsichtsrates und im Einklang mit den Bestimmungen des BThOG (kein Ausschreibungserfordernis bei erstmaliger Verlängerung gem. §12 Abs 3).

 

-                   Die Vertragsverlängerung von Dr. Georg Springer im Jahr 2011 für die Periode 01.09.2012 bis 31.12.2014 erfolgte im Einklang mit der seit der Ausgliederung (bis zum Erlass des BPCG-Kodex) vertretenen Rechtsmeinung, dass aufgrund sondergesetzlicher Regelung eine Ausschreibung nach dem Stellenbesetzungsgesetz nicht erforderlich sei.

 

-                   Die Wiederernennung von Sektionschef Franz erfolgte auf Antrag der Bundesministerin Schmied per Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 29.06.2012 mit Wirksamkeit vom 01.08.2012 auf die Dauer von fünf Jahren.

 

-                Anmerkung: Seit Veröffentlichung des Public Corporate Governance Kodex (BPCG-Kodex) werden alle offenen Positionen ausgeschrieben.

 

 

Matthias Hartmann:

 

Die Geschäftsführung Hartmann begann mit 1.9.2009 (Periode 1.9.2009 - 31.8.2014).

Am 24.1.2012, d.h. ca. 2,5 Jahre vor Ablauf der ersten Geschäftsführungsperiode befürwortete der Aufsichts­rat des Burgtheaters nach dessen Anhörung gem. § 12 Abs 3 BThOG einstimmig die Wiederbestellung von Matthias Hartmann. Die öffentliche Bekanntgabe der Weiterbestellung von Geschäftsführer Hartmann durch FBM Schmied für die Periode 1.9.2014 bis 31.8.2019 erfolgte am selben Tag via Pressemeldung.

Die Kultursektion wurde zeitgleich am 24.1.2012 beauftragt, den entsprechenden Akt zur Weiterbestellung zu erstellen. Der Bestellungsakt wurde am 25.1.2012 erstellt und am 27.1.2012 von Bundesministerin Schmied genehmigt. Gleichzeitig wurde die Holding schriftlich beauftragt, die Konditionen der Vertragsverlängerung mit Matthias Hartmann zu verhandeln und, sofern vom bestehenden Vertrag abweichend, vor Abschluss mit dem BMUKK abzustimmen.

Die Übergabe des Dekrets („Weiterbestellung“) an Matthias Hartmann erfolgte am 4.2.2012 durch Bundesministerin Schmied persönlich.

Im Additionale zum Geschäftsführervertrag, datiert mit 14.2.2012, wurde die entsprechend eines Beschlusses der Bundesministerin Schmied für alle künstlerischen Geschäftsführer der Bühnen­gesell­schaften des Bundestheater-Konzerns vorgesehene Möglichkeit einer zusätzlich zum Gehalt auszahlbaren Tantieme iHv 10% des Jahresentgelts (=exkl. allfälliger Regieentgelte) nach Erfüllung von vorab mit der General­versammlung festgelegten Zielen vereinbart (Anm.: davon wurde bisher nie Gebrauch gemacht). Abgesehen davon wurden keine Abweichungen zum bis dato geltenden Geschäftsführervertrag vereinbart.

Folgende zusammenhängende Anfragen/Beantwortungen aus 2007/2008 von Abg. Morak befassen sich mit der Teilnahme der Bundestheater-Geschäftsführer an Gehaltsabschlüssen, bzw. dem Prozedere der Entgeltanpassung dieses Personenkreises: AB p.A. 2623/2007, AB p.A. 4042/2008, AB p.A. 4645/2008.

 

Die Vorgaben des BThOG für die Bestellung künstlerischer Geschäftsführer wurden erfüllt:

                         - gemäß § 12 Abs 1 BThOG sind die Geschäftsführer der Bundestheatergesellschaften auf die Dauer bis zu fünf Jahren zu bestellen

                         - gemäß § 12 Abs 3 BThOG kann eine erstmalige Wiederbe­stellung der künstlerischen Geschäftsführer ohne Ausschreibung erfolgen

                         - vor Bestellung der künstlerischen Geschäftsführer durch die zuständige Ressort­ministerin/den zuständigen Ressortminister ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu hören

 

Zum Prozedere der Vertragsgestaltung mit den künstlerischen Geschäftsführern:

 

Die konkrete Vertragsverhandlung und der Vertragsabschluss mit den künstlerischen Geschäftsführern erfolgen durch die Bundestheater-Holding GmbH als Eigentümervertreterin in der jeweiligen Bühnengesellschaft – gemäß den Vorgaben des gem. § 12 Abs 3 BThOG zuständigen bestellenden Organs (der Ressortministerin/des Ressortministers), das die Vertragseckpunkte vorgeben kann (z.B.: vor Abschluss des ersten Geschäftsführervertrags mit Matthias Hartmann das „non-paper“ von Staatssekretär Morak vom Juni 2006).

 

Genese Geschäftsführervertrag Hartmann

8.6.2006

Non-paper unterschrieben von StS Morak und Hartmann mit Eckpunkten für Vertrag

Juli 2006

Weitere Korrespondenz Morak/Hartmann bzgl. Vertrag

29.9.2006

GF-Vertrag Hartmann unterschrieben von Springer/Hartmann

29.9.2006

„Geschäftsgrundlage“ des GF-Vertrages unterschrieben von Springer/Hartmann

12.3.2009

Zusatz zum GF-Vertrag (unterschrieben Springer/Hartmann) bzgl. Anpassung der Höhe der Abgeltung von Regietätigkeit Hartmann

10.2.2010

Additionale zum GF-Vertrag unterschrieben Springer/Hartmann – Partizipation an generellen Gehaltsbewegungen des administrativen Personals [vgl. AB p.A. 1263/2014 bzw. AB p.A. 2623/2007]

14.2.2012

Additionale zum GF-Vertrag unterschrieben Springer/Hartmann (Vertragsverlängerung bis 2019) inkl. Möglichkeit zu 10 % Tantieme eingeführt

11.3.2014

Auflösung Dienstverhältnis (Geschäftsführervertrag vom 29.9.2006 inkl. Zusätzen) mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund

 

 

Beilagen:

                         - AB p.A. 2623/2007

                         - AB p.A. 4042/2008

                         - AB p.A. 4645/2008

                         - AB p.A. 1263/2014

 

 

Dr. Georg Springer

 

Die Kultursektion wurde am 19.10.2011 mit der Erstellung eines Akts zur Verlängerung der Funktionsperiode von Dr. Georg Springer um weitere zwei Jahre von 01.09.2012 bis 31.08.2014, bzw. nach weiterer Abstimmung mit der Ressortleitung um zwei Jahre und vier Monate, sohin bis 31.12.2014 ersucht.

Begründet wurde dieser Schritt mit der Verantwortung des amtierenden Geschäftsführers für den soeben auf Basis der Evaluierungsergebnisse fertiggestellten und von den Aufsichtsräten genehmigten Maßnahmenkatalog („bis 2014/15“) dessen Umsetzung er in den folgenden Jahren verantworten und sicherstellen sollte.

Die Genehmigung dieses Akts durch Bundesministerin Schmied erfolgte am 10.11.2011. Die 5. Additionale zum seit 1.9.1999 gültigen Geschäftsführervertrag  enthielt ausschließlich die Verlängerung des Vertrages bis 31.12.2014 und wurde am 10.11.2011 von Sektionschef Franz unterschrieben und am 15.11.2011 von Dr. Springer gegengezeichnet.

Ausgehend vom Geschäftsführervertrag vom 21.6.1999 (inkl. Additionale), der unter anderem regelt, dass Dr. Springer sein Beamtengehalt weiter beziehen kann und zusätzlich dazu einen leistungsorientierten Zuschlag erhält wurde vereinbart, dass  Dr. Springer für die Dauer seiner Geschäftsführung im Beamtendienststand verbleibt und der Aufschub des Übertritts in den Ruhestand gem. § 13 Abs. 2 BDG 1979, zunächst um ein Kalenderjahr  erfolgt.

Dr. Springer hatte am 20. August 2011 sein 65. Lebensjahr vollendet und wäre mit 31.12.2011 ex lege in den Ruhestand versetzt worden. Gemäß leg.cit. ist der Aufschub des Übertritts in den Ruhestand um jeweils ein Kalenderjahr möglich, ein Aufschub über den Ablauf des 70. Jahres nach dem Jahr der Geburt des Beamten ist nicht zulässig.

 

Eine Ausschreibung der Position der Geschäftsführung der Bundestheater-Holding GmbH fand, ebenso wie vor allen früheren Vertragsverlängerungen auf Grundlage der zu diesen Zeitpunkten herrschenden Rechtsansicht, vor dieser Vertragsverlängerung von Dr. Springer nicht statt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Bundestheaterorganisationsgesetz (BThOG) sind die Geschäftsführer der Gesellschaften jeweils auf die Dauer bis zu fünf Jahren zu bestellen.

Gemäß § 28 BThOG wird die Funktionsperiode der zum Zeitpunkt der Gesamtrechtsnachfolge (gemäß § 5 Abs. 1) bestellten Geschäftsführer durch § 12 Abs. 2 nicht berührt. Für die Funktionsperiode der ersten Geschäftsführer sieht § 28 BThOG also eine abweichende Regelung vor. Der Verweis auf § 12 Abs 2 ist offenkundig eine falsche Zitierung. Gemeint sein kann nur der die Funktionsperiode normierende Absatz 1 des § 12 BThOG. Das Gesetz spricht somit aus, dass die Funktionsperiode der ersten Geschäftsführer nicht mit fünf Jahren begrenzt ist. Die Funktionsperiode kann daher – auch im Wege mehrerer Vertragslaufzeiten – fünf Jahre übersteigen (ohne dass eine Verlängerung schon eine „Bestellung“ im Sinne des § 12 Abs 1 leg.cit. wäre). Wo die Befristung der Bestellung ausdrücklich aufgehoben ist, ist keine Ausschreibung gemäß Stellenbesetzungsgesetz erforderlich.  

Dieser Rechtsmeinung, untermauert durch ein Rechtgutachten von o. Univ.-Prof. Dr. Karl Korinek vom 3.4.2001 sowie einer rechtlichen Stellungnahme der Bundestheater-Holding GmbH (ebenfalls) vom 3.4.2001, wurde seit der Ausgliederung durchgehend gefolgt.

Ungeachtet dieser sondergesetzlichen Regelung werden seit Erlass des Bundes Public Corporate Governance Kodex (BPCG-Kodex) alle Geschäftsführungspositionen der im Zuständigkeitsbereich des Kulturressorts liegenden ausgegliederten Kultureinrichtungen   ausgeschrieben.

 

Genese Geschäftsführervertrag Springer

21.6.1999

·         Abschluss Geschäftsführervertrag 1.9.1999 bis 31.8.2004

Geschäftsführervertrag

28.9.2001

·         Neuregelung Entgelt bzw. Prämienregelung

 

Additionale

2.8.2004

·         Vertragsverlängerung (um 5 Jahre) für die Periode 1.9.2004 bis 31.8.2009

·         Neuregelung Entgelt bzw. Prämienregelung

2. Additionale

20.7.2007

·         Neuregelung Entgelt bzw. Prämienregelung

3. Additionale

 

5.11.2008

·         Vertragsverlängerung (um 3 Jahre) für die Periode 1.9.2009 bis 31.8.2012

·         Neuregelung Entgelt

4. Additionale

 

15.11.2011

·         Vertragsverlängerung (um 2 Jahre, 4 Monate) für die Periode 1.9.2012 bis 31.12.2014

5. Additionale

 

7.2.2013

·         Neuregelung Entgelt (Aufwandersatz Dienstreisen)

6. Additionale

 

 

 

 

Beilagen:

                         - Bundestheaterorganisationsgesetz (Vgl. insbesondere § 12 und § 28)

                         - Gutachten o. Univ. Prof. Dr. Karl Korinek

                         - Rechtliche Stellungnahme der Bundestheater Holding zur Frage der Weiterbestellung eines Geschäftsführers 3.4.2001

 

 

ad e) Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. des Bundeskanzleramtes in der Zuständigkeit des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundestheater-Holding GmbH hinsichtlich der Bestellung und Vertragsgestaltung von Peter F. Raddatz als externem Berater oder Gutachter für Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann

 

-                  Das Kulturressort war zu keinem Zeitpunkt Auftraggeber/Vertragspartner von Peter Raddatz. Die Kenntnis des Kulturressorts von Herrn Raddatz bzw. von dessen Leistungen für die Burgtheater GmbH erschöpfte sich bis 2014 in einem Hinweis im Protokoll der Sitzung des Aufsichtsrats der Bundestheater-Holding vom 30.1.2012, wonach Geschäftsführer Dr. Springer den Aufsichtsrat informierte, dass „Peter Raddatz als externer Berater das Burgtheater in Bezug auf die wirtschaftliche Situation unterstützen werde. Dieser leite die Berliner Opernstiftung und habe bereits im Rahmen der Evaluierung beratend bei der Holding mitgewirkt.“

 

-               Demgemäß zog die Bundestheater-Holding Herrn Raddatz per Werkvertrag vom Jänner 2011 bis März 2011 zur Unterstützung bei der Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs aufgrund der bis dato vorliegenden Evaluierungsergebnisse heran. Von Raddatz schriftlich übermittelte Leistungen wurden bei der Erstellung des Maßnahmenkatalogs berücksichtigt. (Vgl. AB p.A. 1037/2014, Fragen 1-5)

 

-               Im Rahmen der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen 1037/2014 und 1160/2014 (Fragen 1-10) teilte das Ressort basierend auf Informationen der Bundestheater-Holding folgende Fakten bezüglich der Tätigkeit von Herrn Raddatz für die Burgtheater GmbH mit:

                         - Der Aufsichtsrat der Burgtheater GmbH erfuhr von der Beratungstätigkeit von Herrn Raddatz in seiner Sitzung am 24.1.2012

                         - Direktor Hartmann stellte Herrn Raddatz in der Sitzung persönlich vor.

                         - Hinsichtlich der Beratungsaufgabe wurde festgehalten:

                            Raddatz     wurde eingeladen, „um die Kommunikation zwischen kaufmännischer und künstlerischer Direktion gelenkiger und transparenter zu machen. Aufgabe sei, ein wesentlich stärker als bisher auf die künstlerischen Planungen aufbauendes Berichtswesen zu entwickeln. Mit einer dafür erforderlichen inszenierungsbezogenen Kosten- und Erlösplanung sei bereits begonnen worden. Das darauf aufzubauende Berichtswesen für den Gesamtbetrieb soll dem künstlerischen Leiter besser ermöglichen, steuernd und führend einzugreifen. (…) Die Beratung werde sich insbesondere darauf konzentrieren, aus diesem Berichtswesen ein besseres Steuerungsinstrument für den künstlerischen Direktor zu entwickeln.

                         - Die Aufnahme der Tätigkeit von Herrn Raddatz stellt keine vom Aufsichtsrat zu genehmigende Maßnahme dar.

                         - Über Ergebnisse der Beratungstätigkeit gegenüber dem künstlerischen Geschäfts­führer wurde der Aufsichtsrat nicht informiert. Nach Auskunft der Bundestheater-Holding ging man vielmehr davon aus, dass die Beratung in den Überlegungen und Entscheidungen des künstlerischen Geschäftsführers entsprechenden Niederschlag finden wird.

                         - Hinsichtlich einer Beratungstätigkeit der Burgtheater GmbH enthalten die Unterlagen der Burgtheater GmbH nach Auskunft der Geschäftsführung weder schriftliche vertragliche Vereinbarungen noch schriftlich festgehaltene Ergebnisse der Beratertätigkeit, sondern lediglich drei Rechnungen sowie drei Auszahlungsvorgänge.

                         - Die Rechnungen vom 28.1.2012 und 18.6.2012 dienen als „Abschlag auf das Honorar für Beratungstätigkeit gem. Vereinbarung vom 20.9.2011“. Die nicht datierte, lediglich mit dem Vermerk „bez. 12.7.2013“ versehene Rechnung trägt den Wortlaut „Honorar auf das Honorar für Beratungstätigkeit gem. Vereinbarung vom 20.9.2011“.

                         - Die Höhe des Honorars für die Leistungen von Herrn Raddatz kann aus daten­schutzrechtlichen Gründen nicht angegeben werden.

 

-                   Der Medien-Berichterstattung  im November 2014 war zu entnehmen, dass Dr. Springer im Gerichtsverfahren „Stantejsky gegen Burgtheater“ ausgesagt habe, dass ursprünglich die Anregung, einen externen kaufmännischen Berater für den Geschäftsführer Hartmann heranzuziehen, von Dr. Springer selbst an Herrn Hartmann erging, da die Holding offenbar den Eindruck hatte, der Geschäftsführer des Burgtheaters benötige in kaufmännischen Angelegenheiten Unterstützung. Aus der Berichterstattung geht nicht eindeutig hervor, ob Herr Raddatz nun von Herrn Springer oder von Herrn Hartmann ins Spiel gebracht wurde. Tatsache ist aber aufgrund Information der  Bundestheater-Holding, dass eine Beauftragung von Raddatz in Bezug auf das Burgtheater nicht durch die Holding erfolgt ist, sondern wie man in Ermangelung anderer schriftlicher Belege aufgrund des Aufsichts­ratsprotokolls 24.1.2012 und aufgrund von Zahlungen annehmen muss, durch die Burgtheater GmbH.

 

 

Beilagen:

                         - AB p.A. 1037/2014

                         - AB p.A. 1160/2014 [siehe Beilagen ad c) ]

 

 

 

Beilagenverzeichnis Erhebungsbericht

 

Beilagen ad a):

                         - Executive  Summaries der Berichte über die Evaluierung der Österreichischen Bundes­theater (Rechtliche Evaluierung und Wirtschaftliche Effizienzanalysen)

                         - AB p.A. 8421/2011

                         - AB p.A. 8429/2011

                         - AB p.A. 12402/2012

                         - AB Budgetausschuss 13.5.2014 103-107

                         - AB Budgetausschuss 13.5.2014 142-151

                         - AB p.A. 1653/2014

 

Beilagen ad b):

                         - AB p.A. 1112/2014  [siehe Beilagen ad c) ]

                         - AB p.A. 2297/2014  [siehe Beilagen ad c) ]

 

Beilagen ad c):

                         - Entwicklung             wesentlicher Kennzahlen

                         - Auszug     aus dem Bericht der ICG „Optimierung der Struktur der Bundestheater-Holding GmbH“

                         - AB p.A. 3946/2009

                         - AB p.A. 5705/2010

                         - AB p.A. 406/2014

                         - AB p.A. 1112/2014

                         - AB p.A. 1160/2014

                         - AB p.A. 2297/2014

 

Beilagen ad d):

                         - AB p.A. 2623/2007

                         - AB p.A. 4042/2008

                         - AB p.A. 4645/2008

                         - AB p.A. 1263/2014

                         - Bundestheaterorganisationsgesetz (BThOG) [Vgl. insbesondere § 12 und § 28]

                         - Gutachten o. Univ. Prof. Dr. Karl Korinek

                         - Rechtliche Stellungnahme der Bundestheater Holding zur Frage der Weiterbestellung eines Geschäftsführers 3.4.2001

 

Beilagen ad e):

                         - AB p.A. 1037/2014

                         - AB p.A. 1160/2014 [siehe Beilagen ad c) ]

 

 

 

2. Erhebungsbericht des Bundekanzleramtes gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR i.V.m. § 40 Abs. 1 GOG-NR

 

Zu dem Ersuchen des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses vom 22.1.2015 um einen ergänzenden „Erhebungsbericht über

           1. die fünf Langversionen des Berichts zur Effizienzanalyse des österreichischen Bundes­theater­konzerns

           2. den Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Effizienzanalyse der Bundestheater-Holding

           3. die Langversionen der rechtlichen Evaluierungen des Bundestheaterkonzerns

           4. die Aufsichtsratsprotokolle bis dato (des Burgtheaters und der Bundestheater-Holding)

           5. die Management Letter der Wirtschaftsprüfer zu den jeweiligen Jahresabschlüssen 2008 bis dato der KPMG und PWC

           6. alle Versionen des 2014 beauftragten Gutachtens bei Mag. Angermair (DBJ) (Zwischen­bericht vom März 2014, Bericht vom 30.4., Bericht vom 30.5., zwei Ergänzungsberichte)

           7. alle Weisungen des BMUKK (BKA) an die Bundestheater-Holding seit 2008

           8. den Auftrag an Dr. Richard Bock bzgl. Analyse des Finanzbedarfs des Bundestheater Geschäfts­führers 2007/2008 bis 2010/2011, den Ergebnisbericht dazu. Auftrag bzgl. Evaluierung, Bericht dazu“

nimmt das Bundeskanzleramt wie folgt Stellung:

 

ad 1. Ersuchen um einen ergänzenden Erhebungsbericht über die fünf Langversionen des Berichts zur Effizienzanalyse des österreichischen Bundestheaterkonzerns

und

ad 3. Ersuchen um einen ergänzenden Erhebungsbericht über die Langversionen der rechtlichen Evaluierungen des Bundestheaterkonzerns

 

-                 Mit Rücksicht auf die (durch ein rechtsanwaltliches Gutachten untermauerte) Ein­schätzung, dass in den Berichten über die wirtschaftlichen Effizienzanalysen und die rechtliche Evaluierung der Bundestheater Geschäftsgeheimnisse enthalten sind, deren Offenlegung einen Schaden für die evaluierten Unternehmen zur Folge haben könnte, wurde nach Abschluss der Evaluierung 2011 von einer Veröffentlichung Abstand genommen.

 

-                Zur Befriedigung des Informationsbedürfnisses Dritter wurden jedoch Executive Summaries der Evaluierungsberichte angefertigt und öffentlich verfügbar gemacht, in denen alle wesentlichen Erkenntnisse der Langversionen enthalten waren.

 

-                   Die Evaluierungsberichte wurden im April 2012 den Kultursprecherinnen und Kultur­sprechern der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien persönlich übergeben, mit Ausnahme der Fraktion der GRÜNEN, deren Kultursprecher nicht zur Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung bereit war. Diese Vorgangsweise wird auch in der laufenden Legislaturperiode beibehalten und die Langfassungen der Evaluierungs­berichte werden den Kultursprechern der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.

 

-                 Sollten sich weitere Fragen im Kontext der 2011 abgeschlossenen wirtschaftlichen Effizienz­analysen und der rechtlichen Evaluierung ergeben, kann gegebenenfalls in Beantwortung von Anfragen im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechts Auskunft erteilt werden, sofern dem keine Erfordernisse zur Wahrung des Datenschutzes sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entgegenstehen.

 

 

ad 2. Ersuchen um einen ergänzenden Erhebungsbericht über den Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Effizienzanalyse der Bundestheater-Holding

 

-               Zum Maßnahmenkatalog der Bundestheater-Holding wird auf die bereits im Rahmen des Erhebungsberichts vom 07.01.2015 (zum Punkt a) gegebenen Erläuterungen sowie auf die im Rahmen der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen 1653/J vom 27.05.2014 und 2297/J vom 8.8.2014 erteilten Auskünfte verwiesen.

 

 

ad 4. Ersuchen um einen ergänzenden Erhebungsbericht über die Aufsichtsratsprotokolle bis dato (des Burgtheaters und der Bundestheater-Holding)

 

-               Hierzu wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3394/J vom 19.12.2014 verwiesen.

 

 

ad 5. Ersuchen um einen ergänzenden Erhebungsbericht über die Management Letter der Wirtschaftsprüfer zu den jeweiligen Jahresabschlüssen 2008 bis dato der KPMG und PWC

 

-                Sogenannte Management Letter sind Berichte über entdeckte Schwachstellen und Ver­besserungs­möglichkeiten für die Geschäftsführung eines Unternehmens, die der Abschluss­prüfer als Ergebnis seiner Arbeit neben dem Bericht über die Abschluss­prüfung verfassen kann.

 

-                Das für die Entscheidung zur Feststellung des Jahresabschluss für Aufsichtsrat und General­versammlung maßgebliche rechtliche Dokument ist der Jahresabschluss des Wirtschaftsprüfers mit dem darin enthaltenen Bestätigungsvermerk.

 

-                 Seit 2008 bis dato gab es im Zuge der Jahresabschlussprüfungen bei den Bundes­theater­gesellschaften nur in einem Fall einen Management Letter. Dieser richtete sich im Anschluss an die Prüfungen zum Jahresabschluss 2011/12 an die Geschäftsführung der Burgtheater GmbH. Es wird diesbezüglich auf die im Rahmen der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1160/J vom 27.03.2014 erteilten Auskünfte ver­wiesen. Zusammengefasst betrafen die darin enthaltenen Feststellungen die Änderung der bisherigen Abschreibungsmethodik bei Bühnenproduktionen, die Aktivierung von Personal­kosten im Rahmen der Herstellungs- und Anschaffungskosten der Bühnen­produktionen („aktivierte Eigenleistungen“), das negative Nettoumlaufvermögen („working capital“) sowie die Bildung einer gesetzlichen Rücklage gemäß § 229 Abs 4 UGB.

 

 

ad 6. Ersuchen um einen ergänzenden Erhebungsbericht über alle Versionen des 2014 beauftragten Gutachtens bei Mag. Angermair (DBJ) (Zwischenbericht vom März 2014, Bericht vom 30.04., Bericht vom 30.05., zwei Ergänzungsberichte)

 

-                  Die Dorda, Brugger, Jordis, Rechtsanwälte GmbH wurde nach Vorliegen des forensischen Berichtes der KPMG Austria AG im Zusammenhang mit der Entlassung der kauf­männischen Geschäftsführerin des Burgtheaters am 18.11.2013 im März 2014 mit der Prüfung der arbeits-, gesellschafts-, schadenersatz- und strafrechtlichen Ver­ant­wort­lichkeit der Organe der Bundestheater-Holding GmbH und der Burgtheater GmbH beauftragt.

 

-                 Die Kanzlei kam zunächst unter dem Aspekt der Dringlichkeit allenfalls vom Eigentümer zu setzender Maßnahmen dem Ersuchen um eine rasche Einschätzung möglicher Versäumnisse im Rahmen der Organverantwortung nach. Der dem Bundeskanzleramt am 11.03.2014 übermittelte Zwischenbericht bildete die Grundlage für die Ent­scheidung über die Entlassung von Matthias Hartmann als künstlerischem Geschäfts­führer der Burgtheater GmbH und ermöglichte einen Überblick über die allenfalls weiteren zu setzenden Maßnahmen bzw. die dazu noch erforderlichen Unter­suchungen.

 

-                 Der Zwischenbericht vom 11.03.2014 wurde in den darauffolgenden Wochen laufend nach dem Stand der jeweils letzten Untersuchungserkenntnisse angepasst und erweitert und erging mit 30.05.2014 als ausführlicher Bericht von Rechtsanwalt Mag. Thomas Angermair an das Bundeskanzleramt.

 

-                 Im Kontext, bzw. in Reaktion auf Ergebnisse der oben genannten Beauftragung ergab sich im Anschluss weiterer rechtlicher Analyse- und Beratungsbedarf, welcher im Auftrag des Bundeskanzleramtes durch Dorda, Brugger, Jordis, Rechtsanwälte GmbH erfolgte und insbesondere nach Vorliegen des Rechnungshof-Endberichts eine Neubewertung der arbeits-, gesellschafts-, schadenersatz- und strafrechtlichen Ver­ant­wort­lichkeiten sowie die Ergänzung des Memorandums vom 30.05.2014 umfasste. Dabei wurden auch die Aufsichtsratsprotokolle der Bundestheater Holding GmbH sowie der Burgtheater GmbH sowie die Generalversammlungsprotokolle und Gesellschafter­beschlüsse der beiden Gesellschaften einer genauen Prüfung unterzogen, die jedoch nur die bereits im Bericht vom 30.05.2014 enthaltenen Einschätzungen untermauerten.

 

 

ad 7. Ersuchen um einen ergänzenden Erhebungsbericht über alle Weisungen des BMUKK (BKA) an die Bundestheater-Holding seit 2008

 

-                  Im Zeitraum seit 2008 ist lediglich eine Weisung an die Bundestheater-Holding GmbH ergangen. Mit Erledigung vom 05.05.2009 wurde die Gesellschaft ihrem Ersuchen entsprechend angewiesen, aus dem ihr zukommenden Anteil der Basisabgeltung die einer Tochtergesellschaft aufgrund des Gehaltsabschlusses zum 01.09.2008 im laufenden Geschäftsjahr anfallenden Mehrkosten je nach Finanzierungsbedarf bis zur Höhe von € 318.000,-- zu ersetzen.

 

 

ad 8. Ersuchen um einen ergänzenden Erhebungsbericht über den Auftrag an Dr. Richard Bock bzgl. Analyse des Finanzbedarfs des Bundestheater Geschäftsführers 2007/2008 bis 2010/2011, den Ergebnisbericht dazu. Auftrag bzgl. Evaluierung, Bericht dazu

 

-                Dr. Bock erstellte im Frühjahr 2008 im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur eine Stellungnahme zur Feststellung des mittelfristigen Finanzbedarfs (Geschäftsjahre 2007/08, 2008/09, 2009/10 und 2010/11) der Bundestheater Holding GmbH bzw. des Bundestheater-Konzerns.

 

-                 Als Ergebnis der Analyse konnte im Zuge der Budgetverhandlungen für die Budgetjahre 2009/10 eine Erhöhung der Basisabgeltung ab 1. Jänner 2009 um € 3,5 Mio. erreicht werden, um dem operativen Bedarf des Bundestheater-Konzerns Rechnung zu tragen.

 

-                Den Ausgangspunkt dieser Untersuchung bildeten Plandaten, bzw. Darstellungen  der Bundes­theater-Holding, die kritisch betrachtet und eingehend zwischen Eigentümer, Geschäftsführung und Aufsichtsrat diskutiert wurden.

 

-                2009 übermittelte die Bundestheater-Holding parallel zur laufenden Effizienzanalyse der Bundestheater-Holding GmbH und der Theaterservice GmbH eine mittelfristige Darstellung des sich aus ihrer Sicht ergebenden Finanzbedarfs des Konzerns für die GJ 2009/10 bis 2012/13. Um sicherzustellen, dass die Berechnungen analog zur im Jahr davor gewählten Vorgangsweise erfolgen und überdies den sich aus der mittlerweile begonnenen Evaluierung ergebenden Erkenntnissen entsprechen, wurde Dr. Bock wiederum ersucht, die Angaben der Bundestheater-Holding einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Um eine Reduktion der von den Bundestheatern für den genannten Zeitraum errechneten Finanzmittelbedarfe zu erreichen, schlug der Berater eine Reihe von Maßnahmen vor, etwa Effizienzerhöhungsmaßnahmen wie Erlös­steigerungen durch Neugestaltung der Kartenpreise, Kostensenkungsprogramme, die bei Personalkosten anzusetzen hätten. Zur Unterstützung, bzw. Ermöglichung der­artiger Maßnahmen wurde u.a. eine Effizienzanalyse der Bühnengesellschaften vor­geschlagen sowie die Aufnahme von Leistungstangenten in die Geschäfts­führer­verträge.

 

-              Dr. Bock begleitete schließlich im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Unter­richt, Kunst und Kultur die Vorbereitung und Durchführung der Evaluierung der Bundestheater, indem er Details der Umsetzung konzipierte und den sich von 2009 bis 2011 erstreckenden Prozess in allen Phasen koordinierte.

 

-               Analog dem Fortschritt der Arbeiten berichtete der Auftragnehmer in laufenden Projekt­besprechungen mündlich über deren Fortgang und übermittelte periodisch Zusam­men­fassungen der jeweiligen Ergebnisse der Evaluierer (rechtliche Evaluierung durch Karasek Wietrzyk, bzw. Wirtschaftliche Effizienzanalyse der Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft Ernst & Young) in Berichtsform zur Information.

 

Die Ergebnisse der Evaluierung fanden Berücksichtigung im Maßnahmenkatalog der Bundestheater-Holding sowie bei der Novellierung des BThOG 201.

 

 

Resümee

 

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat sich zwischen Mittwoch, 19. November 2014 und Mittwoch, 15. April 2015 in sieben Sitzungen mit der Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und der Bundestheater-Holding GmbH auseinandergesetzt. Gemäß dem Prüfungsauftrag beschäftigte sich der Ausschuss schwerpunktmäßig mit der Evaluierung des Bundestheaterkonzerns, der strategischen Führungsrolle der Bundestheater-Holding hinsichtlich des Finanzbedarfs und der finanziellen Entwicklung, der Liquiditätssituation des Konzerns, der Verantwortung des Kulturressorts, Vertragsverlängerungen und der Bestellung von Peter F. Raddatz als externer Berater. Von Seiten der Auskunftspersonen gab es großes Bestreben, die Fragen des Ausschusses präzise zu beantworten. Rede und Antwort standen auch die ehemalige Bundesministerin Dr. Claudia Schmied und Staatssekretär a.D. Franz Morak. Lediglich DDr. Martin Wagner und Peter F. Raddatz wurden von der Bundestheater-Holding auf Empfehlung eines Rechtsgutachtens nicht von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden und standen somit dem Ausschuss nicht zur Verfügung.

 

Ad a) lässt sich zusammenfassend feststellen, dass es sich bei der Evaluierung um ein gemeinsames Projekt der Bundesregierung handelte. Die von Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte durchgeführte rechtliche Evaluierung und die von Ernst&Young durchgeführte Effizienzanalyse des Bundestheater Konzerns wurden von Dr. Richard Bock koordiniert und begleitet, der wiederum Gerd Leo Kuck als Sachverständigen hinzugezogen hat. Die Expertise beider Berater ist in den Bericht von Ernst&Young eingeflossen, zusätzlich hat Richard Bock gesondert über seine Arbeit und Einschätzungen schriftlich Bericht erstattet. Diese Berichte wurden dem Rechnungshof von Seiten des Kulturressorts nicht zur Verfügung gestellt. Sie wurden dem Ausschuss von Dr. Richard Bock zur Information übergeben. Auf Empfehlung der rechtlichen Evaluierung wurde die interne Revision auf zwei Vollzeitstellen aufgestockt und eine sehr detaillierte Revisionsordnung erlassen. Die Vorschläge des Maßnahmenkatalogs aus der Bundestheater-Evaluierung sind bereits zu 90 Prozent umgesetzt.

 

Ausführlich diskutiert wurde im Ausschuss die Kritik des Rechnungshofes, dass mit der Erarbeitung und Bezifferung der Maßnahmen nicht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern die Bundestheater-Holding beauftragt wurde. Hierzu führte Bundesministerin a.D. Dr. Claudia Schmied aus, dass es für sie in Abstimmung mit dem Koalitionspartner entscheidend war, aus „Betroffenen Beteiligte zu machen“, indem die Bühnengesellschaften beim Heben der Sparpotentiale und der Erarbeitung der Maßnahmen beteiligt wurden. Ziel war ein geschlossenes Ergebnis, hinter dem alle stehen konnten und keine Auseinandersetzungen über einzelne Einsparungsvorschläge. „Die Reserven sollten mit vereinten Kräften gehoben werden“, die Maßnahmen „ohne gegenseitige Reibungsverluste“ umgesetzt werden, so Claudia Schmied. Diese Sichtweise wurde nicht von allen geteilt. Es wurde auch die Meinung vertreten, dass dies nicht die richtige Vorgangsweise gewesen sei, auch aufgrund des Aufwandes und der Kosten in Höhe von ca. 0,5 Mio. Euro, die die Evaluierungs- und Effizienzanalysen verursacht haben. Der von der Bundestheater-Holding vorgeschlagene Maßnahmenkatalog, der ursprünglich ein Potential von 12,4 Mio. € vorsah und nach derzeitigem Stand Einsparungen in der Höhe von ca. 16 Mio. € zur Folge hat, wäre laut ihrer Einschätzung zumindest in ähnlicher Weise auch ohne diese Investitionen möglich gewesen. Auch über die Höhe des Einsparungspotentials gab es unterschiedliche Einschätzungen. Dr. Richard Bock ging in seinem Bericht von ca. 20 Mio. aus, Gerd Leo Kuck nannte einen Betrag von 30 Mio. Euro, der in Diskussion gestanden sei, was von Seiten des Kulturressorts nicht bestätigt wurde.

 

Im Zuge der Behandlung der Punkte b) und c) wurde ausführlich über den Finanzbedarf und die finanzielle Entwicklung der Bühnengesellschaften sowie die Kontrollaufgaben von Holding und Kulturressort diskutiert. Auch die Entwicklung der Liquiditätssituation des Konzerns und vor allem des Burgtheaters waren Gegenstand zahlreicher Fragen. Insgesamt wurde keine unzureichende Wahrnehmung der Führungsrolle durch die Bundestheater-Holding festgestellt. Wie auch Dipl.-Ing. Bernhard Kratschmer vom Rechnungshof ausführte, war die Abstimmung zwischen Holding und Tochtergesellschaften eine sehr intensive. Die Holding hat auf eine rasche Behebung der Zustände im Burgtheater gedrängt. Auch das Kulturressort hat seine Kontrollaufgabe wahrgenommen. So betonte Sektionschef Michael Franz, dass die Zahlen, die von der Holding an das Ressort geliefert wurden, vom Kulturressort immer kritisch hinterfragt wurden. Es wurden dazu auch eigene Analysen und Tabellen entwickelt. Das Kulturressort ließ darüber hinaus Fragen des Finanzbedarfs der Bundestheater extern analysieren.

 

Nach den Aussagen von Mag. Max Kothbauer, AR-Vorsitzender der Bundestheater-Holding,  war dem Aufsichtsrat bereits 2010/2011 klar, dass man beim Burgtheater dringend gegensteuern und den hohen Schuldenstand von 7,5 Mio € abbauen müsse. Das Gegensteuern sei von der Burgtheater-Direktion auch verbindlich zugesagt, aber nicht eingehalten worden. In weiterer Folge wurde ein Liquiditätsmonitoring beim Burgtheater eingerichtet. Wie trotz dieser Beobachtung die Finanzsituation im Burgtheater aus dem Ruder laufen konnte und sich in weiterer Folge auf den gesamten Konzern negativ auswirkte, ist auch Gegenstand gerichtlicher Ermittlungen. Ob alle verantwortlichen Stellen ihrer Verantwortung tatsächlich in ausreichendem Ausmaß nachgekommen sind, wurde von einigen Mitgliedern des Ausschusses angezweifelt und konnte im Zuge der Befragungen nicht zweifelsfrei eruiert werden.

 

Dem Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding kann kein Vorwurf der Untätigkeit gemacht werden, denn auf sein Betreiben hin wurde laufend und regelmäßig die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Tochtergesellschaften besprochen und auch Maßnahmen von den Geschäftsführungen eingefordert. Schwieriger dürfte gewesen sein, die Geschäftsführungen zu Einsparungen und zur Hebung von Synergiepotenzialen im Konzern zu motivieren.

 

Der Ausschuss beschäftigte sich detailliert auch mit weiteren Aussagen des Rechnungshofes. Die vom Rechnungshof aufgrund ihrer Aussagekraft kritisierten Quartalsberichte basieren auf formalen Vorgaben des Finanzministeriums. Der Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding forderte einen Revisionsbericht zu den Barauszahlungen mit Kontrolle der Ersatzbelege. Dieser hat, im Gegensatz zum späteren forensischen Bericht der KPMG, kein Fehlverhalten aufgezeigt und keine auffälligen Belege gefunden. Georg Springer hat 2010 die Weisung erteilt, dass das Vier-Augen-Prinzip im gesamten Konzern einzuhalten ist, und der Aufsichtsrat hat 2011 angeordnet, diese Einhaltung zu überprüfen. Es gab klare Berichte, auch von der Revision, dass das Vier-Augen-Prinzip flächendeckend eingehalten wird.

 

Das Interne Kontrollsystem (IKS) wurde von PWC in allen Prüfungen und auch von KPMG am 25.01.2013 bestätigt. Das bringt die Rolle der Wirtschaftsprüfer in Diskussion, deren Prüfungs­tätigkeit in den Bundestheatern nun gerichtlich überprüft wird. Aufgrund der Liquiditätssituation am Burg­theater im Geschäftsjahr 2010/2011, die infolge der Überziehung des Geschäftskontos entstanden war, hat die Holding mit der Geschäftsführung vereinbart, dass der Überziehungsrahmen jährlich um 750.000 € vermindert wird. Dem Aufsichtsrat der Holding wurde von Georg Springer berichtet, dass sich das Burgtheater an diese Vereinbarung halte. Erst die forensische Untersuchung hat ergeben, dass die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin vor dem Bilanzstichtag Bareinzahlungen durchgeführt hat, die danach wieder aus dem Bargeldbestand abgehoben wurden. Dazu meinte Gerold Wietrzyk „Wenn jemand – und ich habe selbst im Rechnungswesen einmal geprüft und als Steuerberater gearbeitet – etwas verbergen will, kommt man mit ‚normalen‘ Mitteln nur durch Zufall drauf.“

 

Eingehend diskutiert wurden auch die Abschreibungsmodalitäten am Burgtheater. PwC und KPMG vertreten dabei unterschiedliche Meinungen zu Abschreibungen. Während PwC Produktionen im Anlagevermögen belässt, solange die Möglichkeit von Gastspielen oder einer Wiederaufnahme besteht, richtet die KPMG die Abschreibung danach aus, wie viel aus den Vorstellungen lukriert wird. Von der Verlängerung der Abschreibungsdauer von drei auf fünf Jahre fühlte sich der Aufsichtsrat nicht ausreichend informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Bundestheater-Holding Max Kothbauer meinte dazu: „Im Konzernabschlussbericht steht für dieses Jahr noch ein bis drei Jahre. Ich hätte im Anhang sehen sollen […] dass im nächsten Jahr in der Burg eins bis fünf steht.“ KPMG hat eine dreijährige, degressive Abschreibung verlangt, welche von der Geschäftsführung und vom Aufsichtsrat im April 2013 zugestanden wurde. Darum wurde der Jahresabschluss zum 31.8.2012 verlusterhöhend um vier Millionen Euro geändert. Dennoch betonten auch Manfred Matzka und Gerhard Steger, beide Aufsichtsratsmitglieder der Bundestheater-Holding, dass eine einheitliche Abschreibungsdauer von maximal drei Jahren nicht für alle Produktionen geeignet sei, aber einheitliche Standards für alle Bühnen sinnvoll wären. 

 

Zusammenfassend müssen bei der finanziellen Situation der Bundestheater zwei unterschiedliche Themenbereiche auseinandergehalten werden. Einerseits hat sich durch die Nicht-Valorisierung der Basisabgeltung die Situation der Bundestheater laufend verschlechtert. Wäre die Basisabgeltung seit der Ausgliederung laufend an die Inflation angepasst worden, würde sie heute 176,3 Millionen Euro betragen, also rund 27 Millionen mehr. Hier war die Strategie des Ministeriums, dass vorhandene Rücklagen und Reserven vor einer Erhöhung der Basisabgeltung aufgebraucht und Einsparungs­potenziale genutzt werden mussten. Davon zu trennen sind die Vorfälle im Burgtheater und ihre finanziellen Auswirkungen. In diesem Fall erfolgt eine Klärung durch die Gerichte.

 

Von Seiten der Belegschaftsvertreter wurde dem Ausschuss über den Beitrag der Beschäftigten zu Rationalisierungsmaßnahmen und Einsparungen berichtet. Die Einsparungen im Bundestheater-Konzern sind bisher zu einem beträchtlichen Anteil von den MitarbeiterInnen getragen worden. Damit hat die Belegschaft einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung der Bundestheater geleistet. Nicht zuletzt ist der Personalstand seit der Ausgliederung von 2.673 auf 2.474 reduziert worden. Seit der Ausgliederung wären die Personalkosten ohne Gegensteuerung um 42 Prozent gestiegen, konnten aber auf 22 Prozent gedrosselt werden, während die Inflationsrate in dieser Zeit um 32 Prozent gestiegen ist. Diese Drosselung geschah und geschieht immer noch durch Nulllohnrunden, Personalabbau, verspätete Lohnabschlüsse, Gagenreduktionen und Gehalts­ein­bußen selbst bei den niedrigen Gehaltklassen. Auch ein neuer, billigerer Kollektivvertrag wurde abgeschlossen. Es sei unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nur noch schwer möglich, arbeitsrechtliche Vorschriften, wie z.B. Ruhezeiten, einzuhalten, wurde dem Ausschuss berichtet. Josef Luftensteiner konkretisierte, dass der Kollektivvertrag des Balletts einen 12-Stunden Arbeitstag mit einmal 40 Minuten Pause vorsieht. Walter Tiefenbacher verwies darauf, dass die „Art for Art“ zum ersten Mal keine Lehrlinge aufnehme, weil die Zukunft des Unternehmens nicht gesichert sei. Dem Bund kommt als 100-prozentiger Eigentümer der Bundestheater-Holding eine  spezielle Verantwortung für die Beschäftigten zu.

 

Großteils einig waren sich die Auskunftspersonen, dass der Gesetzgeber in nächster Zeit eine wichtige kulturpolitische Entscheidung zu treffen habe. Es sei entweder die Adaptierung des kulturpolitischen Auftrages oder eine Erhöhung der Basisfinanzierung vonnöten. „Kommt es nicht zu einer Erhöhung der Basisabgeltung, muss der kulturpolitische Auftrag zur Diskussion gestellt werden“ formulierte Dr. Claudia Schmied ganz klar. Dr. Werner Scheibenpflug vom Rechnungshof führt dazu aus: „Auch wenn die Bundestheater bei den Erhöhungen unter denen der öffentlichen Bediensteten geblieben sind […] kann man diese Personalkostenerhöhung nicht permanent nur abfangen, sondern da müsste man eine Dreijahresvereinbarung machen.“ Mag. Max Kothbauer, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bundestheater-Holding erklärte: „Ich muss aber sagen, sämtliche Einsparungen, die man jetzt machen kann, helfen uns nichts, wir brauchen mehr Geld.“ Walter Tiefenbacher, Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding stellte klar: „Sparen kann man immer, das ist gar keine Frage, aber nicht diese großen Beträge, die einfach im Hauptbudget fehlen.“

 

Derzeit wird zur Finanzierung des Spielbetriebs nicht betriebsnotwendiges Vermögen verkauft. Mag. Max Kothbauer dazu: „Das letzte Jahr, das laufende Jahr und das nächste Jahr können wir nur dadurch finanzieren, dass wir freies Vermögen verkaufen.“ Nach Meinung mancher Auskunfts­personen hätte eine Nicht-Erhöhung der Basisabgeltung  in jedem Fall Konsequenzen, wie beispiels­weise Schließtage, weitere Personaleinsparungen oder gar Schließung von Spielstätten.

 

Von allen Beteiligten wurde jedoch klargestellt, dass es einen sparsamen Umgang mit Steuergeldern braucht. Intendant Gerd Leo Kuck hält die Dotierung der österreichischen Bundestheater im Vergleich zu ähnlichen Theaterbetrieben im deutschen Sprachraum für  großzügig und aus seiner Sicht müsste mit den vorhandenen finanziellen Mitteln das Auslangen zu finden sein. Die Realisierung von Einsparungspotenzialen und das Heben von Synergieeffekten müssen nach wie vor oberste Priorität haben, auch wenn bereits einiges geschehen ist.

 

Ebenfalls große Einigkeit unter den Auskunftspersonen gab es, dass in Zukunft die Holding gestärkt werden solle. Dr. Werner Scheibenpflug vom Rechnungshof betonte, die Holding sei grundsätzlich eine ideale Konstruktion für die Führung der Bundestheater, sei aber beim Controlling zu stärken. Mag. Max Kothbauer bestätigte, dass auch die bisherigen Evaluierungen und Analysen die Rolle der Holding deutlich stärken wollen. Dipl.Ing. Günter Rhomberg hält eine Strategische Führung der Teilgesellschaften für notwendig, in diesem Sinn müssen der Holding Aufgaben und Verantwortung klar zugeordnet werden. Bisher waren die Möglichkeiten der Holding, Einfluss auf die Tochtergesellschaften auszuüben, beschränkt. So muss zum Beispiel für den Vorschlag der Aufteilung der Basisabgeltung zuvor das Einvernehmen mit den Bühnengesellschaften hergestellt werden, wie Mag. Othmar Stoss ausführte.

 

Angeregt wurden neben der Stärkung der Holding ein stärkerer Fokus auf Controlling und Kontrolle. In diesem Sinn riet Dr. Richard Bock: „Es muss eine ganz stringente Controlling-Funktion im Sinne von Lenken und Überwachung ausgeübt werden.“ Die Holding braucht ein besseres Handwerkzeug, um die Budgets der Tochtergesellschaften zu steuern. Insgesamt benötigen die Bundestheater eine klare Verantwortungshierarchie, Strukturmängel müssen behoben werden. SC Dr. Manfred Matzka betonte: „Ich glaube, dass es im Interesse einer Steuerung Sinn macht, die Holding zu stärken und wirklich zu einer strategischen Führungsholding und nicht nur zu einer Eigentümerverwaltung zu machen.“ Dr. Josef Kirchberger beschrieb die Holding-Konstruktion als vernünftig, da die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Form der GmbHs klar sind. Die Holding soll stark sein, um zweifelsfrei kontrollieren und steuern zu können, besonders auf langfristiger Sicht. Die geplante Strukturreform der Bundestheater-Holding sollte auch zu einem besseren Informationsfluss auf allen Ebenen im Konzern und zu mehr Transparenz in den Abläufen führen. Verantwortlichkeiten innerhalb des Konzerns, aber auch gegenüber dem zuständigen Ressort müssen klar festgelegt werden, um in Hinkunft ein derartiges Finanzdebakel vermeiden zu können.  

 

Zum Punkt d wurde die Auskunft erteilt, dass die Ausschreibung der Posten des Geschäftsführers und der Direktoren erst seit dem Inkrafttreten des die Public-Corporate-Governance-Kodex erfolgen müsse. Franz Morak erläuterte, angesprochen auf die Vertragsverlängerung von Georg Springer im Jahr 2002, dass damals die Rechtsmeinung vorherrschte, dass jene Verträge, die vor der Ausgliederung erstellt wurden, bei einer Verlängerung nicht ausgeschrieben werden müssen. Er betonte auch, dass es „juristisch, verwaltungstechnisch und auch in der Ausübung seiner Tätigkeit keinen Grund zur Beanstandung“ an der Tätigkeit Springers gab. Auch Bundesministerin a.D. Dr. Claudia Schmied sah keine Anhaltspunkte, ihr Vertrauen in Georg Springer in Frage zu stellen. Sie bekräftigte die Rechtsauslegung von Morak. Damals gab es die rechtliche Möglichkeit, dass ein Minister nach Anhörung des Aufsichtsrates eine Vertragsverlängerung vornehmen konnte, was in den genannten Fällen auch geschehen ist. Mag. Thomas Angermair fand in Zusammenhang mit der Verlängerung des Vertrages mit Matthias Hartmann keine unmittelbar rechtswidrige oder schuldhafte Handlung.

 

Zum Punkt e) konnte der Ausschuss zu keinen detaillierten Erkenntnissen gelangen, da Peter F. Raddatz von der Bundestheater-Holding nicht von der Verschwiegenheit entbunden wurde. Springer führte aus, dass 2010 zwischen der Holding und Peter F. Raddatz ein Vertrag darüber abgeschlossen wurde, die Evaluierung in ihrer Umsetzung durch die Bühnengesellschaften vorzubereiten. Nach Infragestellung der Sinnhaftigkeit dieses Auftrages wurde der Vertrag im Jänner 2011 gerändert, indem das Honorar von 20.000 € auf 6.000 € zuzüglich Reisespesen und Umsatzsteuer reduziert wurde; dies wurde von Georg Springer unterfertigt. Laut seiner eidesstaatlichen Erklärung von Peter Raddatz hat er von 1. Oktober 2011 bis 1. Juli 2012 sowie aufgrund einer schriftlichen Vertrags­verlängerung von 25. Februar 2013 bis 31. Juli 2013 für das Burgtheater gearbeitet. In diesem Zusammenhang wurden aber keine schriftlichen Unterlagen gefunden, nur Zahlungs­anweisungen in beträchtlicher Höhe zu Lasten des Burgtheaters.

 

 

Auskunftspersonen

 

1. Sitzung: Mittwoch, 19. November 2014 

In der ersten Sitzung erfolgte die Neukonstituierung des Ausschusses sowie die Wahl der Funktionen.

Konstituierung des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses und Wahl der Funktionen:

Zum Obmann des Unterausschusses wird der Abgeordnete Wolfgang Zanger gewählt, seine StellvertreterInnen sind die Abgeordneten Elmar Mayer, Martina Schenk und Mag. Josef Lettenbichler.

Als Schriftführer fungieren die Abgeordneten Rudolf Plessl, Dr. Gabriela Moser und Mag. Andreas Hanger.

Der Unterausschuss des Rechnungshofausschuss konstituiert sich aufgrund der Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e Abs. 2 GOG auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. des Bundeskanzleramtes in der Zuständigkeit des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundestheater-Holding GmbH hinsichtlich

           a) der Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung der rechtlichen Evaluierung des Bundes­theater-Konzerns sowie der Effizienzanalysen von Bundestheater-Holding GmbH, Wiener Staats­oper GmbH, Burgtheater GmbH, Volksoper Wien GmbH und Art for Art Theater­service GmbH,

          b) der unzureichenden Wahrnehmung der strategischen Führungsrolle durch die Bundestheater-Holding hinsichtlich des mehrjährigen Finanzbedarfs und der finanziellen Entwicklung der Bühnengesellschaften,

           c) des Kontrollversagens im Kulturressort angesichts nicht oder verspätet vorgelegter Finanzierungs- und Strategiekonzepte, verzerrter oder zumindest unüblich dargestellter Jahres­abschlüsse sowie der allgemein sich immer dramatischer gestaltenden Liquiditäts­situation des Konzerns und einzelner Bühnengesellschaften,

          d) der Vertragsverlängerung von Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann im Jahr 2009, der Vertragsverlängerung von Bundestheater-Holding-Geschäftsführer Georg Springer im Jahr 2011 sowie der Vertragsverlängerung von Sektionschef Michael Franz durch die damalige Ministerin Claudia Schmied,

           e) der Bestellung und Vertragsgestaltung von Peter F. Raddatz als externem Berater oder Gutachter für Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann.

 

2. Sitzung: Freitag, 12. Dezember 2014

In der 2. Sitzung standen Dipl.-Ing. Bernhard Kratschmer, Mag. Günther Wiltschek, Mag. Helga Stangl, DDr. Martin Wagner und Mag. Harald Podoschek dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zu Verfügung und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

Dipl.-Ing. Bernhard Kratschmer

Die Überprüfung der Bundestheater-Holding von Seiten des Rechnungshofes hat Ministerialrat Dr. Scheibenpflug geleitet. Die Auskunftsperson hat seit 1. Jänner 2013 die Leitung der Abteilung vom inzwischen pensionierten Kollegen übernommen und das gesamte Stellungnahmeverfahren für den Rechnungshofbericht durchgeführt. Bei der Schlussbesprechung war die Auskunftsperson nicht anwesend. Laut Aussagen der Auskunftsperson erfolgte die letzte Prüfung des Rechnungshofes des Burgtheaters im Jahr 1994, die letzte der Staatsoper vor etwa 40 Jahren. Die Volksoper wurde in den Nullerjahren geprüft. Darüber hinaus wurde im vorletzten Jahr ein Kennzahlenvergleich zwischen Volksoper und Komische Oper Berlin durchgeführt. Allgemein gab sich Kratschmar überzeugt davon, dass es eine Ebene zwischen dem Ministerium und den einzelnen Theatern geben müsse, die das Ganze „zusammenfassend und steuernd im Griff hat“. Entweder braucht es dazu eine Holding oder einen entsprechenden Stab im Ministerium. Vor der Ausgliederung gab es dazu den Bundestheaterverband.

Generell betonte Kratschmer, dass dem Rechnungshof alle Unterlagen vorgelegen seien. Er hob auch hervor, dass die Abstimmung zwischen Holding und den Tochtergesellschaften eine sehr intensive war. Die Holding hat auch  in der Causa Burgtheater  darauf gedrängt, dass der Zustand, der „unerträglich geworden ist, repariert wird.“ Die Holding hat, wenn Missstände aufgetreten sind, auch Weisungen erteilt, wie damit umzugehen ist.

In Bezug auf die Evaluierung bekräftigte Kratschmer die Kritik des Rechnungshofes. Mit der Erarbeitung und Bezifferung der Maßnahmen hätte nicht die Holding, sondern die Wirtschafts­prüfungsgesellschaft beauftragt werden sollen. Darüber hinaus handelte es sich um Maßnahmen, die aus Sicht des Rechnungshofes im Rahmen des Bundestheater-Konzernes ohnehin üblich wären. Wirkliche Neuerungen wurden vom Rechnungshof nur im Ausmaß von 5.000 € festgestellt. Die von der Holding verschriftlichten Maßnahmen wurden allerdings umgesetzt. Als „interessant“ bezeichnete die Auskunftsperson auch, dass von den 120 Empfehlungen der Evaluierung nur 20 bewertet wurden und bei 100 Maßnahmen kein expliziter Geldbetrag genannt wurde.

Darüber hinaus liegen dem Rechnungshof keine schriftlichen Berichte des Wirtschaftsprüfers  Dr. Bock vor, der zur Koordinierung der Evaluierung von Seiten des Kulturressorts beigezogen wurde. Auszuschreiben gewesen wäre die Position des Geschäftsführers. Die Prämie des Geschäftsführers sollte darüber hinaus nur im Ausmaß der Erreichung der Zielvereinbarungen gewährt werden.

Auch die verspäteten Finanzierungs- und Strategiekonzepte und die fehlenden Dreijahresbudgets wurden von der Auskunftsperson angesprochen, der auch anregte, die Buchhaltung zu zentralisieren. Die Quartalsberichte beruhen auf einer formalen Vorgabe seitens des Finanz­ministeriums. Darüber hinaus betonte Kratschmer die Bedeutung des Vier-Augen-Prinzips als wesentliches Merkmal eines funktionierenden internen Kontrollsystems.

In Hinblick auf die Aufsichtsratsprotokolle und die Rolle des Aufsichtsrates merkte Kratschmer an, dass Aufsichtsratsprotokolle laut GmbH-Gesetz einer gewissen Geheimhaltung unterliegen und dass es keine Berichtspflicht seitens der Vertreter des Aufsichtsrates an den Eigentümer gebe, weil das Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft zugeordnet sei. Er darf diese Verschwiegenheit auch dem eigenen Minister gegenüber nicht brechen. Allerdings gibt es ein Weisungsrecht des Eigentümers gegenüber der Geschäftsführung. Ein Bericht der Internen Revision zum Barzahlungssystem im Konzern wurde bei allen Gesellschaften durchgeführt und liegt in seiner Komplettfassung dem Geschäftsführer und den Geschäftsführungen vor. Den Aufsichtsräten wurde von jedem Revisions­bericht nur eine Zusammenfassung ohne Details vorgelegt. Im Lichte der Burgtheateraffäre wurde von den Aufsichtsratsmitgliedern diese Teilinformation auch kritisiert und die gesamten Revisions­berichte gefordert.

Laut Auskunft von Kratschmer ist die Liquiditätslage des Konzerns spätestens ab dem Jahr 2012 kritisch geworden. Diese Gesamtliquidität konnte der Bund auch aus den Konzernjahresabschlüssen ablesen. Auch aus den Quartalsberichten konnte man unterjährig erkennen, wie sich die Finanz­situation entwickelt. Bargeldauszahlungen und Handkassen bezeichnete die Auskunftsperson als „üblich“ in den vergangenen Zeiten, passiere jetzt nur mehr im Ausnahmefall.

Zur Basisabgeltung merkte Kratschmer an, dass die Bühnen einen relativ stringenten kulturpolitischen Auftrag haben. Schon jetzt mache es sich bemerkbar, dass das Geld knapp werde, wenn beispielsweise in der Wiener Staatsoper Arienabende statt Opern stattfinden. Er bekräftigte, dass er glaube, mit der Basisabgeltung, die der Konzern jetzt bekomme, könne er seinem kulturpolitischen Auftrag gerade einmal nachkommen. Die Auskunftsperson bezeichnete das als „evident“. Heute unfinanzierbar wäre ein Feuerwerk an Premieren wie unter Direktor Hartmann im Jahr 2009/10. Vielleicht war es auch damals unfinanzierbar, wie Kratschmer meinte. Insgesamt ziehen sich die Bundestheater, laut der Auskunftsperson, auf den Kern ihres kulturpolitischen Auftrages zurück. Mittelfristig müsse sich der Bund jedoch etwas überlegen und entweder die Mittel erhöhen oder das Angebot kürzen. Als Maßnahmen nannte Kretschmar die Verkürzung der Saison, Schließtage, Verkleinerung von Chor, Orchester oder Bühnentechnik. Darüber hinaus merkte er an, dass grundsätzlich vorgesehen ist, dass die Bundestheater in den eigenen Häusern spielen. Eine Anmietung von Spielstätten sieht die Auskunftsperson daher vor allem bei angespannter Finanzlage kritisch. Bei einzelnen Feldern, wie beispielsweise den Mobilfunkanbietern oder Druckleistungen, forderte die Auskunftsperson eine weitergehende Zentralisierung bei der Holding. Hier brauche es einen Nachdenkprozess, welche Aufgaben der Holding und welche den Töchtern zugeschrieben werden.

Zu den Zusatzsubventionen gemäß §7 in den Jahren 2010/11 bzw. 2011/12 in der Höhe von je 1,5 Mio. €, die für Investitionen ins Bühnenhaus und die Bühnentechnik verwendet wurden, merkte Kratschmer an, dass es bei Investitionen in die Bühnentechnik darum gehe, den Spielbetrieb technisch aufrechtzuerhalten und dass gewisse langfristige Investitionen nicht einfach aus dem laufenden, operativen Geschäft zu erwirtschaften sind.

Auf die Arbeit der Wirtschaftsprüfer angesprochen, meinte die Auskunftsperson, dass die Leistungen von PwC im Vergleich zu KPMG zu hinterfragen seien.

 

Mag. Günther Wiltschek

Günther Wiltschek und Helga Stangl haben als Wirtschaftsprüfer für PwC den Bundestheater-Konzern geprüft, insgesamt war PwC über 6 Perioden engagiert.

Günther Wiltschek hält zu Beginn fest, sowohl Helga Stangl als auch er selbst werden in einem Gerichtsverfahren beim Handelsgericht Wien als Beklagte geführt. Die an sie gerichteten Fragen  betreffend Prüfung des Jahresabschlusses können sie daher nicht beantworten. Kläger ist die Bundestheater-Holding GmbH. Beklagter ist nicht PwC, sondern Frau Stangl und er selbst ad personam.

Wiltschek führt weiter aus, dass weder auf ihn noch auf Helga Stangl als PrüferInnen Druck ausgeübt worden sei. Bei der Prüfung haben sie sich an die Richtlinien, die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegeben wurden, gehalten.

Die Pflicht der Abschlussprüfer, im Aufsichtsrat über Sachverhalte und den Jahresabschluss zu berichten, wurde erfüllt. Im Aufsichtsrat wurde darüber auch diskutiert und es wurden Fragen gestellt, dabei hat die Geschäftsführung immer selbst die Antwort gegeben.

Auf Nachfrage zu der Verlängerung der maximalen Abschreibungsdauer von Produktionen am Burgtheater wird festgehalten, dass die Verantwortung für die Festlegung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht beim Wirtschaftsprüfer liege, sondern bei der Geschäftsführung.

 

Mag. Helga Stangl

Aus Sicht der PwC hat es beim Handkassensystem  keinen Grund zur Beanstandung gegeben. Da die Liquidität für einen Kulturbetrieb „immer ein Thema“ ist, war diese in erster Linie an den Bundestheater-Konzern adressiert und wurde im Aufsichtsrat besprochen.

Helga Stangl betont, dass von ihr kein Vorschlag kam, die Abschreibungsdauer für Produktionen zu verlängern. Die planmäßige Abschreibung wird vom Haus festgelegt, insbesondere vom künstlerischen Leiter, der Produktionen auf den Spielplan setzt und über Gastspiele entscheidet.

Helga Stangl versicherte, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit immer sehr hohe Priorität in der Bundestheater-Gruppe hatten.

 

DDr. Martin Wagner

Die Auskunftsperson wurde nicht von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden und konnte dem Unterausschuss daher keine Fragen beantworten. Mit Schreiben vom 5. Dezember 2014, unterzeichnet von der Bundestheater-Holding, namentlich Günther Rhomberg, als auch von der Burgtheater GmbH wurde Martin Wagner nicht  entbunden.

 

Mag. Harald Podoschek

Die KPMG entbindet Harald Podoschek von seiner Verschwiegenheit, unter der Bedingung der Anwesenheit einer „Vertrauensperson“ von der KPMG. Vom Burgtheater und der Holding wurde er bereits entbunden. Mag. Walter Reiffenstuhl wird sozusagen als „Vertrauensperson“ in den Ausschuss geladen.

Im Dezember 2011 wurde KPMG nach einer Ausschreibung der Bundestheater Holding als Abschlussprüfer für den gesamten Konzern bestellt. Harald Podoschek ist Prüfungsleiter, der zuständige Partner bei KPMG ist DDr. Martin Wagner. Die KPMG ist weiterhin für den Jahresabschluss bis zum 31. August 2014 Jahresabschlussprüfer.

Die erste Gebarungsprüfung wurde für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 durchgeführt, die zweite für 2012/2013 war Anlass für die forensische Prüfung, ebenfalls durch KPMG. Im April 2013 wurde KPMG mit einer Plausibilitätsprüfung der Gewinn und Verlustrechnung (G+V) des Geschäftsjahres vom 1.9.2012 bis 31.8.2013 beauftragt und hat dabei ein Liquiditätsrisiko festgestellt, weil das Working Capital mit rund 15 Mio. € negativ geblieben ist.

Der erste von der KPMG geprüfte Jahresabschluss ist für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 und wurde uneingeschränkt bestätigt. Nach der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte bei einem Kick-off-Meeting mit allen Gesellschaften wurde die Prüfung zwischen Oktober 2012 und Jänner 2013 durchgeführt. Kritikpunkte der späteren forensischen Prüfung durch KPMG am Internen Kontrollsystem (IKS) und dem Vier-Augen-Prinzip wurden aber nicht festgestellt. Der Grund dafür sei der „systemorientierte Ansatz“ der Prüfung und das Vertrauen in das Urteil der vorigen Prüfgesellschaft. Auch auf Nachfrage zu den üblichen stichtagsnahen Prüfungen, die ersichtlich gemacht hätten, dass 70% der Kasseneinzahlungen zwischen 28. August und dem Stichtag 31. August erfolgt sind, antwortet Harald Podoschek, dass ein „risikoorientierter Prüfungsansatz“ gewählt worden wäre.

Ein Management Letter hält im Jänner 2013 Kritikpunkte aus der Prüfung des Jahresabschlusses fest, darunter ein negatives Working Capital von 14 Mio. €, vergleichsweise hohe Leading-Team-Kosten, deren dahinterliegende Prozesse nicht ausreichend dokumentiert sind und ein Drohpotential von etwa 5 Mio. € durch Stücke, deren Buchwert noch in der Bilanz stehe, sofern diese nicht mehr gezeigt werden würden.  Diese Stücke wurden beim Jahresabschluss 2013 abgeschrieben.

Bereits im Dezember 2012 gab es Besprechungen zur Abschreibungsproblematik und Liquidität bei der Burgtheater GmbH. Es wurden Theaterproduktionen quasi nicht mehr gespielt, aber weiterhin abgeschrieben. Für Produktionen, die „in letzter Zeit“ nicht mehr gezeigt wurden, wurde vom künstlerischen Direktor und von Frau Mag. Stantejsky bestätigt, dass diese Stücke nicht aufgeführt werden bzw. Co-Produktionen sind oder verkauft werden.

Den Schluss, die Bühnenproduktionen über drei Jahre progressiv abzuschreiben, hat Harald Podoschek gezogen, da über mehrere Jahre zwei Drittel Neuproduktionen und ein Drittel Altproduktionen gespielt wurden.  Die KPMG-Methode gibt vor, im ersten Jahr 10% und im zweiten Jahr 5% pro Spielmonat abzuschreiben. Die generell maximal dreijährige, degressive Abschreibung wurde von der Geschäftsführung und im April 2013 vom Aufsichtsrat zugestanden. In Folge dessen wurde der Jahresabschluss zum 31.8.2012 verlusterhöhend um 4 Mio. € geändert. 

Ebenfalls im Rahmen der Abschlussprüfung zum 31. August 2012 wurde dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass „gewisse Dokumentationen und Abläufe im Burgtheater zu verbessern sind“ und dass eine „Demokratisierung des Rechnungswesens notwendig“ sei, da „alles bei der Frau Mag. Stantejsky konzentriert ist“. 

Mängel hinsichtlich des Vier-Augen-Prinzips wurden nur bei der Burgtheater GmbH festgestellt ebenso steuerliche Probleme u.a. bei der Klassifizierung von Dienstverhältnissen, durch die  Steuernachzahlungen angefallen sind. Die Kosten der Bühnenproduktionen sind von in etwa 7,5 Mio. € im Jahr 2008 bis auf 15,3 Mio. € im Jahr 2012 angestiegen.

Der Bestätigungsvermerk zum 31. August 2013 wurde erteilt, da die dafür verlangte Patronats­erklärung der Bundestheater-Holding vorlag und die ebenfalls geforderte Fortbestandsprognose  seitens der Geschäftsführung des Burgtheaters positiv ausgefallen ist, was für die KPMG bedeutet, dass die Liquiditätslage für die nächsten zwei Jahre ausreichend sei. 

Die Auskunftsperson bestätigt, dass bei derzeitiger Höhe der Basisabgeltung der kulturelle Auftrag nicht zu erfüllen sei und eine finanzielle Sanierung des Konzerns durch die Republik notwendig sein werde.

 

3. Sitzung: Donnerstag, 22. Jänner 2015

In der 3. Sitzung standen Mag. Thomas Angermair, Dr. Richard Bock, Dr. Christoph Herbst und Dr. Werner Scheibenpflug dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung und haben umfassend Auskunft gegeben. Von der Befragung der geladenen Auskunftsperson DDr. Martin Wagner wurde abgesehen, da dieser nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden war. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

Mag. Thomas Angermair

Thomas Angermair von der Kanzlei „Dorda Brugger Jordis“ haben bereits die Ausgliederung der Bundestheater 1999 mitbetreut, waren mit deren Vertretung in gewissen Bereichen beauftragt und haben Matthias Hartmann auch in arbeitsrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Silvia Stantejsky als Prokuristin beraten. Thomas Angermair konnte keinen Interessenskonflikt bei der Prüfung erkennen, die disziplinarrechtliche Anzeige in diesem Sinne stammte vom Rechtsvertreter des entlassenen Matthias Hartmann.

Unmittelbar nachdem Bundesminister Dr. Josef Ostermayer in Funktion war, wurde Thomas Angermair der Auftrag zur Prüfung möglicher Ansprüche (schadenersatzrechtlicher, arbeits­recht­licher, gesellschaftsrechtlicher, zivilrechtlicher Ansprüche) gegenüber Organen der Bundestheater-Holding und Burgtheater GmbH erteilt, die Frage nach der Verantwortung des Ministeriums hat sich nur als Annexfrage ergeben.

Der erste Zwischenbericht von Mag. Angermair vom 11. März 2014 mit Empfehlungen für dringend zu setzende Handlungen war Grundlage für die Entlassung von Matthias Hartmann. Das gesamte Memorandum wurde am 30.5.2014 abgeschlossen und auf Wunsch von BM Ostermayer der Staatsanwaltschaft übermittelt, weshalb Thomas Angermair aus anwaltlicher Vorsicht Passagen, die von Georg Springer, Matthias Hartmann und Silvia Stantejsky gegen die Gesellschaft verwendet werden könnten, herausgenommen hat. Im August wurde dieses Memorandum um die Ergebnisse aus dem Rechnungshof-Endbericht ergänzt; dieser hat sich aber nur marginal vom Rohbericht unterschieden. Eine zweite Ergänzung erfolgte nach der Durchsicht der General­versammlungs­protokolle, in diesen wurden aber keine rechtlichen Auffälligkeiten gefunden.

Bei der Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Verantwortung von Matthias Hartmann als Geschäfts­führer sowie dessen Vertragsverletzungen, die nach dem Theaterarbeitsgesetz zur Entlassung führen könnten, kam Thomas Angermair zu dem Schluss, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Entlassung gerechtfertigt sei. Matthias Hartmann habe seine Zuständigkeit für die Finanzen und die Finanzgebarung des Hauses „ignoriert“. Die unmittelbare Verantwortung für die Vorfälle am Burgtheater treffe in erste Linie den dort tätigen kaufmännischen Geschäftsführer.

Die politische Verantwortlichkeit von Bundesministerin Claudia Schmied endet durch ihr Ausscheiden aus ihrer Funktion. Im Zusammenhang mit der Verlängerung des Vertrages mit Matthias Hartmann wurde keine unmittelbar rechtswidrige oder schuldhafte Handlung gefunden. Thomas Angermair kritisiert aber, dass dieser Vertrag nicht der Vertragsschablone für Geschäftsführerverträge von der Rechnungshofkontrolle unterstehenden Unternehmen entspreche, es fehle eine Befristung auf maximal fünf Jahre und eine Beendigungsmöglichkeit. Die Verantwortung dafür liege beim Vertragserrichter, also dem Geschäftsführer der Holding, Dr. Georg Springer.

Bei Springer gab es zu diesem Zeitpunkt keinen Anhaltspunkt, dass eine vorzeitige Entlassung aus seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamter erfolgversprechend wäre; obwohl es Anhaltpunkte dafür gegeben hat, dass dieser seine Kontrollfunktion nicht ausreichend erfüllt und seine „Redepflicht“ im Rahmen seiner Aufsichtsratstätigkeit bei den Tochtergesellschaften verletzt hat. Allerdings hat sich Thomas Angermair dagegen ausgesprochen, Georg Springer für das Jahr 2014 Boni auszuzahlen.

In den Aufsichtsratsprotokollen ist eine Vielzahl von Überprüfungshandlungen des Aufsichtsrates zu finden, es waren keine Sorgfaltspflichtverstöße „evident“, sondern haben sich „in einer Betrachtung ex post ergeben“. Thomas Angermair hat empfohlen, die Entlastung der Aufsichtsräte noch nicht vorzunehmen und mögliche schadensersatzrechtliche Forderungen gegen Georg Springer sowie den weiteren Verlauf der Verfahren von Matthias Hartmann und Silvia Stantejsky abzuwarten.

Laut Thomas Angermairs persönlicher Meinung sei es sehr auffällig, dass bei den Prüfberichten der PwC und dem ersten der KPMG komplette Entlastung erteilt  worden ist. Die Bestätigung der Wirtschaftsprüfer hat dazu geführt, dass vom Aufsichtsrat manches nicht mehr nachverfolgt wurde.

 

Dr. Richard Bock

Richard Bock war Teil des Managing Board von Ernst&Young und hat bereits mehrere Unternehmen, davon einige in öffentlicher Hand, restrukturiert und geprüft. Bereits 2008 hat er eine „Gutachtliche Stellungnahme zur Feststellung des mittelfristigen Finanzbedarfs der Bundestheater-Holding bzw. des Bundestheater Konzern verfasst“; er übergibt diese dem Unterausschuss.

Der Werkvertrag zur Begleitung der Evaluierung der Bundestheater-Holding vom 12.März 2009 zwischen Ministerium und Richard Bock umfasst ein Honorar von 62.500 € für die „Definition der analysierenden Bereiche, die Unterstützung bei der Vergabe der Leistungsaufträge, Begleitung und Koordination der Auftragsnehmer.“ 2010 wurde die Effizienzanalyse beauftragt, für deren Begleitung Richard Bock 66.125 € erhalten hat. Auf Wunsch von Richard Bock wurde Intendant Gerd Leo Kuck als Sachverständiger der Effizienzanalyse zugezogen und aus dem Honorar von Richard Bock bezahlt.

Im Zuge der Evaluierung wurden laufend Besprechungen im Ministerium, bei denen SC Michael Franz, Florian Schulz, Max Kothbauer, Georg Springer und „seine Stellvertreterin aus dem Aufsichtsrat“ anwesend waren, abgehalten.  

Bei der Analyse wurden sowohl die Aufwendungen als auch mögliche Optimierungen im Sinne einer Änderung des Systems untersucht, vor allem wurden größere Möglichkeiten beim Ertrag (Durchschnittskartenerlös, Auslastung) festgestellt. Richard Bock schätzt, dass es fünf Jahre dauern würde, diese Potentiale zu heben.

Richard Bock hat dem Aufsichtsratspräsidium der Holding berichtet und dem Ministerium einen Bericht zur Begleitung der Effizienzanalyse übergeben, diesen stellt er auch dem Unterausschuss zur Verfügung.

Der Bundestheater-Konzern sei gesellschaftsrechtlich richtig strukturiert, bestehend aus einer Holding, den Bühnengesellschaften und der ART for ART, die Dienstleisterin für die Bühnen­gesellschaften ist. Die Bundestheater-Holding hat als Eigentümervertreterin die Verantwortung für die Entwicklungen in ihren Tochtergesellschaften, insbesondere die finanzielle, weil es GmbHs sind. Laut Richard Bock ist die Bundestheater-Holding zu stärken, aber auch stärker zur Verantwortung heranzuziehen, besonders was die Aufsicht über die finanzielle Gestion der Gesellschaften betrifft. „Es muss eine ganz stringente Controlling-Funktion im Sinne von Lenken und Überwachung ausgeübt werden.“

 

Dr. Christoph Herbst

Christoph Herbst, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof, wurde bereits mehrmals vom Kulturresort beauftragt, wobei diesmal die Fragestellung gewesen war, inwieweit BM Claudia Schmied im Rahmen einer Interpellation verpflichtet sei, den Evaluierungsbericht vorzulegen bzw. zu veröffentlichen. 

„Ich habe die juristische Auskunft erteilt, dass die Amtsverschwiegenheit im Rahmen der Interpellation sehr wohl zu beachten ist.“  Es gebe zwar keine Verpflichtung, einen Bericht im Rahmen der Interpellation vorzulegen, Christoph Herbst habe aber empfohlen, das Parlament durch eine Zusammenfassung des Berichtes zu informieren, die keine sensiblen Unternehmensdaten enthält. Er hält es für ein „Entgegenkommen“, den Parlamentsparteien die Berichte gegen eine unterschriebene Verschwiegenheitserklärung zu geben; man kann sich aber nicht auf diese Verschwiegenheit verlassen, da sie nicht durchzusetzen sei.

 

Dr. Werner Scheibenpflug

Der Rechnungshof hat seine Prüfung im Oktober 2012 begonnen, der Prüfungszeitraum hätte die üblichen drei Jahre 2009/10, 2010/11, 2011/12 umfasst. Scheibenpflug hat als Prüfungsleiter auch die drei Schlussbesprechungen im April 2013, eine mit der „Geschäftsabteilung“, eine mit dem Aufsichtsrat der Holding und eine mit dem Ministerium geleitet.

Werner Scheibenpflug kritisiert die Kontrolle und Aufsicht durch das Ministerium bzw. dessen Ansicht, dass die Holding dafür zuständig sei. Zu den Prämienzahlungen an Georg Springer hält Werner Scheibenpflug fest, dass Empfehlung des Rechnungshofs immer sei, operative Ziele zu formulieren, Soft Facts kann man nicht quantifizieren und sollten daher nicht einer Zielvereinbarung unterliegen. Das Gutachten zur Erreichung der Ziele hält fest, dass 77 % erreicht wurden, „soweit es quantifizierbar war“.

Der Rechnungshof kennt keine Berichte von Richard Bock, lediglich eine Abschlussrechnung mit der allgemeinen Ausführung über seine Tätigkeit. Der RH hat ausdrücklich gefragt, welche Unterlagen es dazu gäbe und hat nur diese bekommen. Bereits in dem im Jänner 2014 dem Ministerium vorgelegten Prüfungsergebnis (Rohbericht) ist wie im Endbericht das Fehlen von schriftlichen Unterlagen zur Arbeit von Richard Bock kritisiert worden. Zur Frage, warum Richard Bock mehrere Aufträge bekommen hat, weist Werner Scheibenpflug auf deren zeitliche Abfolge hin.

Die Holding ist grundsätzlich eine ideale Konstruktion für die Führung der Bundestheater, sei aber beim Controlling und anderen zentralen Aufgaben wie der Buchhaltung und Beschaffung zu stärken. Die Holding ist sehr schlank, man müsste die betriebswirtschaftliche personelle Ausstattung massiv erweitern, die interne Revision ist auf Empfehlung des RH bereits aufgestockt worden. Insgesamt ist die mangelnde Wahrnehmung der kaufmännischen Verantwortung der Bundestheater-Holding strukturell, gesetzlich, organisatorisch und personell bedingt.

Den Vorwurf der Bundestheater-Holding, dass im RH-Bericht die fehlende adäquate Anhebung der Basisabgeltung, um die jährliche Personalkostensteigerung abzudecken, nicht erwähnt werde, weist Scheibenpflug zurück mit Verweis auf Seite 52 Tz 9.1: „Da die Steigerung der Aufwendungen weit über dem Optimierungspotenzial liege, werde der künftige finanzielle Bedarf des Bundestheater–Konzerns zwar gemildert, keinesfalls aber ausgeglichen. Daraus würde sich ergeben, dass der Bundes­theater–Konzern — auch nach fortgesetzter Ausschöpfung aller Rationalisierungspotenziale — auf Dauer nur mit einer, diese stetigen Steigerungen der Aufwendungen berücksichtigenden Höhe der Basisabgeltung das Auslangen finden könne, sofern der kulturpolitische Auftrag im bisherigen qualitativen und quantitativen Ausmaß auch weiterhin erfüllt werden soll.“

Eine Dreijahreszusicherung war eine ständige Empfehlung des Rechnungshofs, um Gebarungs­sicherheit zu ermöglichen. Eine Inflationsanpassung der Basisabgeltung ist im Gesetz nicht vorgesehen, aber ein Theaterbetrieb hat zu 70-80% Personalaufwendungen und das ausgewiesene Ist-Ergebnis wurde bei der Bundestheater-Holding durch das Auflösen von Rücklagen und durch Gewinnvorträge erzielt.

Auch wenn die Bundestheater bei den Erhöhungen unter denen der öffentlichen Bediensteten geblieben sind […] kann man diese Personalkostenerhöhung nicht permanent nur abfangen, sondern da müsste man eine Dreijahresvereinbarung machen.

 

4.  Sitzung: Donnerstag, 26. Februar 2015

In der 4. Sitzung standen Mag. Max Kothbauer, Dr. Gerhard Steger, Dr. Manfred Matzka, Josef Luftensteiner und Walter Tiefenbacher dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

Mag. Max Kothbauer

Max Kothbauer ist seit 2009 Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bundestheater-Holding GmbH, er wurde vom Kulturessort entsandt.

Die allgemeine Finanzierungslage der Burgtheater GmbH wurde durch die Vielzahl an Neuproduktionen der Direktion Matthias Hartmann geprägt. Die Ausweitung der Finanzschuld der Burgtheater GmbH wurde ab dem Geschäftsjahr 2010/2011 wahrgenommen und ist bereits 2011 besprochen worden. Max Kothbauer hat ab der ersten Sitzung nach seiner Bestellung 2009 über die Finanzierungslage der Burgtheater GmbH Auskunft verlangt und es wurde klargestellt, dass gegengesteuert werden müsse. Die Situation am Burgtheater ist entstanden, da vor dem Bilanz­stichtag Gelder eingespeist und danach wieder abgezogen wurde, wovon der Aufsichtsrat nichts wusste.

Die Kritik des RH daran, dass erst 2010 das Liquiditätsmanagement und 2011 das Liquiditäts­monitoring begonnen wurde, weist Max Kothbauer zurück, da es davor keine Probleme bei der Liquidität gegeben habe. Das Burgtheater war das einzige Unternehmen mit relativ hohen Über­ziehungen und hat die gute Liquiditätssituation des Gesamtkonzerns nicht gefährdet. Der Aufsichts­rat der Bundestheater-Holding hatte schon 2011 mit der Burgtheater-Geschäftsführung eine verbindliche Vereinbarung  über die jährliche Verbesserung der Liquidität um 750.000 €, um eine Finanzschuld von 7,5 Mio. € abzubauen. Diese Vereinbarung wurde nicht eingehalten, Max Kothbauer spricht hierbei von „Scheinversprechen“. Er liest dazu aus einem Protokoll vom 25. Juni 2012 die Aussage des Holding-Geschäftsführers Georg Springer vor: „Die dem Burgtheater aufgetragene Verbesserung der Liquidität liege voll im Plan.“

Springer hat 2010 die Weisung gegeben, dass das Vier-Augen-Prinzip im gesamten Konzern eingehalten werden müsse. Max Kothbauer hat Ende 2011 angeordnet, die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips zu überprüfen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Kassatransaktionen wurden von der Geschäftsführung und der Revision bestätigt.

Der Aufsichtsrat hat sich mit den Barauszahlungen beschäftigt und einen Revisionsbericht dazu angefordert, mit dem Ersuchen, nicht nur die Barauszahlungen zu kontrollieren, sondern auch die Ersatzbelege. Dieser Bericht habe kein Fehlverhalten aufgezeigt und keine auffälligen Belege gefunden, hätte aber, wie der forensische Bericht, Fehler finden müssen. Max Kothbauer liest aus dem Jahresbericht der Revision des Jahres 2011/2012 vor: „Die interne Revision konnte, was den Bargeldprozess anlangt, bei allen Bühnengesellschaften sowie bei der Theaterservicegesellschaft eine durchaus positiv gelebte Praxis und ein intaktes Internes Kontrollsystem feststellen.“ Er teilt die Kritik des Rechnungshofs daran, dass die Töchter die Berichte über die Abarbeitung der Feststellungen der Revision nicht bekommen haben. 

In jedem Bericht vom Wirtschaftsprüfer für die Bilanzsitzung wurde nicht nur die Bilanz bestätigt, sondern es findet sich auch die Anmerkung: „Das interne Kontrollsystem funktioniert.“ Max Kothbauer liest die Aussage von PwC vor: „Die Unternehmensabläufe der Burgtheater GmbH werden durch ein erfolgreich implementiertes und umfassendes internes Kontrollsystem überwacht.“ Die KPMG hat noch am 25. Jänner 2013 bestätigt, dass sie keine Schwachstellen im IKS festgestellt hätte. Der KPMG ist aufgefallen, dass die Schulden und die Produktionen gestiegen sind. Es sei „geschwindelt“ worden, indem die Produktionskosten durch nicht zulässige Aktivierungen erhöht wurden. 

Die Änderung des Abschreibungsmodus wurde beim Feststellen der Bilanz im Aufsichtsrat weder vom Wirtschaftsprüfer noch von der Geschäftsführung berichtet. Lediglich im Anhang des Konzernabschlussberichts war als Abschreibungsdauer für das nächste Jahr „eins bis fünf“ verzeichnet. Max Kothbauer hat die veränderte Abschreibung erst im Jänner 2013 durch Hinweis des Wirtschaftsprüfers zur Kenntnis genommen.

Max Kothbauer waren keine Berichte von Richard Bock zur Effizienzanalyse bekannt, das Ministerium habe auf seine Nachfrage geantwortet, dass die „Findings“ von Richard Bock auf Wunsch BM Claudia Schmied in die Effizienzanalyse eingeflossen seien. Er sei vom Ministerium zu Sitzungen eingeladen worden, bei denen manchmal auch Richard Bock anwesend war, der Ein­sparungen gefordert, aber keine konkreten Zahlen genannt hat. Das Koordinationsgremium, in dem auch die Koalitionsparteien vertreten waren, hatte Zugang zu Berichten mit intensiven Analysen, aber ohne Maßnahmen oder „Detailzahlen“, diese wurden später auch an alle Häuser gesandt.

Die Darstellung des Rechnungshofs, wonach das Ministerium die Kontrolle unzureichend wahr­genommen hätte, weist Max Kothbauer zurück. Die Zusammenarbeit zwischen Holding und Ministerium sei sehr intensiv. Zur formalen Berichterstattung an das Ministerium dienen die Quartalsberichte, aber es werden auch  alle sonstigen Unterlagen des Aufsichtsrats und dessen Protokolle ans Ressort übermittelt und manchmal werden zusätzliche Berichte verlangt, außerdem gibt es sehr viele Gespräche.

Zur Frage der Ausschreibung der Posten des Geschäftsführers und der Direktoren gab es unterschiedliche Rechtmeinungen, seit den Public-Corporate-Governance-Regel ist jedoch klar, dass eine Ausschreibung erfolgen muss. Die Prämie des Geschäftsführers war ein kleiner Betrag und über diesen Betrag hat das Ministerium sehr intensive Berichterstattung gewünscht. Max Kothbauer teilt die Meinung des Rechnungshofs zur Berechnung des Erreichens der Ziele nicht. 

Zum Thema Shared Services hat der Aufsichtsrat gefordert, das Buchhaltungssystem und die Personal­buchhaltung dafür in Betracht zu ziehen. Dies wurde erst von PwC und dann von ICG geprüft; die ICG hat davon abgeraten, zu zentralisieren. Beim Publikumsdienst würde Max Kothbauer gerne neue Quervergleiche anstellen lassen. 

Zur Kritik des Rechnungshofs an der nicht kostendeckenden Preisgestaltung bei der „Art for Art“, meint Max Kothbauer, er hätte persönlich kein Problem, wenn die Produktionen aus anderen Erträgen gestützt werden. Problematisch sei eher, dass aufgrund des Rückgangs an Produktionen die Nachfrage sinke und Mitarbeiter entlassen werden müssten.

Das BThOG legt die künstlerischen und kaufmännischen Entscheidungen bei den Häusern fest und stellt darüber eine Holding, die aber nicht mit adäquaten Instrumenten ausgestattet sei, da sie etwa die Zustimmung der Häuser zum Vorschlag über die Verteilung der Basisabgeltung brauche. Max Kothbauer würde eine Gesetzesänderung empfehlen, wonach die Holding mit dem Ministerium Dreijahresbudgets vereinbaren könne und an die Häuser aufteile. Diese würden der Holding vorläufige Budgets übergeben, wo sie abgeglichen und beschlossen würden.

Max Kothbauer betont, dass auch die bisherigen Evaluierungen und Analysen seine Meinung verfestigen, die Rolle der Holding deutlich zu stärken.

Er beschreibt es als Hauptaufgabe des Aufsichtsrats, trotz ständig sinkenden Budgets den kultur­politischen Auftrag zu ermöglichen. Die Aufsichtsräte der letzten Funktionsperiode wurden noch nicht entlastet, aber Max Kothbauer betont, dass er ausschließlich ausgeglichene Budgets beschlossen hätte.

Seit dem Bericht von Richard Bock aus dem Jahr 2008, der „erhebliche Millionenbeträge an zusätzlicher Dotierung“ gefordert hat, war offensichtlich, dass die Bundestheater mehr Geld brauchen. Max Kothbauer stimmt dem Standpunkt von BM Schmied zu, dass erst alle Möglichkeiten, das Budget zu verbessern, ausgeschöpft werden müssen, bevor die Basisabgeltung erhöht wird. „Ich muss aber sagen, sämtliche Einsparungen, die man jetzt machen kann, helfen uns nichts, wir brauchen mehr Geld.“

Auch der Rechnungshof hält fest, dass das Abnehmen der Liquidität und der Reserven den Fortbestand gefährdet. „Das letzte Jahr, das laufende Jahr und das nächste Jahr können wir nur dadurch finanzieren, dass wir freies Vermögen verkaufen.“ Die Finanzierung der Bundestheater ist nicht gesichert, eine Erhöhung ist notwendig.

Wenn im Jahr 2016 kein zusätzliches Geld kommt, dann wird es dramatische Änderungen des kulturpolitischen Auftrages geben müssen, dann kann man ihn nicht erfüllen, weil wir dann nicht zehn Monate ohne Schließtage durchspielen können.

Wenn das Hohe Haus aus welchen Gründen auch immer beschließt, dass es keine Erhöhung gibt, dann wird es sehr dramatische Eingriffe geben, dann muss man auch massivst Personal abbauen.

 

Dr. Gerhard Steger

Gerhard Steger war Aufsichtsratsmitglied der Bundestheater-Holding GmbH als Vertreter des Finanzministeriums.

Er bestätigt, dass Max Kothbauer die Aufnahme des Vier-Augen-Prinzips in die Geschäftsordnung forciert und einen Bericht dazu von der internen Revision verlangt habe, der 2013 dem Aufsichtsrat vorgelegt wurde und das Vier-Augen-Prinzip bestätigt hat. Auch das interne Kontrollsystem wurde von zwei Berichten der internen Revision bestätigt, sowie von den Wirtschaftsprüfern, besonders von PWC im Jahr 2012; der Aufsichtsrat hat keine Informationen über Mängel beim IKS erhalten.

Manfred Matzka und Gerhard Steger haben viel und kritisch zur Liquiditätssituation nachgefragt, insbesondere bei Berichten der internen Revision, der Geschäftsführung und der Wirtschaftsprüfer, was auch der RH-Bericht auf Seite 35, Fußnote 3 ausdrücklich erwähnt. In den Jahren 2011 und 2012 wurde besonders kritisch zu den Berichten des Geschäftsführers betreffend die Vereinbarungen zu der Sanierung des Burgtheaters und deren angeblich guten Verlauf nachgefragt. 

Gerhard Steger hat immer gefordert, strukturelle Probleme zu lösen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um mittelfristig ausgeglichene Budgets in allen Bühnen sicherstellen zu können. Er hätte die Gewinnvorträge gerne genutzt, um das Budget auszugleichen bis die Maßnahmen greifen, die ihre Wirkung erst nach ein oder zwei Jahren entfalten. Es seien viele Vorschläge für Maßnahmen aus dem Aufsichtsrat gekommen, aber letztlich ist es die Aufgabe des Geschäftsführers, ein Konzept zu erstellen. Die Holding müsse eine einheitliche Linie im Konzern durchsetzen und sicherstellen, dass alle Verbesserungspotentiale, die es im Konzern gibt, ausgeschöpft werden.

Gerhard Steger empfand die Verhandlungen mit der Geschäftsführung um Einsparungs- und Konsolidierungsmöglichkeiten als sehr mühsam. Er bemängelt, dass die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat Informationen über Einsparungspotenziale und über Synergiepotentiale nicht proaktiv übergeben habe. Georg Springer musste zunächst einmal verstehen, dass die Situation wirklich ernst sei, danach habe er sich intensiv mit den Bühnen auseinandergesetzt und habe versucht, weitere Einsparungsmöglichkeiten zu finden. Die finanzielle Situation ist enger geworden, worauf auch weniger Premieren finanzierbar waren.

Gerhard Steger hat klargestellt, dass er nicht ausfinanzierten Dreijahresplänen nicht zustimmen würde, worauf nur noch das Jahresbudget für das jeweils folgende Jahr vorgelegt wurde, das durch diesen Druck ausgeglichen war.

Dem Aufsichtsrat wurde die Effizienzanalyse im Juni 2011 vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Geschäftsführung bereits intensiv mit dem Eigentümer über die Entwürfe der Analyse ausgetauscht. Auf Basis der Effizienzanalyse wurde Georg  Springer beauftragt, einen Maßnahmen­katalog zu erstellen.

Der Aufsichtsrat wurde erst im Nachhinein über die Verlängerung des Abschreibungszeitraumes am Burgtheater von drei auf fünf Jahre informiert, was dann sehr intensiv diskutiert wurde. Gerhard Steger hätte einheitliche Abschreibungs-Standards für alle Bühnen gewünscht. 

Die Quartalsberichte waren eine Vorgabe des Finanzministeriums, die erfüllt wurde. Allerdings hätte es die Möglichkeit gegeben, die Berichte mit Zahlen zu ergänzen, was nicht getan wurde. Auch die Kritik des Rechnungshofs an den Rückstellungen ist formal richtig, allerdings sind die wirtschaftlichen Vorgänge nur unregelmäßig im Wirtschaftsjahr verteilt.

 

SC Dr. Manfred Matzka

Manfred Matzka ist Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der Bundestheater-Holding GmbH.

Zurzeit sei das Grundproblem der Unterfinanzierung nicht gelöst. Längerfristig reiche eine nominell gleiche Basisabgeltung nicht, es gilt noch Reformschritte zu setzen. Die Lohnkostensteigerung lasse sich dadurch aber nicht ausgleichen.  Man kann nicht im Vorhinein feststellen, ab wann kein ausgeglichenes Budget mehr möglich sei, denn bisher war es möglich, auf Rücklagen, nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen und Vermögen des Konzerns zurückzugreifen.

Ich glaube, dass es im Interesse einer Steuerung Sinn macht, die Holding zu stärken und wirklich zu einer strategischen Führungsholding und nicht nur zu einer Eigentümerverwaltung zu machen.“ Die Konstruktion der Holding müsse überarbeitet werden, da die notwendige Zustimmung der Häuser zur Verteilung der Basisabgeltung bei der Steuerung hinderlich sei. Auch die Revision sollte in der Holding angesiedelt sein. 

Die Informationslage im Konzern war für den Aufsichtsrat zwar gut, teilweise aber erst durch arbeitsaufwändiges Nachfragen bei der Geschäftsführung.

Max Kothbauer habe großen Wert darauf gelegt, dass in jeder Sitzung eine sehr präzise, aktuelle Darstellung der Liquidität der einzelnen Unternehmen vorgelegt werde. Schon früh wurden Schritte gesetzt, die hohen Barauszahlungen am Burgtheater zu unterbinden, was auch in besonderer Weise nachkontrolliert wurde.

Zu der Verlängerung des Abschreibungszeitraumes am Burgtheater von drei auf fünf Jahre gab es im Vorhinein keine Information an den Aufsichtsrat. Die Effizienzanalyse und der Maßnahmenkatalog wurden dem Aufsichtsrat gemeinsam mit dem ersten Entwurf der Vorschläge der Geschäftsführung zum weiteren Vorgehen vorgelegt. Der Aufsichtsrat hatte detaillierte Berichte mit klaren Zahlen.

Manfred Matzka bezeichnet die Einschätzung des RH, dass die Effizienzanalyse nur 5.000 € als Neuerung für das Einsparungspotential gebracht hätte, als „zynisch gerechnet“ und widerspricht der Darstellung, dass alle Vorschläge schon vor der Analyse gemacht geworden wären. Durch die Analyse wurden viele Maßnahmen veranlasst. Der Maßnahmenkatalog war wichtig, da seine Struktur ermöglicht, die Umsetzung nachzuvollziehen. 

Es sei eine Ausnahme, wenn ein Bericht nach der Berichtspflicht laut BThOG verlangt werde. Die Aufsichtsräte müssen nach eigenem Wissen und Gewissen zum Wohle des Unternehmens entscheiden und dürfen auch keine Weisungen befolgen, die diesem widersprechen. Manfred Matzka konnte davon ausgehen, dass die allgemeine Situation der Bundestheater der zuständigen Ressortspitze bekannt war.

Beim Prozess der Geschäftsführerbestellung hat sich der Aufsichtsrat nicht ausreichend informiert gefühlt, diese aber immer diskutiert und gewünscht, darin eingebunden zu werden, was in jüngster Zeit durch die Findungskommission geschehen sei.

 

Walter Tiefenbacher        

Walter Tiefenbacher ist Aufsichtsratsmitglied der Bundestheater-Holding GmbH und der ART for ART Theaterservice GmbH sowie Zentralbetriebsratsvorsitzender der Bundestheaterholding.

Einsparungen werden im Bundestheater-Konzern zum Großteil vom Personal getragen. Etwa durch massiven Personalabbau, verspätete Lohabschlüsse, unbezahlte Arbeit, Gagenreduktionen und Gehalteinbußen selbst bei den niedrigen Gehaltsklassen.

Der Betriebsrat habe sehr stark mitgewirkt, um den Konzern „am Leben zu erhalten“, unter anderem durch Einsparungen bei den Betriebsvereinbarungen. Inzwischen sei extrem viel Personal abgebaut worden. Der Großteil davon bei der Theaterservice GmbH (ThSG), die im Jahr 2014 10% ihres Personals und damit 2 Mio. € eingespart habe. In den letzten Jahren wurden bereits über 200 Beschäftigte eingespart.

Die ThSG unterliegt mit ihren Produkten dem Wettbewerb des Marktes, der aber sehr stark verzerrt ist, da in anderen Ländern keine mit den österreichischen vergleichbaren Sozialstandards eingehalten werden. Um ebenfalls günstiger produzieren zu können, hat die ThSG inzwischen eine Tochter­gesellschaft in der Slowakei. Einzelne Häuser haben bereits Aufträge an andere Firmen vergeben. Die gelieferten Produkte haben aber im Gegensatz zu jenen der ThSG den Qualitäts­anforderungen nicht entsprochen. Eine weitere Stärke der ThSG sei, kurzfristig auf künstlerische Entscheidungen reagieren zu können.

Aber das Geld sei überall knapp, weshalb es immer schwieriger werde, Aufträge, auch als Füll­aufträge, zu bekommen. Die Direktoren sind für das Anwerben der Aufträge zuständig und haben auch die  Kontakte, um dies zu tun.

Die ThSG hat immer ausgezeichnete Ergebnisse bei der Lehrlingsausbildung erzielt, doch dieses Jahr wurden zum ersten Mal keine Lehrlinge aufgenommen, da die Zukunft des Unternehmens nicht gesichert sei.

Die Budgets der Jahre 2014/2015 und 2015/2016 werden nur durch den Verkauf von Immobilien ausgeglichen. Die Bundestheater tragen bei einer Basisabgeltung von 149 Mio. € Personalkosten in Höhe von 172 Mio. €. Es steht außer Frage, dass weiter gespart werden könne, aber nicht genug, um die großen Beträge, die im Hauptbudget fehlen, zu erreichen.

Der Eigentümer müsse sich dazu bekennen, ob er die Bundestheater in ihrer derzeitigen Form haben wolle. Aus eigener Kraft können die Bundestheater den aufwändigen kulturpolitischen Auftrag nicht erfüllen. Es wird mit dem Abbau eines Drittels der 2.400 Mitarbeiter gerechnet und es gibt bereits einen Vorratsstreikbeschluss.

 

Kammersänger Josef Luftensteiner

Josef Luftensteiner ist Aufsichtsratsmitglied der Bundestheater-Holding GmbH und Betriebsrat.

Seit der Ausgliederung 1999 wurden durch die fehlende Indexierung der Basisabgeltung 230 Mio. € an Subventionen eingespart, was nur durch Nulllohnrunden möglich gewesen sei. Zudem wurden neue Kollektivverträge, die die Qualität und Quantität steigern, abgeschlossen. Diese Verträge sehen beim Ballett einen 12-Stunden Arbeitstag mit 40-minütiger Pause vor. Solisten werden an der Volksoper um 1.750 € brutto engagiert. Selbst diese Kollektivverträge wurden bereits gebrochen. Es ist inzwischen extrem schwierig, die 36-Stunden Ruhezeit einzuhalten, und selbst Bestimmungen bezüglich Nachtarbeit werden nicht eingehalten. Diese Entwicklungen werden im Sinne des Gesetzes sicherlich Schwierigkeiten ergeben.

Nach der Effizienzanalyse wurde vorgegeben, wieviel in jedem Theater eingespart werden müsse, was auch umgesetzt wurde. Es wurde auch bei Produktionen eingespart, was nicht der richtige Weg sein könne, weil man sich dabei auch selbst schade.  Im Aufsichtsrat wurden Lösungsvorschläge für die finanzielle Situation diskutiert, es sei aber nicht mehr möglich, die hohe Qualität aufrecht zu erhalten, weshalb Vorschläge, wie die Schließung des Balletts oder des Akademietheaters, diskutiert wurden. Es wurde bereits seit Jahren darauf hingewiesen, dass es ein Problem geben werde. Die Vorgabe einer ausgeglichen Bilanz wurde bisher erfüllt.

Barauszahlungen wie am Burgtheater wären bei Staats- und Volksoper unmöglich gewesen.

 

 

5. Sitzung: Donnerstag, 5. März 2015

In der 5. Sitzung standen MMag. Dr. Gerold Wietrzyk, Mag. Othmar Stoss, und Dr. Josef Kirchberger dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zu Verfügung und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

MMag. Dr. Gerold Wietrzyk

Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte haben bereits für das BMVIT einen Public Corporate Governance Kodex erstellt und führten von 2009 bis 2011 eine rechtliche Evaluierung des Bundestheater-Konzerns durch, mit dem Auftrag der Beurteilung der Übereinstimmung der Corporate-Governance des Bundestheater-Konzerns mit dem BThOG, der Überprüfung dessen auf Fremdüblichkeit und der Abgabe von Empfehlungen. Für den Bericht wurden 66.000 € bezahlt, weitere 15.000 € für die Präsentation im Kulturausschuss und eine Executive Summary.

Dies war Teil einer Gesamtevaluierung, die von Richard Bock koordiniert wurde, der auch an Gerold Wietrzyk herangetreten ist und mit dem auch Diskussionen im Rahmen der Evaluierung geführt wurden. Gerold Wietrzyk kennt Richard Bock aus der gemeinsamen Zeit bei Ernst&Young und schätzt ihn sehr. Er hat sein Büro in den Räumlichkeiten von Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte, und Gerold Wietrzyk lässt sich manchmal von ihm beraten, da eine Expertise vergleichbar mit seiner nur schwer zu finden sei. „Würde man die Leistung von Herrn Dr. Bock bei der KPMG oder bei Ernst&Young zukaufen, würde man das Doppelte bis Dreifache bezahlen.“

Die Empfehlungen auf Basis der Evaluierung umfassen die Verstärkung der Revision aufgrund der Größe des Bundestheater-Konzerns, Vereinheitlichung der Geschäftsordnung und das Leben derer in dieser Praxis, zudem die Wirtschaftlichkeit vom Abschlussprüfer nicht nur, wie gesetzlich vorgegeben, alle zwei Jahre, sondern jährlich überprüfen zu lassen, was höhere Kosten verursacht hätte, doch die Holding musste sparen.  Die Ausgliederung hat dem BThOG entsprochen, es wurden nur kleine Vorschläge zur Präzisierung im Gesetz gemacht. Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte waren in die Umsetzung der Empfehlungen nicht involviert.

Im Hinblick auf das Kulturressort hatte Gerold Wietrzyk nicht den Eindruck, dass schlecht gearbeitet werde. Zur Kritik des RH, dass Strategiekonzepte zu spät vorgelegt und Ziele nicht eingehalten worden seien, liege keine Holschuld beim Kulturressort, sondern beim Geschäftsführer der Holding. 

Bei der Beurteilung des Ausmaßes der Erfüllung der Prämienziele einen Dritten heranzuziehen, ist eine erhöhte und gute Corporate Governance. Bei Tantiemen liegt eine maximale Höhe von 10% eher im unteren Bereich.

Gerold Wietrzyk schreibt in seinem Bericht, dass die Holding wesentliche Führungsaufgaben erfolg­reich wahrgenommen habe und bestätigt dies, indem er die Geschäftsführung als sehr gut bezeichnet. Rechtlich hat die Holding die Möglichkeit, durch Weisungen zu führen, wobei die künstlerische Direktion weisungsfrei gestellt sei, dies erzeugt ein Spannungsverhältnis und birgt die Gefahr, dass Direktoren, etwa bei Druck zu sparen, sich direkt an die Medien oder ans Ministerium wenden.

Was im Bericht als Quersubvention bezeichnet wird, ist die Vorgehensweise, bei der die Bühnen­gesell­schaften der ThSG auf den ersten Blick höhere Preise als marktüblich zahlen, wodurch die ThSG ausgeglichen bilanzieren kann; allerding wurde in diesem Zusammenhang auch die hohe Qualität der ThSG diskutiert. Zudem sei es für den Konzern egal, ob es Zuschüsse an die ThSG oder an die Bühnengesellschaften gebe, beides werde aus Steuermitteln bezahlt. 

Gerold Wietrzyk hat gelernt, dass der Bundestheater-Konzern nicht mit einem normalen Industriebbetrieb vergleichbar sei. Künstlerische Direktoren seien „Alphatiere“, die sich von einem Holding-Direktor nicht viel sagen lassen.

Zum Burgtheater meint Gerold Wietrzyk: „Wenn jemand – und ich habe selbst im Rechnungswesen einmal geprüft und als Steuerberater gearbeitet – etwas verbergen will, kommt man mit „normalen“ Mitteln nur durch Zufall drauf.

 

Mag. Othmar Stoss

Othmar Stoss ist seit der Ausgliederung im Jahr 1999 Geschäftsführer-Stellvertreter der Bundes­theater Holding, mit Ausnahme des Zeitraumes von April bis Juni 2014, in der er interimistischer Geschäftsführer der Bundestheater Holding und Aufsichtsratsvorsitzender der Teilgesellschaften war.

Die Aufgabe von Othmar Stoss war die Unterstützung bei den Geschäftsführerangelegenheiten in allen Bereichen, wobei es Georg Springer wichtig war, in allen Angelegenheiten die Endentscheidung zu treffen.

Es war und ist immer das Bestreben der Geschäftsführung gewesen, alle Rationalisierungspotentiale auszuloten und auch entsprechend zu heben. Die Bundestheater haben seit der Ausgliederung sehr große Rationalisierungspotentiale gehoben,  real ist die Basisabgeltung seit der Ausgliederung um 27 Mio. € gesunken, die Personalkosten wären ohne Gegensteuern  seitdem um 42% gestiegen, konnten aber auf 22% gedrosselt werden, während die Inflationsrate in dieser Zeit um 32% gestiegen ist. Es wird immer schwieriger, mit dem vorhandenen Geldbetrag auszukommen, was auch die Drei-Jahres-Planung verunmöglicht habe.

Es sei nicht mehr möglich, den kulturpolitischen Auftrag mit der derzeitigen Basisabgeltung zu erfüllen, weshalb die laufende und kommende Spielzeit aus Immobilienverkäufen finanziert werden.  Es sei unmöglich, bei den gegebenen Rahmenbedingungen genug einzusparen, um eine jährliche Personalkostensteigerung von 3-5 Mio. € auszugleichen. Othmar Stoss kennt den Bericht von Dr. Bock aus dem Jahr 2008, der die Position des Bundestheaters, dass es einen dringenden Finanzierungsbedarf gebe, bestätigt hat. Zur Abnahme der liquiden Mittel ist festzustellen, dass die Basisabgeltung nicht indexiert sei, während die Personalkosten von 175 Mio. € pro Jahr steigen. Diese Entwicklung lässt sich nur durch das Auflösen von Rücklagen ausgleichen, was auch eine Auflage war, bevor mehr Geld vom Kulturressort bzw. dem Finanzministerium zugestanden werde.

Seit der Ausgliederung war die Liquidität im Fokus der Bundestheater-Holding. Aufgrund der Liquiditätssituation am Burgtheater im Geschäftsjahr 2010/2011, die infolge der Überziehung des Geschäftskontos entstanden war, hat die Holding ein Maßnahmenprogramm mit der Geschäfts­führung vereinbart, in dessen Rahmen die Liquidität zurückgeführt wird, indem der Überziehungs­rahmen jährlich vermindert wird. Dieses Cash-Pooling wurde nach der Berechnung mehrerer Möglich­keiten als die günstigste Variante angesehen, da die Konten aller Gesellschaften bei einem Bankpartner zusammengefasst und damit in einem positiven Kontostand waren.

PwC und KPMG vertreten unterschiedliche Meinungen zu Abschreibungen, während PwC Produktionen im Anlagevermögen belässt, solange die Möglichkeit von Gastspielen oder einer Wiederaufnahme besteht, richtet die KPMG die Abschreibung danach aus, wie viel aus den Vorstellungen lukriert wird.

Die KPMG hat im Februar 2013 im Rahmen der Abschlussprüfung ein funktionierendes internes Kontrollsystem bestätigt, es gab auch einen Management Letter. Die Holding und der AR haben bei der KPMG einen Zwischenbericht im März bzw. April beauftragt, der feststellt, dass die vorgelegte Planung der kaufmännischen Geschäftsführerin für das restliche Geschäftsjahr glaubwürdig sei.

Die KPMG wurde mit einer forensischen Prüfung beauftragt, da diese bereits Detailwissen hatte.

Othmar Stoss sind keine schriftlichen Ausführungen von Richard Bock bekannt, die darlegen würden, durch welche Einsparungen über fünf Jahre ausgeglichen bilanziert werden könnte; auch keine Berichte desselbigen zur Arbeit von Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte oder Ernst & Young.

Die Bundestheater sind bemüht, die vom Rechnungshof empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, zwei Drittel davon seien bereits durchgeführt, der Rest sei in Bearbeitung. Auf Empfehlung der recht­lichen Evaluierung wurde die interne Revision auf zwei Vollzeitstellen aufgestockt und eine sehr detaillierte Revisionsordnung erlassen. Im Geschäftsjahr 2011/2012 wurde von der ICG Beratung zu Optimierungen bei den Dekorationswerkstätten eingeholt, deren Umsetzung zur Entlassung von 47 MitarbeiterInnen im August 2014 führte.

Die Leading Teams sind im Sprechtheater größer als im Musiktheater, weshalb sie am Burgtheater in größerem Ausmaß aktiviert wurden; um aber Einheitlichkeit im Konzern zu schaffen, darf in Zukunft nur mehr das unmittelbare Leading Team aktiviert werden.

Die Verlängerung der Abschreibung wurde in einem Gespräch zwischen PwC, Georg Springer und Othmar Stoss abgeklärt. Der Aufsichtsrat wurde darüber in den Lageberichten informiert. Die Abschreibungsdauer wurde bei allen Häusern diskutiert, mit dem Ziel, die Produktionen so lange abzuschreiben, wie sie tatsächlich gespielt werden.

Othmar Stoss hat die Arbeitsverträge auf Grundlage eines anlässlich der Ausgliederung erarbeiteten Vertragsmodells mit den Vorgaben aus den Verhandlungsergebnissen umgesetzt. Georg Springer hat bei der Ausgliederung auf Wunsch des damaligen Staatssekretärs eine Bezugsreduktion vereinbart und dafür eine bis zu 10% Prämie, die an Voraussetzungen geknüpft ist, bekommen.

Zur Kritik, dass die Holding nicht stark genug in die Budgetierungsprozesse der Töchter eingegriffen habe, erklärt Othmar Stoss, dass die Holding immer mit den Bühnengesellschaften das Budget verhandelt  und seit 2008/2009 u.a. durch Zielvorgaben stärker eingegriffen hätte, aber es sei sehr schwer zu verhandeln, solange die Holding die Zustimmung der Bühnengesellschaften brauche, um die Basisabgeltung zu verteilen. Die Holding sollte gestärkt werden, indem sie die Aufteilung der Basisabgeltung vornimmt.

Es wurden Strategiekonzepte dem Aufsichtsrat formell verspätet vorgelegt, allerdings wurde die wirtschaftliche Situation in allen Aufsichtsrats-Sitzungen von Georg Springer thematisiert. 

Es wurde immer seitens des Ministeriums hinterfragt, wo es noch Rationalisierungspotentiale gibt. Othmar Stoss bestätigt die Aussage Max Kothbauers, wonach es mit dem Kulturressort laufend Besprechungen zur wirtschaftlichen, finanziellen Situation der Bundestheater gegeben habe.

Ein Theater brauche eigene Werkstätten, um Kurzfristigkeit und Qualität gewährleisten zu können. Diese brauchen eine Mindestauslastung, um sinnvoll betrieben werden zu können. Bei den Kosten stellt sich die Frage, was mit österreichischen Steuergeldern passieren soll. Sollen aus Kostengründen Arbeitsplätze hier aufgelassen und nur mehr im Ausland produziert werden? Auch im Zusammenhang mit der Verteilung der Basisabgeltung hat sich die Holding bei der ThSG für das Prinzip der Gesamtkostendeckung entschieden und hinsichtlich der Leistungen der ThSG liege klar eine Gesamtkostendeckung vor. Wie bei jedem privaten Betrieb gibt es auch bei der ThSG Profit-Center, die mehr Erträge abwerfen und andere, die dadurch gestützt werden, was insgesamt KöSt-pflichtige Gewinne vermeidet. Hier wurden die Werkstattstunden durch die Mieteinnahmen gestützt, was die Ware der ThSG wettbewerbsfähiger mache, die Bühnen entlaste, aber vom Rechnungshof als Quersubvention kritisiert werde.

Zwischen der Holding und Peter F. Raddatz gab es einen dreimonatigen Vertrag über die Beurteilung von Maßnahmen, die im Rahmen der Effizienzanalyse von Ernst & Young vorgeschlagen wurden, aber es gab keinen Vertrag zwischen dem Burgtheater und Peter F. Raddatz.

 

Dr. Josef Kirchberger

Josef Kirchberger ist seit ihrer Gründung Geschäftsführer der Art for Art Theaterservice GmbH (ThSG).

Bei der Ausgliederung sollten Verwaltungsbeziehungen durch Geschäftsbeziehungen ersetzt werden, was bedeutet, dass die Bühnen Ware bei der ThSG einkaufen. Dies hat sofort zu Einsparungen geführt, da es zu einem wesentlichen Rückgang der Bestellungen gekommen ist. Die Bestellungen der Häuser sind rund um ein Viertel zurückgegangen, die der Burg durch die neueste Entwicklung sogar um 80%. Dem dadurch entstandenen Kostendruck bei der ThSG wurde mit Einsparungen durch Rationalisierungen, einer neuen Lagerlogistik, effektivem Immobilienmanagement, aber vor allem durch die Reduktion des Personals um 43% von 589 auf 360 Personen begegnet. Dafür gab es einen Sozialplan und es wurde immer im Einvernehmen mit dem Betriebsrat gehandelt. Ebenfalls eingespart wurde bei den Kostümen, die nach Gebrauch in einen Fundus aus ca. 250 000 Kostümen kommen, aus denen die Häuser sie für die nächsten Produktionen kostenlos ausleihen können und die auch fremdvermietet werden. Bis zu 10% Preisersparnis bei den Werkstätten wäre möglich, wenn die Bühnen rechtzeitig, langfristig und exakt planen würden, damit die ThSG eine gleichmäßige Auslastung der Werkstätten gewährleisten kann.

Ausgeglichen wird neben Einsparungen auch durch Fremdaufträge, die 5-10% des Umsatzes ausmachen. Für Fremdaufträge wurde als Tochterfirma die „ART für ART Kreativ-Werkstätten GmbH“ gegründet. 

Jedes Jahr schließt die ThSG mit einem positiven Ergebnis ab und überschreitet ihre Planzahlen, zudem wurden 55 Mio. € investiert, 40 Mio. € davon aus dem Cashflow und zusätzlich 10 Mio. € an Reserven angesammelt.

Die ThSG arbeitet insgesamt kostendeckend, indem aus den Gewinnen des Immobiliensektors und der Lagerhaltung die Werkstättenpreise gestützt werden. Dies sei privatwirtschaftlich üblich und notwendig, um am Markt konkurrenzfähig zu bleiben und weiterhin in Österreich produzieren zu können. Für den Metallbau gibt es bereits eine Zweigstelle in der Slowakei, die 60% der Schlosser­leistungen erbringt. Würde das Prinzip Kostendeckung auf die einzelnen Profitcenter herunter­gebrochen werden, müsste die Budgetaufteilung der Bühnen völlig neu verhandelt werden. Gewinne müssten erst versteuert und dann an die Holding weiter geleitet werden, die sie dann wieder an die Häuser verteilen würde, die damit die höheren Preise bei der ThSG bezahlen würden. Die Preise der ThSg sind im Rahmen der westlichen Länder kostengünstig, in Rumänien wäre die Ware billiger zu haben, aber da stellt sich die Frage, ob die Häuser dazu angehalten werden sollen, dort einzukaufen, wo unter unmenschlichen Bedingungen produziert werde.

Die Holding-Konstruktion ist vernünftig, da durch die Form der GmbHs die rechtlichen Rahmenbedingungen klar seien und ein optimaler Einfluss des Eigentümers (Holding) möglich sei. Die Holding solle stark sein, um zweifelsfrei kontrollieren und steuern zu können, besonders auf langfristige Sicht. Weitere Steuerungs- und Einsparungsmöglichkeiten der Holding liegen bei kritischer Betrachtung des Personaleinsatzes und strengeren Maßstäben für die Vorausplanung bei den Bühnen, diese sind aber nicht umfangreich genug, um die inflationsbedingte Steigerung der Personalkosten auszugleichen. Auch die Buchhaltung sollte zentralisiert und dabei das Rechnungs­wesen vereinheitlicht werden.

Alle zwei Wochen findet die Kaufmänner-Sitzung statt, in der alle kaufmännischen Geschäftsführer der Töchter sowie die Holding, meist durch Othmar Stoss, vertreten sind. Diese Führungsgremium  funktioniere gut.

Die Empfehlungen des RH-Berichts seien aus Sicht der Auskunftsperson zur Gänze umgesetzt.

 

 

6. Sitzung: Dienstag, 17. März 2015

In der 6. Sitzung standen Gerd Leo Kuck, Dipl.-Ing. Günter Rhomberg und Dr. Georg Springer dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zu Verfügung und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

Gerd Leo Kuck

Gerd Kuck war elf Jahre als Dramaturg am Burgtheater tätig, und er wurde bereits von Staatssekretär Morak für Beratungen herangezogen. Sein Auftrag im Rahmen der Effizienzanalyse war, Richard Bock und Ernst&Young bei der Interpretation der Daten zu unterstützen. Die Zahlen, die Gerd Kuck erarbeitet hat, stammen aus den Jahren 2008/2009, seitdem hat es einige Entwicklungen gegeben. Auch über die Strukturreformen der letzten Jahre hat Gerd Kuck kein Wissen, seine Angaben zum Personal der ThSG beruhen auf Annahmen.

Es gibt keinen schriftlichen Bericht über die Arbeit Gerd Kucks, seine Interpretationen sind in die Berichte anderer eingeflossen. Georg Springer hatte Zugang zu Berichten über die Effizienzanalyse, aber keine positive Meinung über sie.

Nach mehr als zwei Jahren Untersuchungen ergab sich ein Einsparungsvolumen von etwa 30 Mio €, das auf Wunsch auf 20 Mio € reduziert wurde. Nach Einschätzung der Auskunftsperson ist die Basisabgeltung im Vergleich zu ähnlichen Theaterbetrieben im deutschen Sprachraum außer­ordentlich großzügig, bereits bei der Ausgliederung. Dies habe aber nicht dazu geführt, dass die Bundestheater entsprechende Rücklagen für schwierige Situationen gebildet hätten. Man sei immer davon ausgegangen, dass sich das Geld unbegrenzt vermehren würde, was ja bis vor kurzem auch funktioniert habe.

Die wirtschaftliche Führung der Bühnen hat sich als sehr unterschiedlich erwiesen. Einsparungen am Theater können nur über viele Jahre erfolgen, das von Leo Kuck auf 20 Mio. € geschätzte Einsparungspotentials wäre verteilt auf fünf Jahre, mit 4 Mio. € pro Jahr, berechnet. Ebenfalls in fünf Jahren wäre so eine schwarze Null möglich. Die Ausgaben sollten durch eine starke Verwaltungsdirektion und durch eine starke Holding gesteuert werden, die auch Streiksituationen in Kauf nimmt. Einnahmen ließen sich etwa bei den Stehplatzkarten an der Staatsoper lukrieren: „Eine Erhöhung von nur 2 € bei 300 im Jahr, von 5 € auf 8 €, wären schon eine enorme Summe. Das ist zwar bei 146 Mio. € immer noch nichts,…“

Die Produktionskosten am Burgtheater sind durch die hohe Anzahl an Premieren gestiegen, an der Staatsoper gibt es zu wenige Premieren. Ein strukturelles Problem an der Staatsoper ist, dass ihr Ruhm u.a. darauf beruht, mit den Wiener Philharmonikern zu arbeiten, was aber die Planung der Produktionen aufgrund der Terminkoordination mit diesen erschwert. Auch, dass nur erfahrene Dirigenten engagiert werden anstatt weniger bedeutende fest anzustellen, koste zu viel Geld.

Normalerweise gibt es an Theatern - bis auf Ausnahmen - keine Barzahlungen und immer unterschriebene Verträge.

Der kulturpolitische Auftrag ist enorm wichtig, nur der ist so nebulos verfasst.

 

Dipl.-Ing. Günter Rhomberg

Günter Rhomberg leitet die Bundestheater-Holding GmbH seit 1.9.2014 interimistisch.

RA Dr. Hainz habe dringend empfohlen, Martin Wagner und Peter F. Raddatz nicht von der Ver­schwiegen­heit zu entbinden. Martin Wagner habe als Wirtschaftsprüfer seine Verschwiegenheits­pflicht gegenüber den Bundestheatern gebrochen und diesen durch seine öffentlichen Aussagen Schaden zugefügt. Günter Rhomberg ist es als Geschäftsführer auferlegt, Schaden von den Bundestheatern abzuwenden, weshalb er die Warnung seines Rechtsberaters beachten müsse.

Es wurden in den letzten Jahren sehr viele Beratungsaufträge vergeben, jetzt müssen deren Ergebnisse umgesetzt werden. Die aus der Effizienzanalyse resultierenden Maßnahmen wurden bereits zu 90% umgesetzt. Günter Rhomberg sind keine Berichte Richard Bocks zur Effizienzanalyse bekannt. 50% der nachhaltigen Einsparungsmöglichkeiten aus der Effizienzanalyse basieren auf der Erhöhung der Kartenpreise. Die Möglichkeit von Effizienzsteigerungen und Rationalisierungen sind im Kunstbetrieb generell sehr eingeschränkt.

Seit der Ausgliederung wurden erhebliche Produktivitätssteigerungen erarbeitet, insbesondere bei der ThSG, was zur Reduktion von ungefähr 200 MitarbeiterInnen geführt habe. Insgesamt wurden ungefähr 10% der Beschäftigten, also 250 abgebaut, ohne das Leistungsangebot einzuschränken. Die Besucherzahlen steigen wie auch die Einnahmen durch Eigenleistungen.

Die ThSG hat sehr leistungsfähige, gut ausgestattete Werkstätten, ein hohes Know-How, ein enormes Anlagevermögen und Möglichkeiten, die andere Zulieferer nicht hätten, das sei ein enormer ökonomischer wie künstlerischer Wert.

Die Behauptung, dass Produktionen der Bundestheater bis zu 50% teurer seien als an vergleichbaren europäischen Häusern, kann Günter Rhomberg nicht nachvollziehen. Zum einen gibt es kein ver­gleichbares Haus zum Burgtheater, es ist das größte im deutschsprachigen Raum, und zum anderen spielen die Neuproduktionen keine große Rolle in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Die hohen Verluste sind durch die Veränderung der Abschreibungsdauer und durch Ver­schleie­rungen von Aufwendungen von Hand der Geschäftsführung des Burgtheaters entstanden. Das bedeutet, die Aufwendungen wären früher schon höher gewesen und sind erst nachträglich in einem Verlust herausgekommen. Im Burgtheater habe es offensichtlich große Fehlleistungen in der Geschäftsführung gegeben. Die 48,6 Mio. € Basisabgeltung des Burgtheater wurden um 4 Mio. € gekürzt.

Das interne Kontrollsystem ist in Ordnung.

Eine strategische Führung der Teilgesellschaften ist notwendig. Der Holding müssen Aufgaben und  Verantwortung klar zugeordnet werden, damit sie diese wahrnehmen könne. Die Holding-Geschäftsführung müsse sehr stark in die Verantwortung genommen werden. Sie muss für Einheitlichkeit bei den Töchtern sorgen, für ein einheitliches Berichtswesen musste in den letzten Monaten gesorgt werden. Auch wurden in allen Tochterunternehmen und in der Holding Prüfungsausschüsse eingerichtet. Man habe den Direktoren im kaufmännischen wie im künstlerischen Bereich zu viel Freiheit gelassen. Es brauche eine längerfristige Planung - auch der Inhalte - durch die Holding. Da der kulturpolitische Auftrag weit gefasst sei, brauche es eine klare Festlegung der jeweiligen Direktion.

Vor dem Jahr 2011 gab es einen Kontakt zwischen Holding und Peter Raddatz, in dessen Folge ein Auftrag über 6.000 € vergeben wurde. Offensichtlich hat Matthias Hartmann mit Peter Raddatz ein Untersuchungsprojekt eingeleitet, worüber bisher weder ein Auftrag noch ein Bericht in irgendeiner Form gefunden werden konnte. Es gibt nur zwei Zahlungsbelege vom Burgtheater an Peter Raddatz über 50.000 € und 70.000 €. Diese 120.000 € mussten sowohl von Silvia Stantejsky als auch von Matthias Hartmann freigegeben werden.

Die derzeitige Basisabgeltung beträgt 149,8 Mio. €, dazu kommt ein Mittelzufluss durch die Ver­äußerung von Vermögen von 15-16 Mio. €, insgesamt fließen 165-166 Mio. € in den Betrieb. Das grundsätzliche Problem der Finanzierung ist, dass zwei Drittel der Personalkosten dynamischen Charakter haben, die kollektivvertragliche Anpassung hat in den letzten Jahren 3 Mio. € pro Jahr gekostet. Über die Eintrittskartenpreisentwicklung und die Steigerung weiterer Eigenerlöse könne das nicht kompensiert werden, es müsse der reale Wert der Basisabgeltung erhalten werden. Es geht dabei auch darum, die Angestellten gleich wie alle anderen Bundesbediensteten zu behandeln, deren Löhne an die Inflation angepasst werden.

Mögliche Konsequenzen aus der Unterfinanzierung, wie die Auflösung des Balletts und des Repertoirebetriebs oder zusätzliche Schließtage, erfüllen nicht mehr den kulturpolitischen Auftrag. Man kann mit jedem Budget Theater machen, aber es geht auch um den Stellenwert, den die Bundestheater für die Kultur und über die Grenzen Österreichs hinaus haben.

Kürzungen wie die Schließung des Balletts und der Ballettschule wären möglich. „Aber es wäre eine Auflösung der Geschichte, und ich glaube, wir sollten sie gut fortführen.

 

Dr. Georg Springer

Georg Springer war von 1999 bis Juni 2014 Geschäftsführer der Bundestheater-Holding GmbH.

Georg Springer betont, dass es nicht im Sinne des Gesetzes wäre, dem Unterausschuss Aufsichts­rats­protokolle zur Verfügung zu stellen.

Seit 2010 war Peter Raddatz zwischen Matthias Hartmann und Georg Springer als Berater, Mitarbeiter und möglicher künftiger Stellvertreter von Matthias Hartmann im Gespräch. Es wurde zwischen der Holding und Peter Raddatz ein Vertrag darüber abgeschlossen, „die eben bevorstehende abgeschlossene Evaluierung in ihrer Umsetzung durch die Bühnengesellschaften vorzubereiten“. Nachdem die Sinnhaftigkeit dieses Auftrages in Frage gestellt wurde, wurde der Vertrag im Jänner 2011 verändert, indem die Gage von 20.000 € auf 6.000 € zuzüglich Reisespesen und Umsatzsteuer, reduziert wurde; dies wurde von Georg Springer unterfertigt. Als Abschluss dieses Auftrages wurde im Mai 2011 ein Abschlussbericht abgegeben. Peter Raddatz war zudem bei zwei Aufsichtsratssitzungen des Burgtheaters anwesend. Laut seiner eidesstaatlichen Erklärung von Peter Raddatz hat er von 1. Oktober 2011 bis 1. Juli 2012 sowie aufgrund einer schriftlichen Vertragsverlängerung von 25. Februar 2013 bis 31. Juli 2013 für das Burgtheater gearbeitet. Dazu wurde aber nichts Schriftliches gefunden, nur Zahlungsanweisungen in beträchtlicher Höhe zu Lasten des Burgtheaters.

Georg Springer kannte bereits die Erstfassung des Gutachtens von Thomas Angermair, auch wurde es ihm im September 2014 über die Staatsanwaltschaft zugänglich.

Die Effizienzanalyse war im März 2011 fertig und wurde von BM Claudia Schmied mit dem Koalitionspartner abgestimmt, während die Holding den Maßnahmenkatalog ausgearbeitet habe. Erst wurde den Aufsichtsräten die Effizienzanalyse übermittelt, dann Ende Juli der Maßnahmen­katalog, der im September diskutiert wurde, da er für BM Claudia Schmied nur durch die ausdrückliche Zustimmung aller Gesellschaften von Relevanz war. Die Bundestheater-Holding muss jährliche Umsetzungs-Berichte zum Maßnahmenkatalog vorlegen.

Die Bewertungen im Zusammenhang mit den Effizienzanalysen, so wie sie heute vorliegen, sind der Bundestheater-Holding oder einer der Gesellschaften des Konzerns nie zugänglich gemacht worden.“ Georg Springer betont, dass er bei externen Untersuchungen niemals über Zahlen informiert worden wäre. Er widerspricht den Aussagen Richard Bocks, nach denen er an Gesprächen teilgenommen hätte, in denen es um Bewertungsfragen der Effizienzanalyse gegangen sei. Die Holding wurde aufgefordert, zu beziffern, wie hoch das Einsparungspotential aus ihrer Sicht sein könnte und nannte 12,4 Mio. €, die unverändert die Basis des Maßnahmenkatalogs bilden. Georg Springer waren die Berichte von Dr. Bock im Zusammenhang mit der Effizienzanalyse nicht bekannt.

In den letzten drei Jahren gab es im Ministerium ein monatliches Treffen eines Gremiums, bestehend aus Georg Springer, SC Michael Franz, Florian Schulz, Dr. Lackenbucher, Max Kothbauer bzw. Othmar Stoss und manchmal Richard Bock. Wiederholt wurde hier über die wirtschaftliche Situation gesprochen. Wichtige Termine hat BM Claudia Schmied auch persönlich wahrgenommen.

Die große Zahl der Barauszahlungen sei aufgefallen, wurde aber von Silvia Stantejsky erfolgreich gegenüber der Internen Revision und den Wirtschaftsprüfern „weggeredet“. Das tatsächliche Ausmaß ist Georg Springer erst durch die Gebarungsprüfung bewusst geworden. Im Geschäftsjahr 2010/2011 wurde Silvia Stantejsky vom Aufsichtsrat wegen der Liquiditätssituation und der Barauszahlungen vorgeladen. Georg Springer hat die Barauszahlungen nicht beanstandet.

Im Aufsichtsrat hat Georg Springer immer die finanzielle Situation erörtert. Besonders Max Kothbauer war maßgeblich an der Liquiditätssituation und der Befolgung des Vier-Augen-Prinzips interessiert, 2010 wurde die Weisung erlassen, dass das Vier-Augen-Prinzip ausnahmslos einzuhalten sei. Überprüft wurde dies in jeder Abschlussprüfung und in den Revisionsberichten, deren einzige Anregung war, dass die Kassaprüfung „doch nicht die ureigenste Aufgabe einer kaufmännischen Geschäftsführung sei und doch besser delegiert werden solle“.

Dank des hilfreichen Hinweises des Rechnungshofes konnte die interne Revision um zwei Personen aufgestockt werden.

Georg Springer ist kein einziger Fall bekannt, in welchem mit der Drohung eines Vetos Ein­sparungen bei der Holding erreicht worden wären.

2008 hat die Geschäftsführung des Burgtheaters ein Budget mit einem Minus von 4.410.000 € vorgeschlagen, das im Aufsichtsrat demnach nicht beschlussfähig war. Dazu hat Georg Springer gesagt: „Mich interessiert nicht, wie Sie es schaffen, Sie müssen es schaffen, bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung eine schwarze Null aufzuweisen!“ Bei der nächsten Aufsichtsratssitzung im November 2008 waren die Aufwendungen um 1 Mio. € niedriger und die Einnahmen um 800.000 € höher. Zusätzlich musste, um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen, entsprechend der Forderung von Richard Bock eine nichtbare Kapitalrücklage aufgelöst werden.

Um dieses Problem zu lösen, regte Georg Springer in einer Besprechung mit Othmar Stoss und PwC an, die maximale Abschreibungsdauer von Produktionen länger als drei Jahre festzusetzen. Dieser Vorschlag wurde weder mit dem Rechnungshof besprochen noch von diesem bestätigt.

Für das Geschäftsjahr 2009/2010 wurde zum Direktionswechsel zu Matthias Hartmann das Budget des Burgtheaters um 2,3 Mio. € erhöht. Die Holding ging davon aus, dass sich die Liquiditäts­situation im zweiten Jahr einpendeln werde, weil die Zusatzkosten durch den Direktorenwechsel nicht mehr anfallen, was jedoch nicht der Fall war. Zum Gegensteuern wurde im Aufsichtsrat ein Liquiditätsmonitoring beim Burgtheater beschlossen. Noch im April 2013 schreibt KPMG in einem Bericht, dass sich die Liquiditätssituation um 1.833.000 € verbessern werde. Man müsse sich auf die Richtigkeit der Aussagen der Wirtschaftsprüfer verlassen können, so Georg Springer.

BM Claudia Schmied hat die Vorgabe formuliert, dass sich unabhängig von der Basisabgeltung am qualitativen und quantitativen Angebot der Bundestheater nichts ändern dürfe. Im Auftrag von Staatssekretär Franz Morak wurde ein Worst-Case-Szenario für den Fall, dass die Basisabgeltung nicht indexiert werde, entworfen. Dies umfasst zusätzliche Schließtage, die Schließung des Akademie­theaters und Berechnungen dazu, dass eine Schließung des Kasinos kaum Einsparungen ermöglichen würde.

 

 

7. Sitzung: Mittwoch, 15. April 2015

In der 7. Sitzung standen StS a.D. Franz Morak, Sektionschef Dr. Michael Franz und BM a.D. Dr. Claudia Schmied dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

StS a.D. Franz Morak

Franz Morak war von 4. Februar 2000 bis 11. Jänner 2007 Staatssekretär im Bundeskanzleramt.

Bereits Morak hat überlegt, eine Studie über die Problemstellungen im juristischen und finanziellen Bereich der Bundestheater in Auftrag zu geben. Diese Idee wurde danach von BM Claudia Schmied in Koalition mit der ÖVP und mit Franz Morak als Verhandlungspartner weitergeführt. Die Berichte von Richard Bock kennt Morak nicht.

Die Auskunftsperson hat den Vertrag von Georg Springer ohne Ausschreibung verlängert, weil es juristisch, verwaltungstechnisch und auch an der Ausübung seiner Tätigkeit keinen Grund zur Beanstandung gab – mit Ausnahme der Diskrepanzen, die sie über die Budgets hatten. Verträge, die vor der Ausgliederung der Bundestheater erstellt worden waren, mussten nicht ausgeschrieben werden. Dies war die damals herrschende Rechtsmeinung.

Matthias Hartmann war bei seiner Bestellung einer der wenigen Direktoren, die in Frage kamen. Es wurde eine Punktation ausgearbeitet, die auf dem Anfangsgehalt des Vorgängers, Klaus Bachler, basierte. Diese wurde an Georg Springer weiter geleitet, um den Vertrag zu verhandeln. Dieser ist ein Einzelvertrag, weshalb er nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße. Die maximale Gage pro Inszenierung war am unteren Rand der möglichen Gagen angesetzt, die Matthias Hartmann an vergleichbaren Häusern verdienen konnte. Valorisierungen waren nicht vorgesehen, denn diese dienen den Arbeitnehmern und nicht der sozusagen „herrschenden“ Klasse.

Als Direktor hatte Matthias Hartmann die Möglichkeit, sich selbst als Regisseur einen Vertrag auszustellen. Bei seinem Engagement als Regisseur ist möglicherweise in der Folge einiges aus dem Ruder gelaufen. Franz Morak war davon ausgegangen, dass es üblich sei, mit dem eigenen Einsatz als Regisseur sparsam umzugehen. 

Die Höhe der Basisabgeltung basiert auf Erfahrungswerten aus der Zeit vor der Ausgliederung. Bei den Budgets der Bühnen gibt es nur zwei Stellschrauben: die Personalkosten und die Kartenpreise bzw. deren Kategorien.

Aus der Position des Geschäftsführers der Holding ist es leichter, die Politik in die Verantwortung zu nehmen als die Direktoren der Häuser.

Die Bundestheater bemühen sich durchaus, den kulturpolitischen Auftrag zu erfüllen.

 

Dr. Michael Franz

Michael Franz ist seit 1. August 2007 Leiter der Kultursektion, davor war er in der Privatwirtschaft tätig. Seit März 2007 hat Michael Franz die Funktion des Eigentümervertreters der Bundestheater inne.

Die Aufträge des Kulturressorts an Richard Bock gliedern sich in drei Gruppen, zum einen die Befassung mit dem Thema Finanzbedarf des Bundestheaterkonzerns, dann die Zielvereinbarungen mit Georg Springer bzw. deren Beurteilung und die Evaluierung selbst. Zu fast allen dieser Themenbereiche hat es Berichte gegeben.

Auch zur Evaluierung gab es eine Reihe schriftlicher Berichte von Richard Bock. Bereits im Rechnungshofausschuss im Oktober 2014 hat Michael Franz dies richtiggestellt. Die Stellungnahme von Richard Bock zum Finanzbedarf aus 2008 wurde aber vom Rechnungshof erfragt, diesem auch übergeben, aber nicht im Rechnungshofbericht erwähnt. Die anderen Berichte von Richard Bock sollten nach einer Weisung von BM Claudia Schmied nicht weitergegeben werden. Zwischen dem Rechnungshof und dem Ressort ist es zu einem Interpretationsunterschied der Fragen nach den Unterlagen gekommen. Dieser Unterschied konnte auch nicht durch die Antwort des Ressorts auf die Kritik im Rohbericht überbrückt werden. Zu diesem Zeitpunkt war BM Claudia Schmied nicht mehr im Amt.

Das Ressort hatte keine Besprechungen mit Gerd Leo Kuck, der unter Franz Morak beigezogen wurde. Die Auskunftsperson ist Kuck nur zwei Mal begegnet, beide Male im Jahr 2008. Es gab relativ viele Besprechungen mit Richard Bock.

Auf Wunsch von BM Claudia Schmied wurde die Evaluierung begleitet. Gesteuert durch ein Beratungsgremium aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Bundestheaterholding und seiner Stellvertreterin, Dr. Georg Springer, Dr. Florian Schulz, Dr. Lackenbucher, manchmal Othmar Stoss und in späterer Folge Mitarbeiter von Dr. Michael Franz. Dieses Gremium hat sich ungefähr einmal im Monat getroffen.

BM Claudia Schmied hat großen Wert darauf gelegt, dass es Berichte über das Ergebnis der Prüfung nur von Ernst&Young, Wirtschaftsprüfgesellschaft m.b.H. bzw. Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH gibt. Im Oktober 2010 gab es einen Rohbericht von Ernst&Young, der Zahlen enthielt und an die Holding zur Kommentierung und Diskussion weitergeleitet wurde. Im November 2011 wurde dieser Bericht von der Holding  kommentiert mit Vorschlägen über das weitere Vorgehen. Richard Bocks Bericht von Mai 2011 beschreibt die damaligen Vorgänge. Die Beilagen dazu haben Analysen enthalten, die nicht Teil des Auftrages waren. Diese Aussagen wurden auch nicht im Detail diskutiert, da BM Claudia Schmied im November 2010 und im März 2011 je einen schriftlichen Auftrag an die Holding gestellt hat, sämtliches Zahlenmaterial der Evaluierung in Form eines Maßnahmenkatalogs zu liefern. Im Mai wurde  Ernst&Young beauftragt, den Maßnahmenkatalog durch eine kritische Analyse zu hinterfragen. Richard Bock sollte diesen ebenfalls auf Plausibilität prüfen. Richard Bocks Bericht dazu wurde im Juni abgegeben und auch im Rechnungshofbericht erwähnt.

Das Einsparungspotential von 12,4 Mio. € durch den Maßnahmenkatalog ist mittlerweile laut dem letzten Bericht der Holding auf knapp 16 Mio. € angewachsen.

Die Holding hat sich vehement gegen die Veröffentlichung der Evaluierung gewehrt und hat ihre Meinung nicht geändert. Die Sektion hatte grundsätzlich immer den Auftrag, die Zahlen der Holding kritisch zu hinterfragen. Die Holding hat zu Beginn der Evaluierung einen Finanzierungsbedarf von 70 Mio. € angegeben, der auf 10 Mio. € reduziert wurde. Im Gegensatz dazu gab es keine Anweisung, die Zahlen, die im Rahmen der Evaluierung als Einsparungspotential diskutiert wurden, zu reduzieren.

2010 war die Liquidität ausreichend, sie hat sich verschlechtert, weil es keine neuen Mittel gab und keine drastische Strukturmaßnahmen im Sinne von Schließtagen oder der Schließung des Akademietheaters. Es ist gelungen, Maßnahmen zu setzen, um die Möglichkeiten innerhalb des Finanzierungsrahmens auszuschöpfen. Das Ministerium hat Maßnahmen gegenüber der Holding nicht nur in den vielen Besprechungen, sondern auch schriftlich gefordert. Die Unterlagen dazu wurden dem Rechnungshof übermittelt. Trotz laufend strukturverbessender Maßnahmen lässt sich die jährliche Personalkostenerhöhung von mindestens 3 Mio. € ab 2016 nicht mehr ausgleichen.

Die Festlegung der Höhe der Prämie von Georg Springer ist eine Ermessensfrage.

Die Letztverantwortung für alles, was die Bundestheater betrifft, liegt bei der Ministerin. Michael Franz hatte nicht die Freiheit, selbst eigenständig oder gar eigenmächtig Handlungen zu setzen, die nicht abgestimmt waren.

 

BM a.D. Dr. Claudia Schmied

Claudia Schmied war von 1. März 2007 bis 16. Dezember 2013 Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur.

Claudia Schmied hält eingangs fest, dass sie sich über die Einladung in den Unterausschusses gefreut habe, weil sie ihn für demokratiepolitisch wichtig erachte. Dennoch kann sie nicht alle Fragen im Detail beantworten, da sie seit Dezember 2013 nicht mehr im Amt ist und dementsprechend keinen Zugang zu den relevanten Unterlagen hat.

Claudia Schmieds Bestreben war immer, eine Budgeterhöhung durchzusetzen. Seit ihrem Amtsantritt 2007 war die Frage, wie kunst- und kulturpolitisch möglichst hohe Qualität mit den verfügbaren Mitteln zu erreichen ist, ein permanentes Thema ihrer täglichen Arbeit. Auch der Rechnungs­hof schreibt, dass das Ringen um das Budget sieben Jahre lang auf der Tagesordnung stand. Theater lässt sich mit jedem Budget spielen, doch der kulturpolitische Auftrag schreibt vor, zu den weltbesten Bühnen zu gehören. Wenn das Budget nicht mehr ausreicht, muss dieser geändert werden. Gelingt die Kraftanstrengung, die Basisabgeltung anzuheben, kann der kulturpolitische Auftrag erfüllt werden.

Es wurden im 14-Tage-Rhythmus Sektionsleitersitzungen abgehalten, an denen Claudia Schmied teilnahm. Die Ergebnisse dieser Sitzungen wurden allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht, da auf Kommunikation besonders Wert gelegt wurde.

Es war Claudia Schmieds Initiative, die im Regierungsprogramm verankerte Evaluierung um eine Effizienzanalyse zu erweitern.

Die Umsetzung der Evaluierung fand in der regelmäßigen Abstimmung mit dem Koalitionspartner, über dessen Kultursprecherin statt. Ein kleines Team sollte die Evaluierung operativ begleiten sowie unterschiedliche Zahlen, Studien und Stellungnahmen zu einem Ergebnis zusammenführen, das mit den Theatern akkordiert werden kann. Es bestand aus Michael Franz, Florian Schulz, Georg Springer und Richard Bock. Die Maxime lautete „umsetzen, umsetzen, umsetzen“. Keine theoretischen Konzepte, sondern umsetzbare, hebbare Effizienzen darstellen und auf den Tisch legen. Informationen über die Arbeit dieses Teams hat Claudia Schmied von Michael Franz und Florian Schulz erhalten. Richard Bock war Berater des Ministeriums und hat sich in die Evaluierungsberichte eingebracht.

Im Rahmen der Evaluierung sollten mit vereinten Kräften Potenziale festgestellt werden. Claudia Schmied war es wichtig, dass es nach dem aufwändigen Evaluierungsprozess einen Maßnahmen­katalog gibt, zu dessen Umsetzung sich alle verpflichtet fühlen, damit die Effizienzpotentiale gehoben werden. Die Umsetzung sollte im Einvernehmen aller Betroffenen und Beteiligten stattfinden. Dabei geht es auch darum, die Arbeit von 2.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wertzuschätzen. Claudia Schmieds Herangehensweise war es „Betroffene zu Beteiligten zu machen“.

Zum Vorschlag der Mehreinnahmen durch Preiserhöhungen muss die Preiselastizität genau analysiert werden, um zu wissen, wie die Preisgestaltung die Nachfrage verändert. Bereits deutlich ist, dass die Erhöhung der Kartenpreise die steigenden Kosten durch die hohe Personaltangente nicht ausgleichen kann.

Die Strategie war, alle Effizienzpotentiale zu heben, die Reserven aufzubrauchen und dann, nach dem Ausschöpfen aller Möglichkeiten, die Basisabgeltung anzuheben, damit der kulturpolitische Auftrag weiter erfüllt werden kann. Alle Reserven zu heben bedeutet auch den Abbau von Liquidität.

Die Gesellschaften haben immer die sie betreffenden Detailunterlagen bekommen.

Claudia Schmied ist mit dem Ergebnis der Evaluierung und dessen Umsetzung zufrieden.

Claudia Schmied erkennt die Wichtigkeit von Rechnungshofberichten an. Irritiert zeigt sie sich aber dadurch, dass die Schlussbesprechung im April 2013 stattgefunden hat und der Bericht erst ein Jahr später vorlag. So hat der Rechnungshofbericht 2014, basierend auf Zahlen aus 2009/10, 2010/11, 2011/12, überraschend heftige Reaktionen ausgelöst.

Claudia Schmied ist es wichtig zu betonen, dass es in ihrer Amtszeit immer uneingeschränkte Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfer gab. Eine weitere wichtige Aufgabe sind die Personalentscheidungen, wobei immer Wert darauf gelegt wurde, fachlich versierte Personen in Funktionen zu heben. Solange Claudia Schmied Ministerin war, hatte sie keine Anhaltspunkte, ihr Vertrauen gegenüber Georg Springer in irgendeiner Weise in Frage zu stellen. Die Gehaltsgestaltung geht bei Georg Springer auf seine Vergangenheit als Beamter zurück. Die Höhe seiner Erfolgsprämie ist eine Ermessensentscheidung der Ministerin. Der Vertrag von Matthias Hartmann wurde, so wie es 2012 gesetzlich möglich war, nach Anhörung des Aufsichtsrats und nach Rückfrage bei Georg Springer verlängert, um für Kontinuität zu sorgen. Nach dem Inkrafttreten des Public Corporate Governance Codex wurden Verlängerungen und Wiederbestellungen ausgeschrieben.

Die Holding hat dem Ministerium die gesetzlich vorgeschriebenen Berichte in Form der akkordierten Jahresplanung vorgelegt. Bei der Ausgliederung wurde die Holding-Konstruktion gewählt, um die Steuerung bei der Holding zu verorten. Zusätzlich Steuerung und Kontrolle im Ministerium aufzubauen, wäre doppelgleisig.

Claudia Schmied betont, dass es in ihrer Amtszeit weder ein „Desaster“ noch einen „Skandal“ gegeben habe. Auch zum Burgtheater gingen keine Informationen über etwaige Ungereimtheiten an sie.

Claudia Schmied hatte eine Vertrauensbeziehung zu ihren MitarbeiterInnen. Diese sollten eigen­ständig, aber auf keinen Fall eigenmächtig agieren.

Es braucht keine weiteren Evaluierungen, die Fakten sind alle da.

 

 

5. Abstimmung und Antrag an den Rechnungshofausschuss

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Elmar Mayer und Claudia Durchschlag einen Entwurf für diesen Bericht des Ständigen Unterausschusses eingebracht, der bei der Abstimmung mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, dagegen: F, G, T, N ) beschlossen wurde.

 

Zum Berichterstatter für den Rechnungshofausschuss wurde der Abgeordnete Johann Hell gewählt.

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses stellt daher den Antrag, der Rechnungshofausschuss wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 05 19

                                    Johann Hell                                                                   Wolfgang Zanger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann